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Spezialkurse vonPadi
Abgesandt von olli31 am 20.11.2004 - 08:11:

Hallo!
Ich würde gern mal wissen,wie andere Verbände
es Handhaben z. B. Trockentauchen oder Eistauchen den Schülern zu vermitteln.
Ich bekam mal die Frage,ob man bei Padi
einen Trockikurs machen muß um damit zu tauchen.
Meiner Meinung nach Schwachsinn............
Aber ich möchte gern Fakten rüberbringen,die ich im Moment aber nicht habe,da ich (außer von Padi)
keine "Standarts" von anderen Verbänden kenne.
Ich bedanke mich schon mal im vorraus für
eure Antworten.................



Antwort von Tauchschule-Unlimited Registriertes Mitglied am 20.11.2004 - 10:14
Hallo Olli31,
interessante Frage!
Grundsätzlich kannst du als Privatperson natürlich mit einem Trocki auch ohne Ausbildung tauchen(ist aber nicht zu empfehlen s. diverse Unfälle). Das ganze wird dann brisant, wenn du einen Unfall hast und der durch den Gebrauch deines Trocki`s entstanden ist. Dann kann die Unfallversicherung, von der Leistungspflicht zurücktreten oder sie nicht vollständig leisten.
Das kann sich auch auf evtl. Druckkammerbehandlungen beziehen.
Abgesehen von den o.g. Problemen sollte dich auch kein *** oder ** oder PADI Rescue etc. ohne
Trockiausbildung mitnehmen. Denn auch hier können
eventuell, je nach Lage des Vorfalls, Straftatermittlungen oder zivilrechtliche Verfahren auf den Buddy zukommen.

Nun zu den erfreulichen Sachen.
Die Ausbildung zum Trockentaucher sieht bei der CMAS, PADI und einigen anderen fast gleich aus.
Es gibt minimal Anforderungen und was der TL darüber hinaus macht ist sein Ding.
Von Vorteil ist es, wenn du dich mal vorher
erkundigst ob der TL über ein gutes Schwimmbad verfügt(mind. 3,50 Tiefe) damit du vor dem Freiwasser auch die nötigen Fingerfertigkeiten erlernen kannst.
Manche TL gehen auch direkt ins Freiwasser in den flachen Bereich.

So long, ich hoffe dir geholfen zu haben

Patrick
Info@tauchschule-unlimited-wuppertal.de

P.S.: Für Minimalanforderungen CMAS schau mal unter www.CMAS-Germany.de

Antwort von andreasrichter Registriertes Mitglied am 20.11.2004 - 10:19
Ja was jetzt?!?

War die Frage Schwachsinn, weil die Antwort im Voraus schon bekannt war?
Oder war/ist es jetzt Schwachsinn, sich vor der Benutzung von Tauchequipment mit dessen Handhabung vertraut zu machen?

An der Börse heißt es: "Informiert ist ruiniert..."
Nur wenn mich ein TL ohne Sicherungsleine unter eine 10cm dicke Eisschicht locken will, weiß ich was ich machen muß.

MfG
Andreas
Antwort von Tauchschule-Unlimited Registriertes Mitglied am 20.11.2004 - 11:04
Hallo Andreas,

na na ein bischen überspitzt oder?

Das man sich vor Gebrauch eines neuen Ausrüstungsgegenstandes damit vertraut machen soll ist wohl klar oder?
Aber alleine die Bedienungsanleitung zu lesen macht einen Taucher nicht vertraut mit seinem Trocki. Bei einer Lampe mag das funktionieren,
z.B. beim Kreisel nicht.
Oder bist du da anderer Meinung?????????
Gibts tatsächlich TL die ohne Leine unter Eis einem Änfänger das Eistauchen beibringen wollen?
Wenn ja dann solltest du was dagegen machen.
Das ist dein Ding.

Viele Grüße
Patrick
Antwort von Nowotaucher Redaktionsmitglied am 20.11.2004 - 11:12
@Patrick
"Abgesehen von den o.g. Problemen sollte dich auch kein *** oder ** oder PADI Rescue etc. ohne
Trockiausbildung mitnehmen. Denn auch hier können
eventuell, je nach Lage des Vorfalls, Straftatermittlungen oder zivilrechtliche Verfahren auf den Buddy zukommen."

Wieso sollte dem so sein? Gibt es dazu irgendwelche Gesetze oder Vorschriften?

Gut Luft,

Andreas
Antwort von Ottonormaltaucher am 20.11.2004 - 12:41
qOlli31
Offensichtlich wollen Dich Padiisten dumm quatschen....

Ob Versicherungen im Schadensfall leisten oder nicht liegt nicht daran ob im Trocki getaucht wird oder ob ein Trocken- Speciality gemacht wurde, sondern beruht einzig auf dem Versicherungsvertrag.

Versicherrungsverträge oder Gesetze die ausgerechnet das Trockentauchen oder das fehlene Specialitykärtchen als unversichertes Risiko zum Ausschlussgrund haben gibt es nicht, also wird sich auch kein Schadensregulierer darauf berufen. Das betrifft auch die Übernahme von Druckkammerkosten.

