Rechte eines Safaribuchers?
Moin,
hier
http://www.taucher.net/forum/diversesShow.html?messageNummer=6590&page=
geht es gerade darum, inwiefern der Buchende für eine Brothers-Tour davon ausgehen kann, dass die ägyptischen Vorschriften von Veranstalter und Schiffseigner auch eingehalten werden.
Ich schrieb dazu als Idee:
Ich lasse mir im Zusammenhang mit einer gebuchten Brothers-Tour schriftlich bestätigen, dass die ägyptischen Vorschriften eingehalten werden.
Ich lasse mir ebenso schriftlich bestätigen, dass Änderungen der ausgeschriebenen Route und Zeitplanung ausschließlich aus unvorhersagbaren Gründen wie kritischen Wetterbedingungen erfolgen, aber nicht wegen mangelnder Qualifikation eines Teils der Kunden an Bord.
Ob das wohl ein deutscher Veranstalter unterschreibt? Könnte für ihn wegen Regressforderung spätestens dann kritisch werden, wenn er den Termin nicht in Vollcharter hat und deshalb gar nicht weiß, wen seine Kollegen da einbuchen. Und Wetterdaten von den Brothers sind auch Wochen später mühelos zu recherchieren.
Konkrete Frage an Rechtskundige:
Wie seht ihr das tatsächlich existierende Problem, vorausgesetzt ich habe bei einem deutschen Tauchreiseveranstalter gebucht?
hier
http://www.taucher.net/forum/diversesShow.html?messageNummer=6590&page=
geht es gerade darum, inwiefern der Buchende für eine Brothers-Tour davon ausgehen kann, dass die ägyptischen Vorschriften von Veranstalter und Schiffseigner auch eingehalten werden.
Ich schrieb dazu als Idee:
Ich lasse mir im Zusammenhang mit einer gebuchten Brothers-Tour schriftlich bestätigen, dass die ägyptischen Vorschriften eingehalten werden.
Ich lasse mir ebenso schriftlich bestätigen, dass Änderungen der ausgeschriebenen Route und Zeitplanung ausschließlich aus unvorhersagbaren Gründen wie kritischen Wetterbedingungen erfolgen, aber nicht wegen mangelnder Qualifikation eines Teils der Kunden an Bord.
Ob das wohl ein deutscher Veranstalter unterschreibt? Könnte für ihn wegen Regressforderung spätestens dann kritisch werden, wenn er den Termin nicht in Vollcharter hat und deshalb gar nicht weiß, wen seine Kollegen da einbuchen. Und Wetterdaten von den Brothers sind auch Wochen später mühelos zu recherchieren.
Konkrete Frage an Rechtskundige:
Wie seht ihr das tatsächlich existierende Problem, vorausgesetzt ich habe bei einem deutschen Tauchreiseveranstalter gebucht?


