Schweiz nimmt Vorreiterrolle beim Schutz von Wracks ein (14.12.2004)
Mehr Schutz für ein altes Wrack:
Das Schweizer Amt für Archäologie wurde jetzt dazu ermächtigt, Tauchgänge auf dem historischen Dampfer "Jura" ab sofort nur per Sondergenehmigung zuzulassen. Grund der Einschränkung war, dass er seit einigen Jahren vermehrt von Sporttauchern aufgesucht und auch geplündert wird. Da entsprechend davon ausgegangen wird, dass infolge der Aktivitäten von Sporttauchern wichtige Zeugnisse zur Geschichte des Thurgaus und der Seefahrt auf dem Bodensee verloren gehen, wurde die Tauchbeschränkung erlassen. Der Bodensee ist nach archäologischen und schriftlichen Quellen seit langer Zeit ein viel befahrenes Gewässer. Sowohl im oberen wie im unteren Teil des Bodensees und im Seerhein finden sich Wracks von Schiffen unterschiedlicher Epochen. Die Spanne reicht von Einbäumen aus der Jungsteinzeit über spätmittelalterliche und neuzeitliche Ledinen bis hin zu Dampfern des 19. Jahrhunderts. Allen Wracks kommt eine hohe wissenschaftliche und kulturhistorische Bedeutung zu. Um die "Jura" als ein solches kulturhistorisches Objekt von hoher industriearchäologischer Bedeutung der Nachwelt zu erhalten, hat der Regierungsrat die Besitzverhältnisse nun geklärt und das Schiff unter Schutz gestellt.
Die faktische Inbesitznahme erfolgte nun gestützt auf zwei Artikel des Schweizer Zivilgesetzbuches, die u.a. besagen, dass herrenlose Naturkörper oder Altertümer von erheblichem wissenschaftlichem Wert in das Eigentum des Kantons übergehen, in dessen Gebiet sie gefunden worden sind. Dieser Artikel ist nicht nur auf archäologische Objekte im herkömmlichen Sinn anwendbar, sondern auch auf Gegenstände, die erst im Laufe des Mittelalters oder der letzten Jahrhunderte im Boden verschwanden oder vergraben wurden. Das Gesetz besagt weiterhin, dass das kulturgeschichtliche Erbe, insbesondere auch erhaltenswerte Objekte zu schützen und zu pflegen seien. Mit der Unterschutzstellung ist der Weg nun frei für fachgerechte Maßnahmen.
Der Raddampfer "Jura" war am 12. Februar 1864 um 11 Uhr im dichten Nebel vor Bottighofen vom Dampfer "Zürich" gerammt worden und binnen vier Minuten gesunken. Ein Matrose kam ums Leben, ein Schiffsjunge erlitt einen Armbruch. Die Passagiere und der Rest der Besatzung retteten sich auf die "Zürich". Von der Ladung an Seiden- und Baumwollstoffen schwamm ein grosser Teil auf, während angeblich rund fünf Tonnen Eisenwaren und das Gepäck der Passagiere mit dem Schiff untergingen. Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass die beiden Kapitäne ihre Pflichten erfüllt hatten. Die Verfahren wurden eingestellt.
In diesem Zusammenhang ist auch der aktuelle Umgang mit dem Wrack der "Titanic" interessant. Gerade sagte der Entdecker des Wracks, Robert Ballard, ihm blutete das Herz, als er während seiner jüngsten Expedition in diesem Jahr sah, was aus dem Luxusliner am Meeresgrund nach fast 20 Jahren Tourismus und wissenschaftlicher Arbeit geworden ist. Die Schäden durch den stetigen Besucherstrom in der Tiefe seien nicht zu übersehen: So hat der Dampfer bereits das Krähennest verloren, von dem aus der Eisberg gesichtet wurde, mit dem die "Titanic" in der Nacht zum 15. April 1912 zusammenstieß. Auf Deck gebe es zahlreiche Spuren von Kollisionen von Tauchbooten mit dem Wrack, die die fragile Struktur schnell verfallen lassen. Es gebe Löcher in Deck und Aufbauten, die von U-Booten verursacht wurden und modernen Zivilisationsmüll. Zudem werde das Wrack von skrupellosen Souvenirjägern geplündert. Die Touristen liebten das Wrack "zu Tode", klagte Ballard, der das Schiff 1985 gemeinsam mit einem Kollegen im Atlantik fand. Bis Ballard den gesunkenen Luxusliner vor knapp 20 Jahren in 3600 Meter Tiefe entdeckte, war das Wrack ungestört gewesen. Er selbst hatte stets versucht, einen Touristenrummel am Wrack, an dem mittlerweile sogar Hochzeiten gefeiert werden, zu vermeiden. Um Schaulustige zu verbannen, hat Ballard nun eine Kampagne zum Schutz der "Titanic" gestartet. Großbritannien unterzeichnete im November 2003 ein internationales Abkommen, das die "Titanic" vor Touristen und Souvenirjägern bewahren soll. Im Juni setzten auch die USA ihre Unterschrift darunter. Ballard hofft, dass neben Frankreich und Kanada auch Russland folgen wird, von wo aus nach wie vor zahlreiche Expeditionen zu dem Schiffswrack starten.
