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Rechtliche Verantwortung beim CMAS *** ???
Abgesandt von JAN7 am 02.08.2006 - 13:29:

Ich würde gerne mal wissen ob schon mal jemand von folgendem Fall gehört hat:

Wenn man ein CMAS *** Brevet hat ist man rechtlich „haftbarer“, wenn einem zum Beispiel der CMAS * Buddy durch „gemeinsame Fahrlässigkeit“ (keine Ahnung z.B. geplanter TG besonders tief, Nachts bei starker Strömung und das obwohl der * Taucher nur 10 TGs hat.), als wenn man selbst „nur“ ein **-taucher wäre?

Mit anderen Worten verpflichtet das ***-Brevet zum „aufpassen“. Ist man damit rechtlich belangbarer als bei dem gleichen Tauchunfall nur mit einem ** Brevet???



Antwort von gunther Redaktionsmitglied am 02.08.2006 - 13:39
Hallo

wenn man zusammen Taucht, dann bildet man eine "Gefahrengemeinschaft" der *** oder TL hat eine Garantenstellung, weil der mit* und 10Tg sich auf die Erfahrung des anderen höher qualifizierten Tauchers verläßt.

Man trägt somit einen größeren Teil der Verantwortung und somit auch erstmal etwas weiter in der Haftung.

Es verpflicht in jedem Fall zu mehr Verantwortung, wenn man sich die nicht zutraut, sollte man keinen Anfänger mit unter Wasser nehmen sondern nur gleichwertige Partner, die stabiler Tauchen. Aber auch dort ist man in der Risikogemeinschaft aber als Gleicher unter Gleichen.

Grüße
Gunther

P.S.: eine gute Haftpflicht ist schon sinnvoll
Antwort von Stephan K. Registriertes Mitglied am 02.08.2006 - 13:42
Der höher brewetierte Taucher hat die "Arschkarte", egal ob **. oder *** oder TL.
Du hättest auf Grund deiner besseren Erfahrung oder Ausbildung ein Machtwort sprechen sollen.

Anderseits hast du aber auch nicht das Recht einer anderen Tauchgruppe bei widrigen Umständen das Tauchen zu verbieten. Da kannst du nur an die Vernunft appelieren.


Auf dem Bau würde ich jetzt sagen:
Den Architekt auf den Mangel hinweisen und Bedenken anmelden. Am Besten schriftlich. Somit gibst du den "Schwarzen Peter" weiter.
Antwort von Nowotaucher Redaktionsmitglied am 02.08.2006 - 14:04
Hi,
prinzipiell stimmt was Gunther schon geschrieben hat, allerdings stimmt es nicht generell, wie Stephan schreibt, dass der höher brevertierte Taucher automatisch mehr Verantwortung hat. Die höhere Verantwortung erwächst aus der höheren Erfahrung.

Ein Buddyteam stellt eine Gefahrengemeinschaft dar, d.h. es ist ein Team, dass sich einem gleichartigem Risiko aussetzt und in dieser Gefahrenlage gegenseitig Hilfe und Unterstützung gewährt. Das bedeutet aber, dass die Partner sich nicht nur gegenseitig aufeinander verlassen können müssen sondern auch, dass sie gesetzlich zur Hilfeleistung besonders verpflichtet sind. Jeder Buddy hat also eine Garantstellung für die körperliche Unversehrtheit seines Buddys. Dabei wächst natürlich die Verantwortung bei dem Buddy, der deutlich mehr Erfahrung hat.

Beispiel:

Ein 1*-Taucher mit 500 TG macht einen Tauchgang mit einem 3*-Taucher mit 100 TG. In diesem Fall hat der 1* Taucher die höhere Verantwortung, weil ihm, unabhängig von der Brevetierung eine größere Erfahrung zugeschriben wird.

Es ist auch nicht so, dass bei einem solchen TG der erfahrenere Partner alle und der weniger Erfahrene keine Verantwortung trägt, sondern dass beide, im Rahmen ihrer Fähigkeiten, Verantwortung für den jeweils anderen übernehmen.

Um beim ersten Beispiel zu bleiben: Beide Taucher machen einen schwierigen, relativ tiefen TG. Im ersten Fall passiert dem 3*** etwas, im zweiten Fall dem 1*.
Im ersten Fall wird sehr viel genauer hinterfragt werden, ob die Hilfe, die der Buddy seinem verunglückenden Partner zukommen ließ ausreichend war, bzw. ob der erfahrenere Partner bei der Planung die Fähigkeiten des anderen entsprechend berücksichtigt hat.

