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Rechtliche Lage in D zum Harpunieren
Abgesandt von Fischfreund67 Registriertes Mitglied am 02.12.2011 - 19:15:

Hallo Taucher-Kollegen!
Ich habe mir aus Italien ein Harpune mitgebracht (Cressi), um damit in der nächsten Tauchsaison ein bisschen unser Lebensmittelbudget zu entlasten. Ein Freund sagte mir nun, dass man wohl nicht in allen deutschen Seen harpunieren darf. Jedenfalls wird es wohl gerade an Badeseen nicht so gerne gesehen. Außerhalb der Badesaison sollte es doch aber kein Problem sein. Und im Meer ist es ja sowieso erlaubt, oder? Weiß hier jemand mehr? Achja, einen Angelschein habe ich auch mal gemacht (ist aber schon länger her), von da her müsste ich da eigentlich auf der sicheren Seite sein. Wie der Fisch stirbt, ist ja schließlich egal.
Herzlichst,
Manfred




Antwort von Captain Registriertes Mitglied am 02.12.2011 - 19:18
Trollalarm.

Bitte nicht drauf eingehen.

Captain
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 02.12.2011 - 19:53
Nun es handelt sich doch um eine ernstzunehmende Frage zur rechtlichen Situation der immer größer werdenen Zahl der Unterwasserjäger in Deutschland.
a) Länge läuft! gilt auch für Harpunen
b) Badegästen sollte man sofort erlegen, nicht anschießen!
c) Taucher sind vor dem Grillen aus der Hülle zu pellen!
Und wenn es dich wirklich interessiert schau halt mal beim Jagd- und Angelrecht nach.
Antwort von EAD Registriertes Mitglied am 02.12.2011 - 20:38
"... Angelschein habe ich auch mal gemacht..." wohl nicht aufgepasst, wie

Die Lage ist eindeutig !

NEIN - Siehe Tierschutzgesetz § 4 und § 12
Hier klicken

"... wie der Fisch stirbt, ist ja schließlich egal. ..."

aber auch, wenn dein posting auch nur ansatzweise ernst gemeint sein sollte

aber, wen es interessiert Hier klicken
Kapitel 5 ist die Gesetzeskunde
Antwort von EAD Registriertes Mitglied am 02.12.2011 - 20:40
Außerdem hat das sooooo einen Bart...

Hier klicken
Antwort von Fischfreund67 Registriertes Mitglied am 02.12.2011 - 20:51
So ein bisschen mehr Freundlichkeit hätte ich mir unter Taucherkollegen schon erhofft. Danke für die Verweise auf die gesetzl. Grundlagen. Allerdings sind Fische ja nun mal keine Warmblüter, müssen also nicht betäubt werden. Und harpuniert wurden Fische schon immer, es ist also weidgerecht. Was so schlimm daran sein soll, Fische für den privaten Verzehr zu harpunieren, verstehe ich auch nicht. Massentierhaltung ist viel schlimmer, oder seid ihr alles Vegetarier??
Antwort von k-divetools Registriertes Mitglied am 02.12.2011 - 21:10
Uns wurde in Italien mal gesagt, dass harpunieren nur bei Freitauchern tolleriert wird. Also ein Taucher dürfte demnach in Italien nicht harpunieren.

1. Ich denke nicht das es in DE erlaubt ist.
2. Freu ich mich schon auf die ersten Berichte im Unfall forum mit dem Titel: Taucher erlegt Taucher

Antwort von mabra66 Registriertes Mitglied am 02.12.2011 - 22:07
Also, harpunieren unter Wasser scheint ja nun wohl definitiv verboten zu sein.
Wie wärs aber über Wasser, z.B. Hasen im Wald harpunieren. Oder noch besser, angepflockte Schafe am Wegesrand.
Antwort von Fischfreund67 Registriertes Mitglied am 02.12.2011 - 22:27
Ich habe letztens einen TV-Beitrag gesehen, in dem Jäger auf die Armbrust als lautlose Jagdwaffe schwören. Darüber mokiert sich auch niemand. Eine Treibjagd mit Schusswaffen ist für die Tiere sicherlich quälender. Genauso denke ich über den Gebrauch einer Harpune gegenüber konventionellem Fischfang. Da kommen Schleppnetze oder auch einfach mit Widerhaken bewehrte Angelköder zum Einsatz. Beides bedeutet für die Fische einen quälenden Todeskampf, der bei der Harpune entfällt.

