Ohne Vier Sterne kein Flaschenverleih? Abgesandt von Martinn am 11.01.2006 - 16:22:
Hallo Ihr da drausen, meine Frau und ich haben letztes Jahr CMAS* gemacht, waren schon im Urlaub tauchen und alles wunderbar. Nun sagt unsere Tauchschule sie könnte uns keine Flaschen verleihen, wenn wir beide zusammen im See hier tauchen gehen wollten, bevor wir nicht CMAS** hätten wegen der Vier Sterne Regel und demnächst würde ein neuer Kurs beginnen.....Kommt mir so vor wie wenn hier nur Geldsterne wichtig sind. Der Tauchlehrer meinte er könnte es nicht verantworten, würde sich sogar strafbar machen, laut neuesten Richtlinien, lässt aber TLA`s mit Schülern in den See und nimmts da nicht so genau. Was ist jetzt Sache? Dürfen meine Frau und ich jetzt tauchen im Baggersee ,ohne dass wir einen eigenen Kompressor und eigene Flaschen brauchen, die wir natürlich nicht mehr bei dieser Basis kaufen würden, ? Oder will er uns nur ziemlih plump zu einem Silberkurs zwingen?
Gruß Der Martinn
Antwort von gunther am 11.01.2006 - 16:33 Hallo, so weit ich weiß gibt es nach wie vor keine rechtliche Regelung. Es gibt von diversen Verbänden eine Empfehlung hinsichtlich der mni. 4*, wobei ich denke nach der neuen ENorm soll es doch auch schon mit weniger gehen
Ein TLA darf im Rahmen seiner Tätigkeiten mit anfängern ins Wasser (er hat ja im Prinzp schon alleine die ****)
Ich persönlich würde den TL / die Basis mal fragen wo das denn steht was der/die von sich geben.
Grüße Gunther
Antwort von und 26 Gäste am 11.01.2006 - 16:39 Es bedarf keiner rechtlichen Regeleung - die Tauchbude kann selbst entscheiden, wem oder wem nicht sie ihre Pullen vermietet...
Hätte sie zudem noch den Tümpel gepachtet wärs noch härter...
Antwort von neutaucher am 11.01.2006 - 16:45 Hallo,
die Empfehlungen des VDST, die ja auch dem CMAS entsprechen dürften finden sich hier
Hier klicken (bei "Aktuelles" etwas runterskrollen)
Wie schon gesagt, das ist kein Gesetz aber die Basen und Tauchschulen können/müssen sich natürlich an den Vorgaben des Verbandes orientieren.
MfG
neutaucher
Antwort von majovo am 11.01.2006 - 16:49 Mach einen großen Bogen um diesen Laden und such Dir einen anderen. Wenn Du Geld los werden willst, kannste das auch Spenden z.B. Rotes Kreuz etc., da ist es besser angelegt.
Antwort von Coastbird am 11.01.2006 - 16:53 Als ich meinen CMAS* fertig hatte, haben meine Tauchlehrer (die gesamte Palette von TL 1 - 3) gesagt, dass es prinzipiell eine 4* Regel gibt aber wenn wir uns das zutrauen und nicht gerade beim 20. Tauchgang alleine mit einer Mono-10 auf 40 Meter rumhampeln, ruhig zusammen (also 2 Bronze Taucher) losziehen könnten, was wir dann natürlich auch gemacht haben. Hat nie Probleme gegeben!
Antwort von flasche am 11.01.2006 - 17:25 -Wie geht denn die Tauchschule mit Nicht-CMAS-Tauchern um? Äquivalenzliste rauskramen, jeweilige Sternchen-Äquivalente addieren?
-Wenn die Tauchschule zufällig nicht nur nach CMAS ausbildet: Nimmt sie dann beim Flaschenverleih die jeweils strengsten Regeln irgendeines Verbandes, oder wie? (Z.B. mal "18m-Grenze", mal "4-Sterne-Regel"; wie`s grade paßt.)
