Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Rechte eines Safaribuchers?

Moin,

hier
http://www.taucher.net/forum/diversesShow.html?messageNummer=6590&page=

geht es gerade darum, inwiefern der Buchende für eine Brothers-Tour davon ausgehen kann, dass die ägyptischen Vorschriften von Veranstalter und Schiffseigner auch eingehalten werden.

Ich schrieb dazu als Idee:
Ich lasse mir im Zusammenhang mit einer gebuchten Brothers-Tour schriftlich bestätigen, dass die ägyptischen Vorschriften eingehalten werden.
Ich lasse mir ebenso schriftlich bestätigen, dass Änderungen der ausgeschriebenen Route und Zeitplanung ausschließlich aus unvorhersagbaren Gründen wie kritischen Wetterbedingungen erfolgen, aber nicht wegen mangelnder Qualifikation eines Teils der Kunden an Bord.

Ob das wohl ein deutscher Veranstalter unterschreibt? Könnte für ihn wegen Regressforderung spätestens dann kritisch werden, wenn er den Termin nicht in Vollcharter hat und deshalb gar nicht weiß, wen seine Kollegen da einbuchen. Und Wetterdaten von den Brothers sind auch Wochen später mühelos zu recherchieren.

Konkrete Frage an Rechtskundige:
Wie seht ihr das tatsächlich existierende Problem, vorausgesetzt ich habe bei einem deutschen Tauchreiseveranstalter gebucht?
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Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
04.12.2008 12:34
Wer ist dein Vertragspartner?
Das Reisebüro?, oder sind die nur Vermittler?

Was steht in den Unterlagen.
04.12.2008 12:57
Mon Stephan,

u. a. das würde ich hier gern diskutieren:
Wenn ich beim deutschen Reiseveranstalter XY ein Gesamtpaket bestehend aus Flug, Transfers und Safari mit Route ABC buche, dürfte das als Pauschalreise nach deutschem Reiserecht angesehen werden. Damit ist jeder Teil des Pakets ein Vertragsbestandteil. Und es sollte dann die Pflicht meines Vertragspartners sein, dafür Sorge zu tragen, dass auch alle Teile meines gebuchten Pakets von seinen Geschäftspartnern mit der gebotenen Sorgfalt und unter Beachtung und Befolgung örtlicher Gesetze und Verordnungen erfüllt werden.

Das Thema ist auch insofern interessant, als hier in den Foren schon einige Meldungen kamen, dass den Kunden eines deutschen Tauchreiseveranstalters vor Ort auf dem Safarischiff unvermittelt und vorher nicht angekündigt weitestgehende Haftungsausschlüsse zur akzeptierenden Unterschrift vorgelegt wurden.
04.12.2008 13:09
@stephan, die gleiche Frage lag mir auch auf der Zunge.

An anderer Stelle hier im Forum recht wurde vor Kurzem bereits ausführlich diskutiert, wer ein Veranstalter und wer ein Vermittler ist. Deshalb ist bei Buchung genau darauf zu achten, was in den Unterlagen steht und was man unterschreibt. (vgl. http://www.seven-seas-online.de/index.php?pid=2,2 und http://www.orca.de/sg/catalog.asp?uid=A323FF82-34B9-4A95-9FBB-35F7B71C64C8&action=GetOperator&code=h7ss )

Da haben wir an einem Bespiel schon zwei unterschiedliche Aussagen: "SOLLTE 50 TG haben" und "MINDESTtaucherfahrung 50 TG".

Oder auch:

"Folgende Ausrüstungsgegenstände und Dokumente sind von jedem Gast mitzubringen:
• Taucherpass
• Logbuch
• Ärztliches Attest, nicht älter als 1 Jahr
• Tauchcomputer
• Taucheruhr
• Signalboje"

gegen

"Bitte grundsätzlich Tauchtauglichkeitsbescheinigung, Brevet und Logbuch sowie eine aufblasbare Sicherheitsboje mitbringen."

Der Teufel und der Anspruch aus dem Reisevertrag stecken im Detail. Und im Angebot, zu dem auch der Begleittext eines Internetauftritts eines Veranstalters gehört.