Passend zur Ballardschen Klage berichtete die Zeitung The Times jetzt über die Vermarktung eines Parfüms, das in einem Flakon aus der Tiefe geborgen wurde. Es war ursprünglich von dem deutsch-jüdischen Einwanderer Adolphe Saalfield kreiert worden, der in der ersten Klasse der "Titanic" nach New York reisen wollte. Als das Schiff unterging, konnte sich Saalfield zwar durch einen Sprung in eines der Rettungsboote retten, doch seine Tasche mit den Parfümfläschchen versank. Vor vier Jahren wurden die Flakons aus dem Wrack geborgen. Experten fanden heraus, aus welchen Stoffen das Parfüm zusammengesetzt war: Das ist wie Kriminaltechnik, sagte der Parfümhistoriker David Oybus jetzt. "Wir brauchen nur ein paar Tropfen, und dann können wir alle Bestandteile identifizieren und das Parfüm neu erschaffen". Der Duft sei eine Mischung aus Rosen und Veilchen. Am 10. Dezember wurde das Parfüm beim Internationalen Wissenschaftsfestival in Edinburgh erstmals der Öffentlichkeit vorgestellt. Es wird möglicherweise den Namen Herz des Ozeans tragen, nach einer Kette, die Schauspielerin Kate Winslet in dem Film "Titanic" von James Cameron" trug.
Die RMS Titanic Inc., die momentan das alleinige Bergungsrecht innehat, rechtfertigte ihre Arbeiten damit, dass die "Titanic" `wie weiche Schokolade` zerfiele. Schon in wenigen Jahren könnte sie nur noch ein unförmiger Rosthaufen auf dem Meeresgrund sein. Dennis Cochrane, historischer Berater der Gesellschaft, äußerte in der "Times" seine Einschätzung, dass das Schiff nur noch kurze Zeit zu leben habe. Die Bordwände hätten die Stabilität von Pappkarton. In den nächsten Jahren könnte der abgerissene Bug einstürzen. Das Heck sei wie `morsches Holz in einer Sägemühle`. Deck um Deck werde zusammenbrechen. `Wir würden unserer Verantwortung vor der Welt nicht gerecht werden, wenn wir einfach zusehen würden, wie diese Teile verrotten.` Arnie Geller, der Präsident von «RMS Titanic Inc», sagte: `Da unten liegen noch unschätzbare Werte, und wir sind entschlossen, so viel wie möglich raufzuholen.` So will die Gesellschaft unbedingt versuchen, die Marconi-Funkstation zu bergen, mit der das Schiff in der Unglücksnacht am 15. April 1912 SOS funkte. Videobilder hatten gezeigt, dass der Apparat an einigen dünnen Drähten von der Decke eines Innenraumes hängt. Allerdings ist derzeit unsicher, ob dieser Raum noch existiert. `Die Wände drum herum sind so stabil wie nasses Zeitungspapier`, sagte der Pressesprecher der Gesellschaft, Greg Zink.
Quelle: Tim Schwabedissen
Taucher.Net TV - Das Jura Wrack im Bodensee
Ein Video zum Thema...
Am 12. Februar 1865 kollidierte das hölzerne Passagierschiff ?Jura? mit dem schweizerischen Schiff ?Stadt Zürich? und sank binnen weniger Minuten bei Bottighofen am Bodensee. Alle Passagiere wurde von der ?Stadt Zürich? gerettet, die nahezu keinen Schaden aufwies.