Praktisch: Den Laden meiden. Denn außerdem müssen sie natürlich Solotauchen verbieten; will heißen: Sie dürften eigentlich überhaupt keine Flaschen an einzelne Taucher vermieten, sofern sie nicht paarweise zusammengekettet erscheinen (4Sterne-Regel gilt ja nur paarweise).
Oder doch noch ein Sternchen machen; kann ja auch woanders nützlich sein (und kann ja auch woanders gemacht werden; vielleicht außerhalb CMAS).
Antwort von helfgott.stones am 11.01.2006 - 21:32 Hi
es ist doch immer wieder interessant was so manche Läden sich eifallen lassen um ihre Kurse zu verkaufen. Klor macht die 4 Sterne Regel Sinn und es bleibt jedem Ladenbesitzer unbenommen sie als Vorraussetzung für den Flaschenverleih heranzuziehen ( schliesslich kann er ja seine Flaschen verleihen an wen er will). Ist es denn nicht bedenklich wenn hier aber der Eindruck erweckt wird, dass nur getaucht werden darf, wenn diese Regel auch eingehalten wird ( wo steht das?? lasse mich ja gerne belehren )und dies als Verkaufsargument benutzt wird um seine Kurse zu verkaufen? Ich persönlich würde diesen Laden meiden
An wen der Laden seine Flaschen verleiht ist erst mal seine Geschichte: Er kann tun und lassen was er will.
Nur: Die Begründung ist meiner Meinung nach ein bisschen an den Haaren herbei gezogen. Es gibt bspw. vom VDST eine ziemlich ausführliche "Wer mit wem wie tief" Tabelle. Das sind aber alles *Empfehlungen*. Ob sich die einzelnen Taucher daran halten ist deren Bier.
*Strafbar* macht er sich nicht wenn er Euch die Flaschen leiht - es gibt keine gesetzlichen Regelungen.
Ihr seid ausgebildete Taucher, eine sachgemäße Verwendung ist anzunehmen. Selbst wenn was passieren sollte kann er nicht mal belangt werden, wenn die Unfallursache nicht ursächlich mit den Flaschen zusammenhing.
Natürlich ist es durchaus sinnvoll, eine ** Ausbildung zu machen. IMHO lernt man da schon noch einiges. Allerdings bleibt da schon ein "g`schmäckle", wie versucht wird, Euch die Kurse nahe zu bringen.
Als ich angefangen habe, haben meine Buddies und ich auch immer die vier-Sterne-Regel beachtet: Wir waren vier *-Taucher ...und die Taucherpolizei hat uns auch nicht verhaftet.
Ich würde meine Ausbildung fortsetzen und nach und nach eine eigene Ausrüstung kaufen - aber bei einem anderen Laden!
Gruß
Martin.
Antwort von D-32 am 11.01.2006 - 23:33 Einerseits kann der Laden verleihen oder nicht, wie er will. Es ist ein Angebot. Vielleicht blöde Parallele: Wenn ein privater Autoverleiher auf dem Standpunkt steht "Frau am Steuer, das wird teuer" und er Frau kein Auto gibt, ist es erstmal sein gutes Recht, denn er ist Eigentümer der Sache.
Andererseits ist das Verhalten zickig: Wenn ich zu Air Liquide gehe und hole je 20 l O2 und Acetylen im Mietflasche, bekomme ich das. Lasse ich die Buddeln in einem Haus abströmen und erzeuge dann einen Funken, macht es Wumms, Haus ist weg und Air Liquide trifft kein Verschulden, da ein Sachkundenachweis nicht gefordert wird.
Am besten: Besorgt euch eigene Flaschen! Gibs vermutlich wieder auf der Boot billig am 29.01.
Antwort von tauchgeist am 12.01.2006 - 08:25 MArtinn,
wie mhille schon schrieb, sind es Empfehlungen, keine Gesetze oder Verordnungen, an die der Laden isch zu orientieren hat. Schreib doch mal bitte, woher Du kommst, ich bin mir sicher, dass der große Leserkreis hier Dir / Euch eine Alternative zu dem von Euch besuchten Laden aufweisen kann.