Wegen der wenigen Kenntnisse die zum Trockentauchen notwendig sind musst Du Raffkes, die mit solcherlei Argumenten und sogar mit angeblich drohenden Zivil- und Strafverfahren hier auf Dummenfang gehen, kein Geld hinterherschmeißen... solcherlei haltlose Webesprüche sprechen für die Qualität ihre Ausbildung. Trockitauchen kann sich jeder leicht selber beibringen. Ich kenne hunderte Taucher die das gemacht haben.

So ein PADI- Dry Suit Diver Kärtchen habe ich aber auch. Nur, es war ein Kompesationsgeschäft, Geld würte ich für den Mumpitz nie ausgeben. Einmal im Trocki an der Wasseroberfläche 20m zu Boje geschwommen, während der "Instructor" schlotternd im Schneesturm en der Reling stand...das war´s.
Antwort von gunther Redaktionsmitglied am 20.11.2004 - 13:05
Hi,
ich kann aus VDTL Sicht folgendes dazu beitragen:
-Trocki-Kurs gibt es nicht, wer einen Kauft, wird dann von seinem TL einfach am Objekt ausgebildet, bei uns kann er im Schwimmbad testen und üben, und danach unter TL oder Assi Begleitung in einem flachen See üben üben üben

- Eistauchen
dies ist eine umfangreiche Sonderausbildung mit recht viel Theorie speziell in Richtung Medizin/Unterkühlung, Planung und Sicherung
dazu kommt dann ein oder zwei Tage am See mit
1. TG als "Mittaucher"
2. TG als Gruppenführer
3. TG als Sicherungstaucher
sowie ein TG als Leinenmann/frau
Notfälle und Einsatz des Sicherungstauchers werden geübt.
Diese Sonderausbildung war bei weitem die umfangreichste und schwerste, aber auch die schönste....

Generell macht Ausbildung immer Sinn wenn sie gut ist.

Was einem schon auffällt, ist, dass viele meinen rechtliche Konsequenzen anführen zu müssen, jedoch keiner eine Grundlage oder ein Urteil liefern kann.

Gruß
Gunther
Antwort von Black Diver Registriertes Mitglied am 20.11.2004 - 13:07
Dieser Spezialkurs ist normal bei einem Kauf von einem Trocki mit dabei,(aber Ausnahmen bestätigen die Regel)
Antwort von Tauchschule-Unlimited Registriertes Mitglied am 20.11.2004 - 14:03
Hallo zusammen,

@ Nowotaucher:
z.B. bei einer Konstellation wo ein Anfänger CMAS *, PADI OWD oder .....
mit einem in Gruppenführung ausgebildeten Taucher sich ins Wasser begibt, so hat der Gruppenführer
eine gewisse Garantenstellung.
Wenn er grob fahrlässig handelt(Wo sich die Rechtssprechung individuell an den gültigen Ausbildungsinhalten und Sicherheitsvorschriften großer Organisationen wie z.B. der CMAS orientiert) kann hier eine rechtliche Ausweitung zum Nachteil des Gruppenführers erfolgen.
Das ist schon immer so gewesen.
Bei einigen Unfällen in der letzten Zeit wurden
die Ausrüstungen der Taucher durch die Sta. sichergestellt. Ein Sachverständiger hat dann die
Ausrüstung auf Veränderungen außerhalb der CE- Zulassung geprüft und nach Fehlerursachen gesucht.
Dabei wurde dann auch eine Würdigung des Unfallherganges in Bezug auf die taucherische Qualifikationen der Taucher durchgeführt.
Hierbei werden u.a. die Sicherheitsstandards und
Ausbildungsvorschriften der Verbände als Grundlage benutzt.
Aus dem normalen Leben gesprochen:
Wenn einer besoffen ein Auto fährt und nicht der Halter ist, dann kriegt der Halter(als Verantwortlicher) grundsätzlich auch eine Anzeige und muß dann sehen wie er da raus kommt.
Zu den Quellen, tja werde mal versuchen einige
Sachen zu bekommen (Urteile etc.) Ist aber schwer
wegen dem Datenschutz.
Meines Wissens nach gibt es aber bezüglich des Trocki`s kein detaliertes Urteil. Ist aber auch egal, da hier grundsätzlich die Möglichkeit einer
rechtlichen Würdigung besteht.
Seht das alles bitte nicht so eng, da die Wahrscheinlichkeit einer solchen Ausweitung ja
eher als gering anzusehen ist.
Dennoch ist meine Meinung:

"Bevor ich mit dem Trockenen in der Tiefe rumtauche sollte ich im sicheren Bereich
ausreichend Erfahrungen gesammelt haben.
Es sollte auch immer ein geeigneter Ausbilder dabei sein(im Wasser!) um mir bezüglich Fertigkeiten und Trimmung Tipps zu geben.
Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Taucher
aus über 30m beim zweiten TG im Trockenen
mit den Beinen nach oben den direkten Weg zur
Oberfläche nimmt.

