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Schnuppertauchen im Pool
Abgesandt von Timechen Registriertes Mitglied am 24.11.2011 - 10:14:

Hallo,

ich habe mal eine kleine Frage. Ne gute Freundin von mir weiß, dass ich gerne Tauche und will das auch mal ausprobieren. Sie hat aber nicht wirklich Lust zu nem Tauchlehrer etc zu fahren, sondern würde gerne mit mir alleine bissl tauchen. Ich hbae mir dann so gedacht, dass ich für Sie die Ausrüstung leihen könnte und wir dann hier im Hallenbad (max. tiefe 3m) und wir dann dort einfach ein wenig tauchen.
ich selbst werde hoffentlich im Jan CMAS** und habe Gruppenführung, Orientierung und HLW Kurs schon belegt.

Meine Frage nun. Darf ich mit meiner Freundin selbstständig innen Pool oder ist das rechtlich nur unter ein TL möglich?

Gruß Martin




Antwort von ramklov Registriertes Mitglied am 24.11.2011 - 10:36
@ Timechen,

tue es bitte nicht.

Viele Vereine oder Tauchschulen bieten für wenig Geld Schnuppertauchen mit qualifizierter Begleitung. Ich kenne Beträge hierfür zwischen 30,- und 50,- EUR, die bei einem folgenden Kurs auch noch angerechnet werden.

Dafür has Deine Freundin die Begleitung eines Ausbilder und eine Versicherung. Die Leihausrüstung wird ihr auch noch hinterher getragen.

Die Verbandsempfehlungen sagen CMAS** darf mit wenigstens CMAS* zusammen tauchen. Deine Freundin hat keinen CMAS*. Also läuft das Vorhaben klar den Verbandsempfehlungen zuwider.

gruß ramklov
Antwort von Timechen Registriertes Mitglied am 24.11.2011 - 10:54
ok alles klar. dachte ich mir zwar schon, aber nachfragen schadet ja nicht

danke
Antwort von Tümpi Registriertes Mitglied am 24.11.2011 - 11:21
Ramklov, Er selbst hat CMAS *!!!!! Und drei Hände voll Tauchgänge. Timechen bitte greife auf das Angebot der Vereine oder Tauchschulen zurück. Wenn du sagst, wo das ganze stattfinden soll, wird dir hier auch noch geholfen.
Meist darf man auch nicht einfach im Schwimmbad mit Tauchausrüstung aufkreuzen, Vereine und Tauchschulen haben die Möglichkeit.
Antwort von Black Diver Registriertes Mitglied am 24.11.2011 - 12:14
Geh in einen Verein und mach dort ein Schnuppertauchen mit deiner Freundin!!
Rechtlich gesehen kannst Du das Schnuppertauchen selbst durchführen, wenn Du einen eigenen Pool hast und eigene Ausrüstung.
Weil, es gibt keine Vorschrift darüber, was Du in Deinem privaten Pool nicht machen darfst
Antwort von ag2908 Registriertes Mitglied am 24.11.2011 - 12:20
Dafür sind Tauchlehrer da,entweder im Verein oder in der Tauchschule.
Das rechtliche ist die eine Sache und im übrigen heisst Tauchen können nicht zwangsläufig, dass du ihr das Tauchen auch richtig beibringen kannst.
Im Zusammenhang mit Tauchunfällen wird eine niedrige Wassertiefe auch oft unterschätzt.
Vermiese ihr nicht den Anfang und überleg dir lieber ob du ihr nicht einen Schnuppertauchgang mit einem Profi schenkst.

Gruss Fred
Antwort von EAD Registriertes Mitglied am 24.11.2011 - 13:11
@ Martin
ich würde das einem TL übergeben...

btw es gibt in Deutschland kein Gesetzt, welches das (Sport-) Tauchen regelt. Durchführung, Lehren und Lernen sind also völlig frei....

ABER
frag dich mal selbst, währst Du selbst damals gerne mit Dir Schnuppertauchen gegangen? - Du weißt, wie ich das meine
Antwort von Neptun Registriertes Mitglied am 24.11.2011 - 14:33
Timechen,

ich bin selber CMAS 3-Stern und Mitglied in einem VDST-Tauchverein.
Wenn ich auf Schnuppertauchen angesprochen werde, würde ich das dennoch nie selber anbieten/durchführen, sondern ich spreche einen TL aus meinem Verein an, ob er nicht Lust und Zeit hätte, das Schnuppertauchen mit dem/der Kandidanten/in durchzuführen. Die TLs sind extra dafür ausgebildet, ich nicht.