Davon unabhängig kann auch ich nur die Empfehlung aussprechen, dass ihr irgendwann mal den CMAS** angeht, unter anderem, um frustrierenden Erlebnissen im Ausland / im Urlaub zu entgehen .
tg
Antwort von gunther am 12.01.2006 - 08:33 @Martinn,
es ist so, dass er Dir keine Fl. füllen muß, er kann aber wenn er will. Aber er kann auch sagen heute fülle ich nur Fl. von Leuten mit rotem Tauchanzug oder so was...
Das es Sinn macht sich weiter zu bilden steht außer Frage, leider ist es aber nun mal so, dass man seine Fähigkeiten irgendwie nachweisen können sollte, und da ist der Weg des geringsten eine Ausbildung eines anerkannten Systems, sei es nun
AOWD/RD oder CMAS ** oder VDTL Silber etc.
Ich bin auch ein Verfechter des Selbststudiums, aber man muß auch die Basis verstehen, die keine Lust und Möglichkeit hat jeden Taucher ernsthaft vor dem Betauchen eines Sees zu überprüfen.
Grüße
Gunther
Antwort von Blaues Wunder am 12.01.2006 - 08:52 " Am besten: Besorgt euch eigene Flaschen! Gibs vermutlich wieder auf der Boot billig am 29.01. "
... undn Kompressor undn Boot undn Käptn undne Crew undn Riff in der Südsee...
Ernsthaft: verweigert Euer doller Dauchschopp auch die Flaschen*füllung*, wenn ihr keine vier Sterne anschleppt? Und wenn ihr `bei uns ausm Verein` schnell noch einen Dreisterne-Tauchgott ausleiht und mit dem zusammen Flaschen leiht? Ts.
Antwort von Detlef am 12.01.2006 - 09:09 Es ist leider nicht ganz so einfach. Richtig ist, das der Laden an den verleihen darf an den er will. Ende. Ungeklärt ist zur Zeit noch, welche Auswirkungen die Normen auf die strafrechtliche/zivilrechtliche Haftung des Verleihers haben. D.h. was passiert ihm, wenn er an Leute verleiht die erkennbar außerhalb der Normen tauchen wollen und es kommt zu einem Unfall. Hier wird alles vertreten, eine gerichtliche Entscheidung liegt noch nicht vor. Ich schätze es handelt sich um eine Mischung aus Vorsicht und Geschäftstüchtigkeit. Aber davon ab ** sind schon sinnvoll.
Antwort von D-32 am 12.01.2006 - 09:26 Moment mal! Die beiden sind brevetierte CMAS * äquivalent EN 14153-2. Somit gilt:
Empfohlene maximale Tiefe ist 20 m (bei Tauchgängen mit anderen selbstständigen Tauchern).
Keine Dekotauchgänge.
(Von der uneingeschränkten 4-Sterne-Regel ist da m. W. nichts enthalten.)
Mal angenommen der Baggersee ist gar nicht tiefer als 20 m und die beiden sind mit den Gegebenheiten des Sees vertraut(Hindernisse, Sichtweite, Verbotszonen, besondere Gefahrenpunkte, Wissen um Einleitung einer wirksamen Rettungskette) spricht nichts für eventuellen Haftungseintritt des Verleihers.
Also haben die beiden einen guten Grund, diesen Shop zu meiden.
@ Martinn
Wie andere auch schon sagten: Seht mal zu, dass ihr den ** in Angriff nehmt, sobald ihr die dafür notwendigen Pflichttauchgänge gesammelt habt. Das erspart euch auch viele lästige Diskussionen bzw. Restriktionen im nächsten Urlaub.
