Sicherungsschein - Vermittler vs. Veranstalter Abgesandt von a.d.a.m am 02.01.2012 - 13:20:
Hi,
im Oktober war ich auf einer Safari. Diese wurde direkt beim Veranstalter gebucht - ich erhielt einen Sicherungsschein etc. - alles OK.
Ich möchte im Oktober wieder auf eine Safari - diesmal ein anderes Boot. Habe gerade mit dem Veranstalter gesprochen und zwecks Sicherungsscheins gefragt (Ich: "falls Sie insolvent werden sollten..." - Veranstalter:"haha, ich weiss nicht wie das passieren sollte..." -> ich dachte nur, man hat schon Pferde kotzen sehen ) - Aussage die ich bekam war: es gibt von uns keinen Sicherungsschein, da wir der Veranstalter sind und kein Vermittler. Oha?? Würde mich über Tipps bzw. die rechtliche Lage freuen. Danke.
Grüße
Adam
Antwort von Uwe-Re am 02.01.2012 - 14:29 Kommt auf den Sitz des Veranstalters an, ob EU oder 3.Welt.
Im Zweifel hilft die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, wenn in D Angebote (Werbung) ohne Hinweis auf den Sitz der Gesellschaft gemacht werden.
Da z.B. viele Veranstalter als Egypt die Zahlung auf deutsche Konten verlangen, kann man die auch gut packen. Ggf. helfen auch die Behörden (Geldwäsche, Steuer), so daß man manchmal auf den Sicherungsschein verzichten kann.
Die Behörden freuen sich übrigens immer über Hinweise, wenn im Ausland ansässige Firmen ihr Geschäft über deutsche Bankkonten abwickeln, denn da entstehen häufig Steuerverkürzungen.
Glückauf
Antwort von joemurr am 02.01.2012 - 14:35 Naja, da hat er ein bisserl was durcheinander gebracht. Ein Vermittler braucht keinen Sicherungsschein ausstellen, er ist ja nur Makler einer bestimmten Leistung. Einfachstes Beispiel ist, wenn man eine Pauschalreise von X beim Reisebüro Y bucht; Y ist da nur der „Zwischenhändler“.
Anders sieht es aus, wenn der „Vermittler“ mehrere Leistungen zu einem Paket schnürt. Beispielsweise nimmt er eine Safari, hat noch den Hin- und Rückflug in petto und bietet dieses Paket an. Dann ist er wie ein Veranstalter zu behandeln und MUSS einen Sicherungsschein ausstellen.
Im Gegensatz dazu ist der Fall, wenn Du über ein Reisebüro eine Safari buchst und das Reisebüro organisiert Dir auch noch die Fliegerei. Dann ist das ganz klar eine Mittlertätigkeit.
Gruß
Joe
Antwort von a.d.a.m am 02.01.2012 - 14:40 Habe nochmal mit einem anderen gesprochen. Scheint so zu sein, dass wenn ich nur eine Safari buche, ich hier keinen Sicherungsschein erhalte. Erst wenn er mir hier ein Paket schnürt mit Flug etc. so wie joemurr es gesagt hat.
Grüße
Adam
Antwort von joemurr am 02.01.2012 - 14:54 Genau Adam, wenn Du nur eine Einzelleistung buchst, bekommst Du keinen Sicherungsschein bzw. ist der Veranstalter der Leistung nicht zur Ausstellung eines solchen verpflichtet.
Hintergrund des Sicherungsscheins war die Insolvenz vieler maroder "Klein"-Veranstalter, die preiswerter angeboten haben als renommierte Unternehmen, und bei denen viele Pauschalurlauber halt dann in die Röhre gekuckt haben.
Sitzt "Dein" Veranstalter im Ausland, wird es unter Umständen schwierig im Falle einer Insolvenz desselben Deine Ansprüche durchzudrücken. Da greift dann das, was Uwe geschrieben hat.
Kann gut gehen, muss aber nicht
oder besser
Kann schief gehen, muss aber nicht.
Kommt halt darauf an, wer Dein Veranstalter ist. Aber auch eine guter Name ist kein Garant für eine "saubere" Abwicklung im Fall der Fälle.
danke für die Antworten - wieder was gelernt (Pauschalreise - Sicherungsschein; Gepäck kaputt - sofort ankreiden oder auf Rückflug ). Man lernt jeden Tag dazu
Habt ihr auch Tipps bezüglich der Buchung einer Safari? Ich würde jetzt einfach eine Safari bei einem Vermittler aus Deutschland, aus dem Fränkischen Wendelstein, buchen. Gibts da was zu beachten, oder einfach `falls was schief geht - Risiko des Lebens`? Es hat ja vor einigen Monaten Orca erwischt und ich würde ungern zuzahlen (oder mindest eine Anzahlung leisten) und dann nichts davon haben...