Um auf Dein Beispiel zu kommen: Unabhängig von Deiner Brevetierung, ist bei höherer TG Anzahl (Erfahrung) Deine Verantwortung dem Buddy mit 10 TG gegenüber höher als umgekehrt.

Gut Luft,

Andreas
Antwort von flasche Registriertes Mitglied am 02.08.2006 - 15:35
Rechtliche Verantwortlichkeit dürfte vielleicht eher eine Frage geschickten Verhaltens *nachher* sein...

Tatsächliche praktische Verantwortung ist eine ganz andere Frage. Der Taucher mit 500TG und einem Stern ist da vielleicht kein Vorbild, da er die Weiterbildung offenbar vernachlässigt.

Wie man bei verlorengegangenem Baddie wirksam wirklich helfen soll, ist mir ohnehin unklar. Warten, ob der verlorene Baddie zurückkommt, oder rasch Suche beginnen? Auftauchen, und dann, falls der Andere nicht da ist? Etwas unten herumsuchen, dann auftauchen, und dann? Weitertauchen, weil ein Unfall unwahrscheinlich ist, und weil man sowieso nicht wirksam helfen kann, und ein etwa aufgetriebener Taucher im kleinen Steinbruch sowieso bemerkt würde? Die Basis bzw. sogar den Rettungsdienst rufen, der nach der verstrichenen Zeit bei einem Unfall sowieso nicht mehr helfen kann, wenn der Taucher wirklich weg ist?
Je nach Sicht suche ich ein paar Minuten, je nach Tiefe und Erfahrung des Anderen und sonstigen Umständen tauche ich ggf. auch hoch und warte da ein paar Minuten (was, wenn der Andere es nicht so macht, oder bereits früher auf- und wieder abgetaucht ist, wieder Fragen aufwirft), und führe dann meist den Tauchgang als Solotauchgang fort, weil alles Andere viel Aufwand und praktisch keinen Nutzen verspricht. Rein theoretisch kann man mir daraus dann natürlich einen Strick drehen, entweder weil man mich vermißt (Kosten für Rettungseinsatz), oder weil der Andere wirklich einen Unfall hatte (den ich aber auch mit einer anderen Option als "Weitertauchen" dann praktisch nicht mehr verhindert hätte).

Bei der Vorbesprechung/Planung kann man ein paar Dinge ansprechen (Erfahrung abklären, Planung entsprechend verändern oder Tauchgang nicht machen, Verhalten bei Baddieverlust eindeutig klären). Ob das dann eine rechtliche Verantwortung mindert...
Antwort von Nowotaucher Redaktionsmitglied am 02.08.2006 - 16:49
Hallo Flasche,
"Der Taucher mit 500TG und einem Stern ist da vielleicht kein Vorbild, da er die Weiterbildung offenbar vernachlässigt."
Man kann sich auch ohne Brevetjagd weiterbilden!

"Wie man bei verlorengegangenem Baddie wirksam wirklich helfen soll, ist mir ohnehin unklar."
Du solltest Dich (mit oder ohne Brevetjagd) weiterbilden!

Andreas
Antwort von flasche Registriertes Mitglied am 02.08.2006 - 17:39
Vollkommen richtig, aber eine eindeutige, praktikable und für mich logische Handlungsanweisung (außer der Behauptung, bei einer guten Ausbildung könne man sich unmöglich verlieren) hat mir für den Fall noch niemand geboten. Vermutlich gibt es sie nicht (außer der oft praktisch sinnlosen Variante "auftauchen"), und mir ist etwas unbehaglich dabei, was mögliche finanzielle oder rechtliche Folgen anbelangt.

Ich käme auch nicht auf die Idee, 500TG lang mit niedrigstmöglichem Brevet zu tauchen, schon wegen der denkbaren Nachteile/Beschränkungen daraus bei einigen Basen. Hat nichts mit Brevetjagd zu tun.