Antwort von Martinn am 12.01.2006 - 09:45 Vielen Dank für die detailierten Antworten. Der See bzw. die Seeen mit zwei oder drei e? sind die Plätze an denen wir den Schein gemacht haben. Er verleiht definitiv an andere *Taucher die ihm schon klar gesagt haben sie machen keinen **Kurs aus welchen Gründen auch immer. Es liegt denke ich an unserer Person und eben daran dass er seinen Kurs voll bekommen will...Es gibt genügend Ausweichmöglichkeiten für uns für Materialverleih usw. Sch ist das Trainingsschwimmbad nur 1,50 tief.... nochmals danke für die Antworten
gruß Der Martinn
Antwort von Detlef am 12.01.2006 - 09:53 D-32, wie ich bereits sagte, es wird alles vertreten, zumal einige Versicherungen singnalisiert haben, man werde die Norm auch für den privaten Bereich zu Grunde legen. Derzeit kann man dazu garnichts sagen. Das ist Kaffeesatzlesen oder Kremelastrologie. Das der Laden geschäftstüchtig ist, ist unbestritten. Und was spricht gegen den **?
Antwort von Blaues Wunder am 12.01.2006 - 11:32 da schließe ich mich D-32 uneingeschränkt an.
@Detlef: schreiben die Versicherungen das dann auch in den Vertrach, oder bleiben sie beim signalisieren? Was passiert, wenn ich keinen Stern habe?
Antwort von Detlef am 12.01.2006 - 11:46 Das brauchen Sie nicht. Schon mal was von Entzug des Versicherungsschutzes im Falle grober Fahrlässigkeit und Rückgriffsmöglichkeiten, wegen übergangener Ansprüche gehört?
Das hat nichts mit Sternen sondern mit den Einstufungen der Scheine der Verbände in die Normen zu tun.
Antwort von Blaues Wunder am 12.01.2006 - 11:59 Von grober Fahrlässigkeit habe ich schonmal was gehört. Ansonsten bin ich kein Experte im Thema `VersicherungversuchtimSchadensfallLeistungnicht zuerbringen`.
Aber Du beruhigst mich. Als PADI OWD falle ich nämlich unter die von D-32 zitierte ENorm `autonomous diver` und bin dazu ausgebildet, mit einem Tauchpartner gleicher Ausbildungsstufe unbegleitete Nullzeit-Tauchgänge unter Bedingungen, mit denen ich Erfahrung habe, zu tauchen. Demnach müßte ich also im o.a. Laden auch Flaschen leihen können.
Allzeit gute Luft!
Antwort von D-32 am 12.01.2006 - 12:16 Von wegen "grob fahrlässig, was ist das?" hörte ich mal folgenden Vergleich von einem Versicherungsexperten:
Wenn ich mit 100 km/h auf einer deutschen Landstraße in den Graben rausche - gedeckt.
Gleiches bei 115 km/h - fahrlässig, aber nicht grob fahrlässig - gedeckt.
Gleiches bei 140 km/h - grob fahrlässig, nicht gedeckt.
Oder tauchspezifisch für einen erfahrenen Taucher mit z. B. ** und 150 TG:
Dekounfall nach TG auf 38 m - gedeckt.
Dekounfall nach TG auf 45 m - fahrlässig, aber gedeckt
Dekounfall nach TG auf 80 m - grob fahrlässig, nicht gedeckt
Von Schiffspropeller zerhackt bei TG im ausgetonnten Fahrwasser - grob fahrlässig, nicht gedeckt
Jo
Antwort von Tauchteufel am 12.01.2006 - 12:31 Moin, moin
@ Detlef
Grobe Fahrlässigkeit muss auch erst einmal nachgewiesen werden! Einem *-Taucher mit 400 Tg und mehr, davon haben wir im Verein einige, der 10m tief im heimischen See mit seinem Partner * taucht, zu sagen, er handele jetzt grob fahrlässig, ist doch nun wirklich ein Witz, oder? Denn... vor Einführung der neuen Regeln war sein Handeln noch gar nicht grob fahrlässig
Ansonsten wird hier immer wieder über Versicherungsschutz hin und her spekuliert.
Versicherungen signalisieren gar nichts. Welche haben denn signalisiert. Wo steht das geschrieben?
Sie können nur im speziellen Fall versuchen, den Versicherungsschutz zu verweigern. Aber dazu muss man den Einzelfall genau kennen, um hier darüber zu spekulieren. Die Versicherung muss natürlich eine Begründung liefern, also den Verstoss und somit eine grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Ob sie damit vor Gericht dann auch durchkommt, steht weiter in den Sternen.