Grüße
Adam
Antwort von a.d.a.m am 02.01.2012 - 18:47 übrigens - ich würde nur die Safari buchen - Flug mache ich dann selbst, da es günstiger ist. Gibts eine Reiseausfallversicherung oder sowas?
Antwort von Uwe-Re am 02.01.2012 - 19:22 Buch doch direkt beim Eigner bzw. beim Veranstalter vor Ort.
Antwort von 59wolfgang am 13.03.2012 - 08:47 Hallo a.d.a.m
habe alle Kommentare gelesen und meiner Meinung nach ist Einiges richtig zu stellen: wenn Du eine Leistung bei einem Veranstalter in Deutschland buchst, egal, ob 1 oder mehrere Leistungen, so ist der nach § 651 BGB verpflichtet, einen Reisesicherungsschein auszustellen, erst dann darf er zahlungen annehmen. Dies ist eine EU-Richtlinie und Deutschland und Österreich haben diese Richtlinie umgesetzt, gilt also für alle Veranstalter mit Sitz in D oder Oe!
ich hab im Moment dieselbe Diskussion mit einem Veranstalter mit Sitz im Sudan und Sitz der Bank in Berlin...
Außerdem verlangt er auch noch 30 % Anzahlung und hat unverschämte Stornokosten.
Mein Tipp: wenn es kein Veranstalter mit Sitz in Deutschland ist, lass die Finger davon!
Übrigens muss ein vermittler, z.B. Reisebüro, den Sicherungsschein des Veranstalters ebenfalls herausrücken, Du stehst also nie ohne Schutz da in Deutschland.
Gruß
Wolfgang
Antwort von joemurr am 13.03.2012 - 09:14 @59wolfgang
>...ist Einiges richtig zu stellen
Ja? Was genau wurde "falsch" gesagt?
>...1 oder mehrere Leistungen...
Falsch. Die Pflicht zur Ausstellung eines Sicherungsscheins ergibt sich nur bei einer Pauschalreise, nicht bei einer Einzelleistung.
Selbst wenn ich bei einem Veranstalter mehrere Leistungen buche, ergibt sich auch daraus nicht zwingend und grundsätzlich die Pflicht zu Ausstellung eines Sicherungsscheins.
Erst wenn Einzelleistungen zu einem Paket - oder besser - zu einer Pauschalreise (bestehend aus Transport- und Unterbringungsleistung) geschnürt werden, dann greift diese Pflicht.
>Übrigens muss ein vermittler...den Sicherungsschein...herausrücken
Auch falsch. Wenn es keinen Sicherungsschein gibt (siehe oben), dann kann der Mittler auch nichts rausrücken. Außer der Mittler vermittelt eine Pauschalreise oder paketiert selbst, dann ist er aber kein Mittler mehr, sondern selbst Veranstalter.
Zu guter Letzt würde mich interessieren, woher Du Deine "Richtigstellung" nimmst? Aus Wikipedia?
Gruß
Joe
PS: ob in dem alten Thread auch noch jemand mitliest, ist ebenfalls fraglich. Aber bewundernswert, dass Du Dich dafür extra hier im TNet angemeldet hast.
Antwort von 59wolfgang am 13.03.2012 - 16:39 @joemurr
>...zumindest liest ein joemuur den Thread noch...
>die Information entstammt nicht dem Niveau Wikipedia sondern dem Niveau § 651k BGB, auch eine einzelne Leistung wie z.B. eine Safari ohne Flug muss demnach durch Sicherungsschein gesichert sein
>so stellt z.B. jeder große Veranstalter wie z.B. NEC oder TUI einen Sicherungsschein aus, wenn ich nur ein Hotel gebucht habe!
>seriöse Veranstalter stellen ohne nachzufragen einen Sicherungsschein und auf dies gilt es aufmerksam zu machen, auch wenn diesen Hinweis kluge Menschen für "bewunderswert" halten.
Mich stört einfach, wie viele kleine und dubiose Veranstalter die Taucher betrügen und im Insolvenzfall über alle Berge sind. Ich bezahle für meine Reise gerne ein paar Euro mehr und weiß, dass ich gut aufgehoben bin!
gruß
Wolfgang
Antwort von joemurr am 13.03.2012 - 22:12 @59wolfgang
Du hast Recht, ich lag falsch.
Bei Kreuzfahrten muss der Veranstalter einen Sicherungsschein ausstellen, sicherlich weil die Kreuzfahrt an sich ja aus Unterkunfts- und Beförderungleistung zusammengesetzt ist.
Ich weiß es nicht, aber kann mir durchaus vorstellen, dass eine Safari auch eine Kreuzfahrt in diesem Sinne darstellt.
Insofern, Asche auf mein Haupt, und sorry für meine Falschaussage.
Gruß
Joe
Antwort von kwolf1406 am 14.03.2012 - 14:03 ...lesen tu ich
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