Wer haftet denn eigentlich bei Dreiergruppen? Da wird der Nachweis ja noch schwieriger, wer was verbockt haben soll, wenn jemand verunfallt; Gruppenbestrafung?
Antwort von Nowotaucher Redaktionsmitglied am 02.08.2006 - 18:09
Hallo Flasche,

ich hatte jetzt auch mal bewusst flapsig geantwortet, weil Du mir so eine Steilvorlage geliefert hast

So - mehr später, da ich jetzt einen Termin habe!

Bis denne, Andreas
Antwort von flasche Registriertes Mitglied am 02.08.2006 - 18:25
Ach so? Habe ich garnicht bemerkt
Antwort von JAN7 am 02.08.2006 - 21:43
Tja...
Also es gibt auch da mal wieder nichts Eindeutiges?!

Gab es den schon mal konkrete Gerichtsurtile bezüglich solcher Fälle?
Antwort von Stephan K. Registriertes Mitglied am 02.08.2006 - 22:15
Hier klicken
Antwort von Mönchsrobbe Registriertes Mitglied am 03.08.2006 - 08:53
Das schweiz. Recht unterscheidet sich nicht wesentlich vom deutschen.

Hier klicken

Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 03.08.2006 - 08:54
Der Link ist nicht wirklich erhellend. Der Autor ergeht sich in Allgemeinplätzen und der Schnorchel am Maskenband...... Es ist leider so, daß man nur Kaffeesatzlesen kann. Ob und in welchem Umfang eine Haftung besteht ist Einzelfall abhängig. Die Grundsätze sind ja bereits dargestellt worden. Eins ist jedoch sehr wichtig, schon aus Gründen des Selbstschutzes, im Falle des Falle schlicht die Fresse zu halten. Bis auf die Tiefe und das Profil des Tauchgangs für den Arzt keine weiteren Angaben bevor man nicht mit seinem Anwalt geredet hat. Es ist ausgesprochen schwierig Aussagen zum Unfallhergang im nach hinein zu berichtigen. Auch wenn die neue Sachverhaltsdarstellung richtig sein sollte. Man kann sich nur in die Scheiße reiten.
Antwort von Deep - Andi am 03.08.2006 - 14:24
Wie sieht denn eigentlich die Rechtslage bei 2 CMAS*-Tauchern mit gleichem Erfahrungsstand aus?

Und wie die Versicherungslage?
Antwort von Luftsparexperte Registriertes Mitglied am 03.08.2006 - 15:03
Wie sieht es eigentlich aus, wie verantwortlich sind Padi Brevetierte gegenüber Cmas Brevetierten, oder umgekehrt? Haben Padi Taucher mehr Verantwortung gegenüber Cmas Tauchern, oder umgekehrt?
Stellt es eine Gefahr, mit Padi Brevetierten abzutauchen, oder umgekehrt?

Fragen über Fragen.
Antwort von Nowotaucher Redaktionsmitglied am 03.08.2006 - 15:30
Hi Flasche, bin wieder da!

Zu Deinem Fall des gegenseitegen Verlierens. Dies ist ein sehr spezieller Fall, aber man kann ihn so betrachten:

Wichtig ist hier die Tauchgangsvorbesprechung, die vom erfahrerenen Taucher geleitet werden sollte. Hier sollte man ausmachen, dass man bei Partnerverlusst praktisch sofort (sprich nach max 1 Minute warten nach feststellen des verlusts) austaucht. Dies ist, wenn man es sich etwas überlegt, die einzig vernünftige Option, die man in so einem Fall hat.

Beispiel:
Taucher A & B tauchen zusammen, es ist schreckliche Sicht und nach ca.5 Minuten verlieren sie sich aus den Augen.

Fall 1) Beiden Tauchern geht es gut - sie haben sich lediglich verloren. Sich wieder zu finden ist angesichts der schlechten Sicht nicht möglich. Taucht jetzt A auf, B beschließt aber UW seinen Buddy zu suchen, weiß A an der Oberfläche nicht, was mit B geschehen ist. Hat er einen Unfall? Sucht er nach ihm? Wie soll A sich verhalten?

Fall 2) Taucher B hat ein ernstes Problem. Taucher A taucht, wie vereinbart, aus und leitet die Rettungskette ein.

Im zweiten Fall gibt es für Taucher A eine klare Handlungsanweisung, die ihn auch gleichzeitig absichert.

@Stephan K
Leider ist die Seite zu diesem und anderen Themen wenig aussagekräftig.

