Rücktrittskostenversicherung bei Orca-Insolvenz nicht erstattet Abgesandt von maxmoritz am 31.07.2011 - 19:14:
Hallo Zusammen,
ich war auch von der Orca Insolvenz betroffen. Nachdem ich die Absage meiner Reise vom Insolvenzverwalter erhalten habe, habe ich die Anzahlung von der Hanse Merkur zurückgefordert. Die haben mir die Anzahlung erstattet, jedoch den Betrag der Reiserücktrittskostenversicherung abgezogen.
Begründung: In ihrem Fall können wir die Versicherungsprämie der Reiserücktrittskostenversicherung nicht erstatten, da wir bereits seit Abschluss der Versicherung den vollen Versicherungsschutz gewährt haben und damit bereits vor der Insolvenz bzw. vor Reisebeginn das versicherte Risiko getragen haben.
Die Reise hätte im Oktober stattgefunden. Die Versicherung ist doch an die Reise gekoppelt und die findet von mir unverschuldet nicht statt. Müsste ich dann nicht auch die Prämie erstattet bekommen ???
Wer kennt sich damit aus und kann mir einen Tip oder Infos geben ???
die Versicherung (Reiserücktritt) hat Dich vom Vertragsabschluß an versichert. Vom Abschluß bis zur Insolvenz xTage. Dafür steht ihr ein Entgeld zu. Ob die volle Prämie oder anteilig?? Kann man trefflich vor Gericht klären.
Lohnt wahrscheinlich bei dem geringen Streitwert nicht wirklich.
Glückauf
Antwort von boesewicht am 01.08.2011 - 02:29 Die HanseMerkur ist ja die Versicherung, welche Dir nun auch Deine Anzahlung erstattet hat, also ihre Versichgerungsleistung - wofür Du ja die Versicherung abgeschlossen hast - geleistet hat ...
Also steht Ihnen doch auch ihre vertraglich zugesicherte Zahlung zu - sie haben ja geleistet ...
Für die 140 Euro Versicherungsbetrag hast Du Deine Anzahlung der eigentlichen Reise - was ja nicht an die Versicherung ging - zurückerstattet bekommen ...
Sei doch darüber froh ...
Antwort von RogerT am 01.08.2011 - 10:06 Da fällt mir ehrlich gesagt nicht mehr viel zu ein...
Wenn jemand eine Versicherung findet, die einen versichert, im Schadenfall ausbezahlt und sogar noch die eigene Prämie dafür wieder erstattet, lasst es mich wissen - ich versichere mich dort sofort mit allem, was ich habe... so lange die nicht pleite gegangen ist...
Antwort von JFibu am 01.08.2011 - 11:19 Stop! Ich denke nicht, dass es die Reiserücktrittsversicherung ist, die nun die Zahlung leistet.
Vielmehr hat die Versicherung des Reiseveranstalters zur Absicherung von Kundengeldern die Zahlung zu leisten. Das es sich hier ggf. um das gleiche Versicherungsunternehmen handelt tut im Grundsatz nichts zur Sache.
Ich kann es schon verstehen, dass dies hinterfragt wird. Immerhin wird nun etwas versichert (auch jetzt noch) was definitiv nicht stattfindet, und damit auch seit April (oder zumindest ab Reiseabsage) kein Risiko mehr darstellt.
Das ist vergleichbar mit einem Auto das aufgrund eines Verkehrsunfalles im April verschrottet wurde, die Versicherung des Unfallgegners zahlt das Auto und die eigene sagt, Beitrag zurück? Ne wir hätten es ja weiter versichert!
Antwort von SubNet am 01.08.2011 - 11:25 @RogerT und boesewicht
Die Reiserücktrittskostenversicherung deckt nur die entstehenden Kosten welche durch einen Rücktritt des Kunden anfallen.
Das hat mit einer Versicherungsleistung aufgrund der Orca Insolvenz nicht zu tun. Auch wenn das ein und die selbe Versicherung ist.
Wahrscheinlich hat Uwe-Re recht und nach Wegfall des zugrundeliegenden Geschäfts müsste die Versicherung nur bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt werden.
Antwort von maxmoritz am 01.08.2011 - 12:06 @ RogerT und boesewicht :
Ganz blöd bin ich ja auch nicht. Vielleicht solltet ihr mal nachdenken, bevor ihr schreibt.
Die Rücktrittskostenversicherung hat mit der Insolvenz nichts zu tun, wie JFibu und Subnet trefflich erkannt haben.
Ich will die Reise ja durchführen und bin nicht zurückgetreten. Deshalb ist auch die Rücktrittsversicherung nicht in Kraft getreten.
Orca hat abgesagt und deren Insolvenzversicherung hat gezahlt.
Antwort von OWL-Diver am 01.08.2011 - 12:49 Dass eine Versicherung etwas nicht gleich bezahlt, heißt erfahrungsgemäß natürlich in keinster Weise, dass sie nicht eigentlich dazu verplichtet wäre.
