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ZystscheCMAS**, Nitrox, CSA, AGT.

Probleme beim einlösen eines Gutscheines

Hallo,
ich habe letztes Jahr einen Gutschein für ein
Tauch-Event geschenkt bekommen.
Der Ausrichter ist ein Tauchlehrer oder eine
Tauchschule, dies ist mir noch nicht ganz klar.
Da es sich sehr schwierig gestaltet einen Termin zu vereinbaren wollte ich jetzt den gezahlten Betrag zurück.
Mir wurde dann mitgeteilt das dies nicht möglich
ist.
Ich finde leider auch keine AGB`s um dort einen Hinweis zu finden.(Weder unter dem Tauchlehrer noch unter der Tauchschule).Da ich nur äußerst ungern meine Rechtschutzversicherung bemühen möchte:
Kann mir jemand einen Tipp geben?

Zystsche
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14.01.2015 19:59
Du müsstest deine Frage bzw. den Sachverhalt mal etwas näher konkretisieren.

Was ist mit "Tauchevent" gemeint? War das ein fixer Termin, der bereits abgelaufen ist oder handelt es sich um einen Tauchkurs/ Schnuppertauchen etc, was erst noch terminlich vereinbart werden muss? Und was genau ist gemeint mit "Da es sich sehr schwierig gestaltet einen Termin zu vereinbaren"?

Findest Du keinen termin oder vergibt die Tauchschule keinen Termin?

Grundsätzlich kann man zum Thema gutschein mal folgendes sagen:

1) Ist nicht explizit eine Frist zum Eintausch des Gutscheins oder zum Erbringen der Leistung vereinbart, ist der Gutschein 3 Jahre gültig, ab Ende des Jahres, in welchem der Gutschein ausgestellt bzw. übergeben wurde.

2) Ist eine Barauszahlung nicht explizit und schriftlich vereinbart worden, besteht KEIN Rechtsanspruch auf Auszahlung des Barwertes.

3) Ausnahme von 2: Die Leistung aus dem Gutschein kann aus objektiven Gründen nicht erbracht worden. Hierzu zählt NICHT der Fall, dass der Gutscheinnehmer mehrere vom Gutscheingeber angebotene Termine nicht wahrnehmen kann.

4) Die schlechteste Idee (wenn man keinen Rechtsanspruch) hat, ist immer das "drohen" mit "meinem Rechtsanwalt" und der Rechtsschutzversicherung. Die Bereitschaft zur Kulanz nimmt zu, wenn man das freundliche Gespräch sucht.

Ich weiß, das willst Du nicht hören. Ich hoffe, es hilft Dir trotzdem.
ZystscheCMAS**, Nitrox, CSA, AGT.
14.01.2015 20:26
Hallo Fullcave,

es handelt sich um einen Indoor-Tauchgang mehr möchte/kann ich momentan nicht sagen.
Zunächst war eine Terminvereinbarung nicht möglich
da Tauchlehrer in Urlaub.
Dann konnte kein Termin vereinart werden weil die "Location" aus internen Gründen nicht zur Verfügung stand.
Der Gutschein sollte am Wochenende eingelöst werden können, dies war so bei der Bestellung
vereibart.
Jetz kamen mehrere Terminvorschläge, die aber alle in der Woche liegen.
E-mails werden dann Tage oder Wochen nicht beantwortet, an sein Handy geht er auch nicht.
Der Tauchlehrer macht das halt nur nebenbei, sagt er.
Ansich auch alles ganz nett wenn ich Ihn mal erreiche aber leider nicht von Erfolg gekrönt.
Ich möchte auch niemandem drohen aber da das Ganze so schwierig ist hab ich auch langsam den Spaß an der Sache verloren.
Der Gutschein ist übrigens von Anfang 2014.

Danke für Deine Ausführungen.

Zystsche
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
14.01.2015 22:14
http://www.vzhh.de/recht/30441/gutscheine-unbegrenzt-gueltig.aspx

http://www.focus.de/finanzen/recht/recht-gutscheine-sind-drei-jahre-gueltig_aid_993680.html
ZystscheCMAS**, Nitrox, CSA, AGT.
14.01.2015 22:48
Hallo Stephan K.

den Inhalt der Links habe ich soweit verstanden.
Das Problem liegt nur darin dass ich ja gerne
einen Termin vereinbart hätte, mir das allerdings nicht möglich ist.
Mittlerweile habe ich erfahren das es auch eine Tauchschule die dort eine Kooperation hat ähnlich geht.
Keine Antwort auf e-mails keine Reaktion auf Anrufe.
Gerade weil ich denke dass der "Gutscheingeber"
seine Leistung scheinbar gar nicht erfüllen kann,wäre eine Auszahlung doch das beste für beide
Seiten.Fragt sich nur wie ich das am geschicktesten anstelle. Mal sehen ob ich am Wochenende etwas klären kann.