@Vercingétorix
Ganz so heftig würde ich es nicht sehen. Man hat zwar diese Verpflichtung zur besonderen Hilfeleistung, aber es spielen natürlich noch andereseine Rolle: wird nicht gefordert, dass man über das was den Umständen entsprechend
sinnvoll/angemessen ist hinausgeht und schon gar nicht ist gefordert, dass man sich selbst bei der Rettung in Lebensgefahr bringt.

Man muss lediglich nachweisen, dass man im Rahmen seiner Erfahrung verantwortlich gehandelt hat und z.B. jemand mit deutlich weniger Erfahrung nicht vorsätzlich in Gefahr gebracht hat - z.B. mit einem tiefen TG, der die Fähigkeiten des Buddys weit übersteigt.

Es ist ja auch kein Zufall, dass es kaum Urteile (mir ist selber keines bekannt) zu dieser Thematik gibt, außer im Bereich Tauchlehrer & -schüler was wieder ganz andere Fragen und Probleme aufwirft und nicht Thema dieses Threads ist.

@Deep - Andi
Wenn beide taucher die gleiche Erfahrung haben, teilt sich auch die gegenseitige Verantwortung 50:50!

Wie meinst Du das mit der Versicherungslage?


Gut Luft,

Andreas
Antwort von Nowotaucher Redaktionsmitglied am 03.08.2006 - 15:33
@Luftsparexperte

Es geht um Erfahrung, nicht um Brevetierung und schon gar nicht um die Orga die Brevetiert hat.

Ein PADI AOWD mit 300TG hat gegenüber einem CMAS mit 100TG eine höhere Verantwortung.

Gut Luft,

Andreas
Antwort von bestof34 Registriertes Mitglied am 03.08.2006 - 15:40
Laut Aussage des Leiters der juridischen Kommission, Dr. H. Kampfer und des Leiters der Med. Kom. und Gerichtssachverständigen (u.a. bei TU) Dr. W. Beuster, des TSVÖ wird vor Gericht in der gegenwart un in der Zukunft folgendermassen "ausgesagt":
Der Taucher mit der höheren Ausbildungsstufe ist für den Taucher mit der niederen Ausbildungsstufe mitverantwortlich, egal wie die Tauchgänge beider Taucher quantitativ aussehen. Man muss einfach einheitliche Regelungen finden und kann nicht wirklich beurteilen ob ein Taucher der quantitativ mehr getaucht ist auch in der Erfahrung besser ist; jedoch bedeutet ein höherer Ausbildungsstand auf jeden Fall, dass der Taucher zumindest weiter Ausgebildet ist ....

Nach einigen Aufregungen in diesem Seminar durch Taucher und Tauchlehrer bekamen wir zur Antwort: "Dies ist eine Information wie wir dies vor Gericht handhaben und keine Diskussion".

Klare Aussagen also!

*** Taucher mit 100TG ist mitverantwortlich für den ** Taucher mit 1000 TG!

Wo manche ihre Informationen herhaben welche sie hier reinschreiben würde mich jedoch interessieren, denn die Erfahrung ist vor Gericht seit einigen Jahren immer weniger relevant geworden. Und wenn man halt mal was wissen möchte gibt es Seminare bei TSVÖ, VDST ..... und da kann man auch mit den Gutachtern mal ein wenig plaudern ...... oder eine Mail an seinen Verband ......

PS: nach solchen Informationen sahen sich unsere Jungs (Tauchverein) ihre Tauchpartner zumindest mal etwas besser an (Bspl. Attersee: ohne 2 erste Stufen geht da keiner mit!)

PADI - CMAS
das geht so in etwa nach der Äquivalenzliste. TL, CMAS*** und DM haben da die "Ars...karte". Bei uns machen einige den *** aus diesem Grund eben nicht u.s.w.

Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 03.08.2006 - 15:40
@Novotaucher
Danke, das ist mir hinlänglich bekannt. Schau mal bei Gelegenheit ist meine URL
Aber die Empfehlung die Fresse zu halten, kann u.U. eine Menge Ärger ersparen. Dir ist doch bekannt, das bei jedem Unfall mit finalem Ausgang die STA eingeschaltet wird. Und die sind selten humorlos. Und das das Kaffeesatzlesen ist, haben ich geschrieben. Es gibt wie du richtig anmerkst, keine Urteile in dem Bereich bis auf die Ausbildung.
Antwort von pklaffenbach Registriertes Mitglied am 03.08.2006 - 15:55
"Und die sind selten humorlos" Aha, wie sind sie denn?
Im Ernst, die Argumentation von bestof hinsichtlich der Bedeutungslosigkeit von Erfahrung scheint mir sehr sinnvoll. Die Anzahl TG ist nur scheinbar ein objektives Maß. Tatsächlich ist ein Lügbuch kein amtliches Dokument, darin kann alles stehen. Im übrigen kann so was ja bis zum Prozeß auch verloren gehen. Im übrigen kann einer 1000 im Süßwasser haben und erst 30 im Salzwasser. Sein Partner mit insgesamt nur 100 TG aber alle im Salzwasser ist dann in dieser Umgebung deutlich erfahrener. Wer will dass dann in der Summe schon wichten.

Aber anders gesagt: Ausbildung ist auch nur ein scheinbares Kriterium. Im Laufe der Zeit kann mal viel vergessen, vor allem, wenn man lange nicht getaucht ist. Ich glaube, mit der Problematik kannst Du im Einzelfall viele Juristen ernähren.
Peter
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 03.08.2006 - 16:07
@pklaffenbach
Streiche bitte selten, füge anstellen dessen ein, seltsam. Oder anders:
Die StA versteht keinen Spaß bei Unfällen mit finalem Ausgang, was ihrem Auftrag entspricht.
Antwort von Nowotaucher Redaktionsmitglied am 03.08.2006 - 16:15
Hallo bestof34,

das kann schon sein, dass das bei Euch so gehandhabt wird, aber ob es in D, vor Gericht auch Bestand hätte, das kann man so nicht einfach sagen. pklaffenbach schreibt: "Die Anzahl TG ist nur scheinbar ein objektives Maß." aber das trifft noch viel mehr auf die Brevetierung zu, die tatsächlich noch weniger aussagt. Was auf jeden Fall stimmt ist, dass "mit der Problematik [...] im Einzelfall viele Juristen ernähren" kann.

@Vercingétorix,
Mir ist klar, dass bei Unfällen mit tödlichem Ausgang die STA eingeschaltet wird, es ist aber auch offensichtlich, dass es eben (zum Glück) fast keine Verurteilungen gibt. Egal wie humorlos sie sind, selbst bei einem Unfall von einem OWD 30TG Buddy eines CMAS*** 500TG Tauchers muss erst nachgewiesen werden, dass er sich fahrlässiger Tötung und/oder unterlassener Hilfeleistung schuldig gemacht hat. Als Beschuldigter zuerst einfach mal gar nichts zu sagen, ist trotzdem generell ein guter Ratschlag !
Deine URL würde mich sehr interessieren


So, hier noch ein paar Links:
Hier klicken
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sowei 2 Urteile, die aber auch nicht zu 100% auf diese Thematik passen:
"Landgericht Darmstadt Entscheidung vom 29.01.1999 (AZ: 34 LS - 7 NS)
2. Instanz, Urteil 1. Instanz
Verurteilung eines Tauchers (CMAS**, ca. 350 Tauchgänge) wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe, weil er seine Tauchpartnerin (PADI-OWD, ca. 75 Tauchgänge) zu Beginn eines Tauchgangs absprachegemäß in einer Tauchtiefe von etwa 6 bis 8 Meter verließ, um tiefer zu tauchen. Seine Tauchpartnerin sollte im flachen Bereich zurückbleiben, während der Angeklagte selbst seinen Tauchgang bis in eine Tiefe von ca. 35 Meter allein fortsetzte, ehe er langsam wieder aufstieg. Ca. 20 Minuten nach der Trennung erreichte der Taucher die Wasseroberfläche, ohne dass er zuvor seine Tauchpartnerin wiederfinden konnte. Diese wurde nach ca. 1 Stunde von herbeigerufenen Rettungstauchern aus einer Tiefe von ca. 6 bis 8 Metern tot geborgen. Sie war ertrunken, die Pressluftflasche war leer. In seiner Urteilsbegründung betont das Gericht, daß der Angeklagte schon deshalb verantwortlich ist für den Tod seines Tauchpartners, weil er sich von ihr unter Wasser getrennt und sie alleine im flacheren Wasser zurückgelassen hatte. Hierbei führt das Gericht aus:

Eine der Grundregeln des Sporttauchens ist: "Tauche nie allein".
Sinn dieser Regel ist es, eine gegenseitige Hilfe der Taucher zu gewährleisten. Bei aller modernen Technik bleibt das Sporttauchen eine gefährliche Sportart, bei der schon kleinste Fehler schwere Konsequenzen haben können. Jeder Taucher kann ganz schnell und auch ohne eigenes Verschulden in eine Situation geraten, in der er sich selbst nicht mehr helfen kann, zumal bei dem Betroffenen sehr schnell Panik entstehen kann. Durch die Anwesenheit eines zweiten Tauchers kann solchen kritischen Situationen vorgebeugt und in Notfällen schnell geholfen werden.

Das Gericht kommt zu dem Schluß, dass sich der Angeklagte als der wesentlich erfahrenere Taucher nicht von seiner Tauchpartnerin hätte trennen dürfen, selbst wenn diese sich damit einverstanden erklärt hatte. Ohne letztendlich die genaue Todesursache zu klären, sah das Gericht in dem Verstoss des Grundsatzes "Tauche nie allein" die Ursache für den Tod der Tauchpartnerin, was dann zur Verurteilung führte. "

"Amtsgericht Groß-Gerau, fahrlässige Tötung; Urteil vom 19.11.1997; AZ: 34 Ls 14 Js 35155/95
Urteil der 1. Instanz, Urteil 2. Instanz,
Wer als erfahrener Taucher einen Tauchgang mit einem im Trockentauchen ungeübten Tauchpartner gemeinsam unternimmt, hat aufgrund einer bestehenden Lebens- und Gefahrengemeinschaft eine Garantenstellung gegenüber dem Tauchpartner.
Führt der erfahrener Taucher den Tauchgang unter Verletzung des obersten Gebotes "Tauche nie allein" in größerer Tiefe allein durch und läßt den Tauchpartner in geringerer Tiefe allein zurück, so macht er sich einer fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig, wenn der Tauchpartner aufgrund eines Tauchunfalls ertrinkt und er dies hätte verhindern können, wenn es den Tauchpartner nicht allein zurückgelassen hätte.
Unbeachtlich ist für die Strafbarkeit in einem solchen Fall, wenn der Alleintauchgang des Tauchlehrers in größere Tiefen vorher abgesprochen war und damit der Tauchpartner in die Selbstgefährdung eingewilligt hat. Denn der Tauchlehrer kann aufgrund seiner Sachkenntnis das Risiko besser einschätzen und vermag zu erkennen, daß der Tauchpartner und das spätere Opfer die Tragweite seines Entschlusses nicht überblickt."

Gut Luft,

Andreas
Antwort von Luftsparexperte Registriertes Mitglied am 03.08.2006 - 16:22
Ich verstehe die ganze Diskussion nicht so recht.
Im Beispiel Motorradfahren:

2 Motorradfahrer treffen sich zur gemeinsamen Tour. der eine hat den 1er Führerschein seit 20 Jahren, der andere erst 1 Jahr. Wer ist denn verantwortlich, wenn der Motorradfahrer mit weniger Erfahrung einen tödlichen Unfall hat?

Beide setzen sich dem Risiko (wenn es denn eines ist) gleichermaßen aus.

So sehe ich das beim Tauchen auch. Jeder der taucht, hat (ich hoffe doch) seinen Freiwassertauchschein. Beim Tauchen gilt: rette dich selbst, wenn die Situation hoffnungslos erscheint.
Das man einen Taucher dafür belangen kann, falls sein Tauchpartner verunglückt, finde ich etwas überzogen.Es sei denn, er hätte ihn vorsätzlich ermordet (Luft abgedreht, Druckschlauch aufgeschlitzt).

Wie sollte da das Strafmaß aussehen? Unterlassung?
Beide sind doch freiwillig zum Tauchen, oder?
Antwort von Luftsparexperte Registriertes Mitglied am 03.08.2006 - 16:27
..oh, eben erst den Beitrag über mir gelesen!
Ja, das ist pure Varlässigkeit!

Die Regel "tauche nie alleine", ist eigentlich die Grundvorraussetzung, die man beim Sporttauchen unbedingt einhalten sollte. Seinen Partner alleine zu lassen, ist natürlich besonders fahrlässig.
Antwort von niemand bestimmtes am 03.08.2006 - 18:30
Auf jeden Fall ist es wohl nie ein Fehler, an fremden Basen maximal CMAS** vorzulegen - sonst wird einem im Zweifel irgendein fremder Anfänger "angehängt", für den man dann auch noch Verantwortung tragen soll...