@Ottonormaltaucher
Tja schade, ein bischen objektiver wäre schön.
Man muß keine Karten für Geld sammeln. Auch ich bin der Meinung, daß eine Trockiausbildung beim
Anzugkauf kostenfrei mit dazu gehört.
Übrigens: Trockiausbildung gibt es nicht nur nach
PADI, sonst hätten die es wahrscheinlich als Markenzeichen schützen lassen(War nur Spasssssss!)

Ansonsten, viel Spaß bei Trocki tauchen mit
Trockigrüßen

Patrick
Antwort von Nowotaucher Redaktionsmitglied am 20.11.2004 - 16:59
Hallo Patrick,

mir ist das Thema Garantstellung durchaus bekannt. Allerdings hat das Thema nichts mit der Brevetierung Gruppenführung zu tun, sondern die Garantstellung hat immer der erfahrenere Taucher. Das kann in einer Gruppe mit OWD, CMAS*, Gruppenführer & RescueDiver schon mal der OWD sein. Auch dann ist die rechtliche Lage mehr als kompliziert, denn es geht hier nicht um Gruppenführung als solche, sondern um die Pflichten eines Buddies. Was diese Pflichten sind, bzw. wenn diese verletzt werden, ist nicht (rechtlich) eindeutig festgelegt, sondern wird in jedem Fall einzeln geprüft. Zu den Pflichten eines Buddies gehört aber nicht, zu überprüfen, ob sein Partner ein Trockentauchbrevet hat, was schon einmal deswegen schwierig wäre, weil (meines Wissens) gar nicht alle Organisationen dieses Brevet anbieten. Also in diesem Bereich schon mal keine Panik.

"Bei einigen Unfällen in der letzten Zeit wurden
die Ausrüstungen der Taucher durch die Sta. sichergestellt" Soweit ich weiß, wird bei tödlichen TU immer die komplette Ausrüstung sichergestellt. Das hat aber nichts mit dem Trockibrevet zu tun.

"Wenn einer besoffen ein Auto fährt und nicht der Halter ist, dann kriegt der Halter(als Verantwortlicher) grundsätzlich auch eine Anzeige und muß dann sehen wie er da raus kommt." Abgesehen davon, dass Autovergleiche immer gerne genommen werden und noch lieber hinken, ist dieser wirklich nicht richtig. Der Halter ist nicht uneingeschränkt haftbar für die Aktionen des Fahrers. Frag einmal nach, wieviele Väter eine Anzeige bekommen, weil ihre Kinder mit Papas geliehenem Auto Unsinn gemacht haben.

Zum Thema Versicherungen: Das hängt von der jeweiligen Versicherung ab und sollte geprüft werden. Bei DAN ist die Versicherungsleistung unabhängig von Brevet oder Tauchgas. Beim Thema Lebens-, Berufsunfähigkeitsversicherung etc. muss man sich erkundigen. Bei manchen Versicherungen ist Brevetierung etc. egal, solange man als Taucher gemeldet ist. Ich habe mich bei meiner BU extra gefragt. Sie wollten nur wissen ob ich generell brevetiert bin. Ich fragte extra nach, aber auch hier ist es sogar egal, ob ich für das Gas mit dem ich tauche auch brevetiert bin.

Ist ein Trockentauchkurs wichtig? Das hängt mal wieder ganz vom TL und natürlich den Umständen ab. Ich persönlich habe Trockentauchen wie viele meiner Bekannte ohne Kurs gelernt. Allerdings habe ich es mir nicht allein beigebracht, sondern unter Anleitung von erfahrenen Trockentauchern. Ganz allein sollte man es auf jeden Fall nicht machen.

Immer gut Luft (auch im Anzug),

Andreas
Antwort von gunther Redaktionsmitglied am 20.11.2004 - 17:47
Hi,
etwaige Urteile gibt es immer in einer dem Datenschutz genügenden Ausfertigung, also einfach nur die Urteils-Urkunden Nr. und wenn mögl. den Gerichtsstand angeben, danach findet man es schon.

Meine Unfallvers. deckt den Sporttauchbereich mit ab. Es wurde nicht hinterfragt, was jedoch auch kritisch seien könnte, ein Richter hätte zu beurteilen, wo eben die Grenzen des Sporttauchens liegt. Wenn ich z.B. auf 60 Meter mit Luft verunglücke oder eben mit Trimix tiefer etc.
Kann den unterschiedlich Recht gesprochen werden, wenn 2 Taucher der eine mit der andere ohne Brevet, einen gleichen Unfall erleiden?

Gruß
Gunther
Antwort von Nowotaucher Redaktionsmitglied am 20.11.2004 - 18:29
Hallo Gunther,

das gute bei meiner BU ist, dass sie tatsächlich nur den Begriff "Taucher (nicht beruflich)" nennt, und auf Nachfrage unabhängig von Tiefe, verwendeten Gasen etc. greift.

