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Nitrox Flaschen füllen Gesetze und etc....
Abgesandt von divermichi Registriertes Mitglied am 10.04.2008 - 15:07:

Hallo Gemeinde

Evt. könnt ihr weiterhelfen in Sachen Nitrox füllen.

Beabsichtigen Sauerstoff – Beimischanlage zu bestellen, das
Nitrox Easy System (Nesy)

Wer hat damit Erfahrung und wie sicher ist das System ?

Hier auch eine weitere Frage:

Nitrox füllen für Endverbraucher, wird viel Angeboten hallten es alle ein ?

Gesetzliche Bestimmung ist klar über 21 % in Deutschland O2
und nur in O2 Flaschen ( mit Kennzeichnung) mit M26/02 Ventil
oder täusche ich mich da? Somit dürfen für den Verkauf nur Flaschen
gefüllt werden die Entsprechend sind. (klar ist Ausbildungsstufe)

Wenn ich Nitrox Max 32% -Verkaufen- möchte kriege ich eine
Grauzone hin ?? So das ich an Nitrox Taucher füllen kann die
keine O2 Flaschen und Regler haben.

Danke und Grüße





Antwort von teichmaster1 Registriertes Mitglied am 10.04.2008 - 15:21
Wie Du schon sagtest: gesetzliche Bestimmung ist klar. Also gibt es in unserem Bürokratenstaat auch keine Grauzone.
Was Du persönlich im Privaten machst interressiert keinen solange nichts passiert.
Da Du aber Ni32 verkaufen willst, sind die ges. Bestimmungen auf jeden Fall bindend für Dich.
Antwort von bubbleseeker am 10.04.2008 - 16:53
Habe seit über einen Jahr eine Konstantbeimischanlage von LM.NT an einen Bauer K14 laufen, das ganze ohne Probleme. Der Kompressor wurde dafür gering modifiziert. Mit dem Nesysystem habe ich keine Erfahrung, das Arbeitsprinzip ist allerdings das gleiche. Die Entscheidung für mich viel auf das LM.NT System, da ich dieses von mehreren Tauchbasen im Mittelmeerraum kannte, wo es bereits seit mehreren Jahren unter entsprechenden Einsatz, sprich Dauerbetrieb, läuft.
Zu den gesetzlichen Regelungen:
Du bist auf jeden Fall verplichtet, wenn du Mischgase an Dritte abgeben willst einen Sachkundenachweis zu besitzen, ein einfacher Gasblenderkurs, wie er von den meisten Verbänden angeboten wird ist dafür nicht ausreichend.
Bezüglich der Ventile und Flaschen. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches dies expliziet regelt, wie es z.B. in Frankreich der Fall ist, aber dies wird ziemlich ausführlich im Rahmen der notwendigen Sachkunde besprochen
Antwort von _Matthias_ Registriertes Mitglied am 10.04.2008 - 18:35
Füllanlagen jeglicher Art sind genehmigungsflichtig wenn sie a) geberblich und/oder b) für Dritte betrieben werden.
Dann muss die ganze Geschichte abgenommen werden (TÜV/Ordnungsamt/Amt für Arbeitsschutz). Da solltest du dich auf jeden Fall mal bei deiner zzständigen Gemeinde schlau machen, bevor du dich damit in die Nesseln setzt. Dazu kommt, dass bei gewerblichem Füllbetrieb (oder Füllbetrieb für Dritte) eine Sachkundenachweis über das Mischen von Gasen vorhanden sein muss. Ein "Gasblender" wie er von diversen Tauchsportverbänden ausgebildet wird, reicht NICHT aus. Entsprechende Semninare (mit Prüfung) werden zum Beispiel bei MavoTec (www.mavotec.de) angeboten.
Antwort von henri Registriertes Mitglied am 11.04.2008 - 08:45
..." Bezüglich der Ventile und Flaschen. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches dies expliziet regelt, wie es z.B. in Frankreich der Fall ist, aber dies wird ziemlich ausführlich im Rahmen der notwendigen Sachkunde besprochen"...

Alle Gase mit einem Sauerstoffanteil von über 23% sind in Deutschland wie reiner Sauerstoff zu behandeln. Und für Flaschen und Ventile für Sauerstoff gibt es doch wohl Vorschriften oder? über
Antwort von Tommys Registriertes Mitglied am 11.04.2008 - 12:07
@Matthias
Es muß nicht unbedingt abgenommen werden, wenn es keine fest installierte Anlage ist und eine bestimmt Größe nicht überschreitet.
Antwort von @Markus Registriertes Mitglied am 13.04.2008 - 11:16
Hallo Leute,
ihr schreibt das:
**Bezüglich der Ventile und Flaschen. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, welches dies expliziet regelt, wie es z.B. in Frankreich ** ???
Wiso bekomme ich dann meine Flaschen nicht mit einem z.b. 60er Mix in einer Basis oder Shop gefüllt. Es handelt sich im Flaschen von einem Azimuth Rehreather mit CE Zertifizierung. Die Flaschen haben italienisches Sauerstoffventil welche in Deutschland als Argon oder Helium (21,8*1/14``) verwendet werden.

