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Neue Flasche ohne Inbetriebnahmestempel/Aufkleber? Abgesandt von tiefunten am 29.12.2007 - 12:39:
Hallo zusammen,
bin mir nach längerer Recherche in den Foren hier ziemlich unsicher, ob bei meiner neu gekauften Alu-Flasche alles richtig ist:
Die Flasche ist mit Inbetriebnahmebescheinigung geliefert worden, allerdings lag nur eine Konformitätsbescheinigung für die Flasche bei, nicht aber für das Ventil!? Außerdem hat die Flasche keinen TÜV-Stempel oder Aufkleber, ist das bei einer Inbetriebnahme noch nicht nötig und reicht da die Bescheinigung?
Darüberhinaus hat die Flasche keine Stempelung als "Diving Breathing Gas", wie eigentlich vom Händler angegeben, bezüglich der Verwendung stehen keine Infos auf der Flasche (an der STelle wo früher Druckluft-TG stand...)
Ist da alles in Ordnung oder muss ich befürchten dass ich die Flasche nicht gefüllt bzw. in 2 1/2 Jahren keinen Tüv darauf bekomme oder horrende Summen bezahlen muss, weil irgendwelche Papiere (Betriebsanleitung und Konformitätsbescheinigung für das Ventil) fehlen?
Vielen Dank schonmal und ich hoffe hier kennt sich wirklich jemand aus in diesem Sumpf von Richtlinien!
Antwort von Tec-Diver Martin am 29.12.2007 - 12:58 Hallo tiefunten,
frage doch einfach mal bei dem Händler nach, bei dem Du die Flasche gekauft hast ....
Gruß,
Martin
Antwort von Kölle Alaaf am 29.12.2007 - 13:35 Recht gute Übersicht zu dem Thema:
Antwort von tiefunten am 29.12.2007 - 15:14 @Tec-Diver Martin: Beim Händler habe ich natürlich schon nachgefragt, aber der will die Sachen ja verkaufen und sagt natürlich das alles OK ist.
Aber im Netz und hier im Forum wird davon gesprochen, dass auch eine Konformitätserklärung für das Ventil vorliegen muss, die ich aber nicht habe...
@ Kölle Alaaf: Danke für den Link, die Datei kannte ich allerdings schon. Da steht aber auch: Einprägung oftmals: "Diving Breathing Gas"!? Für mich ist dadurch nicht erkennbar, dass die Prägung ersatzlos entfallen kann.
Desweiteren steht da, dass die letzte wiederkehrende Prüfung gestempelt wird. Bedeutet das, das die Inbetriebnahmeprüfung (ist ja die erste TÜV-Prüfung, oder!?)nicht gestempelt werden muss, sondern lediglich durch ein Schreiben belegt wird?
Trotzdem schonmal Danke für die Antworten, auch wenn ich noch nicht schlauer bin...!
Antwort von tauchtobi am 29.12.2007 - 15:23 Hy tiefunten,
es würde mich mal interessieren wo Du die Flasche gekauft hast. Desweiteren Hersteller der Flasche und des Ventils.
Antwort von tiefunten am 29.12.2007 - 15:30 @tauchtobi
es ist eine 40cuft Luxfer Alu Flasche mit einem San-o-Sub M26*2 Nitrox Ventil. Es war ne ganz schöne Sucherei überhaupt einen Händler zu finden, der diese Flaschen-Ventilkombination (halt mit dem blöden Nitrox-Ventil, damit ich kein Problem hab in Deutschland Sauerstoff gefüllt zu bekommen) mit Inbetriebnahme anbietet. Flasche wie Ventil sind mit eingeprägter CE, für das Ventil habe ich aber wie oben beschrieben keine Konformitätserklärung. Allerdings nützt das meiner Meinung nach nix, um meine allgemeinen Fragen zu beantworten...
Antwort von Kölle Alaaf am 29.12.2007 - 15:39 Es handelt sich hierbei um Normen, d.h. keine Gesetze. Anders formuliert: Die "Diving Breathing Gas"-Prägung ist keine Pflicht. Die Stempelung bezieht sich auf die "wiederkehrende" Prüfung - das ist nicht die Inbetriebnahmeprüfung. § 15 Abs. 7 Nr. 2 BetrSichV vom 1.1.2005 sieht darüber hinaus ab sofort für alle Tauchgeräte zwar eine konformitätserklärung des Herstellers vor, zusätzlich bei Erstinbetriebnahme ein "TÜV"-Zertifikat. Dies ist aber durch eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2007 noch nicht verbindlich (siehe auch Angaben in dem Link dazu). Insofern hat der Händler noch kurz vor Toresschluss seinen Tauchflaschenbestand "ohne" Papiere "bereinigt" - seine Aussage, dass alles "in Ordnung" war, ist somit zumindestens formaljuristisch wirklich (noch) "in Ordnung". Faktisch dürfte er glücklich sein, dass der Deal kurz vor der Zielgeraden noch geklappt hat - wenn der Preis gut war, solltest Du Dir darüber keinen Kopf mehr machen: in der Tauchpraxis sind die Flaschen damit ja nicht "gefährlich" oder "unbrauchbar". Die Haftung des Händlers und Herstellers ist auch so gegeben. Wenn der Preis jedoch nicht günstig war und die Beratung dann auch noch eine "Schwindelei" war Dann zeig dem Händler zukünftig den Stinkefinger
Antwort von tiefunten am 29.12.2007 - 15:47 @ Kölle Alaaf:
Ein Zertifikat vom TÜV über die Erstinbetriebnahme habe ich, da sind auch die Seriennummer der Flasche und die Ausführung des Ventils angegeben. Ich hatte nur hier irgendwo gelesen, dass ich wenn ich die Flasche in 2 1/2 Jahren wieder zum TÜV bringe, dort die Bescheinigung über die Erstinbetriebnahme sowie die Konformitätserklärung für Flasche UND VENTIL vorlegen muss. Das ich diese nicht habe, macht mich halt jetzt etwas unruhig...