In meinem Tauchverein wäre das Schnuppertauchen sogar völlig kostenlos, incl. sämtlichem notwendigen Equipment. Das läuft bei uns unter "Ehrenamt", "Spaß am Tauchen" und "Spaß, Freude am Tauchen weiterzuvermitteln".

Und eine separate "Nichtmitgliederversicherung" hat mein Verein für genau solche Fälle ebenfalls abgeschlossen, so daß der/die Schnuppertaucher/in bei uns dann dafür versichert ist.

Es kommt auch vor, daß ich Interessenten nicht am meinen Tauchverein, sondern an eine mir bekannte PADI-Tauchschule weiterempfehle, wenn ich weiß, daß dort seine Bedürfnisse besser befriedigt werden. Da habe ich überhaupt keine Berührungsängste.

Grüßle vom Neptun
Antwort von Black Diver Registriertes Mitglied am 24.11.2011 - 15:09
Hallo EAD
Klar bin ich dafür das es ein TL machen soll!
Hab nur die Frage beantwortet, und es gibt halt keine Vorschrift in D, das man dafür einen TL braucht. Es gibt auche keine gesetzliche Vorschrift, das ich zum Tauchen einen Tauchschein brauche! Es ist alles nur eine Empfehlung.
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 24.11.2011 - 15:55
Holla die Waldfee ...

Schaut euch zum Thema "gesetzliche Vorschrift" den Artikel "Recht und Richter" in einer der DI-Ausgaben an ...

Hier klicken ... Hier klicken

Sollte es bei einem Schnuppertauchen zu einem Unfall kommen und der Staatsanwalt muß sich einschalten, dann schauen die, woran man sich aufgrund fehlender rechtlichen Vorgaben halten kann ... - und das sind Verbandsempfehlungen, Verbandsstandards usw. ...

Bei keinem Verband weltweit wird empfohlen, das jeder normale Taucher mit einem Nichttaucher ein Schnuppertauchen durchführen kann ...

Die Vorschrift bezüglich einer berechtigten Person ergibt sich somit also aus den Verbandsvorgaben und Standards ...
Nur weil es kein Gesetz gibt, bedeutet es nicht, das es dafür nicht trotzdem rechtsgültige Vorgaben gibt ...
Antwort von Black Diver Registriertes Mitglied am 24.11.2011 - 16:46
Diese rechtsgültigen Grundlagen sind alles Gummiparagraphen und die kann man dehnen von München bis Acapulco
Es sind alles nur Empfehlungen von Verbänden
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 24.11.2011 - 17:30
Aber mit das einzigste, wonach sich dann im Ernstfall Gutachter und Juristen richten ...

Also sollte man sich - auch trotz fehlender Gesetze - nach den Verbandsempfehlungen richten - Verbandsempfehlungen, die sich ja auch nach EN-Normen richten ...

Also reichlich Punkte, welche eine ausreichende Rechtsgrundlage - auch ohne explizite Gesetze - ergeben ...

Unterhalte Dich mal mit einem entspr. Gutachter ... - das Ergebnis ist meist interessant und oftmals überraschend ...
Antwort von shuttle Registriertes Mitglied am 24.11.2011 - 18:06
@Black Diver: "Es sind alles nur Empfehlungen ..."

Zitat eines ehemaligen Staatsanwaltes, der in unserem Raum für TU zuständig ist (zwischenzeitlich Richter):

"Wer aus der Sicht eines verantwortungsbewußten Tauchers fahrlässig handelt, handelt
auch aus der Sicht des Staatsanwalts fahrlässig ! Maßstab sind hier zuallererst Ihre eigenen Regeln und Richtlinien, z.B. die Sicherheitsregeln
des Verbandes deutscher Sporttaucher oder die Standardregeln von PADI!"

Jürgen Bischoff, Staatsanwaltschaft Konstanz
Antwort von Uwe-Re Registriertes Mitglied am 25.11.2011 - 09:34
@shuttle

-Staatsanwalt?

nur die Meinung eines möglicherweise Rechtskundigen.
Ob er Recht hat entscheiden ausschließlich Richter und selbst dann entscheidet ein übergeordneter Richter ev. ganz anders.