Ansonsten haben Versicherungen klar nachlesbare Versicherungsbedingungen. Und zumindest in der des Gerling Konzerns steht auch so was von gar nix drin, dass jemand bereits seinen Versicherungsschutz verliert, wenn er ausserhalb der Regeln taucht. Das ist mMn schon allein deswegen so, weil die Versicherungsbedingungen entstanden, als noch gar nichts von neuen Regeln bekannt war.
Jetzt kann es allerdings irgendwann passieren, dass die Versicherungsbedingungen angepasst werden. Aber bis dahin bleibt weiter nur das gültig, was geschrieben steht.
Gibt es Unklarheiten, dann kann man seine Versicherung auch anschreiben und um Klarstellung bitten. Ich habe das seinerzeit beim Gerling-Konzern getan, und bis auf eine wurden alle unsere Fragen zu unserer Zufriedenheit und sehr schnell und freundlich geklärt.
Und wo bitte hat das Ganze jetzt was mit Einstufung von Scheinen in Normen zu tun?
Viele Grüße
Peter
Antwort von D-32 am 12.01.2006 - 12:55 @ Tauchteufel
"Und wo bitte hat das Ganze jetzt was mit Einstufung von Scheinen in Normen zu tun?"
Genau das ist der Knackpunkt! Die EN 14153-2 ist ja ohnehin verglichen mit dem früheren CMAS-Ausbildungs- und Anforderungsprogramm abgespeckt. Vermutung: Wäre das eine CMAS-alt-Norm, sähe PADI Europe bannich alt aus mit seinem OWD, der dann nicht mehr "autonomer Taucher" wäre. Berechtigte Vermutungen gehen dahin, dass PADI seine Leute in den Normenausschuss schickte oder beste Lobbyarbeit machte, um zu verhindern, dass in die 14153-2 Forderungen reingeschrieben werden, die etwas outside "fun & adventure" sind, und dafür zu sorgen, dass der OWD als 14153-2-konform anerkannt wird.
Der Erfahrungsbegriff kommt in der EN 14153 auch nur rudimentär vor, die Stufen ** bzw. AOWD/Rescue sind gar nicht drin.
Antwort von mixtrix am 12.01.2006 - 12:57 Du hast dich für die CMAS-Ausbildung entschieden – oder? Dann tauch auch in den für Dich geltenden Regeln. Wenn du mit einer Einsteigerausbildung eigenverantwortlich dein Leben und das Leben deiner Frau riskieren willst dann kauf Dir ne eigene Flasche oder geh zu der anderen Firma. Die lassen nämlich Ihre Anfänger gemeinsam los – da fängt aber auch Tieftauchen bei 18 m an.
Als Taucher sind Grundregeln lebensrettend – lerne laufen bevor du rennen willst.
Und an die Herren Dorfjuristen - wenn die zwei mit einem kalten Arsch am Grund liegen hat die Rechtsfolge für Sie keine Bedeutung mehr - Sie sind Tod
Antwort von Detlef am 12.01.2006 - 13:08 Und an den Herren Hobbyjuristen, für die Angehörigen schon.
Nochmal nur zur Klarstellung:
Eine Versicherung ist nicht Herr Kaiser, sondern verdient Geld. Der Entzug des Versicherungsschutzes bei grober Fahrlässigkeit ergibt sich aus dem Gesetz und nicht nur aus den Bedingungen. Was grobfahrlässig ist entscheidet letztendlich ein Gericht und da wir dankbarerweise nunmehr Normen haben kann man sich prima daran orientieren. Und das alles möglich ist und z. Zeit vertreten wird habe ich schon geschrieben. Eine konkrete Entscheidung gibt es nicht. Mehr nicht.
@d-32
So in etwa wird es gelaufen sein.