Das mit dem unterschiedlichen Recht verstehe ich nicht so ganz. Wie meinst Du das?

Gut Luft,

Andreas
Antwort von Tauchschule-Unlimited Registriertes Mitglied am 20.11.2004 - 18:31
Hallo Andreas und Gunther,

grundsätzlich möchte ich erstmal betonen das ich die Diskussion und die objektive
Führung dieser Diskussion sehr gut finde.

Also @Andreas:
Abgesehen davon, dass Autovergleiche immer gerne genommen werden und noch lieber hinken, ist dieser wirklich nicht richtig. Der Halter ist nicht uneingeschränkt haftbar für die Aktionen des Fahrers. Frag einmal nach, wieviele Väter eine Anzeige bekommen, weil ihre Kinder mit Papas geliehenem Auto Unsinn gemacht haben.

Da liegst du leider nicht ganz richtig, ein Vater
ist für seinen Pkw grundsätzlich verantwortlich und muß diesbezüglich nachweisen, dass er
alles zumutbare getan hat um eine unberechtigte
Ingebrauchnahme durch seinen Junior zu vermeiden.
Das wird im dann Einzelfall geprüft.

Ach so, zur Trocki Ausbildung:
Natürlich wir jede Situation im Einzelfall geprüft.
Bezüglich des Trockibrevets, möchte ich noch folgendes hinzufügen.
Man braucht nicht unbedingt ein Brevet. Dies
ist nur eine Form des Nachweises einer Erfahrung
und Sachkunde mit dem Trockenen.
Aber seien wir mal ehrlich.
Bei Tauchern die schon lange Trockentauchen, wird anhand der LOG`s sowieso von der entsprechenden
Erfahrung ausgegangen.
Das Hauptproblem liegt doch hier eher beim
Anfänger im Trockentauchen, er sollte mit einem
Sachkundigen(muß nicht Tauchlehrer sein)langsam an die Sache rangehen.
Denn die Sicherheit und Erfolgserlebnisse sollten hier im Vordergrund stehen.
@Gunther
Du hast recht, viele Versicherer hinterfragen das nicht.
Bei späterer Würdigung trift der Richter dann eine
Einzelfallentscheidung.
Ein heikles Thema ist hier besonders die Lebensversicherung. Der Versicherer zahlt ja nicht weil er es so toll findet. Die Versicherungen suchen dann nach einer Möglichkeit der Nichteintrittspflicht.


So long genug Argon im Anzug

Patrick

Antwort von Nowotaucher Redaktionsmitglied am 20.11.2004 - 18:35
Hallo Patrick,

da haben wir uns missverstanden. Ich meinte nicht, dass die Kiddies mit Papas Auto unerlaubt durch die Gegend ziehen, sondern mit Führerschein das Auto zur freien Verfügung gestellt bekommen haben. Vater ist (wirtschaftlicher) Halter des Wagens aber nicht verantwortbar zu machen, wenn die Kinder besoffen durch die Gegen fahren.

Gut Luft,

Andreas
Antwort von Tauchschule-Unlimited Registriertes Mitglied am 20.11.2004 - 18:46
Hallo Andreas,

sorry hab ich wohl falsch verstanden.
Klar kann der Halter hier nicht direkt haften,
weil es ja Vertrauensklausel gibt, wonach der
Vater hier von dem rechtsgetreuen Verhalten des Kindes ausgeht.
Beim Tauchen würde ich das so interpretieren,
FUN DIVE:
Mein Buddy sagt mir er hat schon zig Tauchgänge
mit dem Trockenen. Faktisch ist das aber sein erster, wenn es jetzt zum Unfall kommt, sollte man mir nichts anhaben können, da es ja einen
Vertrauensgrundsatz gibt.
Hiernach bin ich ja nicht verpflichtet mir einen
Schein vorlegen zu lassen.
Ausgenommen sind Ausbildungstauchgänge, hier greifen andere Anforderungen.

Übrigens ich bin bei Aquamed versichert. Denen
ist das Brevet egal, aber du mußt nach den
Regularien eines anerkannten Ausbildungsverbandes tauchen.
Jetzt die Preisfrage:
Was zum Teufel ist denn anerkannt?

Gruß
Patrick
Antwort von Iris am 21.11.2004 - 18:05
Also, mir hat ein Kumpel (damals CMAS***, heute TL**) tauchen im Trocki beigebracht (Rollen beim "simulierten unkontrollierten Aufstieg, Tarierübungen...) Ich denke, daß das gar nicht so schwierig und problematisch war. Heute bin ich selbst TL* und habe kein Trockentauch-Brevet. Ich würde auch nie auf die Idee kommen, jemanden nach dem Brevet zu fragen, sondern ob und wieviele TG im Trocki. Wenn es am Anfang nicht so gut klappt, dann versuche ich, so viele Tips wie möglich zu geben. Die meisten, die sich einen Trocki kaufen, können sowieso tauchen. Ich finde, man kann wirklich aus und mit allem Geld machen, wenn man will. Von versicherungsrechtlichen Konsequenzen ohne Trockentauch-Brevet habe ich noch nie gehört.
Gruß Iris
Antwort von Ottonormaltaucher am 21.11.2004 - 19:52
@Patrick
Zitat. "Übrigens ich bin bei Aquamed versichert. Denen ist das Brevet egal, aber du mußt nach den
Regularien eines anerkannten Ausbildungsverbandes tauchen"

