Es wird doch immer gepredigt:
HAI tut NIX ... alles nur Hollywald ...
Dann beißt mal einer zu ...
Haitauchen kann tödlich sein. Der Kontakt mit Haien kann dir und deinen Mittauchern ernsthaften Schaden zufügen ...
Antwort von OWL-Diver am 31.07.2011 - 16:46 Demnächst buche ich dann auch besser in Österreich
Antwort von Achsolo am 31.07.2011 - 17:01 Ich hoffe das das Reisebüro in Revision gehen kann und in einem neuen Prozess ein Urteil gefällt wird das nicht so realitätsfern ist wie das Erste.
Antwort von Nukel am 31.07.2011 - 17:28 Ein schwachsinniges Urteil. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.
Antwort von karlschober am 31.07.2011 - 18:54 Wenn das evtl. dazu führt das sich die mehr als bescheuerte Praxis Haie anzufüttern sich etwas reduziert, dann hat die Sache etwas gutes, denn genau so ist ja der Unfall passiert!... sorry aber das ist nun mal gefährlich, kein Mensch kommt auf die Idee sich mit einem Batzen Fleisch zwischen ein Horde Löwen zu setzen... Haie sind nun mal Raubtiere auch wenn Dir der Basenbetreiber/Veranstalter/Guide/etc. der davon lebt immer erzählen wird das das alles vollkommen ungefährlich ist.
Den Veranstalter dafür haftbar zu machen ist natürlich Schwachsinn, der kann nix dafür, aber wie gesagt... es wird hier vielen eine falsche Sicherheit Vorgegaukelt, Haie sind eben NICHT völlig ungefährlich.
Meiner Meinung nach ist jeder Veranstalter der die Praxis des anfütterns (wenn auch nur indirekt) unterstützt selber Schuld wenn er Probleme bekommt... Eigenverantwortung hin oder her....
Antwort von musher am 31.07.2011 - 19:57 @ karlschober
Sicher ist der durchführende Veranstalter Schuld, da er total leichtherzig gehandelt hat
ABER hier wird ja das Reisebüro, welches nur Die "Veranstaltung" verkauft hat verurteilt und nicht die Durchführenden
Antwort von joemurr am 01.08.2011 - 13:22 Sehr suspekt das Ganze. So wie sich mir Laien die Sachlage stellt, zumindest aus dem von Euregio verlinkten Artikel, war das Reisebüro ja "nur" Reisemittler.
Wenn nun jeder Reisemittler für die Leistungen des Reiseveranstalters aufkommen muss, nebenbei bemerkt, dazu gehören auch Aufklärungspflichten, dann bin ich fast dazu geneigt eine Klagewelle über genau diese schwemmen zu sehen.
Bei einem "Eine Woche Berghotel mit Bergwandern nebst Bahnanreise und Transfer" hau ich dann mein Reisebüro in die Pfanne, weil mich da niemand vor den gemeinen Steinen gewarnt hat, auf denen man ausrutschen kann.
Man kann nur hoffen, ein weiteres Verfahren wird es ja anscheinend nicht mehr geben, dass dieser Fall nicht als Präzedenz dienen wird.
Gruß
Joe
Antwort von haitaucherin am 02.08.2011 - 06:08 das ist wirkich absurd...
das Steigen auf eine Haushaltsleiter kann gefährlich sein... Herd aufdrehen.....
und was ist mit unserem anderen Hobby- Autofahren.. wen verklagen wir hier - Händler, Fahrschule...??
dass TAuchen ein vielleicht nicht ganz harmloser Sport ist, sollte uns im OWD bereits vermittelt werden und dass Haie, Muränen...keine Steicheltiere sind, lernen wir in der Volksschule.....
wozu gibts dann die diversen Haftungsausschlusserklärungen, wenn sie nicht einmal das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben werden...
das Urteil ist ein verspäteter Aprilscherz- hoffentlich gibt es ein Berufungsverfahren..
lg susi
Antwort von Euregiotaucher am 02.08.2011 - 08:39 Also ich find es - sagen wir mal "lustig" ...
Kein normaler Mensch würde im Park auf einen freilaufenden "Kampfhund" zugehen
oder sich einem Tiger aufdrängen ...
in der Arktis mit einem Eisbär knuddeln (ok - das Knut Dingen hab ich auch nicht begriffen ... für die einen war es "Kuschelknut - und tausende von Eskimos haben nicht verstanden wie deutsche eines der gefährlichsten Raubtiere - naja ..)
Aber im Wasser machen wir dann die Ausnahme
Dive with a Shark ...
Antwort von haitaucherin am 02.08.2011 - 21:09 @Euregiotauchet- zum Thema lustig:hatte heute in der Früh Nachrichten gehört - in Österreich hatte es heuer bereits überdurchnittlich viele Angriffe von Kühen auf Wanderer gegeben, die über die eingzäunten Weiden gingen...wann muss der Bauer dann ein Schild anbringen....?oder er wird dann von irgendwem geklagt...irgendwie verkehrt diese Welt
Antwort von Bounty am 03.08.2011 - 10:31 Hai-Tauchen auf den Bahamas ist schon etwas anderes, als wenn einem beim tauchen ein Hai begegnet. Ein Taucher weiß nicht um die Gefahren die sich hieraus ergeben, insbesondere auch deswegen nicht, weil er nicht alle Informationen dazu bekommt.