Über eine Antwort bzw. aussagefähigen Link wäre ich Dankbar.
Antwort von Doppeldreier Registriertes Mitglied am 13.04.2008 - 13:04
also es gibt keine Gesetz in dem drin steht "Nitrox darf über Sauerstoffventile gefüllt werden" aber es gibt Normen die dass so vorschreiben. Wenn man jetzt Luft/Nitrox an Dritte weitergibt geht man dafür in eine Garantie/Haftung. Sollte also irgendwas passieren wirst man nach Gesetzten verklagt, die Richter und Sachverständigen werden nachsehen was die Normen dazu sagen. Die sagen "geht nicht". Also grob fahrlässig. Dann freut sich der Staatsanwalt, weil er der Gewinner ist und die Versicherung weil sie nicht bezahlen muss. Jetzt könntest du noch einen Sachverständigen besorgen der für Geld beweist dass die Norm doof ist und der Unfall auch mit der Norm passiert werde und deine Konstruktion auf jedem Fall genau so sicher ist wie eine Anlage nach der Norm. Kosten soviel wie eine Anlage nach der Norm wenn nicht gar mehr und ist keine Garantie dafür dass der Richter dir glauben schenkt.

Gruß,
D3
Antwort von RichiH Registriertes Mitglied am 13.04.2008 - 13:11
Man wird nicht nacht Gesetz verklagt.
Anklagen ist Strafrecht, Verklagen ist Zivilrecht. Staatsanwalt gibt es nur in ersterem. Und mit verklagen werden Angehoerige warten bis der Strafprozess durch ist. Billiger, mehr Erfolg und schneller.


Richard
Antwort von divermichi Registriertes Mitglied am 13.04.2008 - 14:41
Hallo Tauchgemeinde

Danke für die Infos bis jetzt !! Klasse das so viele
im Thema mehr oder weniger drin sind. Zeigt sich
das einem weitergeholfen wird.

Wollte nur kurz zusammenfassen.. wenn’s OK ist.

Verstehe ich Richtig wenn’s um Anlage und Füllen
geht für Dritte...

- Anlage Abnehmen lassen (Ämter wenn möglich etc.).
- Mobile Anlage muss evt. nicht abgenommen werden.
- Sachkundenachweis zum Betreiben/Füllen.

- Dritte müssen Nitrox Brevetiert sein.
- Flaschen müssen O2 sein (oder auch Pressluft ?)
- Ventile keine Regelung (ich denke M26 oder?)
- Regler der Dritten, Nitrox Taucher selbstverantwortlich.

Bin weiterhin für alle Infos dankbar.

Danke und Grüße
Antwort von deeperdiver am 14.04.2008 - 07:51
"- Dritte müssen Nitrox Brevetiert sein."
Soweit ich weiß, benutzt man Sauerstoff nicht nur zum Tauchen. Wo steht, dass man prüfen muss, was der Flaschenfüllkunde mit dem Zeug machen will? Wo steht, dass es verboten ist, wenn z.B. der Vater (ohne Tauchschein) für den Sohn (ohne Auto) die Flasche füllen darf? Wo steht, dass es verboten ist, dass der Flaschenfüllkunde einen Adapter selbst mitbringt und aufschraubt?
Antwort von RichiH Registriertes Mitglied am 14.04.2008 - 11:00
Also an meiner Basis kriegst du als Jemand den man noch nie gesehen hat und der kein Brevet oder sonstiges zum Ausweisen hat nicht einfach mal so ne Flaschenfuellung, geschweige denn Nitrox. Und das ist auch gut so.

Da du aber eh immer gern, sagen wir mal, `stark polarisierst` hoffe ich, dass jetzt niemand zu heftig auf dem Gesagten herumspringt. Mit bischen gesundem Menschenverstand ist das, was divermichi geschrieben hat naemlich durchaus klar


Nix fuer ungut,
Richard
Antwort von deeperdiver am 14.04.2008 - 20:53
@RichiH
Was du an deiner Basis machst, ist deine Sache, und wenn du dir das Geschäft versauen willst, kontrollierst du auch noch Flaschenlackierung, TTU, Baddieteambildung und vielleicht Reglerrevisionsdatum.

Die Frage war doch, so hab ich`s verstanden, was üblich ist, und auch, was wirklich gesetzlich gefordert wird. Ich glaube nicht, dass eine penible Kontrolle durch den Gashändler gesetzlich gefordert wird. Nach meiner Erfahrung ist längst nicht überall üblich, nur in Flaschen mit "richtigem" Gewinde zu füllen (würde z.B. auch ausländische Tauchtouristen in Deutschland benachteiligen, bzw. würde zu Ungleichbehandlung zwingen; dazu kommt die Verwendung von Sauerstoff auch für andere Zwecke), und Kärtchen vorzeigen muss ich meist auch nicht. Gut so, beim Tanken zeig ich auch nicht den Führerschein und die Zulassung, oder?

(Ein wenig gesunder Menschenverstand bewahrt im Einzelfall, Füllstation direkt am tiefen Steinbruch, Nasstaucher will einzelne 10l-Leihflasche mit 1 Abgang mit Sauerstoff füllen, den Füller auch ohne penible Kontrolle vor Ärger, aber letztlich verantwortlich ist doch der Taucher selbst. Ein Gespräch hilft da sicher auch, wenn mal die Karte nicht dabei ist.)
Antwort von la bumm am 16.04.2008 - 12:14
Deinen Fragen nach zu Urteilen -- mach einen Blender.

Gruß

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