Und die Assoziationen mit dem Zielen oder Schießen auf andere Menschen finde ich einfach nur geschmacklos. Leute, es geht um Fische!

Manfred
Antwort von C_aus_G Registriertes Mitglied am 02.12.2011 - 23:35
Elektrofischen ist auch gut....vor allem als Taucher, 100%Quote sag ich mal
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 03.12.2011 - 01:23
@Fischfreund67

Erkundige Dich beim für Dich zuständigen Kreisverwaltungsreferat und/oder bei Deiner nächsten Polizeidienststelle, was Du mit (D)einer Harpune in D anstellen kannst und darfst.

Bezüglich Fischereirecht - jedes Bundesland hat (meist nur mit geringen Unterschieden) leicht unterchiedliche Rechtsvorgaben, da wird es überwiegend aber überall verboten, mit einer Harpune unter Wasser zu agieren.
Daneben tritt Dir jeder Fischereiverein auf die Füße, da in D kaum noch Gewässer sind, wo die Fischereirechte nicht an irgendwelche Vereine verpachtet sind.


"Achja, einen Angelschein habe ich auch mal gemacht (ist aber schon länger her), von da her müsste ich da eigentlich auf der sicheren Seite sein."


Das Angeln unterliegt in Deutschland grundsätzlich dem Landesfischereigesetz und der Landesfischereiordnung des jeweiligen Bundeslandes.

Zur Ausübung benötigt man in Deutschland im Wesentlichen zwei Papiere:

Einen gültigen Fischereischein und einen Fischereierlaubnisschein/Gewässerschein.

Bei Fischereischeinen (Deinem besagten Angelschein) gibt es keine auf Lebenszeit, die müssen immer wieder alle paar Jahre aktualisiert werden, ansonsten sind sie verfallen und damit ungültig.

Lies zb. mal hier ...

Hier klicken

Du hast also nichts ...


PPS:

Quelle Wikepedia

"Unter Angeln oder Sportfischen versteht man die Ausübung der Fischerei mit einer Handangel. Die Angel besteht im einfachsten Fall nur aus Angelschnur und Angelhaken, im Allgemeinen jedoch noch aus der Angelrute, der Angelrolle zum Aufrollen der Schnur und dem sogenannten Vorfach, einer Schnur zwischen Hauptschnur und Haken, die in der Regel dünner ist als die Hauptschnur."

Harpunieren wird meist mit Wilderei in Zusammenhang gebracht - nicht mit Fischen bzw. Angeln ...
PS:

"Und im Meer ist es ja sowieso erlaubt, oder?"


Länderabhängig, aber meist verboten ...

Wenn erlaubt, dann nur unter weglassen jeglicher Tauchausrüstung ...

Auch hier gibt es aber Behörden usw., die Dir da entspr. Antwort geben können ...

Antwort von Poldi23 Registriertes Mitglied am 03.12.2011 - 05:45
"Oder noch besser, angepflockte Schafe am Wegesrand. "

Mein vietnamesicher Arbeitskollege fragt, was den mit den Hunden vorm Supermarkt ist, die sind da doch auch so herrenlos angebunden.............
Antwort von Mark W. Registriertes Mitglied am 03.12.2011 - 08:02
@poldi23:
jam, jam; die mittelgroßen sind am zartesten...
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 03.12.2011 - 08:44
Waidgerecht ist es, den wilden Eber mit der Saufeder und dem Hund zu stellen und mannhaft zu erlegen. Alles andere ist für Stadtpussys.......
Antwort von Euregiotaucher Registriertes Mitglied am 03.12.2011 - 11:33
Das waren noch Zeiten als man mit Keule aufeinander eingedroschen hat und nebenbei nen Dino erlegt hat ... JEPP

Mal ne andere Frage - die ist mal ernst gemeint:
Fallen Harpunen nicht auch irgendwo unter das Waffengesetz ??

Nach der letzten Änderung hier hat man das da doch enorm verschärft ... würde mich wundern wenn man da Harpunen aussenvor gelassen hat (und von einem Harpunenschützenverein hab ich auch noch n ichts gehört)
Antwort von DarkShark Registriertes Mitglied am 03.12.2011 - 11:59
Angler und Jäger sind ja gemeinhin etwas rückständig. Das erkennt man auch an der antiquierten Wortwahl und dem "Fachsimpeln", dem Jäger- oder Anglerlatein.