Ich bin ja schliesslich im Urlaub... wenn einer Aufsichtsperson spielen soll, dann doch bitte ein dive-guide, der dafür bezahlt wird.
Antwort von bestof34 Registriertes Mitglied am 03.08.2006 - 18:32
Novotaucher

klar war das ein österreichisches Beispiel, da TSVÖ wie Gutachter eca. ja aus diesem Land genannt wurden.
Antwort von flasche Registriertes Mitglied am 03.08.2006 - 18:37
..wobei im o.g. Beispiel auffällt, daß die Regel "Fresse halten" den, der alleine weitergetaucht ist, vielleicht vor der Verurteilung gerettet hätte. Vielleicht ist die Tauchpartnerin ja mit einem unbekannten dritten Taucher, den sie unterwegs getroffen haben, weitergetaucht; dann wäre der verantwortlich? Vielleicht ist sie einfach verschwunden, und der erfahrene Taucher hat eine halbe Stunde nach ihr unten (statt oben) gesucht, weil unten suchen wichtiger erschien und langwieriger ist?

Zur Regel "Bei Baddieverlust auftauchen": Neben den beschriebenen Fällen gibt es zahlreiche andere Fälle, wo 1min suchen und dann auftauchen vielleicht noch zur rechtlichen Absicherung Sinn macht, sonst aber überhaupt nicht, und vielleicht sogar die Rettung (z.B. des auf 60m abgesackten Baddies, des irgendwo in einem Baum verhakten Baddies, o.ä.) verhindert.

Vorherige Absprache macht Sinn, generelles rasches Auftauchen m.E. nicht (oder nur manchmal). 5min unten suchen, mindestens 10min oben warten, dann Hilfe rufen könnte (bei nicht dekopflichtigen Tauchgängen und möglicher rascher Hilfeherbeiholung) als Regel vielleicht meist passen. Ist aber frustrierend, 15..20min herumzuhängen, obwohl mit 99,9% Wahrscheinlichkeit überhaupt nichts passiert ist. Und wenn beide Baddies sowieso öfter alleine tauchen, der See nur 20m tief und ohne besondere Schwierigkeiten ist...

(Nebenbei: Es gibt Solotauchbrevets, und "tauche nie alleine" ist eine nicht immer praktikable Regel. Zum "Partner alleine lassen" gehören auch immer zwei. Wenn man "Tauche nie alleine" predigt, möge man auch das Verhalten bei Baddieverlust exakt definieren; hat das PADI oder CMAS getan?)
Antwort von Luftsparexperte Registriertes Mitglied am 04.08.2006 - 07:27
"Wenn man "Tauche nie alleine" predigt, möge man auch das Verhalten bei Baddieverlust exakt definieren; hat das PADI oder CMAS getan?) "


Ein toter Taucher ist besser als zwei tote Taucher. Im Zweifelsfall gilt "rette sich wer kann!"

Die Verbände empfehlen lediglich, mindestens zu zweit abzutauchen. Bei Cmas gibts zusätzlich die 4*-Empfehlung, da können es im Extremfall 4 Bronzetaucher sein(!) Bei Padi immerhin zwei OWD bis 18m Limit(finde ich übrigens gut, wenn man sich daran hält).

Zum Anderen gibt es Unterwasserzeichen, falls etwas nicht stimmen sollte. Wenn man alles richtig macht, ist die Chance auf gegenseitige Rettung unspektakulär.

Auf fahrlässige Dummheit haben die Verbände leider keinen Einfluß.

Liegt aber in der Natur des Menschenkind.
Antwort von Weltverbandsseniorenbeauftragte Registriertes Mitglied am 04.08.2006 - 07:41
Das glaubst du aber nicht im Ernst, das mit der 4*-Regel und deiner Interpretation?

Antwort von Luftsparexperte Registriertes Mitglied am 04.08.2006 - 07:59
Nö, war ein Scherz
Beachtet bitte immer die 4-Sterne-Regel des VDST!

