Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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ag2908PADI Staff Instr.

Reiserücktritt Ägypten

Hallo
Ich werde immer wieder gefragt wie es wegen der momentanen Lage hier in Ägypten aussieht, wenn Urlauber von ihrer Buchung zurücktreten wollen.
Es besteht momentan eine Teilreisewarnung
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/Nodes/AegyptenSicherheit_node.html
wobei ausdrücklich die Gebiete zwischen Sharm el Sheikh bis Nuweiba ausgeschlossen sind.
Die Ausgangssperre ist aber flächendeckend.
Der Notstand wurde flächendeckend ausgerufen.
Weiss jemand wie dies rechtlich aussieht?
Wo kann sich der einfache Tourist informieren? Vom Reiseveranstalter ist ja wohl keine unbefangene Antwort zu verlangen
Dies soll keine Panikmache sein und bei uns ist es auch ruhig wie immer, sondern mich interessiert rein die rechtliche Lage weil ich oft gefragt werde

Grüsse aus Dahab
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GarfiSchnorchelabzeichen
15.08.2013 11:19
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand ist es so, daß ohne eine Reisewarnung des auswärtigen Amtes kein kostenloser Storno möglich ist. D. h. es wäre momentan möglich eine Reise nach Kairo/Luxor oder auch eine Nilkreuzfahrt kostenfrei zu stornieren.
Viele Veranstalter bieten aber meines Wissens nach aus Kulanz eine kostenlose Umbuchung auf andere Ziele an. Das hängt aber vom Veranstalter ab.
Gruß
15.08.2013 12:04
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/reiserechtler-zu-aegypten-notstand-rechtfertigt-kostenlose-stornierung-a-916683.html ist ein Kommentar eines Reiserechtlers.

Er ist der Meinung der landesweite Notstand reicht aus um kostenfrei zu stornieren.
ag2908PADI Staff Instr.
15.08.2013 13:19
Ich hab das gefunden
http://web.de/magazine/reise/reisetipps/17738546-notstand-aegypten-touristen-kostenlos-stornieren.html

Ob das wirklich stimmt kann ich nicht sagen
ag2908PADI Staff Instr.
15.08.2013 15:07
Ausgangssperre in Sharm el Sheikh wurde scheinbar wieder abgeschafft
uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
15.08.2013 15:22
Naja, Gesetzeslektüre erleichtert - wie immer - die Rechtsfindung.

Maßgeblich ist § 651j Abs. 1 BGB, so man denn einen Reisevertrag geschlossen hat. Die Reise muss also infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt sein.

Eine allgemeingültige Antwort auf die Einagngsfrage ist mit dieser gesetzlichen Formulierung nicht möglich. Die Reise - und zwar die konkrete Reise des Betroffenen mit einem konkreten Reiseweg, konkretem Hotel usw. - muss "erschwert", "gefährdet" oder "beeinträchtigt" sein, und dass "erheblich".