Ein Verbot des Harpunen- Fischens leitet sich wohl auch daher ab, dass es sich hier definitiv nicht um Angeln im eigentlichen Sinne, also unter Verwendung einer "Rute" handelt. So verwenden ja "Angler" z.B. auch keine Netze.

Warum das Harpunieren einen so schlechten Ruf hat, ist mir allerdings völlig unverständlich, denn:

- wer einen Fisch mit der Harpune erlegt, will ihn i.d.R. auch Essen. Ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzes ist durch die Absicht des Nahrungserwerbs durchaus gegeben. Ein "Sport"- Harpunieren ist kaum verbreitet. Das Sportangeln mit dem Entlassen des angeschlagenen Fisches ist hingegen vielerorts gängige Praxis. Die offensichtliche Schädigung des Fisches wird dabei als Bagatellverletzung abgetan und in Kauf genommen.

- man harpuniert nur den Fisch, den man auch haben will. Alles was mir nicht schmeckt (oder in meine Pfanne paßt) wird erst gar nicht gejagt. Es gibt also praktisch keinen Beifang (es sei denn, ich hätte mich geirrt oder einfach blöd gezielt). Beim Angeln oder Fischen hingegen ist der Fang weitgehend vom Zufall abhängig und kann höchstens durch die Wahl des Köders oder durch die Maschenweite eingegrenzt werden.

- bei vielen Fangmethoden werden Jungfische oder gar der Laich geschädigt. Mit einer Harpune kann man systembedingt nur Fische ab einer gewissen Größe bejagen. Jungfische werden also verschont und damit der Fortbestand gesichert.

- ein Taucher kann bei einem Tauchgang nur eine begrenzte Anzahl von Fischen erlegen. Schließlich ist sein Einsatzgebiet durch Tiefe und Gasvorrat begrenzt. Auch muß der Fang irgendwie an die Oberfläche transportiert werden. Die Wahl der Möglichkeiten überlasse ich mal Eurer Phantasie...

- manche Fische haben sich als fremde Arten in Gebieten ohne natürliche Feinde eingenistet, z.B. der Rotfeuerfisch in der Karibik und bedrohen dort einheimische Arten. Durch ihre Lebensweise ist eine Jagd manchmal nur mit der Harpune möglich. D.h. hier kann sogar ein aktiver Beitrag zum Artenschutz geleistet werden.

Nur mal meine - gar nicht trollige- Meinung zum Thema...

Antwort von GoRalle Registriertes Mitglied am 03.12.2011 - 12:23
@ DarkShark

Wobei die frage von fischfreund aber immer noch nicht beantwortet wurde.
wo steht es, das harpunieren in deutschland verboten ist ?
Antwort von EAD Registriertes Mitglied am 03.12.2011 - 14:54
@ Vercingetorix

von wegen Stadtpussy.... schei... auf Harpunen, Netze, Angeln etc.

ich mach das so Hier klicken

Dieser Entwicklung der Angelmethode haben wir sogar gewisse alljährliche Wissenschaftspreise zu verdanken

Antwort von Euregiotaucher Registriertes Mitglied am 03.12.2011 - 17:51
Auch muß der Fang irgendwie an die Oberfläche transportiert werden. Die Wahl der Möglichkeiten überlasse ich mal Eurer Phantasie...

hehehe - Hebesack dran und ab dafür
Antwort von deep_down Registriertes Mitglied am 04.12.2011 - 01:32
Ein Verbot des Harpunierens ergibt sich aus den Fischereiordnungen der jeweiligen Bundesländer (für Sachsen-Anhalt z.B. § 1 Abs. 1 Nr. 1 FischO LSA Hier klicken )