Jedoch was hilft das immer wiederkehrende Lamentieren, wenn noch niemand einen Veranstalter wegen solcher Dinge nach seiner Reise verklagt hat?!
04.12.2008 14:00
Bin gespannt, was passiert, wenn am 16.01.09 Punkt 18.00 die Website
http://www.diveboat-safety.com
mit allen Inhalten online ist und dann viele Leute mit dort verzeichneten Checklisten beim deutschen Veranstalter ankommen und sich diese als verbindlichen Vertragsbestandteil unterschreiben lassen.
04.12.2008 14:06
Um es zu ergänzen: Ich weiß, das für den Reisevertrag das entscheidend ist, was im "Kleingedruckten" steht. Steht dort (sinngemäß) das die Bedingungen des Veranstalters gelten, dann hat man eine Chance für Schadenersatzanspruch, wenn nicht alle Bedingungen eingehalten wurde. Steht dort jedoch (sinngemäß) das die Bedingungen des Bootsinhabers gelten, dann muss der Veranstalter diese als Bestandteil des Vertrages aushändigen und man akzeptiert sie per Unterschrift (oder auch nicht).

Also bleibt es weiterhin müssig zu diskutieren, was man tun muss, wenn man vor Ort andere Bedingungen antrifft, als zu Hause im Reisebüro (schriftlich!) vereinbart wurden.

Entspricht die Reise nicht der vereinbarten oder der gewöhnlichen (= allgemein erwarteten) Beschaffenheit, so kann der Reisende den Mangel rügen und innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe (=Beseitigung des Mangels; § 651c BGB) verlangen. Dies muss er vor Ort bei der örtlichen Reiseleitung des Reiseveranstalters tun, welche die Reklamation zu Protokoll nimmt. Fehlt diese, so muss er sich an die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Notrufnummer des Reiseveranstalters wenden. Ist dieser nicht erreichbar, so hat er den Mangel unverzüglich dem Erfüllungsgehilfen (Hotel, Busunternehmen, usw.) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
mike-in-the-blueVDST/CMAS TL1
04.12.2008 19:48
@d32,

was soll schon passieren?

mike
04.12.2008 20:02
Vor noch gut 10 Jahren war eine Safari noch ein Abenteuer,und keine "Reise",und Problemchen wurden "zusammen" behoben.
Muss ich bei meiner nächsten Tour meinen Rechtsverdreher mitnehmen
04.12.2008 20:42
"Ich lasse mir ebenso schriftlich bestätigen, dass Änderungen der ausgeschriebenen Route und Zeitplanung ausschließlich aus unvorhersagbaren Gründen wie kritischen Wetterbedingungen erfolgen, aber nicht wegen mangelnder Qualifikation eines Teils der Kunden an Bord." ... "Ob das wohl ein deutscher Veranstalter unterschreibt? Könnte für ihn wegen Regressforderung spätestens dann kritisch werden..."

Warum?

Der Reiseveranstalter lässt sich zukünftig von allen Kunden schriftlich bestätigen, dass sie unter allen Umständen in der Lage sind, an den ihnen bis dahin vllt. sogar unbekannten Spots der Safarai zu tauchen. Ok. Könnte für den Kunden kritisch werden. Was macht der Kunde, wenn ALLE Reiseveranstalter solchen AGB`s einführen?

Mich würde mal interessieren, wie real das Problem ist. Wer hat das tatsächlich schon erlebt? Und wer bestimmt, welche Safariroute angemessen ist, oder nicht? Ein einzelner Kunde, wenn die anderen 23 Teilnehmer seinen Anforderungen nicht gerecht werden?
04.12.2008 20:45
Und sorry für das n; eine Edit-Funktion. Mein Weihnachtswunsch.
HomerSCMAS 3*
04.12.2008 22:33
@mike-in-the-blue:

Was passieren wird? D-32 wird draufkommen, daß mit Google Adsense doch nicht so viel rumkommt, wie er vielleicht glaubt.

Und ich bin draufgekommen, daß der andauernde Hinweis in jedem zweiten Thread auf diese neue super-duper Website schön langsam nervt.
mike-in-the-blueVDST/CMAS TL1
05.12.2008 07:39
@HomerS



jaja Adsense ist auch nicht eierlegendewollmilchsau aber er wird ja von deinklick gesponsert

ansehen werde ich mir das schon nach der Boot, aber ob es so der Hit wird, ich glaube es noch nicht

Eigentlich fehlt ja sogar das Impressum etc. und das gehört auf jede Webseite, oder täusch ich mich da?

Also ich an seiner Stelle würde da mal ein Impressum einfügen, er macht sich ja nicht überall Freunde ich denke da nur an die letztjährige Diskussion mit der Seawolf Soul.