Vorschlag daher: Hast du eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbehalt, frage einen Anwalt. Im anderen Fall kann auch der Verbraucherschutz oftmals kostenlos beraten oder gegen geringes Entgelt (ich meine so ca. 15-20 Euro) in einem bzw.mehreren Anrufen und/oder Schriftwechseln mit der Versicherung versuchen, eine Einigung zu erzielen.
Antwort von joemurr am 01.08.2011 - 13:03 @maxmoritz
Nun, die beiden haben nachgedacht. Trefflicher hat es jedoch Uwe formuliert.
Du hast Deine Anzahlung (ohne die RRV-Prämie) von der Insolvenzversicherung zurückbekommen. Damit ist die Reisepreis-Sache erstmal vom Tisch.
Für in Anspruch genommene Zeit der RRV zur Absicherung des Reisepreises bis zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Insolvenz steht dem Versicherer (der RRV) aufgrund seiner Leistungserbringung eine Prämie zu. Dass diese keine Erstattung hat leisten müssen, spielt dabei keine Rolle (das ist bei Versicherungen halt so).
Wie hoch die Prämie ist bzw. im Nachhinein hätte sein können, hat Uwe beschrieben.
Gruß
Joe
Antwort von BerlinMitte am 01.08.2011 - 15:37 Anzahlung für eine Reise und die Prämie für eine Reisekostenrücktrittsversicherung sind zwei verschiedene Dinge.
Bei der Insolvenz wird die Zahlung auf die Reise erstattet, nicht etwaige Versicherungen.
Antwort von JFibu am 01.08.2011 - 16:41 Was aber grundsätzlich weiter die Frage offen lässt ob ein Teil der Versicherungsgebühren rückvergütet werden muss, da das versicherte Risiko nicht mehr vorhanden ist. Obendrein halte ich die Formulierung:"In ihrem Fall können wir die Versicherungsprämie der Reiserücktrittskostenversicherung nicht erstatten, da wir bereits seit Abschluss der Versicherung den vollen Versicherungsschutz gewährt haben und damit bereits vor der Insolvenz bzw. vor Reisebeginn das versicherte Risiko getragen haben. " für unglücklich und verleitet damit von Haus aus schon zu Rückfragen und Zweifeln.
Antwort von BerlinMitte am 01.08.2011 - 17:49 Die Prämie der Reiserücktrittskostenversicherung
richtet sich meinem Kenntnisstand nach in der Regel nach dem Preis der versicherten Reise. Ich habe auf der Seite der Merkur den Test gemacht und die Höhe der Prämie von verschiedenen Reisen angefragt, deren Beginn bis November 2012 lagen. Die Höhe der Prämie war stets gleich. Das bedeutet, dass es bei der Merkur keine Rolle spielt, wann die Reise beginnt. Die Höhe der Prämie ist immer gleich.Daraus ergibt sich im Umkehrschluß, dass in dem hier vorliegenden Fall eine teilweise Rückerstattung der Prämie nicht in Betracht kommt.
Antwort von thomys am 01.08.2011 - 20:01 Besorg Dir für die Zukunft bei Deiner Lieblingsbank eine
Kredikarte in Gold, da ist u.a. eine Reiserücktrittskostenversicherung in der Regel bis 10.000 € enthalten, unabhängig davon, ob mit der Karte auch bezahlt wird. (Bedingungen lesen)
Kostet je nach Bank und Umsatz ca. 50 € -100 € im Jahr.
Rechnet sich schon nach dem ersten Urlaub
Viele Grüße
Thomas
Antwort von BerlinMitte am 01.08.2011 - 20:14 @thomys
Na ja, meist wird doch verlangt, dass mit der Kreditkarte die Reise bezahlt wurde. So jedenfalls bei der Lusthansa miles&more. Und man darf auch den Selbstbehalt nicht vergessen. Bei ORCA hätte das auch nicht geholfen, da man dort nicht mit Kreditkarte bezahlen konnte.
Ansonsten ist der Tip sehr gut.Meist ist auch eine Auslandskrankenversicherung beinhaltet.
Antwort von RogerT am 01.08.2011 - 20:57 Hm, snief... Da hab ich glaube ich gepennt...
>>Ich will die Reise ja durchführen und bin nicht zurückgetreten. Deshalb ist auch die Rücktrittsversicherung nicht in Kraft getreten. <<
So gesehen hast du natürlich Recht.
Schreib denen eine Mahnung mit Zahlungsaufforderung bis zum xxx.08.2011 und drohe sonst rechtliche Schritte an. Du kannst nur gewinnen...
@Thomas
>>Besorg Dir für die Zukunft bei Deiner Lieblingsbank eine
Kredikarte in Gold, da ist u.a. eine Reiserücktrittskostenversicherung in der Regel bis 10.000 € enthalten, unabhängig davon, ob mit der Karte auch bezahlt wird. (Bedingungen lesen) <<
Die meisten Versicherungen der Gold-Karten gehen bis 5000.- und haben zwingend die Verpflichtung, dass die Reise auch mit der Karte bezahlt wird.
"Die meisten Versicherungen der Gold-Karten gehen bis 5000.- und haben zwingend die Verpflichtung, dass die Reise auch mit der Karte bezahlt wird. "
Informiere Dich bitte vorher, bevor Du solche 08/15 Aussagen triffst!
