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Schnuppertauchen mit CMAS*** oder äquivalent

Hallo zusammen,

rein rechtlich gesehen, darf ein CMAS ** AOWD oder sogar ein CMAS*** oder äquivalent ja KEINE Schnuppertauchgänge mit Tauchinteressierten durchführen (soweit ich das weiß, Internetrecherche). Wir möchten in unserer Ortsgruppe Wasserwacht jedoch solche aber anbieten. Wir haben solche Nachmittage im Freibad schon durchgeführt. Das ganze traf auf hervorragende Resonanz und verlief bei Tiefen bis ca. 2,5m sicher und für die Teilnehmer entspannt. Unser Gewässer war ein Badeweiher und ein Pool im Freibad. Wir sind drei Taucher zw. 8 und 10 Jahren Taucherfahrung (zw. 300 und 500 TG). Wir sind alle drei angehende Rettungstaucher beim BRK, anschließend noch Ausbilderlehrgang. Genau dass ist im Moment noch das Problem! Mit Ausbilderlehrgang wäre das ganze kein Problem. Aber wie schauts denn im Moment aus? Habe ich mit meinen einletenden Worten recht? Wie schaut die Versicherungsfrage aus? Gibts auf Eurer Seite Ideen? Würdet Ihr solche Schnuppertauchgänge durchführen?

Grüße aus Oberfranken
Blechi

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06.06.2007 08:06
ooooh Mann, sorry PADY Jungs, habe die letzten beiden Abschnitte aus ner Mail reinkopiert und versehentlich nicht gelöscht. Ihr könntet das in den falschen Hals bekommen. Keinesfalls abwertend gemeint. Ich selbst bin SSI.

Ich meinte damit: Vergleich hoher Ausbildungsstandard (Brevet) - Taucherfahrung

Blechi


Dieser Beitrag wurde gelöscht, weil die Passagen, die Blechi meint, von mir herausgenommen wurden, um weitere , unnötige Diskussionen PADI vs. XXX zu vermeiden. Frank wurde pM informiert ! Die herausgenommenen Passagen lauteten :


Wie stehst Du dazu? Unser zukünftiger Internetauftritt den ich gerade erstelle, soll auch damit werben, dass solche Nachmittage im Sommer angeboten werden. Ich bin in einer Zwickmühle. Zum einen können wir jederzeit Schnuppertauchen anbieten, zum anderen stehen rechtliche Einschränkungen im Weg. Jeder der das Internetangebot liest und mit der Materie vertraut ist, wird sich seine Gedanken machen.



Der Rettungstaucher dauert noch einige Zeit, mit der fertigen Ausbildung hätte ich keine Probleme. Aber wie schauts im Moment aus? Ich persönlich würde mich lieber einem erfahrenen Taucher anvertrauen, als einem Crashkurs-PADI Divemaster (der angeblich so etwas darf) mit 80 TG (die gibts natrürlich auch mit 500 TG, nur ein Beispiel)



Frank

06.06.2007 08:16
Taucherfahrung ist das Eine (bekommt man nur durch Tauchen , Wissen wie man so was gestaltet und durchführt ist das Andere. Kann man sich anlesen, ausprobieren oder in einem Kurs wie z.B. DM lernen.
Ob jemand gute Discover Programme durchführt, hat primär nichts mit seiner oder ihrer eigenen Taucherfahrung zu tun.

Wenn was passiert hast Du mit oder ohne entsprechendes Brevet ein Problem. Ohne dürfte das Problem aber noch größer sein, der Vorwurf grober Fahrlässigkeit steht dann schnell im Raum und lässt sich schwer entkräften. Du kannst ja nicht mal auf die Einhaltung vorgeschriebener Standards verweisen, da diese ja nur von entsprechend ausgebildeten Leuten anzuwenden sind.
Im übrigen ist für PADI-Pros, die solche Programme durchführen, eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung obligatorisch. Die regelt dann wenigstens das Finanzielle. Wie schaut es denn da bei Euch aus?
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
06.06.2007 08:17
Kein Problem, Blechtüte
"angeblich so etwas darf) mit 80 TG"- > Er darf es nur, wenn er ein entsprechendes Praktikum absolviert hat. Und Ausbilderm mit TG-Anzahl < 200, 300, also ohne entsprechende praktische Erfahrung (insbesondere im Krisenmanagement), stehe auch ich etwas kritisch gegenüber. Was nicht heißt, dass es Ausbilder gibt, die auch auf diesem Level gute Arbeit leisten.
06.06.2007 08:20
Habt ihr eine Haftpflichtversicherung? Die Versicherungen bieten meist jedoch nur Deckung, wenn nach den Standards, wenn nach den Standards eines Verbandes ausgebildet, geschult oder getaucht wird. Ich denke, dies wäre das Wichtigste.