@u.buehler

auch ein netter Ansatz

Gruß

Mike
05.12.2008 09:10
@ Mike

Noch hat die Seite keine sichtbaren Inhalte, aber ein Impressum gibt es natürlich auch.
05.12.2008 09:38
@Jo

Auf DEINER Seite, nicht auf der `deinclick` hab´ ich auch noch keins gefunden ..aber das kommt ja bestimmt noch - genau so wie die Inhalte

Gespannt, bin ich auch
05.12.2008 09:44
Das Impressum wie auch die meisten Inhalte liegen schon auf dem Server, und wenn alles online ist, gibts auch einen Button "Impressum".
05.12.2008 10:38
Dann schalte das Impressum frei. Denn da Du gewerbliche Werbung und andere Links integriert hast, bist Du sicherlich nach Telemediengesetz ein Anbieter von Webdiensten. Und ab diesem Zeitpunkt MUSST Du ein Impressum oder einen Kontakt haben, aus dem hervor geht, wer der Dienstanbieter ist.

Irgendwo in dieser schönen Taucherwelt findet sich manchmal ein Depp, der Dich nicht mag und Dich zu gern bei den Behörden anonym hinhängen würde. Deshalb beug` diesem vor.
mike-in-the-blueVDST/CMAS TL1
05.12.2008 12:40
hmm, jetzt hat er doch glatt seine Inhalte schon online.

Impressum ist jetzt auch da

Die Inhalte sind naja spärlich und irgend wie bekannt, nicht sehr viel neues und bahnbrechendes.

@homer

die einnahmen aus den Adsense Klicks laufen auch gar nicht auf ihn, sondern auf den Sponsor. Kann man feststellten wenn man sich den Quelltext anzeigen läst und die PUP-ID mal in Google eingibt.

Das ist die Adsense ID des Sponsors.

Für alle die, sich schon mal die Inhalte ansehen möchten müßt ihr hier klicken http://www.diveboat-safety.com/sponsoren.php

Nur auf ein paar Umwegen aufrufbar.

Gruß

Mike
HomerSCMAS 3*
05.12.2008 17:44
@mike-in-the-blue:

deinklick.de dürfte wohl ein Freund oder Bekannter sein, der ihm die Seite macht. Weiß nicht, wie man sich sonst von denen "sponsern" lassen könnte.

Naja, schauen wir mal was dabei rauskommt. Wie gesagt, gehen mir nur diese andauernden Hinweise hier im TNet auf die Nerven.
Gut, in Bezug auf SEO macht es schon Sinn, hier seine Links abzuladen, weil TNet eines der wenigen Foren ist, die Links von Usern nicht mit "nofollow" kennzeichnet.

Dieses Bookmark-Setzen auf der Diveboat-Seite klappt auch nicht. Mit ein paar Zeilen Javascript könnte man das lösen (sowohl für IE, als auch Mozilla-Browser). Und daß sich beim Countdown jede Sekunde die Seite refreshed, ist auch nicht elegant. Auch das könnte man ganz simpel anders lösen.
05.12.2008 20:22
Bin auch mal auf die Seite gespannt, aber der Vorgeschmack bei deinclick.de verheisst nichts Gutes: Das übliche polemische Gefasel wie "ich hab mal gesehen, dass..." ohne belegte Fakten. Im Prinzip das Gleiche, was Jo hier auch immer ablässt....
mike-in-the-blueVDST/CMAS TL1
06.12.2008 10:27
tja , jetzt hat er wieder kein Impressum. Ich bin echt mal neugierig ob die Seite wirklich jemals online geht.

Das mit dem Impressum würde ich nicht als ätsch bezeichnen dat ist nicht ohne.

Ich konnte mir die Seiten schon mal anschauen, und er hat vielleicht sogar ein paar gute Ansätze, muss mir mal die Seiten noch anschauen, habe sie mir mal auf meinen Rechner gespeichert.

ich hatte gestern nicht die Zeit, mir alles anzusehen, aber speichern ging. Sind ja noch nicht viele Seiten.

@Jo, an deinen Formularen solltest du noch ein wenig arbeiten. So sind diese nicht wirklich aussagekräftig.

@tuempel, ein paar so Texte konnte ich gestern beim Überfliegen lesen. Zum Beispiel auch zu dem Startthema gibt Jo einen Tip, aber ob der wirklich so haltbar ist wage ich zu Bezweifeln.

Ich bin der Meinung das er hier momentan testet , wie später seine Inhalte ankommen könnten.

Gruß

Mike
Antwort