Aus dem Urteil geht m.E. nicht hervor, dass der Veranstalter generell für Tauchurlaube haftet, sondern lediglich um diese erhöhte Gefahr des „Haitauchens“.
Hierbei werden Haie geködert und UW gefüttert, die Taucher sitzen zwischendrin, lediglich der „Fütterer“ ist mit einem Kettenanzug ein wenig geschützt. Evtl. bekommen die Taucher noch die Info die Arme eng am Körper zu halten, was besonders gut klappt, da viele mit Kameras dort sitzen. Dazu wird erwähnt, dass das Fressverhalten nicht beeinflusst wird, da nur einmal wöchentlich diese Fütterung durchgeführt wird. Für diese Tauchbasis stimmt das auch, aber die anderen Tage werden von anderen Veranstaltern genutzt. Und jeder beruft sich auch langjährige Erfahrung, was sich überhaupt nicht nachprüfen lässt. Auf den Bahamas mutiert das wirklich zu einem Unterwasser-Rodeo.
Darum passt der Vergleich mit den Kühen für mich nicht. Besser wäre der Vergleich eines Spaziergangs in der Arena, während der Matador mit einem Stier kämpft.
Was aus dem verlinkten Bericht für mich nicht vorgeht ist, ob eine nachweisbare „schonungslose Aufklärung“ ausreicht. Diese wäre wirklich hilfreich und angeraten.
Meine Gedanken dazu …
Bounty
Antwort von Claus Nadeschdin am 03.08.2011 - 12:07 Anstatt über schlecht recherchierte Presseartikel zu diskutieren, sollte man sich lieber erst einmal die Entscheidung im Volltext durchlesen: Hier klicken
Es geht in diesem Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof primär um die Feststellung, dass das beklagte Reisebüro als Veranstalter und nicht - wie die beiden Vorinstanzen feststellten - als Reisevermittler zu qualifizieren war. Ob das Reisebüro auch haften muss, hat der OGH indes nicht entschieden. Dies muss nun nach einer Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Erstgericht erneut überprüft werden. Hierbei müssen genaue Feststellungen zum Unfallhergang getroffen werden, um dann beurteilen zu können, ob durch die behauptete unterlassene Befestigung der Futterkörbe am Meeresboden das in der Natur des betriebenen Hai-Tauchens gelegene Risiko vergrößert wurde und/oder ob sonst eine Sorgfaltswidrigkeit von Mitarbeitern des amerikanischen Tauchunternehmens vorgelegen hat.
Antwort von Bounty am 03.08.2011 - 17:56 Hallo Claus,
jetzt macht es doch einen ganz anderen Eindruck. Und danke auch für deine Übersetzung vom Juristendeutsch in Klartext
Gruß
Bounty
Antwort von mike58 am 04.08.2011 - 12:33 Dieser Artikel wurde u.a. in der Kronen-Zeitung veröffentlicht. Die österreichische Antwort auf die Bild-Zeitung. Wichtig ist ein "reißerische Schlagzeile" als ein sorgfältig recherchierter und sachlich formulierter Artikel. So ein Artikel würde aber auch das Zielpublikum überfordern.
Herzliche Grüße
Mike
Antwort von 100dolphins am 17.08.2011 - 00:20 Hallo Bounty,
vielen Dank, für den Dank, an claus!
Antwort von Harleydiver am 25.08.2011 - 19:35 Es scheint in Österreich usus zu sein, seltsame Urteile zu fällen, aus dem Jahr 1987 gibt es eine höchstrichterliche Entscheidung über einen Verkehrsunfall, bei dem der Verursacher über 1,2 Promille gehabt hat und einen Motorradfahrer auf dessen Fahrspur "abgeräumt" hat, der Mopedfahrer bekam 25% Teilschuld....
Antwort von mandi am 27.10.2011 - 14:58 @Harleydiver
ich kann nicht nachvollziehen, was deine Darstellung mit dem Thema zu tun haben soll .
Und wenn dann bitte den ganzen Sachverhalt und nicht Halbwahrheiten darstellen:
Im besagten Fall stellte sich nämlich heraus, dass der Motorradlenker sich mehr als 3m vom rechten Fahrbahnrand befand, er einen Gipsverband am linken Unterschenkel hatte, und die ihm amtlich vorgeschriebene Schutzbrille nicht trug. Somit haben beide Fahrzeuglenker (PKW weniger Abstand vom rechten Fahrbahnrand als Motorrad) gegen §7 STVo verstoßen, wobei sich die Alkoholisierung der PKW-Lenkerin als Schulderschwerend auswirkte. Und wohlgemerkt -> es waren keine Bodenmarkierungen auf der Strasse vohanden und der PKW war mit ca.65km/h und das Motorrad mit ca. 100km/h unterwegs.
Aha es ist also in Österreich usus, seltsame Urteile zu fällen. Ich denke eher es ist hier drinnen usus, dass sich Leute über Themen auslassen, von denen sie keinen Tau haben Oder hat hier einer schlechte Erfahrung mit der österreichischen Justiz gemacht und pauschaliert nun ?!?!
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