Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Rein hypothetische Frage...

Ich habe schon die Suchfunktion bemüht, nichts gefunden... auch mein schlaues Buch über Tauchrecht gibt nichts her... daher die Frage an Euch:
Wer haftet in einer Tauchbasis, wenn die dort aufbewahrte Ausrüstung verloren geht?
Beispiel: kleine Tauchbasis in Ägypten. Nach dem TG lasse ich mein Jacket im Trockenraum hängen, gehe Essen und nachmittags ist kein Jacket da. Was nu?
Die Frage ist rein hypothetisch, ist nichts passiert. Aber wenn, was dann? Greift irgendeine Versicherung? Haftet die Basis?? Der Hotelbetreiber, die Reiseversicherung??? oder halt Pech gehabt?
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04.05.2013 11:03
Wenn sich das Jacket in einem abgeschlossenem Raum befindet und dieser aufgebrochen wird, haftet evtl. Deine Hausratversicherung.

Ansonsten p.P. (persönliches Pech)

uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
04.05.2013 11:54
Für Einbrüche in verschlossene Räume kann es tatsächlich eventuell die Hausratversicherung sein, Stichwort "Außenversicherungsschutz".

Ansonsten richten sich Haftungsfragen nach dem Recht vor Ort ("Deliktsort"), also nach dem Beispiel nach ägyptischem Recht. Du müßtest das dann vor einem ägyptischen Gericht ausfechten.
04.05.2013 14:58
Oder eine Reisegepäckversicherung: Bedingungen für Diebstahl-Ersatz durchlesen!

Bei Gerichtsstand EGY gilt tatsächlich wohl p.P.
04.05.2013 15:23
In den meisten Tauchbasen hängt auch ein Hinweis, dass für fremdes (also eigenes) Equipment keine Haftung übernommen wird.

Da hilft am besten hier schon eine Versicherung für das ganze Gerödel.
04.05.2013 15:49
Ich dachte, es würde sowas wie eine Dienstleistungshaftung geben? Ich nehme Dienste einer Tauchbasis in Anspruch, bezahle dafür. Die Basis bietet mir an, meine Ausrüstung dort aufzubewahren, im Rahmen dieser Dienstleitung. Ich schliesse doch einen Vertrag mit der Basis? Eine gewisse Leistung (einschl. des Angebotes der Ausrüstungsafbewahrung) gegen Entgelt. Oder denke ich da in falsche Richtung?
uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
04.05.2013 16:16
@Shannka:

Du denkst falsch, in mehrfacher Hinsicht.

Was buchst Du denn bei Deiner Basis konkret? Ich buche da Tagesausflüge auf dem Boot incl. Tank und Blei. Mal bleibt das Zeug auf dem Boot, mal wird es zu einer Basis transportiert, aber einen konkreten schriftlichen Vertrag nach ägyptischem Recht habe ich über Aufbewahrung noch nicht geschlossen. Ob ich bloß Gelegenheit bekomme, mein Zeug unterzustellen, oder ob die Basis dafür haften will, dass das Zeug nicht wegkommt, habe noch auf keiner Basis besprochen. All das geht aber nach ägyptischem, nicht nach deutschem Recht.

Deutsche Rechtsvorstellungen sind nicht ohne weiteres auf ägyptisches Recht zu übertragen. Im Zweifel kannst Du das dort vor Ort auch nicht durchsetzen.

Mein Tipp wäre, die wirklich teuren Sachen sowohl zum Essen als auch abends mitzunehmen, also Computer, Regler, teure Lampen usw.
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
04.05.2013 18:40
Ausland ist nicht Deutschland, da interessiert die Eigentümer meist keine Haftung, entspr. Eigentümerversicherungen etc.

Abgeschlossener Raum, dann Reisegepäckversicherung, eigene Hausratversicherung etc, aber ansonsten eher schlechte Karten ...
04.05.2013 20:25
Ok, ich sehe, mit Ägypten habe ich für Verwirrung gesorgt
Wie ist es denn in der D/EU mit Aufbewahrung? Haftet in D eine Basis für aufbewahrtes Equipment?