2 Taucher im Wasser benötigen mindestens 4 CMAS - Sterne:
Bronze-Taucher CMAS * braucht als Begleiter Gold-Taucher
CMAS ***
Silber-Taucher CMAS ** darf gemeinsam mit Silber-Taucher
CMAS ** tauchen
Gold-Taucher CMAS *** begleitet und führt Bronze-Taucher
CMAS *

Als Ersatz für einen fehlenden Stern gilt auch Taucherfahrung:
Bronze-Taucher CMAS * mit mehr als 100 Tauchgängen zählt wie Silber CMAS **

Antwort von pklaffenbach Registriertes Mitglied am 04.08.2006 - 08:02
"möge man auch das Verhalten bei Baddieverlust exakt definieren; hat das PADI oder CMAS getan?"

CMAS weiß ich nicht, PADI ja (Max. 1 Minute U/W suchen, auftauchen, OWD-Kurs Modul 3)
Peter
Antwort von bestof34 Registriertes Mitglied am 04.08.2006 - 08:46
4 Sterne Regel und Tauchen dürfen hat mit einer gesetzlichen Regelung innerhalb der Sporttauchtiefe nichts zu tun. Gesetzlich ist es nicht erforderlich den ** zu erlangen um auf 30m tauchen zu "dürfen".
Zwei * Taucher können miteinander beinahe problemlos "Erfahrungen sammeln".
Für einen TU jedoch sind zwei * Taucher gleich verantwortlich und gleich ausgebildet. Der ** Taucher jedoch sollte schon viel nachdenken wenn er mit einem * Taucher unterwegs ist und der *** Taucher sollte dazu noch die Empfehlungen des Verbandes einhalten.

Anders formuliert: Ein "höher brevetierter Taucher" geht mit zwei Taucher * oder OWD zu dritt bei der schwarzen Brücke (Attersee) tauchen, das ist bei einem TU ganz ganz schlecht und auch wenig überlegt von dem "höher brevetierten Taucher".

Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 04.08.2006 - 09:10
Weder die Verbandsempfehlungen noch die Erfahrungunterschiede führen pauschal zu einer Verantwortlichkeit. Es ist immer auf den Einzelfall abzustellen, wobei Zivil- und Strafrecht klar getrennt werden müssen. Wenn ich das noch richtig im Kopf haben, sind die o.a. Regelungen in der Schweiz, Deutschland und Östrereich weitestgehend deckungsgleich. Man kann sich der ausgesprochen vielschichtigen Materie nur theoretisch nähren, weil es sehr wenige Urteile zu dem Problemkreis gibt. Also Kaffeesatzlesen. Anhaltspunkte können u.U. die Urteile aus dem Bereich Bergsteigen liefern, den diese Sportart ist, was die Gefahrengemeinschaft, die daraus resultierende Garantenstellung und die daraus erwachsenden Verpflichtungen der einzelnen Mitglieder für den anderen, möglicherweise vergleichbar.
Antwort von Mönchsrobbe Registriertes Mitglied am 04.08.2006 - 09:38
@pklaffenbach, ist bei cmas genau so.
Taucht der Partner nicht mehr auf, niemals abtauchen sondern Rettungskette einleiten.

Antwort von Luftsparexperte Registriertes Mitglied am 05.08.2006 - 00:30
Passt bloß auf!
Antwort von andy.k Registriertes Mitglied am 11.08.2006 - 21:23
in die pflicht kannst du in der ausbildungs eines schulers oder im verband nicht nach dem deutschen gestzt

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(19.11.2008) Oktober/November 2008 war ich 10 Tage im Hippocampus auf Malapascua und gleich mal vorweg: ich habe mich sehr wohl gefühlt. Die Insel selber ist sehr ruhig und entspannt, mit ca. 10 (mehr)

Divers Lodge , Mahe, Beau Va..
(18.11.2008) Über die Ocean Dream Divers ist eine Unterkunft zu buchen, die ganz in der Nähe der Tauchbasis liegt. Es handelt sich um ein Haus, wo das komplette obere Stockwerk günstig zu mieten ist. Es verfügt (mehr)

Oasis Resort, Panglao
(18.11.2008) Ich war November 2008 10 Tage im Oasis, Alona Beach und kann das Hotel nur uneingeschränkt weiterempfehlen. Der Ort ist, im Vergleich z.B. zu Moalboal oder Sabang relativ brav und stylisch. Weniger (mehr)

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