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Niederlassung von Martin Air Deutschland
Abgesandt von BMW-Motorrad Registriertes Mitglied am 24.01.2012 - 17:43:

Guten Tag zusammen,

im Februar 2011 sind wir selbstorganisiert nach Curacao geflogen.
Martin Air hatte schon mit dem Abflug massive Probleme, Flugzeug da, Passagiere da, aber keine Besatzung. Die hat man dann anscheinend von zu Hause geholt, zumindest der Laune nach.
Mit etwa fünf stündiger Verspätung ging es dann los. Die Zwischenlandung in Aruba nutzten die Piloten dann dazu, ein 24-stündige Päuschen auf Aruba einzulegen.
Dadurch sind wir dann mit mehr als einen Tag später auf Curacao angekommen. Der Vermieter des Leihwagens und der Vermieter des Bungalows hatte diese Tage dann verständlicherweise in Rechnung gestellt.
Zurück in Deutschland habe ich Martin Air gebeten, mir diese entstandenen Kosten zu erstatten. Leider hat Martin Air nicht auf das Einschreiben reagiert. Auf ein Schreiben unseres Anwaltes hat Martin Air ihm dann eine e-mail auf Niederländisch geschickt.
Auch auf die Schreiben des Amtsgerichtes hat Martin Air nicht reagiert und hat ein Versäumnisurteil erhalten, welches wir jetzt vollstrecken wollen.
Martin Air hat sich im November letzten Jahres aus dem Passagier Geschäft zurückgezogen und ist jetzt nur noch im Frachtgeschäft unterwegs.
Daher meine Frage, weiß hier jemand ob Martin Air in Deutschland noch irgendwo eine besetzte Niederlassung hat, in der man ggf. vollstrecken kann? Die im Netz und im Handelsregister eingetragenen Anschriften stimmen anscheinend nicht.
Hat schon mal jemand einen Titel gegen eine europäische Auslandsgesellschaft erwirkt und auch vollstreckt?
Vielen Dank für Eure Antworten.




Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 25.01.2012 - 11:26
Vollstreckung in Inland geht nur wenn die GmbH hier einen Sitz oder Vermögen hat. Sag deinem Anwalt mal er soll 15 € bei Supercheck investieren.
Vollstrecken als Moffe in den Niederlanden. Viel Glück, du wirst es brauchen.........
Antwort von Uwe-Re Registriertes Mitglied am 25.01.2012 - 16:34
Hallo,

das Vorgehen Deines Anwaltes erscheint mir "unüblich".
Meine offenen Forderungen gegen Firmen bzw. Personen in NL lasse ich von Advocaten in NL (z.B.Lassche Adv. oder anderen Inkassospezialisten) eintreiben und hatte noch nie Problem.

Glückauf
Antwort von BMW-Motorrad Registriertes Mitglied am 25.01.2012 - 16:48
Hallo Uwe,

danke für die schnelle Antwort.
Martin Air firmiert in Deutschland unter verschiedensten Adressen und es war schon problematisch das zuständige Gericht zu finden.
Seit Montag habe ich vom Amtsgericht Groß Gerau ein Versäumnisurteil. Innerhalb von zwei Wochen kann MartinAir jetzt noch Einspruch einlegen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,wir haben aber bereits eine vollstreckbare Ausführung beim AG angefordert.

Bis hierher kann ich das Vorgehen meines Anwaltes noch nachvollziehen.

Was sollen wir jetzt anders machen? Hast Du das Inkassobüro selber beauftragt, oder den Anwalt im Boot gelassen?
Ist Lassche Adv. wirklich unproblematisch?

Danke für Deine Antwort!

VG
Jörn
Antwort von Uwe-Re Registriertes Mitglied am 25.01.2012 - 18:07
@BMW...

macht unser Anwalt automatisch über einen Advocaten in NL. Unsere Schuldner haben aber keine Adresse in D.
Ob da alles unproblematisch läuft, möchte ich garnicht wissen. 2xMahnung und ab zum Inkassoanwalt, der Partner in den Ländern sucht/hat. Wie das genau geht kann ich nicht sagen, sehe nur sehr selten Schriftwechsel.
Funktioniert nicht überall, aber NL geht ganz gut.97% werden eingetrieben. Garnicht geht USA, da nur Vorkasse.
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 26.01.2012 - 09:19
Naja, so einfach ist das jetzt net. Du hast einen deutschen Titel der auf Grund von Vollstreckungsabkommen in den Niederlanden vollstreckbar wird. Dazu musst du den Titel übersetzten lassen (Beglaubigte Übersetzung) und das ganze über das Rechtshilfeabkommen in die Wege leiten. Die Advocaten in den NL werden dabei net tätig. Das wäre der Fall, wenn du eine Forderung gegen einen Niederländer mit Sitz in denm Niederlanden hast und noch keinen Titel. Dann kann man die z.B. Lassche nehmen, wobei die nicht billig sind. D.h. nach Stunden abrechnen, wenn man kein Volumen, sprich hohe Streitwert oder Masse hat. Doppeltitel gilt nicht!
Antwort von Uwe-Re Registriertes Mitglied am 26.01.2012 - 17:24
@Veri..

Deshalb habe ich ja geschrieben "unüblich". Meine Rechtsverdreher haben mir erklärt bei EU immer Titel im Land des Schuldners erwirken. Ja meine Schuldner sind geschäftsansässig in den NL und ob die hier auch einen Geschäftssitz haben brauch ich doch nicht prüfen oder?
Nicht billig ist relativ, bezahle die doch nur, wenn der Schuldner nichts hat, sonst zahlt doch der Schuldner die Advocaten.
Bei unseren Fällen ist die Erfolgsquote bei 97%

Glückauf

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