BTW: meinen Regler und Compi nehme ich immer mit ins Zimmer, egal wo ich bin
04.05.2013 20:56
Die Tauchbasis (auch in D) haftet nicht für Dein Eigentum, hierfür gibt es auch keine Rechtsgrundlage. (Ausnahme siehe meinen 1. Beitrag)

Stichwort Reisegepäckversicherung: diese schließen jegliche Haftung aus, sobald man das Gepäck nicht mehr beaufsichtigt. (Transport ausgenommen)
Vercingétorixold school
04.05.2013 21:11
Ähm, und was ist mit der Haftung für eingebrachte Sachen? Da war doch was, ist schon lange her. Und mir war so, als ob jede Basis die Haftung für eingebrachte Sachen schlicht ausschließt, so dass wir bei der Sachversicherung sind und da sollten wir mal in den Vertrag schaun ob das mitversichert ist. Und im Ausland ist eh alles anders.
Gegenfrage, ist euch schon mal was abhanden gekommen. Mir nur ein Bügel......
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
04.05.2013 22:33
Ich hab eine ganzjährige Reisegepäckversicherung, maßgeschneidert für solche Dinge (Inland, Ausland, Reisen, auch der Sonntag am HAusee und Sachen im Auto). Aber weggekommen ist mir (Gott sei Dank und dreimal auf Holz geklopft) noch nichts, trotz Versicherung bin ich nicht scharf drauf. Aber Tauchkollegen von mir auf den Cap Verden, aus dem Trockenraum die Regler geklaut, gut dass wir die immer mit aufs Zimmer nehmen .Die Basis hat nichts erstattet, die Polizei hat mit den Schultern gezuckt ....

Deutschland : Waren letztes Wochenende am See und haben in einer Pension übernachtet. "Ihr könnt euer Zeug in den Schuppen da hängen, wir schließen auch ab, aber dennoch auf euer eigenes Risiko bitte, ist nur ein Holzschuppen, da kommt jeder rein, der will" war das Credo der Gastwirtin. Wir haben die Trockis reingehängt und das übrige Zeugs ins Zimmer mitgenommen ...
uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
05.05.2013 10:29
@Ver*: Haftung für eingebrachte Sachen nach §§ 701 ff. BGB gelten für Gastwirte. Nicht für Tauchbasen, nicht für einfache Lagerorte. Im Rahmen (einfacher) Verwahrungsverträge nach §§ 688 ff. BGB wäre zunächst mal zu unterscheiden, ob es tatsächlich ein Vertrag und nicht bloß ein Gefälligkeitsverhältnis ist. Und dann gelten für unentgeltliche Verwahrung reduzierte Haftungsmaßstäbe.

Fazit: Auch in D wenig Chancen ...

@Shannka: Du hast nicht für Verwirrung gesorgt. Du hast Antworten auf Deine Fragen bekommen
05.05.2013 10:47
ohh... da gibt es noch eine Unterscheidung? Was genau ist ein Gefälligkeitsverhältnis? Ist das das, was wir auf jeder TB erleben???

Wie schützt ihr denn Euer Zeug, außer dem Regler und Compi, die immer mit sind? Sachen kennzeichnen?
05.05.2013 12:02
Bei einem Gefälligkeitsverhältnis kann man z.B. die sachen irgendwo unbeaufsichtigt unterstellen, es gibt aber keine Haftung, wenn etwas weg kommt; es fehlt eine Vertragsgrundlage in der klar die Haftungsftage geklärt ist. Ist halt eine Gefälligkeit auf eigenes Risiko.

Ich schütze meine Sachen nicht besonders. Anzug, Jacket und Flossen lasse ich in den Basen im Gerödelraum (egal wo auf der Welt), alles andere nehme ich mit aufs Zimmer. In den Flossen und dem Jacket habe ich an ungefährlichen Stellen meinen Initialen eingeritzt, dient eher dazu, bei Verwechselung zu klären, wem was gehört. Wenn es geklaut wird, hilft das eh nicht mehr...

Dazu habe ich mein gesamtes Gerödel versichert (siehe @shuttle), das beruhigt dann schon etwas.

Weg gekommen ist mir in über 40 Jahren Taucherei noch nie etwas, nur ab und zu ging mal was kaputt, weil die Boys die Sachen übereinander geworfen hatten...Pech halt, Schwund ist überall.
Vercingétorixold school
06.05.2013 09:31
Gefälligkeitsverhältnis?
Wir schauen uns mal zunächst den Vertrag an. Geschuldet wird Luft, Ausfahrt, Service. Zum Service gehört ein Trockenraum. Die Nutzung ist includiert und der Raum wird nachts abgeschlossen. Also besteht zu mindest ein vertragliche Nebenpflicht. Daher die nächste Frage, wird auch eine Aufsicht geschuldet. Vermutlich nicht. Von daher dürfte es sich eher um eine vertragliche Nebenpflicht handeln, als um eine Gefälligkeit ohne konkrete Aufsichtverpflichtung. Die Haftungsnorm für Gastwirte ist Übrigens ziemlich durch die Rechtssprechung ausgeweitet. Aber wie auch immer. Die Haftung ist in den meisten Fällen vertraglich ausgeschlossen.
Ich nehme meine Regler und dem Computer mit, aber Camper klauen ohnehin ned.
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