Früher wurden an schulfreien Tagen ganze Klassen zum Schnuppertauchen gefahren. Im Club wurde gefragt, wer mithelfen kann und dies waren meist nur **-Taucher meist noch ohne Schulungserfahrung.

Natürlich waren die Kinder begeistert, keine Frage. Den Helfern hatte es ebenfalls Spass gemacht und passiert ist auch nie was. Aber was wäre gewesen, wenn?

Mein Rat heute, lasst es bleiben. Rechtlich es es sogar besser, wenn ein schlechter Taucher, aber mit dem entsprechenden Kärtchen dies tut, als ein sehr erfahrener Taucher, der halt den Schein nicht besitzt. Dies hat nichts mit einzelnden Verbänden zu tun, sondern gilt generell. Verstehe mich, nicht dass ich das gut finde, aber dies ist eine Realität.

Dies ist in etwa so, als wenn du ohne Führerschein gefahren bist und nun beweisen musst, dass du besser fährst, als einer, der einen Führerschein besitzt.

Vercingétorixold school
06.06.2007 08:20
Der Ansatz ist bereits falsch. Rein rechtlich gesehen ist bei dem Thema nichts verbindlich. Es handelt sich nur um Meinungen!
Die Meinung des VDST ist,
sowohl Schnuppertauchen als auch die Begleitung von Azubis im Freiwasser ist nur als Übungsleiter C oder als Assi oder TL zulässig. Begründung: Keine hinreichende Qualifikation des Begleiters ohne Zettel, wobei beim Schnuppertauchen es ausreichend sein soll, wenn der Qualifizierte das überwacht. Tatsächlich könte es wohl im Falle eines Unfalls Schwierigkeiten mit der Versicherung geben. Von daher, kann die Empfehlung nur lauten. Finger wech.
guntherTL***
06.06.2007 08:34
Bei Barakuda steht für Schnuppertauchen:

Ausbilderqualifikation:
Ab Tauchlehrer-Assistent....

06.06.2007 08:57
Es ist richtig, dass es sich um eine Meinung handelt. Aber wenn die Untersuchungsbehörde nichts von Tauchen versteht, greifft diese als 1. zu den Standardregeln des Verbandes zurück. Dies ist wie beim Skifahren, da gibt es auch nichts rechtlich Verbindliches. Jedoch existieren die FIS-Regeln für die Skipiste und die haben mittlerweile eine rechtlich gut fundierte Leitschnur für Urteile. So reglementiert wie das Strassenverkehrsgesetz ist weder das Tauchen noch das Skifahren.

06.06.2007 09:10
Hallo Blechtüte, das ist wie überall im Leben: So lange wie nichts passiert, kräht kein Hahn danach. Sollte jedoch einer der Schupperer auf 1 Meter Wassertiefe zu viel Luft schlucken und hat streitsüchtige Eltern (bei Kindern und Jgendlichen), dann ist die Kacke am Dampfen.

Bei uns im Verein bieten wir anlässlich verschiedenster kommunaler Veranstaltungen auch Schnuppertauchen an. Jedoch grundsätzlich nur mit unseren ÜL`s (im Schwimmbad auch ohne TL-Aufsicht) und/oder TL`s und ÜL`s sowie TL`s im Freiwasser.