Glückauf
Antwort von shuttle Registriertes Mitglied am 25.11.2011 - 09:57
Wie auch immer, nur: dieser "möglicherweise
Rechtskundige" leitet auf Basis seiner Ermittlungen und der Gutachten die auf Basis von "nur Empfehlung" evtl. Anklageverfahren ein und, zwischenzeitlicher Richter, wird er evtl. Angeklagten mit diesen "Empfehlungen" konfrontieren (und hat schon .

Kann man alles "wegschieben". Ich würde das als Betroffener nicht ganz so lax sehen und ich würde als evtl. Betroffener mir meine Verteidiger nicht in diesem Forum unter den "alles easy"-Vertretern suchen
Antwort von deep_down Registriertes Mitglied am 25.11.2011 - 10:06
""Wer aus der Sicht eines verantwortungsbewußten Tauchers fahrlässig handelt, handelt
auch aus der Sicht des Staatsanwalts fahrlässig!"

Wobei auch hier immer die Gesamtumstände des (jeweiligen) Einzel-Falles zu berücksichtigen sind (und fahrlässig nicht gleich fahrlässig ist).

Kleines Beispiel vor ein paar Jahren:
Ein Rescue (knapp über 100TG) unternimmt mit einen CMAS* (28 TG über 1,5 Jahre, vorher nie unter 20m) einen TG in einem eingestürtzten Karst. Max.Tiefe 45m (und TG-Tiefe) - Durchmesser des Gewässers an der Oberfläche 80m. Sicht selten über 2m. Ab 20m herrschen da also Nachttauchbedingungen. M12, Monoabgang, nur eine erste Stufe.

Es kam leider im weiteren Verlauf zu einem tödlich endenden Ausgang für den CMAS*.

Und für den RD?

Verfahren eingestellt.
Nichts mit Garantenstellung.
Nichts mit Sorgfaltspflicht.
Nichts von wegen Verantwortungsbewusstsein.

Es hat sich hier eben, so tragisch wie das klingt, ein Lebensrisiko verwirklicht.

Zum OP:
Ein TL und ein vernünftig ausgebildeter CMAS*** sollten, was die praktischen Fähigkeiten betrifft, nicht soweit auseinander liegen.
Versicherung? Geschenkt. Man kann und muss nicht jeden Lebensbereich mit einer Vollkasko hinterlegen.

Aber ein Fast-CMAS** muss das nicht unbedingt leisten (können) und wird dies bei 32 TG lt. eigener Aussage auch nicht können.

Da wären mir die möglichen "Hätte", "Würde" und "Könnte" einfach zu gewichtig.
Antwort von Timechen Registriertes Mitglied am 25.11.2011 - 10:28
so bevor es jetzt hektisch wird, möchte ich mich nochmal zu wort melden

bei meiner frage ging es ja ausschließlich um die rechtmäigkeit, ob ich dürfte oder nicht. da danke ich dann shuttle, der die sicht eine staatsanwalts geschildert hat. dennoch finde ich es gut, wie konstruktiv her meist geantwortet wurde, auch wenn ich mir schon dachte, das die frage etwas provokant ankommen könnte. ich werde meine freundin auf jeden fall davon überzeugen, das schnuppertauchen mit einem TL zu machen

@deep_down. schön das du dich über mich erkundigst. sind aber jetzt dann schon fast 40 und nach den cmas** TG´s dann an die 50 ran. aber hast schon recht, dass 32/40/50TG´s nun nicht ne wucht an erfahrung darstellen
Antwort von Uwe-Re Registriertes Mitglied am 25.11.2011 - 11:02
@shuttle

es war nur ein Hinweis, daß in unserem System nur selten Richter vollständig dem Staatsanwalt folgen und Richter oft auch von einenem höheren Gericht korrigiert werden.
Fahrlässig ist nur, was ein rechtsgültiges Urteil so nennt, den Rest kannst in die Tonne hauen

Glückauf
Antwort von Bodensee_CH Registriertes Mitglied am 25.11.2011 - 11:05
Als Padi DM darf ich kein Schnuppertauchen durchführen.
Aber:
Wenn ich unter direkter Supervision eines 4x Schnuppertauchen durchgeführt habe kann ich bei Padi den Discover Scuba Diving Leader beantragen.
Wird diese Antrag für gut gehalten, darf ich gemäss Padistandard selbstständig Schnuppertauchen ausführen.