....stimmt nicht. Die Aquamed und auch sonst keine Versicherung hat die Einhalung der "Regularien" der Ausbildungsverbände zur Bedingung. Hier klicken. Die "Regularien" der Ausbildunsverbände sind nur für IHRE Ausbildung gedacht und haben keinerlei Einfluss auf die Leistungspflicht der Versicherer außerhalb ihrer Außbildung.

Von der Leistungpflicht befreit sein können die Versicherungen nur bei Tauchgängen die nicht nach den "Empfehlungen" der "international anerkannten Verbände" des Freizeittauchens, das wäre beispielsweiese der VDST mit seinen Partnern, oder der Berufsverbände durchgeführt werden. So steht es in vielen Versicherungsverträgen und auch bei Aquamed. Damit sind beispielsweise die Standards von PADI außen vor, da PADI kein Verband ist.

Im Freizeittauchbereich geht in den Versicherungsbedingungen nicht darum die "Regularien" der selbsternannter Gurus von Ausbildungsverbänden einzuhalten, obwohl sie es gerne hätten sind sie trotz basteln an "ihrer" diesbezüglichen Norm glücklicherweise nicht dafür zuständig "Regeln" für Sporttaucher zu erlassen. Nein, es geht noch um die "Empfehlungen" der "international anerkannten" Sporttaucherverbände...womit Deine Frage: " Was zum Teufel ist denn anerkannt" sich von alleine beantwortet.
Versicherungsbedingungen sollte man halt lesen bevor man unterschreibt.

Persönlich wurde ich Verträge mit solch schwammigen Formulierungen nicht abschließen- man muss sich ja nicht ohne Not zum Spielball profitorientierter Schadensregulierer machen, denn die sind bekanntlich an gedrückten Leistungen beteiligt und solche Formulierungen laden zur Leitungsverweigerung bzw. "großzügigen" Vergleichen ein
Antwort von Iris am 21.11.2004 - 20:41
Du kannst also Aqua Med empfehlen? Ich bin da nämlich auch versichert, danke für den Link, so kann ich mir nochmal die Bedingungen ausdrucken.
Viele Grüße von Iris
Antwort von testdivercmas am 22.11.2004 - 11:13
Hallo Ottonormaltaucher,

anhand deiner Äußerungen kann man hier den VDST fixierten engstirnigen Taucher erkennen der keinen
anderen Verband zuläst. Schade.

Zu deinen Äußerungen kann ich nur sagen, daß der VDST wohl hier mit internationaler Ebene nicht gemeint sein kann.
Wenn hier der idelle Teil der Verbände zu Rate gezogen wird dann die CMAS(da ist der VDST Mitglied und nicht die CMAS beim VDST).
Daneben gibt es dann noch die Verbände die den kommerziellen Teil darstellen und im RSTC vertreten sind. Wahrscheinlich sind das ja alle Hobby Truppen für dich.

Meines Wissens nach mußt du nach anerkannten Regeln eines Tauchsportverbandes tauchen um den
vollen Versicherungsschutz zu haben.
Dazu zählen natürlich die RSTC Verbände.

Was macht übrigens das Trimix Programm des VDST?
jahrelang wurde Trimix als TEKI Gas verschrien und Trimix Taucher als Wahnsinnige Rekordjäger
klassifiziert.
Hier kann man nur sagen, was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.
Schade Schade.

Noch viel Spaß beim Grübeln

Testdivercmas
Antwort von gunther Redaktionsmitglied am 22.11.2004 - 13:14
@Novotaucher

Wenn es so wäre, dass man ein Brevet haben müsste, damit die Vers. zahlt, hieß dies doch, dass ein Unfall unterschiedlich gewertet würde, je nachdem ob Brevet vorhanden oder nicht. Da ein Brevet jedoch gesetzlich nicht vorgeschrieben ist (wie .z.b. Führerschein) würde in diesem Fall unterschiedlich Recht gesprochen.

Es ist wirklich sehr auffällig, dass viele Rechts-Vermutungen und Theorien ausgestellt werden, jedoch keiner ein Urteil oder ein entsprechendes Gesetz benennen kann.

Ich habe eine Unfallversicherung dort steht z.B.:

Mitvers. Unfallereignisse:
"Tauchtypische Gesundheitsschäden"
im weiteren Verlauf werden Berufstaucher ausgeschlossen.

Es wird Ergänzt "...der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf tauchtypische Gesundheitsschäden wie ... Caisson oder Trommelfellverl., ohne dass ein Unfallereignis, d.h. ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, eingetreten sein muss."
+ "...Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter Wasser" werden eingeschlossen, dto. Erfrieren.