Es geht nicht um "Dürfen" und "Nicht dürfen" oder "Können" und "Nicht können", sondern darum, will man den Gesetzgeber und seine Staatsanwälte herausfordern oder nicht?!
Vercingétorixold school
06.06.2007 09:17
@Mönchsrobbe
Die FIS-Regeln sind durch verschiedene Gerichtsurteile (CH, A, D) im Bereich der Haftung bei Unfällen auf der Piste als verbindliche "Verkehrsregeln" anerkannt. Daran fehlt es im Bereich Tauchen. Verbindlich sind z.Z. nur die EU-Normen als Mindestanforderung für die Ausbildung. Die rechtliche Qualität lassen wir mal außen vor. Enthalten diese keine Regelungen, ist richtigerweise auf die Ausbildungsrichtlinien des jeweiligen Verbandes abzustellen. Diese sind eindeutig (VDST, Barakuda). Meinung bedeutet nur, es ist noch nichts rechtskräftig entschieden.
klimi77Tauchlehrer ***
06.06.2007 09:44
@Blechtütenfetischist
Ein CMAS*** fällt meines Wissens nach in die EN 14153-3 (Tauchgruppenleiter) und da sind die Kompetenzen geregelt:

Pkt.4

Gerätetaucher der Ausbildungsstufe 3 - „Tauchgruppenleiter“ sind qualifiziert:
- zur Durchführung jeglicher spezieller Tauchaktivitäten, für die sie eine geeignete Ausbildung erfahren haben,
- zur Planung und Ausführung von Notfallsmaßnahmen unter Berücksichtigung der lokalen Tauchbedingungen und Tauchaktivitäten.

Gerätetaucher der Ausbildungsstufe 3 – „Tauchgruppenleiter“ dürfen bei der Kontrolle und Sicherung von Tauchschülern assistieren; sie dürfen jedoch Tauchschüler weder prüfen noch Fertigkeiten oder Wissen unterrichten.
...

sollte es in deinem Verband anders geregelt sein, so kannst du dich auf Verbandsrecht berufen.

Wenn ihr im Auftrag eines Tauchlehrers handelt, also ihm "im Wasser assistiert", dann habt ihr auch nach der EU-Norm kein Problem mehr. Dann läuft es unter seiner Verantwortung und seine Tauchlehrerversicherung, sofern er eine hat ;)

wünsche euch für euer vorhaben auf alle Fälle gutes gelingen, auch wenn ich es alleine (ohne Tauchlehrer, Ausbildungsfreigabe durch den Verband) so nicht durchführen würde

klimi77
Vercingétorixold school
06.06.2007 10:21
@klimi77
Ich habe mein Bild geändert. Keine Blechtüte mehr. Danke für das Zitat. Stellt sich die Frage ob Schnuppertauchen nicht ein Mindestmaß von unterrichten enthält gell. Aber davon ab, diese Regeln können nicht durch Verbandsregeln erweitert werdem. Mindestanforderungen sind Mindestanforderungen.
Ich würde es auch nicht machen!
06.06.2007 10:26
@Vercin..
Grundsätzlich rennst du bei mir offene Türen ein. Jedoch sind die FIS-Regeln nicht grundsätzlich mit dem Strassenverkehrsrecht zu vergleichen.

Übertrete ich eine Verkehrsregel, z.B. Geschwindigkeit, erhalte ich eine Busse von Gesetzes wegen. Egal ob sich ein Unfall ereignet oder nicht.

Übertrete ich eine FIS- oder Tauchregel, zieht das nicht automatisch ein Strafurteil nach sich,z.B wenn ich allein oder auch zu tief tauche.

Erst bei einem Zwischenfall mit Körperverletzung stürzt man sich auf diese Regeln, weil es eben kein Skifahrgesetz oder Tauchgesetz gibt, was auch nicht notwendig ist.

06.06.2007 10:42
Danke für die bisherigen Antworten! Wir müssen in Zukunft klären wie wir weiter verfahren bis wir unseren Ausbilderschein haben. Evtl. ziehen wir einen Ausbilder aus einer anderen Ortsgruppe hinzu. Dann wären wir über das Rote Kreuz versichert. Ob unsere Tauchaktivitäten, also das Schnuppertauchen auch zum "Rettungsschwimmtraining" zählen, muss ich mal klären. Aber das wäre auch nichts halbes und nichts ganzes. Wenn man versucht ein Schlupfloch sucht um sich im Ernstfall aus allem herauswinden zu können ist das natürlich nicht unbedingt der beste Weg. Vielen Dank für Eure Hilfe. Falls irgendjemand noch was einfällt wäre ich sehr dankbar.