Zum Themenkreis Waffengesetz:
Nach § 1 Abs. 2 Bst. 2b in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 1.2.2 des Waffengesetzes (WaffG) stehen Harpunen den Schusswaffen zwar gleich. Nach Abschnitt 3 der Anlage 2 zum WaffG sind aber nur § 2 Abs. 1 WaffG (Mindestalter von 18) und § 41 WaffG (zuständige Behörde darf Verbote unter bestimmten Bedingungen aussprechen). Ansonsten kann man Harpunen erwerben, besitzen und führen.
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 04.12.2011 - 10:46
Sieht man mal davon ab, das die Meere überfischt sind und das Harpunenmeister meist sinnlos und hirnlos im Mittelmeer durch die Gegend ballern, so wie Hobyjäger spricht nichts dagegen. Grundsätzlich sollte der Waller oder der Hecht aber im Teich bleiben. Das gilt auch für eine weitere extrem mänliche Tätigkeit wie angeln am stinkenden Forellenteich.
Antwort von ZeKik Registriertes Mitglied am 05.12.2011 - 13:27
Dass mit der Harpune fischen in Deutschland verboten ist, war mir auch nicht klar.
Ich habe selbst über manche Sommerferien in F und ES den Fischen nachgestellt und sehe die Sache ganz wie DarkShark... UW-Jagd ist das schonenste und Fischfreundlichste, was es an Fischtechnik gibt. Kein Beifang, kein langsamer Tod, keine Überfischung.
Das UW-Jagd grundsätzlich ohne DTG praktiziert wird, versteht sich wohl von selbst. Etwas anderes anzunehmen ist völlig abwegig.
Antwort von deep_down Registriertes Mitglied am 05.12.2011 - 15:01
@ZeKik:
"Dass mit der Harpune fischen in Deutschland verboten ist, war mir auch nicht klar."
Ist es auch nicht. Zumindest nicht generell.
Eine entsprechende Sanktionierung ist Ländersache. Schaue ich z.B. in das Landesfischereigesetz und die Fischereiverordnung von NRW finde ich keinen Passus hinsichtlich, Harpune, Speere oder ähnlichem.

Allerdings kann es Dir passieren, dass Dir ein Angler mit einem Gaff zu Leibe rückt, solltest Du am örtlichen Binnensee mit einer Harpune in der Hand auftauchen.

"kein langsamer Tod"
Das kommt wohl nur und ausschließlich auf die Trefferzone an. Sehe ich aber die minutenlangen Zuckungen der Tiere auf den diversen youtube-Filmchen, kommen mir an der These diverse Zweifel.

@Fischfreund67
Der Nick ist bei dem Thema schon recht eigenwillig. Haust Du jedem Deiner "Freunde" einen angespitzten Metallstab zwischen die Augen?

"Ich habe letztens einen TV-Beitrag gesehen, in dem Jäger auf die Armbrust als lautlose Jagdwaffe schwören. Darüber mokiert sich auch niemand."

Zunächst: Nach dem Bundesjagdgesetz ist auch die Jagd mit der Armbrust auf bestimmte Tiere untersagt.

Der Unterschied ist weiter, dass Jäger eine durchaus umfassende Ausbildung hinlegen müssen, die u.a. beinhaltet, wie die Kreatur möglichst schmerzfrei vom Leben zum Tode gebracht werden kann und soll. Daran scheitert es bei den "Hobby-Harpunettis" häufiger.

Versuche darüber hinaus ein Anpirschen auf die Armbrust-Schussdistanz bei Wildtieren und vergleiche die Fluchtdistanzen mit denen eines Hechts oder Zackis.

Zum anderen ist die "lautlose Jagd" eher ein Thema für die sonstigen Waldspaziergänger, die sich in ihrem Erholungswert gestört fühlen könnten.

Denn normale Jagdmunition ist aufgrund der erforderlichen Treibladung Überschallmunition. Also ist auch bei einem Schuss das Projektil vor dem Schussknall am (und damit in) dem Tier. Soll heißen: Das Tier hört weder Pfeil noch Projektil kommen.

Hinzu kommen die (massiven) Unterschiede in der kinetischen Energie zwischen einem Pfeil und einem Projektil.
Antwort von ZeKik Registriertes Mitglied am 06.12.2011 - 11:24
@ deep-down:
"kein langsamer Tod // Das kommt wohl nur und ausschließlich auf die Trefferzone an. Sehe ich aber die minutenlangen Zuckungen der Tiere auf den diversen youtube-Filmchen, kommen mir an der These diverse Zweifel. "

Obacht: Der Fisch wird mit der Harpune eigentlich nur "gefangen". Vom Diesseits ins Jenseits berfördert man den Fisch dann mit einem gezielten Messerstich. Den Stich setzt man etweder hinter und über dem Auge an (Hirn) oder an der Stelle, wo die Seitenlinie auf den Kiemendeckel trifft.