Schau bei der Volksbank, bei der Sparkasse, bei der BW-Bank etc. etc. nach den Versicherungsbedingungen,
es ist keine Vorraussetzung, dass mit der Karte auch bezahlt werden muss.
Ein Limit von lediglich 5000 € sehe ich in keiner der Versicherungsabedingungen.
Viele Grüße
Thomas
Antwort von HomerS am 02.08.2011 - 16:51 gebe thomys recht!
Habe von meiner Bank die Mastercard Gold für ca. EUR 60,-- im Jahr und die Reisestornoversicherung gilt auch dann, wenn man die Reise nicht mit der Karte bezahlt.
Ich weiß es deshalb so gut, weil ich die letzten zwei Jahre unnötigerweise Storno-Versicherungen abgeschlossen habe, weil ich mir die Bedingungen meiner Kreditkarte nicht genau angeschaut habe (brauche die Karte zum Bezahlen und hab sie davor noch nie als Versicherung gesehen...)
Erst in diesem Sommer hab ich mir das mal genau angesehen und mit meinem Betreuer in der Bank darüber gesprochen. Und somit hab ich mir für den aktuellen Urlaub eine extra Reiserücktrittsversicherung gespart
>>Informiere Dich bitte vorher, bevor Du solche 08/15 Aussagen triffst! <<
Glaube mir, ich kenn mich da etwas aus. Meine Frau arbeitet bei einer Bank und hat mir das bestätigt. Ich selber habe zwei von diesen Karten, deine erwähnte Sparkasse ist auch dabei. Eine ist Visa, eine MasterCard, beide von verschiedenen Banken.
Beide! haben bei der Reiserücktritt die Beschränkung auf € 5000.- und die Bedingung, dass die Reise mit der Karte bezahlt sein muss - und beide haben eine andere Versicherungsgesellschaft.
Es ist also keine 08/15 Behauptung, sondern gängige Praxis. Ausnahmen gibt es da wie üblich im Leben natürlich immer... und wenn ihr diese Beschränkungen nicht habt, freut euch. Ich habe schon teure Tauchreisen extra versichern müssen, wegen der Beschränkungen bei meinen Karten.
Antwort von joemurr am 03.08.2011 - 10:31 Es gibt Goldkarten, deren inkludierte RRV nur einspringt, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wird (bspw. auch Postbank). Daneben gibt es auch welche, bei denen es nicht davon abhängig ist.
Es kommt auf das jeweilige Geldinstitut an, das die karte ausgibt, in Zusammenarbeit mit dem Versicherer.
Visa oder Mastercard sind da in der Regel aussen vor. Wo ist das Problem? Beides ist möglich, alle haben recht und beides ist OT.
Antwort von JFibu am 03.08.2011 - 10:43 Naja beide haben recht? Mag sein aber ich finde es dennoch eine fragwürdige Diskussionskultur erst selbst mit pauschalen Aussagen um sich zu werfen und dann dem anderen vorhalten er würde 08/15 Aussagen treffen.
Ich habe lieber eine explizite Versicherung, die neben dem Gepäck auch den Reiserücktritt mit einschließt. Und das was eigentlich makaber an der Geschichte ist: 140 €? Für eine Reise? Da kann ich meine Versicherung 3 Jahre von bezahlen und mehrere Reisen pro Jahr durchführen!
Antwort von nacktschneckscher am 07.08.2011 - 23:00 Hallo, ich bin kein Reiserechtler, denke aber, da gibt es noch eine andere Lösung. Tatsächlich hat die Reiseversicherung, die ein Veranstalter geben muß, nichts mit der Reiserücktrittsversicherung zu tun, das sind zwei verschiedene Sachen, denn Deine Rücktrittsversicherung hast Du ja getrennt (auch wenn über Orca) abgeschlossen. Du hättest sie aber nicht abgeschlossen, wenn Du keine Reise gebucht hättest. Also haftet meiner Meinung nach Orca aus Gründen des Schadensersatzes. Ich würde (bereits bestehender Vorschlag) meine Rechtschutz prüfen und mir anwaltlichen Rat holen, auf jeden Fall aber den Schaden beim Insolvenzverwalter als Schaden gegen Orca anmelden. Ob bei einer Quote was raus kommt ist fraglich, aber möglich, wenn es der Insolvenzverwalter tatsächlich schafft, Orca zu verkaufen. Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert, ACHTUNG: es laufen Fristen zur Anmeldung von Forderungen beim Insolvenzverwalter.
Antwort von Uwe-Re am 08.08.2011 - 17:43 @nackt...
siehst Du falsch. Der TO hat zweifelsfrei die Reiserück.. ja genutzt bis zum Zeitpunkt der Insolvenz.
Der von Dir genannte Schaden wäre durch Orca nur verursacht, wenn zum Zeitpunkt der Buchung (auch Versicherung) die Insolvenz schon da war. Dann wäre es aber im Strafrecht.
In dem Fall würde ich empfehlen im Vorfeld eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung einzuholen.
Glückauf
P.S. seit ihr sicher, daß ein Teil (s.o.) von 140€ den Aufwnad rechtfertigt?
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