Prähistorisches Abgesandt von Peter Taucher am 02.05.2008 - 14:13:
Hallo Leute,
hab mal ein Frage, die mich schon länger beschäftigt, vielleicht kann mir ja jemand eine vernünftige Antwort drauf geben.
Ich tauche öfter in ehemaligen Baggerseen in meiner Umgebung. Ich weiß, dass es immer mal wieder zu Funden von Eiszeitlichen Tierknochen, -geweihen, -schädeln, Stoßzähnen und so was in diesen Seen kommt.
Wie ist das eigentlich rechtlich, sollte ich irgend etwas interessantes finden, muss ich das dann melden, oder mach ich mich eventuell sogar strafbar, wenn ich etwas aus einem See herausholen würde?
Ich weiß, dass es Gesetze dazu gibt, hab aber keine Ahnung davon. Deshalb wäre ich sehr dankbar, wenn mir ein Fachmann oder eine Fachfrau das mal erklären könnte. Die Seen sind in Rheinland-Pfalz.
Vielen Dank,
Gruß
Tauch-Pete
Antwort von Kölle Alaaf am 02.05.2008 - 21:14 Bei den vielen Rückantworten lässt sich vermuten, dass die Frage doch zu einfach ist ... ich weiß es jedenfalls ... nicht wirklich. Zu dem Thema Antiquitäten gibt es ja einiges, aber das zählt ja wohl nicht dazu
Antwort von Floh666 am 02.05.2008 - 21:23 Hi Tauch-Pete,
du bist in der Tat rechtlich dazu verpflichtet Archäologische Funde zu melden. Dabei hat jedes Bundesland sein eigenes Denkmalschutzgesetz.
Inwieweit "eiszeitliche Tierknochen" Archäologie sind, ist sicherlich schwer zu sagen, aber wenn du Pfahlbauten, ein Wrack oder ähnliches finden solltest, dann musst du das melden.
Sicherlich wird dich aber keiner belangen, wenn du unter Wasser etwas nicht als Archäologischen Fund erkennst. Das Abbergen von Funden ist jedoch wiederum verboten. Und sogar die gezielte Suche nach Denkmälern wie z.B. Wracks bedarf bereits der Genehmigung einer Denkmalschutzbehörde.
Die Denkmalschutzgesetze findest du bei google. Ausserdem kannst du dich unter www.deguwa.org oder www.amla-kiel.de informieren.
Es gibt auch Kurse wie den "SK Denkmalgerechtes Tauchen" in Zusammenarbeit mit dem VDST - vielleicht wäre das auch was für dich.
Letztendlich suchen wir (Unterwasser)Archäologen die Zusammenarbeit und den Austausch mit Sporttauchern. Schliesslich wollen wir alle unser kulturelles Erbe bewahren und jedem zugänglich machen.
Solltest du dazu weitere Fragen haben, dann schick mir gerne eine pm.
Viele Grüsse aus Kiel
Florian Huber
Institut für Ur- und Frühgeschichte
CAU Kiel
PS: Wenn es um Seen in Rheinland-Pfalz geht, dann kontaktiere doch mal die Archäologische Forschungstauchergruppe Rheinland-Pfalz
(www.gdke-rlp.de)
Antwort von Floh666 am 02.05.2008 - 21:28 Nachtrag:
Archäologische Forschungstauchergruppe Rheinland-Pfalz:
Antwort von Kölle Alaaf am 02.05.2008 - 21:33 Hai Floh666:
ich nehme mal so mit, dass Du vom Fach bist. Zudem höre ich heraus, dass auch Du "eiszeitliche Tierknochen" nicht als archäologische Funde im "klassischen" Sinne siehst. Denkmäler sind von Menschenhand, was für Knochen nicht gilt. Im Zweifelsfalle damit "vogelfrei" Wenn die Spezialisten es ja nicht wissen, wie soll es der "normale" Taucher dann wissen Ich hoffe, jetzt kommt Schwung in die Diskussion
Antwort von Floh666 am 02.05.2008 - 21:54 Ich habe das deshalb so vorsichtig geschrieben, weil auch diese Funde von wissenschaftlichem Interesse sein können bzw. sind. Einen Paläontologen dürften die Knochen demnach schwer interessieren; er würde sich über eine Fundmeldung freuen
"Denkmäler sind von Menschenhand, was für Knochen nicht gilt."