Grund für die Kollision war der dichte Nebel, der die Navigation extrem schwierig gestaltete ? vor allem ohne moderne Navigationsausrüstung. Die Jura war ein klassischer dampfbetriebenes Holzschiff mit Schaufelräde .... [mehr]
Antwort von Michael Fisch am 15.12.2004 - 18:04 Tüt mir leid, aber ICH FINDE DAS IST ALLERHÖCHSTE SCHEISSE!!!
Archeologen schutzen Wracks so das keine was davon hat, auch die Archeologen nicht. Somit ist eine die grosse 4 Bodensee Wracks (Jura, Sonja, Santa Maria und die Ladine vor Bodmann) für das Welt verloren gegangen, und ich bin stinke SAUER!!!
Michael
der z.Zeit Zivilungehörsamkeit als das einzige Lösung sieht. Hiermit rufe ich auf zur Revolution in der Schweiz, das Volk hat der jetzige Regierung nicht verdient.
Antwort von MichaT. am 15.12.2004 - 23:04 Ist doch eine alte Sache, irgendwo wird ein altes Wrack (kann auch ein Mauerrest, Scherben etc. sein) gefunden -> Archäologen müssen es untersuchen, vermessen usw. - ist ja auch ok, da es nun mal deren Aufgabe ist.
Nun kostet das alles natürlich Geld, welches die meisten Forschungseinrichtungen nicht gerade üppig haben. Also wird ein Projekt daraus gemacht und man kann kräftig Fördermittel beantragen (EU, Stiftungen ...).
Das Dumme an solchen Förderungen ist nur, dass sie meistens auf eine bestimmte Zeit befristet sind. Das ist ärgerlich, da man ja gern weiter arbeiten und forschen möchte (Auch Wissenschaftler brauchen nun mal Ihr Gehalt). Also müssen konkrete Bedrohungen für das archäologisch unermesslich wichtige Kulturgut her - je nach geographischer Lage und Gutdünken z.B. Schiffsbohrwurm, drohende Versandung oder, wenn gar nichts anderes greifbar war, halt Sporttaucher, die dann gern auch als Raubtaucher tituliert werden - und selbstverständlich müssen die Medien mit der Sensation gefüttert werden.
Vor diesen Bedrohungen muss man das kulturhistorische Erbe natürlich schützen, also stellt man ein Projekt auf die Beine .....
Wer sich etwas mit der Geschichte historischer Wracks beschäftigt, wird feststellen, dass diese oft mehrfach (an gleicher Stelle) gefunden, vermessen, untersucht und was weis ich nicht noch alles wurden. ABM auf archäologisch ??
PS
Ich bin mir durchaus bewusst, dass
1. das oben geschriebene teilweise überspitzt dargestellt ist
2. nicht alle Archäologen so arbeiten
3. es auch genügend Taucher gibt, die alles mögliche mitgehen lassen, um es zu Hause in der Vitrine oder sonst wo vergammeln zu lassen
In diesem Sinne
MichaT.
der jetzt erstmal eine Anstaltspackung rosa Harmoniepillen braucht um nicht alle Archäologen in einen Topf zu werfen
Antwort von DarkShark am 16.12.2004 - 09:44 Wem gehört der Bodensee ??? Diese Frage hatte schon bei fischereirechtlichen Auseinandersetzungen immer wieder für "rote Köpfe" gesorgt und nun geht der Tanz womöglich von vorn los...
Und soll das Ganze eigentlich nur für schweizer Taucher gelten, oder kann man sich von D aus dem Wrack nach wie vor und ohne Beschuß nähern? Ist der Bericht womöglich nur eine "Ente" ?
Überhaupt: Was gibt es an der "Jura" eigentlich noch loszuschrauben bzw. "wissenschaftlich" zu erforschen? Da kann man ja auch gleich den Zugang zu Burgen, Kirchen und ähnlichen Denkmälern mit denselben Argumenten unterbinden.
Was die "Titanic" angeht, kann ich die Aufregung nun überhaupt nicht verstehen. Angeblich sind weltweit nur vier Tauchboote in der Lage, in dieser Tiefe überhaupt zu agieren. Da dürfte der Kreis der üblichen Verdächtigen, inkl. dem "empörten" Entdecker selbst, schnell ermittelt sein.
Der deutschsprachige Raum strotzt nur so vor Beamten. Wieder mal zeigt es sich, zu welchem Unsinn der Amtschimmel fähig ist.
Keine Kohle in der Kasse, aber Geld für Dinge opfern, die außer Tauchern sowieso niemand sieht.
