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Posting von paul2323

@ paul (und andere)

Die Info kam über die Wiedergabe von UKW-Seefunk-Inhalten. UKW-Seefunk ist nichtöffentlich, ebenso wie BOS-Funk. Damit ist das Posting von paul2323 in arger Kollision mit bestehenden Gesetzen, denn selbst wenn man als Berechtigter (eigenes Boot und entsprechendes Funkzeugnis) Teile von in diesem Falle Notverkehr mithört, darf man die Inhalte auf keinen Fall veröffentlichen oder auch nur dem Stegkameraden im Hafen erzählen.
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29.09.2008 19:45
Paul hat sich bestimmt nur geäußert, weil der Funkende den standard-Disclaimer am Ende des Spruchs vergessen hat: "Dieser Funkspruch enthält geheime und/oder urheberrechtlich geschützte Inhalte. Wenn Sie nicht Adressat sind, müssen sie ihn unverzüglich vergessen, sich lobotomisieren und die Zunge herausschneiden lassen."

Auf diese Weise werden heutzutage ja auch emails gegen unerwünschte Leser "geschützt" - weil die Absender zu faul, zu dumm oder zu geizig sind, wirklich sichere Kommunikationswege zu etablieren.

Aber keine Sorge: Diskussionen zu Tauchunfällen werden hier im allgemeinen sowieso ganz erfolgreich unterdrückt, und sei es nur, indem die Latenzen zur Freigabe neuer Diskussionsbeiträge im heiligen Unfall-Forum (tage-)lang genug gehalten werden, um jede Beteiligung ersterben zu lassen...
29.09.2008 21:31
@d32
dann kannst du Ihn jetzt ja von der UKW Seefunk Geheim Polizei verhaften lassen.
29.09.2008 22:45
@paul: Schreib` halt nächstes mal, Du hast "gerade von einem Bekannten gehört... " anstelle "... gerade auf UKW gehört..." - schon bleibt Dir der Kerker für Hochverräter erspart...
30.09.2008 07:25
@WhistleBlowersLiebling:
Postet da n´Experte? Schon getwinnt?

30.09.2008 08:43
Moin!

Sicherlich nicht sehr elegant gelöst hier mit Schiffsnamen zu posten, aber da wohl die halbe Ostsee ohnehin mitgehört hat auch kein Grund sich über Geheimhaltungsgründe den Kopf zu zerbrechen

1. Wer auf den üblichen Quasselkanälen vertrauliches Kommuniziert muss wissen, dass alle mithören! (Weils auch immer so lustig ist was da gesabbelt wird...)

2. Wer auf der Anruffrequenz einen Funkspruch empfängt der mit "Securite", "Pan pan" oder "Mayday" beginnt ist verpflichtet ihn zu notieren und abzuwarten ob die Leistung des Sendenden ausgereicht hat oder ob man selber als Relaisstation den Spruch wiederholt.

Die Infos "Herbert gibt Bier aus!" oder "Schwerer Wassereinbruch, sinken schnell!" sind meistens auch noch an die Pflicht zur schnellen Hilfeleistung im Rahmen der eigenen Möglichkeiten gekoppelt. Hier sollte man wissen, das Wissen belasten kann!

Gruß, Bozo
Vercingétorixold school
30.09.2008 08:59
Spannende Rechtsauffassung, das Seefunk nicht öffentlich sein soll. Dann gib doch mal ein Quelle bekannt aus der sich deine Rechtsauffassung ergeben könnte D32.
PS
Auch Untersuchungsberichte über den Untergang von Tauchbooten sind öffentlich!
30.09.2008 11:01
@ Gallier

Ich habe mal schnell gesucht und u. a. gefunden:

§ 89 TKG
Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
1.) Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden.
2.) Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden.

§ 148 Strafvorschriften
Telekommunikationsgesetz vom 22. Juni 2004 (BGBl. I S. 1190), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 319)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt oder ...

Das dürfte eindeutig sein.

Bozo hat mit seiner Ziffer 2 Recht, unter der Bedingung, dass ich erstens selbst auf einem Schiff in der Nähe bin und zweitens selbst über das entsprechende Funkzeugnis verfüge. Was ich zu Hause am Schreibtisch mithöre, darf ich sicherlich, wenn es Mayday ist, telefonisch an MRCC Bremen weitergeben.

Ebenso darf ich nicht, wenn mein Feuerwehrpieper (BOS-Kanal) losgeht, die Lokalzeitung anrufen, damit sie einen Reporter schicken.
Vercingétorixold school
30.09.2008 11:28
Unbestimmter Personenkreis!
Notverkehr ist dafür, oder soll dir nur blaues Funkelfeuer helfen?
Dein Feuerwehrpieper ist in der Tat nicht öffentlich!
Die Lokalzeitung brauch ich nicht anrufen, die hören eh immer mit. Wir haben in NRW keinen digitalen Funk.
30.09.2008 12:00
Richtig, nur eine Seefunkstelle darf sich am Seefunk beteiligen.
Ob ein Schreibtisch überhaupt eine Seefunkstelle sein kann übersteigt jetzt leider meinen Horizont. Vielleicht eher eine Küstenfunkstelle?
Mit dem weitermelden ans MRCC wäre ich erstmal entsprechend vorsichtig.

Gruß, Bozo
30.09.2008 14:47
Hallo,

also wenn ich bei meinen UBI / SRC / LRC aufgepasst habe
Frequenzzuteilung für eine Seefunkstelle nur mit eigenem Boot, Anlage muss auf dem Boot eingebaut sein.
Landfunkstelle wird für Privatpersonen nicht genehmigt.

Aber zum Thema: Meldung an MRCC
Wenn ich über eine Funkanlage (Amateurfunk usw.) nen Notruf empfange und keine Bestätigung höre, dann würde ich durchaus das MRCC anrufen.
Gemäß dem Motto: Not kennt kein Gebot!

Außerdem aus dem Amateurfunk:
Anlage betreiben und mithören darf JEDER! Nur zur aktiven Teilnahme (d.h. funken) brauche ich die Diplome.
30.09.2008 15:09
Positiv!

Telefon ist hier der richtige Ansatz. Hatte andere Fernmeldemittel angenommen... (die nur uns wenigen vorbehalten sind.)

Da ja hier viele potentielle Helfer mitlesen und man auch oft vom Ufer aus manchmal sehr formvollendete Seenotfälle aus dem Bereich der "kleinen" Sportschifffahrt zu sehen bekommt noch ein Hinweis am Rande:

Bei einem beobachteten Seenotfall kann die Seenotleitung MRCC Bremen über alle Mobilnetze unter der Nummer 124124 erreicht werden. Diese Nummer könnte einfach mal so gespeichert werden, oder?

Gruß, Bozo
11.10.2008 17:19
Habt ihr Langeweile?
So ein Pinnenshitriges, Kleinkariertes, Kleinbürgerliches gequatsche hab ich selten gehört.
Lächerlich !!



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