Das alles geht innerhalb von einer Minute und der Fisch ist danach sofort tot. Das scheint mir auf jeden Fall "humaner" als langsam auf einem Trawler zu krepieren...
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 06.12.2011 - 12:06
Der Fisch freut sich geradezu auf die Harpune und ist mehr als dankbar von einem Depp angeschossen zu werden, habe ich gehört.........
Antwort von EAD Registriertes Mitglied am 06.12.2011 - 14:44
@Deep Down
Doch, es ist verboten... Auch, wenn Fischereirecht Ländersache ist, über dem steht das Tierschutzgesetz...
Wer ein Wirbeltier töten will, braucht dazu eine Berechtigung; für Fische ist dies der Fischereischein... und der erlaubt dir nur Angel und Netz (für das Elektrofischen brauchst Du eine weiterführende Qualifikation).
...

Irgend wie habe ich da im Ohr, dass da mal ein TL4 degradiert wurde, weil er beim Harpunieren erwischt wurde...
Antwort von deep_down Registriertes Mitglied am 07.12.2011 - 09:32
@EAD
"Doch, es ist verboten..."
Ich weiß: Starke Behauptungen sind oftmals besser, als schlechte Argumente. Insbesondere, wenn es um ein derartig emotional eingefärbtes Thema geht.

Schauen wir uns deshalb die gesetzlichen Regelungen an.

"über dem steht das Tierschutzgesetz..."
Grundsätzlich richtig.

"Wer ein Wirbeltier töten will, braucht dazu eine Berechtigung."
Ach ja?
Tierschutzgesetz 3. Abschnitt - Töten von Tieren
§ 4
Hier klicken

Da ist lediglich geregelt, "Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat." (§ 4 Abs. 1 S.2 TierSchG).

Nichts von wegen Berechtigung. Keine Normung, welche Fähigkeiten erforderlich sind.

Könnte eventuell ein Prüfung sein, aber:
In § 4 Abs. 1a wird für Gewerbliche ein Sachkundenachweis verlangt. Aber eben nur für Gewerbliche - nicht für Hobbyisten.

Anderenfalls würden die Millionen von Kleintierzüchtern und -haltern ziemlich komisch gucken, wenn sie zur Ablegung einer "Karnickel-Schlacht-Sachkundeprüfung" antreten müssten.

§ 4a enthält EInschränkungen für Warmblüter und deren vorherige Betäubung (Schächtung) - wohl hier uninteressant.

§ 4b enthält Verordnungsermächtigungen und dgl. - auch unwichtig.

Und das wars dann auch schon mit dem TierSchG.

Aus diesem Grunde gibt es eben z.B. das Bundesjagdgesetz, welches regelt, wer wann und in welcher Form Bambis Mutter einen Schuss zwischen ihre treu und mitleidsvoll blickenden Rehaugen setzen darf.

Und eben die Fischereigesetze (nebst Verordnungen) der Länder, die das für den Fischfang regeln.
Hat ein Bundesland die Jagd mit Harpune oder Speer verboten - ist es verboten. Wenn nicht - dann nicht. Und haben es alle Bundesländer verboten, dann gilt das Verbot eben flächendeckend in der BRD (ich habe, was ich zu meiner Schande gestehen muss, nicht alle mindestens 32 Fischereigesetze und Fischereiverordnungen gelesen).

Wobei hier für die Harpunettis zu beachten ist, dass es durchaus für sie unklare Formulierungen geben kann. Wie in Sachsen, wo die Verwendung "verletzende Geräte mit
Ausnahme von Angelhaken" verboten ist (und schon die Mitführung solcher an das Gewässer geahndet wird).

Was aber nichts daran ändert, dass auch der Harpunetti im Besitz einer gültigen Fischereierlaubnis zu sein hat (da ihm ansonsten der Fischfrevel-Vorwurf gewiss ist).

Antwort von ZeKik Registriertes Mitglied am 07.12.2011 - 17:57
@ Vercingétorix:
"Der Fisch freut sich geradezu auf die Harpune und ist mehr als dankbar von einem Depp angeschossen zu werden, habe ich gehört...."

You talking to me?
ARE YOU TALKING TO ME?
... i tend to differ with you good sir.
Dein Post klingt nach grundsätzlicher Ablehnung der UW-Jagd. Die Meinung darfst Du haben. Aber andere Leute (mich inbegriffen) als Deppen zu bezeichnen, dass nehm ich Dir übel.