Das OLG Bremen urteilte in 2012 wegen "Fukushima": "Eine zur Kündigung berechtigende erhebliche Gefährdung der Reise durch höhere Gewalt liegt vor, wenn eine Zukunftsprognose ergibt, dass die Sicherheit des Reisenden der Voraussicht nach erheblich gefährdet sein wird. ... Dabei geht es entgegen dem Wortlaut der Vorschrift nach allgemeiner Meinung nicht etwa um eine Gefährdung der „Reise“ als solcher, sondern um die Gefährdung der persönlichen Sicherheit des Reisekunden. ... Aus der Ex-ante-Sicht der Kläger am 21.03.2011 war die Reise i.S.d. § 651 j BGB erheblich gefährdet, indem sich für sie eine erhebliche Gefahr für ihre Gesundheit als wahrscheinlich darstellte. Hier stellte sich die Prognose über eine mögliche Gesundheitsschädigung infolge radioaktiver Beeinflussung zum Kündigungszeitpunkt als letztlich ungewiss dar. Nicht nur besonders ängstliche, sondern auch vernünftig abwägende Reisekunden konnten einen für sie gesundheitlich nachteiligen Geschehensablauf für die Zeit ihrer beabsichtigten Reise nicht von der Hand weisen; solche Gefahren lagen aufgrund der gegebenen objektiven Umstände vielmehr durchaus nahe. Die Schadenentwicklung an den Reaktorblöcken war zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal abgeschlossen und ließ das Entstehen von Kernschmelzen befürchten. Als weiterer Umstand trat insbesondere hinzu, dass die weitere – ständig einem möglichen Wechsel unterliegende - Wetterlage (Windstärke, Windrichtung), von der u.a. die weitere Gefahrenentwicklung abhing, von keiner Seite verlässlich eingeschätzt werden konnte. Die unklare, teil widersprüchliche Berichterstattung sowohl des Kraftwerkbetreibers wie auch der japanischen Behörden trug zusätzlich zu einer Verunsicherung bei. Vor diesem Hintergrund musste Fernostreisenden selbst, wenn das Kreuzfahrtschiff das betroffene Gebiet um Fukushima nicht unmittelbar ansteuerte, die Situation schon in der Erwartung, auch nur in die weiteren Regionen zu gelangen, beunruhigend vorkommen, wobei sich ihre Befürchtung, Schäden durch Strahlenbelastung davonzutragen, für sie als durchaus berechtigt darstellte. Dass andere Reisende im Gegensatz zu den Klägern eine solche Befürchtung nicht teilten und von der Reise nicht zurücktraten, ändert daran nichts. Das allein lässt noch keineswegs darauf schließen, dass die Kläger etwa in einer Weise überängstlich waren, dass eine solche – dann rein subjektive, übertriebene Befindlichkeit – außer Betracht bleiben müsste. Denn die bereits dargestellten objektiven Umstände rechtfertigten die Annahme einer erheblichen Gesundheitsgefährdung. Die Kläger müssen sich auch nicht darauf verweisen lassen, sie hätten länger – etwa bis einen Tag vor der geplanten Reise – abwarten müssen, bevor sie ihre Kündigung erklärten. Ob eine solche Betrachtungsweise für den Fall erheblich wäre, dass sich die Gefährdungsprognose in dem fraglichen Zeitraum bis zum Reisetermin signifikant verbessert, kann offen bleiben. So lag es hier jedenfalls nicht. Im Gegenteil häuften sich in der Berichterstattung auch in der Woche nach dem 21.03.2011 Meldungen, die auf eine weiterhin schlechte Entwicklung schließen ließen. Es ist jedenfalls vor diesem Hintergrund auch nicht ersichtlich, inwieweit den Interessen der Beklagten, der an einer hinreichenden Planungssicherheit gelegen sein musste, gedient gewesen wäre, hätten die Kläger ihre Kündigung erst am 30.03.2011 erklärt."

Warum dieses ewige Zitat? Weil es zeigt, bis in welche Detailtiefe das Gericht die Gefahrenprognose bewertet hat, wobei die Beweislast für die Gefahren beim Reisekunden liegt.

Übertragen auf die Feriengebiete am Roten Meer hieße das:

- Bisher zwar Demonstrationen und Blockade in Hurghada mit Verletzten und eventuell einem Toten, aber kein Bezug zu Touristen und touristischen Zielen.
- Bislang sonst keine Vorfälle mit Tourismusbezug entlang der Touristengebiete des Roten Meeres.
- Ausnahmezustand selbst ohne Auswirkung auf den touristischen Betrieb.
- Ausgangssperre für das Stadtgebiet Sharm el Sheik aufgehoben.
- Flughäfen in Betrieb und erreichbar.
- Keine "Kasernierung" von Touristen in Hotelanlagen.

Für jetzt und heute liegen aus meiner Sicht keine Kündigungsgründe vor. Die Gefahrprognose kann sich aber jederzeit ändern. Das AG Hamburg hatte für die "Revolution" in 2011 das Vorliegen von Auswirkungen auf eine konkrete Reise abgelehnt und gerade keinen Kündigungsgrund nach § 651j Abs. 1 BGB gesehen.

Übrigens, der in den obigen Beiträgen verlinkte Paul Degott ist Rechtsanwalt in Hannover. Da man sich vor Gericht einer Einzelfallentscheidung aufgrund der konkreten eigenen Reiseplanung und der konkreten Gefahrenprognose ausgesetzt sähe, teile ich seine Meinung, die da wiedergegeben wird, nicht.

ag2908PADI Staff Instr.
15.08.2013 18:58
@uboettger
Danke für die ausführliche Antwort

Ich hab jetzt wieder was von der Botschaft bekommen:
Liebe Landsleute,

die Regierung in Ägypten hat am 14.08.2013 den Ausnahmezustand verhängt. Sie zieht damit die Konsequenz aus den Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten v.a. in Kairo, aber auch an anderen Orten.