Kein einziges Wort über "anerkannte" oder sonstige "Ausbildung" keine ****-oder andere Stern-Regel. Keine anerkannten Regeln des Tauchsportes etc....


Nur mal so, diese dynamische Versicherung kostet für meine Frau und mich bei Summen jeweils über €250.000 bei Vollinvalidität und massiver Dynamik
€139,20 für beide p.a.

Nein das Unternehmen nenne ich hier nicht, ich bin auch kein Ver.-Vertreter oder sonst was.

Gunther
Antwort von Nowotaucher Redaktionsmitglied am 22.11.2004 - 14:06
@Gunther

alles klar, so habe ich das auch gemeint! Ich wundere mich auch immer, wenn bei "Braucht man Brevet X"-Fragen immer sofort rechtliche und versicherungstechnische Bedenken geäußert werden.

Wie schon geschrieben, ist bei meinen Versicherungen die Sachlage ähnlich.

Immer gut Luft,

Andreas
Antwort von Tauchschule-Unlimited Registriertes Mitglied am 22.11.2004 - 14:59
Hallo zusammen hier nochmal was zum diskutieren:
Auszug Aquamed Versicherungsbedingungen:

4.1 Kein Versicherungsschutz besteht für folgende
Unfälle.
4.1.
5.1 Tauchgänge, bei denen die Empfehlungen
international allgemein anerkannter Verbände
für das Freizeittauchen oder Bestimmungen der
Unfallverhütungs Vorschriften
"Taucherarbeiten" der Berufsgenossenschaft
grob fahrlässig nicht beachtet werden;

So, was sind nun international anerkannte Verbände.
Bitte keine VDST Diskussion :o

Einfach mal objektiv beleuchten.
Eventuell kann ja jemand Licht ins Dunkel bringen.


Gruß
Patrick
P.S. Diesen Beitrag gibt es auch bei einigen
Lebensversicherungen
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 22.11.2004 - 15:03
@testdiver
Intersante Ausführungen.
@all
Der Versicherungsschutz entfällt nur bei Verstoß gegen die vertraglichen Bestimmungen der Versicherung und bei grober Fahrlässigkeit/Vorsatz. Per Defintion sind alle Umstände des Unfallhergangs zu berücksichtigen, also nicht nur jodeln ohne Jodeldiplom. Als Richtschnur dient zunächst die EU-Norm. Da da nichts von Trockentauchen ohne Schein steht, sind die anerkannten Regeln der Technik (untechnischer Ausdruck) heranzuziehen. Anders, was sagen also die gewerblichen und gemeinnützigen Ausbildungsorganisationen. Steht da irgendwo, daß man ohne Schein nicht Trockentauchen darf? Ich glaube nicht. Wenn ich mich mit der Handhabung der Ausrüstung vertraut gemacht habe, wird mir die Versicherung den Versicherungsschutz nicht entziehen können. Tauche ich zum ersten mal trocken (Bodensee, 40 Meter, Winter) könnte man schon mal darüber nachdenken, ob das nicht grob Fahrlässig ist, aber das ist Motoradfahren ohne Helm auch. Im Strafrecht sind wir noch nicht soweit, daß wir das Unfallopfer anklagen. Vielleicht den Buddy, Ok, aber nicht das Opfer. Das Mittelalter haben wir hinter uns.
Antwort von Nowotaucher Redaktionsmitglied am 22.11.2004 - 15:25
@Patrick,

nur um auf der sicheren Seite zu sein würde ich mich deswegen dann tatsächlich nicht bei Aquamed versichern. Denn neben Deiner Frage nach den "Empfehlungen international allgemein anerkannter Verbände" (alles tiefer 40m mit Luft fällt hier schon mal raus) wäre mir auch das "grob fahrlässig" sehr suspekt.

Gut Luft,

Andreas
Antwort von Ottonormaltaucher am 22.11.2004 - 15:47
@testdivercmas
....erst lesen dann bellen.
Es geht darum dass hier Vertragsbestandteile genannt werden die nachweislich so in keinem Vertrag stehen- also auch nicht Bestanteil sein können.

Grundsätzlich ist festzustellen dass kein deutscher Richter die Regularien von Ausbildungsfirmen wie PADI zur Grundlage eines Urteils macht. Der alte Mann von Hettlingen bzw. die ihm ergebenen Geschäftspartner sind nicht dafür zuständig Regularien für das Freizeittauchen in Deutschland zu erstellen. Dir bleibt es ja unbenommen nach seinen Vorstellungen zu tauchen- die meisten interessiert das nicht.