PS
Wer taucht schon in der Fahrrinne
Antwort von Martinn am 12.01.2006 - 13:19 Ich will ja nur schlicht und ergreifend im Baggersee tauchen, ab 10 m hat es im Frühjahr / Sommer eh nicht viel zu sehen und wenn Du viel Glück hast findest Du das Loch mit 11,5 m im anderen spielt sich das Leben auch hauptsächlich im 4-8 m Bereich ab. In Übung bleiben damit ich im Urlaub nicht bei Null anfangen muss. Und ** liegt zeitlich und finanziell einfach nicht drin. Mehr will ich nicht, noch nicht, wenn ich mehr will und es in meinen Kram passt mache ich auch silber aber jetzt sprich dieses Jahr nicht. Und schon gar nicht mit solchen willkürlichen "verkaufsmethoden". Noch in ich mein eigener Herr normen hin oder her.
der Martinn
Antwort von Blaues Wunder am 12.01.2006 - 13:32 @Martinn: Viel Spaß beim Tauchen!
Kannste in Kiel/Falckenstein/LT Friedrichsort schneller haben als dir lieb ist. Steilhang runter, auf 16 m weiter geradeaus, nach 30 m biste drin.
Ähnlicher Platz wäre Travemünde Außenmole. KI-Skagerrakufer ist auch sowas, aber da darf man offiziell nicht rein.
Antwort von Tauchteufel am 12.01.2006 - 13:48 Moin, moin
@detlef
Wer wird denn gleich angefasst sein Das hat nix mit Hobbyjurist zu tun! Ich habe einen langen Schriftwechsel mit VDST und Gerling bezüglich Versicherungsschutz geführt. Darin wird eindeutig klargestellt, was versichert ist und was nicht. Selbst der VDST Jurist gab uns z.B. damals falsche Auskunft, die letztendlich erst über Gerling geklärt wurden.
Ansonsten habe ich nichts anderes geschrieben: Im Einzelfall entscheidet ein Gericht über grob fahrlässig oder nicht! Also werden Gutachter Aussagen diesbezüglich treffen, die ein Richter bewerten muss! Und alles andere ist reine Spekulation, also auch die, dass ein Versicherungsschutz verlorengeht.
Viele Grüße
Peter
Antwort von und 26 Gäste am 12.01.2006 - 13:55 "PS
Wer taucht schon in der Fahrrinne"
Fröde hat recht zumindest die Geräusche sind dort nicht von schlechten Eltern...
Antwort von Detlef am 12.01.2006 - 14:21 @Peter
Und wenn richtig schaust habe ich nichts anderes geschrieben. Der Gutachter wird sich schlicht zunächst an der Norm orientieren. Richtig ist, das nicht allein ausschlaggebend ist. Wenn du weisst was ein Bergungseinsatz incl.Hochholen der Überreste kostet, wird es die Angehörigen schon interssieren.
@d32, u26G
Mir sind die Geräusche wohl vertraut. Ich kann mich nur nicht entscheiden was schlimmer ist, ein Hobbyschlauchbootkapitän mit zuviel PS im Mittelmeer oder ein Frachter in Holland.
Antwort von Engelchen am 12.01.2006 - 14:32 Ne riesen Disskusion wg. ner merkwürdigen Regel.
Bin ich froh das ich ne PADI Lusche bin.
Syr war off Topic musste aber sein.
Wolfgang
Und dann gibts ja noch die besegeltes-Bügelbrett-Fetischisten, die null Geräusch machen, für die jede Taucherboje eine Ziel- und Wendemarke ist, sowie die Typen mit ihren 300.000-Euro-Kunstschleim-Segelschüsseln, die mit Signal Alpha nichts anzufangen wissen, weil sie da, wo das Signal gezeigt wird, vorletzte Woche schon mal längssegelten und damals dort weder ein Tauchschiff noch ein Signal Alpha zu sehen war.
Antwort von Detlef am 12.01.2006 - 14:51 @d-32
Mein Favorit ist ein Motorboot mit dem schönen Namen Mausi. Der hat seinerzeit in Kroatien eine Boje mit Vollgas überfahren.
@Engelchen
Rudi besitzt ebenfalls eine Zertifizierung durch die EUF. Es betrifft auch dich.
Antwort von und 26 Gäste am 12.01.2006 - 14:53 Solch einem hätte ich vergangenes Jahr vor Kägsdorf gerne das Tauchschwert gezeigt, nachdem er meine Markierungsboje gebügelt hatte...