Bevor man eine Aktivität verdammt, sollte man sich mal informieren oder es versuchen. Stell mal ein paar Stunden den Fischen nach. Wirst sehen wieviel Kraft, Technik und Ausdauer das erfordert. Wenn UW Jagd die einzig zulässige Fischerei wäre, sähen unsere Meere viel schöner aus..... und Fisch wäre unbezahlbar.
Antwort von MatV Registriertes Mitglied am 09.12.2011 - 21:35
EAD, ne TL$ gab es damals noch garnicht... da war wohl der Wunsch Vater des Gedankens..
ZeKik, Fakt ist, das beim Harpunieren idR eine für die Arterhaltung negative Selektion gemacht wird (die größten, schönsten,--)
Antwort von deep_down Registriertes Mitglied am 12.12.2011 - 09:11
"Arterhaltung negative Selektion gemacht wird (die größten, schönsten,--) "

Oder nicht vielleicht doch eher die Langsamsten und Blödesten (und damit eine im evolutionären Sinn positive Selektion)?

Der Angler fängt schließlich auch nur den hungrigsten Fisch...


@all
Es ist schon erstaunlich, mit welcher Art von "Argumentation" beide Seiten versuchen, die jeweils andere von der eigenen Sicht der Dinge zu überzeugen!
Antwort von MatV Registriertes Mitglied am 14.12.2011 - 01:13
deep down, gute Frage!
Aber nachdem bei der Überwasserjagd auch nach den Trophäen geguckt wird...
Antwort von deep_down Registriertes Mitglied am 14.12.2011 - 09:44
"Aber nachdem bei der Überwasserjagd auch nach den Trophäen geguckt wird..."
Rückschlüsse von dem Einen auf das Andere zu ziehen ist eher schwer.

Unterhalte Dich mal mit einem Jäger über die Aufgabenverteilung zwischen Hege/Pflege und Jagd und welchen Stellenwert dabei der blutige Teil des Handwerks einnimmt.

Und frag ihn bei der Gelegenheit gleich noch nach den strengen Quotierungen, denen er unterliegt und welche Geldbeträge er hinlegen muss, wenn eine für ihn "interessante Trophäe" an die Wand soll.


Vergleiche ich aber Angler und Harpunierer - ist mir der Angler deutlich suspekter.

Der Haken unterscheidet z.B. nämlich nicht, ob der Fisch schon die geforderte Maßigkeit hatte. Und nicht jeder Haken sitzt am Maul, wo er relativ leicht entfernt werden kann. Sondern viele werden auch verschluckt, was die Tötung des untermaßigen (eventuell nicht nicht geschlechstreifen/fortgepflanzten) Tieres erfordert.

Und schaue ich mir dann noch an, wieviele Angler ich so sehe (jede Menge) - und wieviele Harpunierer dagegen (bislang noch keinen)...
Antwort von ramklov Registriertes Mitglied am 14.12.2011 - 17:07
Nun, da offenbar die rechtliche Lage in DE geklärt ist, zur Abwechslung mal was exclusiv für VDST-Mitglieder: Hier klicken Könnte ja den Einen oder Anderen interessieren

In §3 III. der Satzung heißt es: "Der VDST betrachtet die Unterwasserjagd, das mutwillige Zerstören der Unterwasserflora und ‐fauna sowie das Plündern kulturhistorischer Unterwasserfundstellen als verbandsschädigendes Verhalten." [Unterwasserjagt = Harpunieren]

Übrigens meine persönlichen Erlebnisse als Beobachter (Hinterhertaucher) von dortigen (einheimischen ?) Harpunettis in Italien und Malta sind nicht von der Art, dass ich da eine edle Auswahl oder einen gerechten Kampf erlebt hätte.

gruß ramklov
Antwort von deep_down Registriertes Mitglied am 15.12.2011 - 08:10
"[Unterwasserjagt = Harpunieren]"

Deine Interpretation?
Zur Jagd gehört ja schließlich verschiedene Jagdformen. Bei der Landjagd auch das Fallenstellen. Und was ist da bei einem Angler anders? Der stellt der armen Kreatur auch nur eine Falle unter Vortäuschung von Möglichkeiten zur leichten Befriedigung von Grundbedürfnissen (vulgo: Essen). Und diese Falle ist UW.

Ich fordere daher als VdSt-Mitglied die sofortige Umsetzung entsprechender, in § 13 der Satzung festgelegter, Sanktionierungsmaßnahmen und den Auschluss sämtlicher fischfangender VdSt-Mitglieder

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