Blechi grüßt alle mit einem blechernen Fetisch
klimi77Tauchlehrer ***
06.06.2007 10:43
@ Vercingétorix

wenn mein verband die EU-Norm nicht erfüllt, oder andere Vorgaben hat, dann kann ich mich, da mein Verband vielleicht auf den Fidschis sitzt sehrwohl auf das Verbandsrecht berufen, allerdings, und da stimme ich dir wieder zu, wird es in der regel nix bringen, denn ein richter wird immer zuerst schauen was es an normen gibt und sich danach richten und erst in zweiter linie darauf schauen was die ausbildungsorganisation dazu sagt.
da müsste ein gewiffter verteidiger das schon ziemlich herausgearbeitet haben. aber soweit sollte es eh nicht kommen.

Wie schon gesagt, ohne TL, würde ich es nicht machen

Ein Frage hätte ich noch ist ein CMAS*** eigentlich Tauchlehrerassistent? dann könnte man ihn nämlich auch in folgende EU-Norm packen (EN-14413-1; Tauchlehrer Ausbildungsstufe 1), weil dann wäre das ausbilden in einem begrenzten Gewässer (das steht wieder in Abschnitt 4) erlaubt.

Nachdem Blechtütenfetischist aber geschrieben hat, dass der Ausbildungskurs noch fehlt zweifle ich daran.

Alleine die Anzahl an Tauchgängen und seien es tausende, gilt zwar als Erfahrung, allerdings auf keinen Fall als Nachweis einer Befähigung eine Ausbildung abhalten zu dürfen.

PS: sonst hätte der RSTC mit 40 geforderten Tauchgängen vor beginn einer Tauchlehrerausbildung auch sein problem (das sei nur so am rande erwähnt und soll nicht wieder irgendwelche Verbandsdiskussionen auslösen) ich finde es nur lächerlich, auch wenn ich selbst zum Teil in diesem System ausgebildet wurde und auch ausbilde
06.06.2007 10:57
@klimi

"Nachdem Blechtütenfetischist aber geschrieben hat, dass der Ausbildungskurs noch fehlt zweifle ich daran." >>> es fehlt der Ausbilderschein Rettungstauchen beim Roten Kreuz nicht CMAS***.

Blechi grüßt



klimi77Tauchlehrer ***
06.06.2007 11:02
@ Blechtütenfetischist

also der Nachweis, als Ausbilder tätig sein zu können.
Vercingétorixold school
06.06.2007 11:05
@klimi77
Wenn der TL den *** zum Assi macht, dann ja. Ob dein Verband in Tacktuckaland sitzt ist egal. Die Ausbildung findet im Bereich der EU statt, von daher wird der Gutachter immer die Norm nehmen. Der Richter wird es nur selbst entscheiden, wenn er taucht. Aber das ist Kaffesatzlesen.
@Blechtüte
Was sagt den die Mutter DLRG zum Rettungschwimmertraining? Gibt es feste Vorgaben? Ich würde das im Ergbnis aber lassen. Scheiße passiert.
06.06.2007 11:13
@klimi
ja genau. der Ausbilderschein ist aber wohlgemerkt nur innerhalb der Wasserwacht gültig. Auf kommerzieller Basis ist der Ausbilderschein nicht zu nutzen, kann auch nicht umgeschrieben werden. Schwerpunkte liegen halt ganz anders.

Blechi
Vercingétorixold school
06.06.2007 11:27
@Blechtüte
Tauchaktivität = Rettungsschwimmertraining?
06.06.2007 12:51
nebenbei: DLRG ist nicht gleich BRK Wasserwacht. >> Etwas andere Ausbildung, ständig HickHack hin und her (zumindest ist das zwischen unseren Ortsgruppen so) >> ähnlich wie PADI CMAS Verbandsstreitereien. Ich verstand deine Äußerung "Mutter DLRG" deshalb falsch.
Vercingétorixold school
06.06.2007 13:01
Warum soll es anderen besser gehen
09.06.2007 11:34
nun ich bin KEIN Rechtsexperte und kenne mich auch nicht in den Versicherungsfragen so aus...Trotzdem meine Meinung: Schnuppertauchen NUR mit erfahrenen TL; ach so ja ich bin kein TL.
Bitte Savety first
Antwort