PADI und die RSTC sind im Sinne der Vertragstexte auch keine internationalen Verbände des Freizeittauchens, da für Verbände (immer e.V.) das Vereins- und Verbandsrecht gilt und nicht das Gewerberecht, sondern ein Zusammenschluss gewerblicher Tauchschulen (SSI etc.) oder "Profis"... eben: "Professional Association of Diving Instructors"

Wenn Du ein solcher Schlauberger bist, wie Dein Nick ja auch vermuten lässt, der weiß dass die Regularien gewerblicher im Ausland ansässiger Ausbildungsfirmen oder der RSTC einem Urteil in der BRD zugrunde liegen, nenne doch mal das Urteil, alles andere ist Angstmache mit heißer Luft in der Absicht unsinnige Brevets zu verkaufen.
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 22.11.2004 - 16:37
@Otto
Immer locker bleiben und zum Kern des Themas zurück. Was sind die anerkannten Regeln des "Freizeit"-tauchens in der BRD, bzw. wer bestimmt sie. Das ist eine juristische Grauzone ohne gleichen. Du wirst nur allen gemeinsamen Mindeststandarts zugrunde legen können. Die Versicherungsbedingungen sind ja bewußt unklar gehalten.
@novotaucher
Die Möglichkeit des Entzuges des Versicherungsschutzes wegen grober Fahrlässigkeit besteht immer. Du bist auch bei VDST (Gerlingkonzern) mit Presslufttauchen über 40 Meter (bewußtes Überschreiten), tauchen mit einem System in Kaltwasser, Dekotauchgänge (wahrscheinlich), Solotauchen, tauchen im Kaltwasser mit Warmwasserautomaten raus.
Antwort von Nowotaucher Redaktionsmitglied am 22.11.2004 - 17:24
@Detlef,

und damit scheidet die Gerlingversicherung auch aus. Ist aber natürlich verständlich, dass die VDST Versicherung sich an die VDST Regeln hält. Die Frage ist nur, ist das tatsächlich irgendwo so definiert?

Gut Luft,

Andreas
Antwort von Tauchschule-Unlimited Registriertes Mitglied am 22.11.2004 - 17:43
Hallo zusammen:

@Detlef und Nowotaucher
Ich sehe das genau wie Ihr man bewegt sich hier in einer Grauzone und die absolute Gewissheit tritt ein wenn der Fall der Fälle als Einzelfall
entschieden wird.

Grundsätzlich stimmen wir aber überein, dass man sich vor dem Tauchen im Trockenanzug einweisen lassen sollte.
Dabei ist es der Sicherheit nicht abträglich, wenn mann es mit einem erfahrenen Trockentaucher macht oder sich an einen TL / Assi wendet.
Denn nur so ist man auf der sicheren Seite.

@ Otto
auch hier kann ich nur Detlef bepflichten, immer locker bleiben.
******
Es geht darum dass hier Vertragsbestandteile genannt werden die nachweislich so in keinem Vertrag stehen- also auch nicht Bestanteil sein können. (Otto...)

Hallo Otto....
Übrigens hab ich die Vertragsauszüge von meinem
Posting über dein link gezogen(Otto...:Huch kann das sein?)
Daher handelt es sich um Vertragsbestandteile die
wirklich so veröffentlicht sind!
Du kannst dir sicher sein, wenn ein Taucher nach einem Verband ausgebildet ist, dann werden bei einer zivilrechtlichen Prüfung auch die Ausbildungsinhalte des Verbandes bezüglich der Qualifikation des Tauchers angeführt.:o
Damit dürfte ja so langsam alles unter der Überschrift Grauzone gesagt sein.

Viele grüße mit dichtem Trocki

Patrick



Antwort von gunther Redaktionsmitglied am 22.11.2004 - 19:19
Patrik hat sicher genauso recht wie Otto e.a.,
wenn es knallt versuchen die meisten Vers. den Notausstieg. Dann wird geprüft ob der Verunfallte
grob fahrlässig gehandelt hat, in dem er Risiken
eingegangen ist, von denen er annehmen mußte, dass
sie nicht seiner Ausbildung und Erfahrung entsprechen.

Zurück zum warmen Trocki:
Die meisten haben es wohl ohne Kurs gelernt, sind aber hoffentlich eingewiesen worden und haben entsprechend unter Aufsicht geübt.
Dann dürft auch die Versicherung kein Problem sehen.

Wer von Euch hat denn ein Trocki-Brevet? Ich hab keins.

Gunther
Antwort von Nowotaucher Redaktionsmitglied am 22.11.2004 - 19:43
@Gunther:

(Schamhaft den Finger hochheb) Isch!

Allerdings hatte ich vorher 2 Jahre Trockierfahrung - auch hier ging es um eine Versicherungsgeschichte (im Rahmen von Tauchausfahrten eines Clubs).