Eine ebenfalls am 14.08.2013 verhängte Ausgangssperre gilt bislang nur nachts (19.00 Uhr Ortszeit bis 6.00 Uhr Ortszeit), v.a. in Großstädten und Ballungsgebieten, im Nildelta sowie auf dem Sinai (genau: Gouvernorate Kairo, Giza, Alexandria, Suez, Ismailia, Assiut, Sohag, Beni Suef, Minya, Beheira, Süd-Sinai inklusive Sharm el-Sheikh, Nord-Sinai). Die Ausgangssperre gilt bislang nicht in den Touristengebieten auf der Festlandseite Ägyptens am Roten Meer (u.a. Hurghada, Marsa Alam). Nach der Botschaft vorliegenden Informationen ist Reisenden grds. der Zugang zum und vom Flughafen in Kairo auch während der Ausgangssperre möglich. Dies ist allerdings mit einem erhöhten zeitlichen und, für die Fahrt mit Taxis mit Sondergenehmigung, finanziellen Aufwand verbunden. Reisende zum Flughafen sollten Ihre Tickets als Nachweis mit sich führen. Allerdings empfehle ich Ihnen, Ihre Reisepläne so zu gestalten, dass sie tagsüber vom und zum Flughafen gelangen können.

Die Lage in den Badeorten am Roten Meer ist bislang ruhig. Das Auswärtige Amt beobachtet die Lage genau und passt seine Reise- und Sicherheitshinweise ständig an. Bitte halten Sie sich über die Webseite des Auswärtigen Amtes informiert. Mit Blick auf den muslimischen Freitag und weiteren für den 16.08.2013 angekündigten Demonstrationen von Anhängern der Muslimbrüder rate ich nochmals zu erhöhter Vorsicht.

Die Botschaft wird die Lage weiterhin sehr aufmerksam verfolgen und sich bei Bedarf erneut an Sie wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Michael Bock
Botschafter

Also doch noch Ausgehsperre

Egal, es hält sich eh keiner dran
Ich geh jetzt erst mal Nachttauchen

Grüsse aus Dahab
Stefan G.PADI RD
15.08.2013 21:37
@ ag2908:
Wäre nett wenn du hier weiterhin über die aktuelle Lage berichten würdest.
In den Nachrichten hört man ja nur was von den grossen Ereignissen in Kairo.
Plane in etwa 3 Wochen nach Marsa Alam zu fliegen und hoffe das die Lage nicht weiter eskaliert.
ag2908PADI Staff Instr.
15.08.2013 22:17
@Stefan G.
Mach ich
So wie es aussieht ist die Sperrstunde hier nun wirklich aufgehoben (hat sowieso kaum einen interessiert)
Die Strasse von Sharm nach Dahab ist aber seit gestern nachts geperrt.
Hier in Dahab ist alles beim Alten und mein TG war geil
Sobald es Neues gibt melde ich mich

Grüsse aus Dahab
TomteAOWD
15.08.2013 22:34
Wir fliegen am 12.09 nach Marsa Alam. Dauernd werde ich angesprochen, ob wir verrückt sind, jetzt nach Ägypten zu fliegen.
Bisher bleibe ich gelassen und warts mal ab. Natürlich ist es nicht schön, dass es so viele Tote gibt, aber was wäre wenn kein Mensch mehr dorthin geht.
Naja mal schauen, wie es sich weiter entwickelt!
outiCMAS**/Rescue
16.08.2013 09:32
Danke Fred für die Infos! Wir haben eigentlich auch vor auch demnächst Richtung Dahab zu reisen, aber lassen wir uns mal überraschen, wie es weiter geht...
soylentgreenwar mal Instructor...
16.08.2013 11:08
Und nun ist die Reisewarnung da:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/auswaertiges-amt-gibt-reisewarnung-fuer-ganz-aegypten-a-916911.html

ag2908PADI Staff Instr.
16.08.2013 11:41
@outi
Kanst dich gerne bei mir melden

Grüsse aus Dahab
Bitte löschenBitte löschen
16.08.2013 11:44
Ich würde gerne verstehen welche Einheimischen mit welchen Macht- und Sozialstrukturen es in der Gegend südlich von Marsa Alam gibt.
Hotelpersonal mit Job wird weitgehend friedlich bleiben, bei Entlassung ggf. lokale Verärgerung zeigen aber letztlich in der Heimat (also meist Kairo) auf die Strasse gehen.
Aber wer lebt dort tatsächlich? Wie sind die Leute aufgestellt? Bitterarm und zu allem bereit oder nach dortiger Lebensweise mit x Ziegen gut versorgt und ganz zufrieden?
Haben wir hier im Forum Kenner der Gegend so wie AG2908 in seiner Gegend?
ag2908PADI Staff Instr.
16.08.2013 11:47
@soylentgreen

Bis jetzt gilt immer noch eine Teilreisewarnung
Ich habe gerade Email von der Botschaft bekommen, dass Sharm und Umgebung sowie Hurghada etc. davon ausgenommen ist.
Kann sich ja noch ändern Ich fände eine Reisewarnung für ganz Ägypten besser, dann kann jeder selbst entscheiden ob er stornieren oder umbuchen will oder eben hier bei uns einen schönen Urlaub machen will.
Wer kommen will ist auf jeden Fall herzlich willkommen