Betreffend Erstinbetriebnahmeprüfung: Sehe ich das also richtig, dass man nach erfolgter Inbetriebnahmeprüfung nur die Bescheinigung darüber ausgehändigt bekommt, die Flasche aber nicht irgendwie gekennzeichnet wird!?
Antwort von Kölle Alaaf am 29.12.2007 - 16:03 Ich sehe hier keine Probleme auf Dich zukommen. So wie ich das hier lese, wird der Folge-TÜV nicht an der Inbetriebnahme scheitern.
Antwort von tiefunten am 29.12.2007 - 16:54 Danke schonmal!
Hat evtl. schon jemand von euch eine 2005 gekaufte Flasche mit diesem tollen Inbetriebnahme-Bürokratie-Monstrum TÜVen lassen und kann aus erster Hand berichten, was der TÜV dann an Unterlagen haben wollte!?
Antwort von Barry1981 am 30.12.2007 - 08:58 Nach den EU-Richtlinien solltest du vom Hersteller der "Baugruppe"(Flasche und Ventil)-wahrscheinlich der Händler EINE Betriebsanleitung für die Baugruppe, sowie eine Konformitätserklärung ebenfalls für die Baugruppe erhalten.
Beim Tüv sehe kein Problem da das Ventil nicht Teil der Prüfung ist. Der Sachverständige prüft nur die Flasche, nicht das Ventil. Viele Tauchshops bieten im Rahmen der TÜV Prüfung auch das Ventilservice an welches grundsätzlich auch gemacht werden sollte. Dieses Ventilservice macht allerdings der Tauchshop und hat mit dem Tüv nichts zu tun.
Antwort von Gundl am 30.12.2007 - 12:11 @Barry1981, da bist Du aber auf dem Holzweg. Auch das Ventil ist Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung sprich TÜV.
Gruss
Gundl
Antwort von Barry1981 am 30.12.2007 - 14:04 @gundl
Hatte meine Ventile noch nie beim TÜV,zum Tüv geht meine Flasche nur ohne Ventil, auch deshalb das ich kontrollieren kann ob meine Stahlflaschen danach richtig getrocknet wurden. Ventilservice mach ich selbst (habe auch die Ausbildung dazu)
Wenn ich allerdings dann Flasche und Ventil selbst zusammenbauee bin ich allerdings selbst der Hersteller der Baugruppe
Antwort von tiefunten am 30.12.2007 - 16:45 Danke an alle!
Sieht wohl so aus als würden die einzelnen Händler das mit der Konformitätserklärung unterschiedlich handhaben (Es reicht ja scheinbar wenn der Hersteller der Baugruppe Flasche + Ventil selber eine Konformitätserklärung schreibt, sollte also auch kein Problem sein wenn er die Originalen Erklärungen von Flasche und Ventil beilegt). So wie ich das bis jetzt verstehe, braucht die ja sowieso nur der Tüv-Prüfer, der die Erstinbetriebnahmeprüfung macht. Da ich darüber ja einen Beleg habe, sollte das also alles kein Problem sein.
Antwort von shuttle am 30.12.2007 - 20:25 ... es ist auch kein Problem. Geh tauchen und zur gegebenen Zeit zum Tüv. Alles wird gut
Antwort von doc_krato am 30.12.2007 - 20:59 Hallo tiefunten,
nach den letzten teuren Erfahrungen mit dem TÜV habe ich gelernt, dass für die erste TÜV-Druckprüfung (nach 2 1/2 Jahren) eine Inbetriebnahme-Bescheinigung vorliegen muss! Zusätzlich sind die Konformitätsbescheinigung für Flasche und Ventil (auch wenn das Ventil nicht für die Prüfung vorliegnn muss) beizufügen.
Wenn keine Inbetriebnahmebescheinigung (Stempel, Plakette oder ähnlich) vorhanden sind, wird die Flasche vom TÜV-Prüfer nachträglich "inbetriebgenomen". Dies kosten dann einmalig 30 €.
Wenn man die Prüfung über den Händler durchführen lässt, kommt so nahezu der Neupreis einer Flasche bei der ersten Wiederholungsprüfung zusammen.
Ich habe die Flaschen selber zur Prüfung gebracht, dann kostet die Druckprüfung alleine komplett ca. 15 €.
Möge die Luft stets mit Dir sein
doc_krato
Antwort von shuttle am 30.12.2007 - 23:21 doc_krato: viel geschrieben, aber am Thema vorbei. Er HAT eine Inbetriebnahme-Bescheinigung, einfach mal seinen Beitrag richtig lesen.
Zitat: "Die Flasche ist mit Inbetriebnahmebescheinigung geliefert worden"
Es wird keine Probleme geben.
Antwort von tiefunten am 31.12.2007 - 18:03 @ doc krato: Danke für deinen Beitrag! Ich habe allerdings wie geschrieben eine Inbetriebnahmebescheinigung, jedoch nur einen gedruckten Wisch, die Flasche ist nicht selbst irgendwie gekennzeichnet. Das hat mich verunsichert. SO wie es bis jetzt aussieht, fehlt mir aber lediglich die Konformitätserklärung für das Ventil oder direkt eine für die Baugruppe Flasche+Ventil, die ich der Vollständigkeit halber hoffentlich noch vom Händler bekomme. Das die Flasche nach Erstinbetriebnahme nicht gestempelt wird, scheint zumindest in einigen Bundesländern normal zu sein, in Bayern werden sie gestempelt, deswegen meine Unsicherheit...
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