(Werbellinsee im Sommer ist übrigens auch nicht schlecht...)
Antwort von Blaues Wunder am 12.01.2006 - 15:01 @Detlef: ich denke, im vorliegenden Fall (als * Flaschen ausleihen) irrst Du, da sowohl * als auch OWD nach ENorm selbständig mit Tauchpartner Tauchgänge durchführen dürfen.
Irgendwo habe ich beim OWD sogar mal explizit gelesen, daß ich damit Ausrüstung ausleihen darf. (Klar, wenn der Verleiher mich nicht mag, ist er nicht dazu verpflichtet. Wobei: die bisher angeführten Gründe (Frau, roter Tauchanzug) könnte man im Rechtsstreit wohl als sittenwidrige Diskriminierung anfechten...)
Gruß!
Antwort von tauchgeist am 12.01.2006 - 15:40 @ Detlef,
wenn ich in Mönkeberg tauchen gehe, bin ich im Fahrwasser der Fördereederei, D-32 weiss ja, wovon ich spreche. Tauchen ist dort verboten, und wenn ich den Fahrplan des Dampfers vergesse, habe ich verdammt viel Pech gehabt, bin mir aber VORHER darüber im klaren, dass dort sicher kein Versicherungsschutz besteht , gänzlich unabhängig jeglicher Qualifikation
tg
Antwort von Detlef am 12.01.2006 - 16:02 Das gibt sehr schmackhaftes Fischfutter.
Antwort von D-32 am 12.01.2006 - 16:31 @ Tauchgeist
Steigerung: Skagerrakufer, Winterhalbjahr, wenn sie mit ihrem schottelgetriebenen Mehrzweckschiffen fahren. Die Wasserbusse vom Sommerfahrplan sind vergleichsweise harmlos.
Hinweis an alle, die nicht wissen, wo das ist: Taucht da auch lieber nicht.
Antwort von Engelchen am 12.01.2006 - 17:24 @Detlef: ne betrifft mich sicher nicht, da ich meine Luft immer in ner Padi.Bude hole und da bekanntlich ja nicht mal gefragt wird ob de ein Brevet hast (gut ich hab auch eigene Flaschen). Dafür ist die Luft teurer oder wird nach Gewicht
berechnet. Und wenn ich nen Solo mit nur einer Fackel mach stört das keinen Padiistenbudenbademeister den ich kenn.
Wolfgang
Antwort von tauchgeist am 12.01.2006 - 20:37 D-32
jebb, bekannt, die Warnung von Dir sollten sich wirklich alle zu Herzen nehmen, die die Kante nicht kennen.
Detlef, ich glaube nicht, noch schmackhaft zu sein , aber auch in CsM haben schon Freizeitskipper die Bojen als Wendemarken genutzt.
Und in 2004 hatte ich das zweifelhafte Vergnügen, in Südfrankreich zu erleben , wie ein Taucher durch einen Manövrierfehler eines Skippers filetiert wurde.
Schottel UW ist noch viel hinterhältiger als Prop, weil du nie weißt, ob er dich in der nächsten Sekunde ansaugt oder wegpustet. Und im Winter fährt die Kieler Schlepp und Fähr teilweise die Routen mit Schleppern.
Taucher shreddern in F: Igitt! Gabs danach Haie am Boot?
Antwort von tauchgeist am 13.01.2006 - 09:05 Jebb,
Schottel ist Schiet für Taucher, ansonsten habe ich Höllenrespekt vor Props aller Art und jeglicher Größe
Europas führende Tauchorganisationen wie ACUC, BARAKUDA, NASDS, SNSI, IDD, Idea Europe, PADI, SSI und DAN-Europe haben sich als Mitglieder des RSTC Europe verpflichtet die Erhaltung der Gewässer durch die entsprechende Ausbildung der jetzigen und künftigen Tauchergenerationen zu gewährleisten.
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am 28.09.08
Beginner und Fortgeschrittenen Tauchkurse sowie AED,HLW,O2 jederzeit möglich in Kerpen und an der Bevertalsperre
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