Danke.

Zystsche
nandersenIANTD CCR
15.01.2015 19:14
Hey Zystsche,

warum schreibst Du ihm nicht einfach einen Wunschtermin, mit Datum und Wochentag.

Sollte er diesen wiederholt ablehnen (zB. 3-mal) wuerde ich auf `Wandlung wegen Nichterfuellens` bestehen- in der Form es nett anzubieten.

Es ist schliesslich ein Unterschied, ob Du die Einloesung konkret und wiederholt einforderst, und er die Leistung nicht erbringt-
oder ob Du schlicht auf Auszahlung bestehst- die er gerechtfertigterweise ablehnen kann.

Denke fullcave hat in allen Punkten recht- speziell aber in dem, dass ein `freundliches Gespraech` besonders bei gerinen Streitwerten die 1. Wahl sein sollte.

Mal doof gefragt, um welche kapitale Summe geht es denn eigentlich?


ZystscheCMAS**, Nitrox, CSA, AGT.
15.01.2015 20:04
Hey Nandersen,
ich habe ja schon mitgeteilt das ich gerne an
einem Wochenende (Samstag`s)den Gutschein
einlösen würde.
Wie schon geschrieben ist alleine die Kontakt-
aufnahme sehr schwierig.
Ich bestehe auch nicht auf Auszahlung ich würde
nur gerne den Gutschein einlösen.
Ich hab auch schon 3 sehr freundliche Gespräche geführt allerdings ohne Erfolg.
Es gibt einen schönen bunten Gutschein, auf der
Rückseite ein Instructor Stempel das wars.
Die Summe finde ich in dem Fall nicht unbedingt
"kapital" aber € 150.- sind schon eine Hausnummer,
zumindest für mich.
Am meisten ärgert mich das es ein Geschenk zu
meinem 50.sten war.
Sonst ist auch weiter nichts passiert ich finde es halt mittlerweile auch sehr unprofessionell.

Zystsche
ZystscheCMAS**, Nitrox, CSA, AGT.
17.01.2015 21:59
Hallo,

hier noch ein kurzer Nachtrag.

Ich war heute auf der Boot und zunächst bei der
Tauchschule die auf dem Gutschein eingedruckt ist.

Hier hat man sich direkt von dem ganzen Vorgang
distanziert, es waren wohl schon vor mir ein paar
Gutschein-Inhaber mit dem gleichen Problem dort.

Danach war ich bei dem Verband dem der Tauchlehrer
angehört.

Es soll ein Gespräch mit dem TL stattfinden.

Mal gespannt was dabei rauskommt.

Zystsche
ag2908PADI Staff Instr.
19.01.2015 18:10
Zystsche

Das war der richtige Weg
Gib mal Bescheid wenns Neuigkeiten gibt.
nandersenIANTD CCR
21.01.2015 14:49
??

Ich will ja nicht kleinlich klingen, aber wenn die Divebase (Firma), welche dort aufgedruckt ist sich von dem Gutschein distanzieren (Einloesung verweigern) moechten, sollten sie ihn Dir (Kunde) tatsaechlich erstatten.

Letztendlich ist der Vertragspartner demnach die Divebase und selbst wenn der TL darauf gestempelt hat, sollte es deren Problem bleiben- schliesslich ist es dann ein Diebstahl seitens des TL gegenueber der Divebase.

Sollten diese also den Gutschein als ungueltig erklaeren, solltest Du das ggf. schriftlich bekommen.

Oder bin ich falsch davor?



ZystscheCMAS**, Nitrox, CSA, AGT.
22.01.2015 18:38
Hallo,
scheint jetzt doch noch alles zu funktionieren.

War zwar etwas komliziert aber es geht wohl doch nichts über ein paar vernüftige Gespräche.

Zystsche
25.01.2015 17:54
"War zwar etwas komliziert aber es geht wohl doch nichts über ein paar vernüftige Gespräche. "

das hört man doch gerne
Antwort