=> dennoch können z.B. die Tierknochen einer steinzeitlichen Abfallgrube durchaus viel über die damalige Ernährung, Jagdtechniken usw. aussagen. Demnach sind sie wichtig und haben große Aussagekraft, was auch für eiszeitliche Knochen gelten kann.
Ich gebe dir aber Recht, dass es für Laien mitunter schwer ist, Funde zu erkennen oder zu deuten. Im Zweifel kann man einfach die Behörden informieren, diese werden dann klären inwieweit dieser Fund wichtig/wertvoll ist.
Es besteht auch sicherlich ein Unterschied, ob ich einen fossilen Haizahn finde oder die Reste eines römischen Wracks. Im Zweifel ist halt auch immer etwas gesunder Menschenverstand gefragt ...
Ach ja - oftmals ist es übrigens auch so, dass der Fund (z.B. ein Steinbeil) nach Untersuchung durch Fachkräfte wieder an den Finder zurückgeht. So kann man "seinen Fund" legal behalten und weiss auch noch genau, was man da eigentlich im Regal liegen hat.
Gruss
Florian
Antwort von u.blueher am 02.05.2008 - 22:23 Es gibt i.d.R. bei den Landkreisen eine untere Denkmalschutzbehörde und im Land eine obere Denkmalschutzbehörde. Bei diesen müssen Funde angezeigt werden. In Brdbg. gehören dazu Scherben, Knochen, Holz, Mauerwerk, Steine, Eisen ..., ja selbst Verfärbungen bei Grabungen sind anzuzeigen. Dabei ist nicht näher definiert, was für Knochen gemeint sind.
Uli.
Antwort von Kölle Alaaf am 02.05.2008 - 22:40 Als geschichtlich interesierte Person vorab: Lassen wir mal die "Moral" außen vor, dann ist Eure Argumentation inhaltlich für solche "Grabräuber" nicht wirklich "erschreckend". Denn so wirklich "stabil" ist die juristische Seite wohl nicht, wenn ich die Knochen nun aber doch mit nehme und mich für die Paläontologie dabei überhaupt nicht interessiere, sondern die Knochen nur bei EBAY für ein paar Dollar vertickern will: hat das denn gar keine gesetzlichen Konsequenzen
Antwort von rummeltaucher am 03.05.2008 - 10:13 Ich glaube nicht, dass Dir der See gehört, deshalb wird Dir auch nicht der alte Knochen gehören, den Du darin findest. Und selbst wenn Dir der See gehört wirst Du das was Du findest nicht unbedigt behalten dürfen. Wenn Du Glück hast kannst Du vielleicht einen Finderlohn ergattern. Einen Wert für einen alten Knochen zu beziffern ist ohnehin nicht einfach. Für den Dino den er mal gehört hat war er mit sicherheit unbezahlbar.
Ähnliches gild mit Sicherheit für alte Kunstgegenstände. Bis auf den tatsächlichen Materialwert wird sich da auch nichts wirklich bestimmen lassen. Einen Wert besitzen solche Dinge meistens nur für Historiker und Archeologen.
Oder hast Du in Deinem Baggersee das Bernsteinzimmer gefunden?
Antwort von Peter Taucher am 03.05.2008 - 16:12 Hallo Leute vielen Dank für die Antworten.
Wie ich mir schon dachte, keine einfache Sache. Hat mich halt nur mal interessiert, weil ich mit einem Tauchkollegen darüber diskutiert hab, ob man halt einfach so was aus dem See mitnehmen darf oder nicht. Wenn ich was finde, dann geht das Teil sowieso ans Heimatmuseum, die freuen sich dann sicher mehr drüber, als wenn so was bei mir im Keller vergammelt.
Vielen Dank und gut Luft
Pete
Antwort von Kölle Alaaf am 04.05.2008 - 09:20 @ Peter Taucher:
Gute Einstellung, um daraus ein leckeres Süppchen auszukochen, ist ja wohl auch zu wenig an den Knochen dran
Antwort von RichiH am 06.05.2008 - 10:01 Koelle: Die Suppe heisst See und schmeckt definitiv nicht so gut wie Huehnerbruehe.
rummel: Ich musste auch gleich ans Bernsteinzimmer denken
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