Grüsse aus dem ruhigen Dahab
ag2908PADI Staff Instr.
16.08.2013 12:12
So jetzt haben sie die Tauchgebiete nicht mehr ausdrücklich in der Reisewarnung ausgeklammert

diver_acTRIMIX - SF2-ECCR
16.08.2013 12:13
Berlin 16.08.2013:
Das Auswärtige Amt rät von Reisen nach ganz Ägypten ab. Das gab Ministeriumssprecher Andreas Peschke in Berlin bekannt. Bisher waren die Urlaubsregionen am Roten Meer von der Warnung des Ministeriums ausgenommen.
Bitte löschenBitte löschen
16.08.2013 12:35
Muss ich bei einem Rücktritt Fristen einhalten? Kann ich noch zwei Wochen die Lage beobachten und erst dann mit Bezug auf eine zwei Wochen alte Reisewarnung aber noch aktive zurücktreten? Der Veranstalter könnte mir vorwerfen unangemessen lange gewartet zu haben und den Rücktritt nicht mehr akzeptieren.
Mein Hintergedanke ist mit so einer Warnung kann ich doch bis 3 Tage vor Abflug die Lage beobachten und ggf. ganz kurzfristig doch noch schadlos abspringen. Das klingt mir aber zu gut um wahr zu sein.
TomteAOWD
16.08.2013 12:37
Ich würde und will eigentlich immernoch nach RMF fliegen, sofern dort weiter nichts passiert. Aber wenn die Fluglinien nicht fliegen, hat es sich sowieso erledigt. Mal abwarten!
ag2908PADI Staff Instr.
16.08.2013 16:16
Zwei Freunde von mir sind gestern hier aufgeschlagen
Sie sagten mir gerade dass der Flieger bis auf den letzten Platz ausgebucht war.
Scheinbar haben doch nicht alle die Hosen voll

Grüsse aus Dahab
TomteAOWD
16.08.2013 16:23
Ich hab sie auch nicht voll, aber habe gerade gelesen so ziemlich alle Reiseveranstalter die Reisen nach Ägypten bis 15.09 stornieren.
Ich wäre am 12. geflogen, ganz toll! Schon das zweite Mal in diesem Jahr, wo meine Tauchreise kurz vorher abgesagt wird
Aber die Bilder im TV gerade sind auch krass. Geht schon wieder ab in Kairo!
uboettgerVielseitigkeitsabzeichen Seehund Trixi
16.08.2013 17:34
Es besteht keine Reisewarnung für die Touristengebiete am Roten Meer. Von Reisen wird abgeraten, darüber käme noch ein dringendes Abraten von Reisen nach Ägypten. Insofern alles unverändert ...
ag2908PADI Staff Instr.
16.08.2013 19:53
@Tomte
Tut mir leid für dich

Wir hoffen alle dass die Armee die Lage schnell in den Griff bekommt.
Aber die Kerle einfach weitermachen lassen war eben auch keine Option
Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende

Grüsse aus Dahab
GarfiSchnorchelabzeichen
16.08.2013 22:14
Naja,
nachdem jetzt praktisch alle großen Veranstalter alle Reisen nach Ägypten abgesagt haben, werden als nächstes wohl die Fluglinien folgen. Für die macht es natürlich auch keinen Sinn mit einem fast leeren Flieger dahinzufliegen.
Condor hat schon angefangen: http://www.condor.com/de/wichtiger-hinweis/seite-hinweis.jsp
Ich denke, da werden bald andere folgen.
Und wir müssen uns jetzt wohl auch nach einem anderen Ziel umsehen.
17.08.2013 11:05
In AT & CH gibt es nun ja schon Reisewarnungen für ganz ECY. Ist nur eine Frage der Zeit, bis DE nachzieht
19.08.2013 11:30
@Garfi
"Antwort von Garfi am 16.08.2013 - 22:14
Naja,
nachdem jetzt praktisch alle großen Veranstalter alle Reisen nach Ägypten abgesagt haben, werden als nächstes wohl die Fluglinien folgen"

Nein, Linienflüge (z.B. Lufhansa von Frankfurt nach Kairo) sind nicht betroffen! Auch EgyptAir fliegt weiterhin ( Für Weiterflug nach Sharm oder Hurghada)

" Für die macht es natürlich auch keinen Sinn mit einem fast leeren Flieger dahinzufliegen.
"

Sinn nicht, aber Sie müssen, und zwar die Gäste aus Ägypten abholen. War 2011 auch, leere Flieger hin, voll zurück!

"Und wir müssen uns jetzt wohl auch nach einem anderen Ziel umsehen. "

Warum?
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