Ich bin DSDL

e schön`s Tägli
Antwort von Bodensee_CH Registriertes Mitglied am 25.11.2011 - 12:21
Ich schenke noch ein "TL" nach eines.
Antwort von advanced-air-diver Registriertes Mitglied am 26.11.2011 - 11:47
Meines Erachtens gibt es den Begriff des "Schnuppertauchens" im juristischen Sinne überhaupt nicht. Folglich ist das gesetzlich nicht geregelt. Folglich darf man, egal mit welchem Tauchschein, auch eine Art "Schnuppertauchen" durchführen, wenn nicht jemand, der vor Ort etwas zu sagen hat, das verbietet.

Wenn nichts passiert, ist auch alles ok. Wenn etwas passiert, trift es den erfahreneren Taucher der beiden Taucher im Sinne der Gefahrengemeinschaft, wie in anderen Fällen auch, wo 2 stark unterschiedlich erfahrene Taucher zusammen tauchen.

Dasselbe träfe aber auch zu, wenn ein Tauchleerer und ein (oder auch mal vier) Schnuppertaucher im Pool (oder auch in einem See mit ganz schlechter Sichtweite) zusammen tauchen.

Fazit: Es ist nicht verboten, über die eigene Qualifikation sollte der besser (oder überhaupt) brevetierte Taucher aber vorher nachdenken.

Allerdings, da ich vor vielen Jahren das offenbar nicht verbotene Tauchleerer-Schnuppertauchen in einem See mit geschätzt 1m Sichtweite, Ratio 1:4, erleben durfte, würde ich nicht meinen, dass ein TL-Schnuppertauchen generell sicherer sei, als ein Schnuppertauchgang mit einem Freund oder Verwandten, der da sicher ganz andere Sicherheitsgedanken und keinerlei kommerzielle Interessen hat.
Antwort von shuttle Registriertes Mitglied am 26.11.2011 - 12:21
"Folglich darf man, egal mit welchem Tauchschein, auch eine Art "Schnuppertauchen" durchführen ... "

-> empfehle, dich mit dem Fall Fehmarn zu beschäftigen. Die Anklagevertretung kam nach meiner Erinnerung, gestützt auf das Gutachten von Dr. Dietmar Berndt, der widerum die Richtlinien des Verbandes des Angeklagten anführte, u.A. zur Ansicht (und so in der Anklageschrift enthalten), dass der Angeklagte nicht hätte im Freiwasser unterrichten dürfen ....
Antwort von advanced-air-diver Registriertes Mitglied am 26.11.2011 - 13:02
Soooo wichtig ist mir das Thema nicht. Mein Anliegen war es, auf die manchmal oder oft, als reiner Hobbytaucher (ohne fest an einen Verband gebunden zu sein... ) habe ich da keine Statistiken, also jedenfalls praktisch vorzufindende schlechte Praxis des "Schnuppertauchens" hinzuweisen, die der genannte Fall ja eher sogar bestätigt.

Praktisch würde ich dem Fragesteller zwar empfehlen, aufgrund der erkennbaren Erfahrung, einen offiziellen Schnuppertauchgang zu suchen, aber hätte privat keine Bedenken, selbst mit 1 (einem) wirklich guten Bekannten mal im Flachen für `ne Viertelstunde herumzutauchen, wenn sonst alles stimmt: Gesundheit des/derjenigen (die ich besser abschätzen kann, als der 0815-Fragebogen des gewerblichen Anbieters), Ratio (bei mir nur 1:1, nicht 1:4), Sicht (nur bei wirklich guter Sicht), und natürlich u.a. auch zur Verfügung stehende Ausrüstung für den Schnuppertaucher.
Da ist vielleicht der Profi mit Tauchschule im Hintergrund im Vorteil, wenn er nicht sparen muss...

"dass der Angeklagte nicht hätte im Freiwasser unterrichten dürfen"
Es war übrigens nach dem Pool gefragt, und natürlich wird an einen gewerblichen Anbieter ein strengerer Maßstab (auch juristisch) angelegt, als an einen privaten gemeinsamen Tauchgang in max. 5m Tiefe. Ich darf im Auto z.B. (glaube ich) noch 6 Leute mitnehmen, darf aber natürlich keine bezahlte Busfahrten anbieten.

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