Hätte die Wracks niemand gefunden und wären keine Bilder von der Titanic gemacht worden, wüßte ohnehin keine alte Sau, wo sie liegt und wie sie aussieht. Und das gilt so ziemlich für jedes Wrack.
Also wenn schon jemand der Meinung ist, daß ein bestimmtes Wrack ein erhaltenswertes Relikt sei, sollte er es bergen, fachkundig restaurieren und in ein Museum stellen. Oder es ansonsten einfach dabei belassen. Die Dinger verfallen nämlich ganz von alleine, da braucht es gar keine Taucher dazu.
Viele Grüße, Patrick
Antwort von Ralf Schmid am 18.12.2004 - 10:37 Um allen Mißverständnissen vorzubeugen, ich war schon an einigen Wracks und habe noch nie etwas mitgehen lassen.
Nun zum Thema.
Die Aufregung um die Jura als historisch wertvoll halte ich für absoluten Blödsinn, da die Hohentviel, das Schwesterschiff der Jura heute noch munter den See befährt. Wenn ich wissen will wie der Kahn gebaut ist, kann ich die Archäologen auf die Hohentviel schicken. Die Jura hingegen wird in ein paar Jahren nicht mehr existieren auch wenn sie nicht mehr betaucht werden darf.
Die Titanik liegt auf 3600 Meter, ist also für jeden Taucher der nicht mindestens 50 Tauchgänge hat, eh unerreichbar. Selbst wenn es jemand gelingt die Titanik aufzusuchen, ist es meines Erachtens sinnvoller und wissenschaftlich wertvoller so viel wie möglich davon zu bergen.
Das Parfüm war doch dazu gedacht vermarktet zu werden, was nun auch geschieht. Hätte irgendjemand einen Nutzen davon wenn der Flacon weiterhin 3600 Meter unter Wasser liegen würde?
Gruß Ralf
Antwort von wracktaucher am 10.01.2005 - 11:25 Wie ist denn eigentlich die Rechtsgrundlage?
Auf welchem Recht basiert das ausschließliche Bergungsrecht der RMS Titanic Inc.?
Das Schiff liegt außerhalb jeglicher Hoheitsgebiete. Damit kann doch eigentlich nur der Eigentümer (falls er sein Eigentum nicht aufgegeben hat) dieses recht vergeben. Ich habe gehört, dass dies auf einem amerikanischen Recht basieren soll, das demjenigen, der ein Wrack findet, diesem das ausschließliche Bergungsrecht zuspricht, solange er die Bemühungen nicht längerfristig unterbricht.
Aber was interessiert mich ein amerikanisches Recht?
Wie sieht das denn bei uns aus? Wenn ich in deutschen Gewässern ein bislang unentdecktes Wrack finde? Oder eines identifiziere und sich herausstellt, dass der Eigentümer sein Eigentum aufgegeben hat?
Und wie sieht das in internationalen Gewässern oder in der AWZ (ausschließliche Wirtschaftszone) aus?
Wer kennt die Gesetze?
Antwort von Anke am 04.02.2005 - 19:41 Das regeln bundesweit das Bürgerliche Gesetzbuch und landesweit die Gesetze und Verordnungen zur (Boden-)Denkmalpflege; zum Bsp. ist der Finder eines Schatzes nach bayerischem Recht auch der Eigentümer, in anderen deutschen Bundesländern erhält der Finder nur den üblichen Finderlohn und der Schatzfund gehört automatisch dem Staat.
Innerhalb von Hoheitsgewässern gelten die Gesetze des betreffenden Landes; ausserhalb wird es schwierig, da muss man sich wohl an den Eigner, dessen Rechtsnachfolger, der Bergungsfirma oder der Versicherung wenden.
BGB § 965 Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
BGB § 984 Schatzfund
Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
Antwort von Anke am 04.02.2005 - 19:48 sorry, sollte "die Bergungsfirma oder die Versicherung" werden
Antwort von wracktaucher am 04.02.2005 - 19:55 Danke Anke!
Für mich ist gerade der unklare Bereich außerhalb von Hoheitsgewässern interessant. Es gibt Leute die behaupten, es gäbe da Gesetze... Nur wer sollte die für diesen bereich erlassen, bzw. durchsetzen?
Warum erwähnst Du die Bergungsfirma?
Was ist, wenn zwar der Eigentümer des Schiffes, nicht aber der der Ladung ermittelt werden kann?
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