Es gibt immer neue Ausrüstung, oder was zu meckern an der alten. Hier ist genau der richtige Platz, an dem Du Dir Infos zu irgendwelchen Tauchausrüstungsteilen holen kannst - oder das in Erfahrung bringst - was dich schon sehr lange interessiert hat.

Seareq-Beta Präsentation auf der Boot - aber Führen von Einhandmessern verboten!?

Hallo,

vielleicht kann ja hier jemand ein wenig Licht rein bringen. Laut http://www.diveinside.de/aktuell_Seareq_praesentiert__BETA__auf_der_boot_4637.html stellt Seareq auf der Boot neue Titanmesser vor. Interessanterweise sind 2 Versionen davon Einhandmesser, deren Führen in Deutschland verboten ist. Es gibt die Ausnahmeregelung, dass dies zur Sportausübung nicht gilt, aber andererseits begeht man schon eine Ordnungswidrigkeit, wenn man sie nach dem Kauf nicht in einem verschlossenen Behälter nach Hause trägt - und dann wahrscheinlich auch wenn man sie unverschlossen zum Tauchplatz transportiert, da man da den Sport ja noch nicht ausübt...
Generell bin ich zwar der Meinung, dass kleine, feststehende Messer für unseren Bedarf völlig ausreichend sind, aber dieser Sachverhalt interessiert mich schon!
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ZeKikMistralopithecus Borealis
18.01.2012 15:38
Blödsinn. Jeder Leatherman ist ein Messer, dass sich mit einer Hand öffnen lässt...
18.01.2012 15:48
... aber der hat auch weniger als 95mm Klingenlänge. Das ist das Problem, da das obige Messer 90mm hat.
18.01.2012 17:42
@tiefunten,
ich glaube, das Waffengesetz wurde hier richtig gut erläutert:
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php#s1
(mal sehen, ob der Link funzt)
Ich hoffe,
ich konnte helfen
Knut
19.01.2012 00:40
@Knut.H: Das Waffengesetz kenne ich schon, auch die Erläuterungen dazu... effektiv läuft es darauf hinaus, dass man auf die Laune des jeweiligen Polizeibeamten bei einer etwaigen Kontrolle angewiesen ist, wenn man so ein Seareq-Messer bei sich führt. Wird wahrscheinlich nicht wild sein und maximal in einer Beschlagnahme enden - aber will man wirklich das Theater riskieren? Dann doch lieber ein feststehendes Messer mit <12cm Klingenlänge und alles ist super
19.01.2012 12:38
Du musst glaubhaft darstellen, dass Du das Messer zu Sport- oder Arbeitszwecken mitführst. Und das dürfte wohl kein Problem sein, wenn Du Dein restliches Tauchzeug dabei hast. Und ohne Deine Tauchausrüstung macht es auch keinen Sinn das Messer mitzuführen. Ergo dürfte es überhaupt keine Probleme geben.
Vercingétorixold school
19.01.2012 19:15
tiefunten, das Unfug, es sei den du fährst einen 3er BMW, tiefer, breite Pellen, schwarze Scheiben, aus dem Fenster dröhnt R&B und deine Haut nebst Haar ist dunkel.
Und wer kontrolliert das ganze schon ernsthaft. Die Schmiere interessiert sich für deinen Alkoholspiegel und net für dein Taschenmesser.
19.01.2012 19:59
Bist Du Dir sicher, dass Du es auch verstanden hast. Das Messer ist zweckbestimmt (für Tauchsport). Wie Rcoi schreibt - nur muss ich meinem Gegenüber nicht beweisen, wofür ich das Messer benutze. Vielmehr muss er mir darlegen, warum gerade dieses (mein) Messer - welches niemals die Bedingungen einer Waffe oder eines verbotenen Gegenstandes erfüllt - gg. das WaffG verstoßen sollte. Sonst bräuchte jeder Koch eine Bescheinigung, da deren Messer eine Klingenlänge über 12 cm haben. Anders könnte es gewertet werden, wenn Du dieses Messer bei einer öffentlichen Veranstaltung dabei hast. Es glaubt Dir keiner, dass Du in einer Disco Tauchen willst.
Bleib locker!
Gruß Knut
19.01.2012 20:05
Vergessen: Lies bitte 2.1 noch einmal! Da steht, und so steht es auch im Gesetz: ... mit einer Hand geöffnet UND zum Einklappen eine mech. Sperre gelöst werden muss... Das sind zwei Bedingungen!
20.01.2012 00:29
@ Knut: Wenn die Seareq-Messer keine Sperre haben sollten, dann ist das klar, dass sie aus der Regelung rausfallen. In den Bildern sieht das aber anders aus... Deine Aussage, dass dein Gegenüber dir beweisen muss, dass dein Messer gegen das WaffG verstößt halte ich für nicht haltbar. Sowas ist von der Polizei schnell behauptet und man hat dann erstmal den Ärger - auch wenn man dann vielleicht später Recht bekommt. Aber letztlich auch egal, ich kann beim Tauchen sowieso den sinn eines Einhandmessers nicht sonderlich nachvollziehen: Dürfte schwer sein, dass mit dicken Handschuhen vernünftig auszuklappen. Dann doch lieber ein kleines feststehendes.
20.01.2012 09:28
@tiefunten
Mal so unter uns: Wenn mir ein Polizist etwas wegnehmen bzw. einziehen will, muss er begründen, auf welcher Grundlage er das tut. Polizisten sind auch nur Menschen ... Ich streite auch nicht ab, dass Polizisten gerade beim WaffG oft unsicher sind und vorsorglich einziehen werden. Notfalls kläre ich das auf dem Revier oder Wache.

Mein Leatherman ist ein Werkzeug und ist auch nur mit zwei Händen zu öffnen - also: kein Führungsverbot. [wenn sogar eine Machete ein Werkzeug ist ]

Mit dem o. g. Messer und dem persönl.Gebrauch stehe ich voll auf Deiner Seite
ZeKikMistralopithecus Borealis
20.01.2012 10:27
Geht ein Cressi Orca denn als Machete durch? Ist ja laut Produktbeschreibung des Herstellers ein "Werkzeug".
Dann würde ich einfach wieder Opa`s olles Tauchschwert (oder eher Tauchmachete) rauskramen ^_^
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