Gut Luft,

Andreas
Antwort von ollli31 am 23.11.2004 - 02:15
So,..jetzt bin ich so schlau wie vorher...
Na, egal.Ich gehe mal zum Anfang...
Mein Buddy hat sich einen Trocki gekauft bei Ebay.
Da gibt es erstmal keine Brevets umsonnst!
Ich habe dann mit ihm Theorie(TL war dabei) und Praxis gemacht.
Da ich als Padi Divemaster Trainings TG`s begleiten darf,waren wir erstmal auf dem sicherem
Weg.Ich fande es nur Blödsinn danach noch ein Brevet zu kaufen.(warum?)
70 % meiner TG`S habe ich im Trocki gemacht,also denke ich ,daß ich auch die Erfahrung dafür habe.
Fazit:Um jedem Ärger aus dem Weg zu gehen ,habe ich ihm empfohlen ein Trockibrevet zu machen.
Das Beispiel mit dem Auto greift dann auch....
Man wird ja nicht immer mit dem Fahrlehrer
Auto fahren.
Für mich selbst ist dieses Thema auch Neuland und es wundert mich doch schon .......
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 23.11.2004 - 09:08
Also ich habe keins, als ich das Ding neu hatte haben ich das zunächst im Hallenbad (lacht nur) und dann in unserem Haussee ausprobiert. Immer Stück für Stück.
@Andreas
Es ist egal welche Versicherung du hast. Die Möglichkeit des Entzuges des Versichrungsschutzes besteht bei jeder Versicherung. Es gibt keine Definition was im Bereich tauchen grob Fahrlässig ist. Es handelt sich um Einzelfälle aus der Rechtssprechung an denen man sich entlang hangelt. Dabei sind nicht nur die Richtlinien des Verbandes der den Verunfallten ausgebildet hat entscheident, sondern die bereits angeführte Reihenfolge. Also eine Grauzone. Da der Richter sich nicht auskennt, wird er einen Sachverständigen beauftragen. Z.B. wenn ich die Fackeltaucher richtig verstehe, ist bei 30 Meter schluß. Der VDST geht von 40 Metern aus. Also sind wir spätestens bei 40 Meter in der Haftung, wenn ich aber nachweisen kann, das ich ausreichend Erfahrung über 40 Meter habe und die Ausrüstung dememtsprechend ist, sieht das schon wieder anders aus.
@ollli31
Du darfst als Teichmeister Trainningstauchgänge begleiten? Was ist den ein Trainningstauchgang? Nur so aus Intersse?
Antwort von hubble am 23.11.2004 - 09:43
@ottonormaltaucher

"man muss sich ja nicht ohne Not zum Spielball profitorientierter Schadensregulierer machen, denn die sind bekanntlich an gedrückten Leistungen beteiligt und solche Formulierungen laden zur Leitungsverweigerung bzw. "großzügigen" Vergleichen ein".

so einen schwachsinn habe ich noch nie gehört! ich arbeite seit 35 jahren für die unterschiedlichsten vers.-gesellschaften. aber das ein schadenregulierer auf provisinsbasis für nicht ausgezahlte entschädigungen bezahlt wird gibt es nicht. vorsicht vor verunglimpfungen! sonst sind wir wieder bei: "mögl. rechtlichen folgen". jeder vers.-vertrag ist nur so gut, wie er erklärt wird. jeder der lesen kann dürfte dann im bilde sein.
gruß vom bekennnenden vdst-taucher mit trockenbrevet
Antwort von Tauchschule-Unlimited Registriertes Mitglied am 23.11.2004 - 09:57
@Detlef, wenn du mit Tauchmeister olli31 meinst,
dann bezieht sich die die Fähigkeit zum
eigenständigen begleiten von Trainingstauchgängen
auf die PADI Ausbildung. Ist aber nicht bei
allen TG von PADI zugelassen.

Aber jetzt mal abgesehen von den
Ausbildungsregularien.
Einen Trainingstauchgang würde ich folgendermaßen
beschreiben: Ein TG bei dem neue Fertigkeiten
erlernt, Fertigkeiten optimiert, oder spezielle
Übungen unter Aufsicht eines geeigneten und in
diesem Bereich erfahrenen Taucher überwacht
werden.
Die Meinung bezüglich der Taucher, die einen
Trainings TG durchführen dürfen ist von
Ausbildungsorganisation zu
Ausbildungsorganisation verschieden.

Viele Grüße
Patrick
Antwort von gunther Redaktionsmitglied am 23.11.2004 - 10:37
@Tauchschule
ich bin der Meinung, dass ein TG bei dem neue Fertigkeiten vermittelt werden ein Ausbildungs-TG ist, Trainings-TG sollte die erlernten Grundzüge dann optimieren und verfestigen...
Ich finde bei einem Ausbildungs-TG sollte ein Ausbilder ausbilden.

Gruß
Gunther
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 23.11.2004 - 11:04
Richtig, wenn bei einem Tauchgang neue Fertigkeiten vermittelt werden, ist das ein Ausbildungstauchgang, egal welche Org.. Daher meine Frage, darf ein Teichmeister (ok, Divemaster) ausbilden bzw. Ausbildungstauchgänge verantwortlich führen. Immer noch aus Interesse.
Antwort von Tauchschule-Unlimited Registriertes Mitglied am 23.11.2004 - 17:14
@Detlef
Sorry hatte mir schon gedacht das du Ausbildungstauchgänge meinst und diesbezüglich ausgeführt. Welche Ausbilderstufe diese durchführen darf, hängt vor der Ausbildungsorganisation ab.
Der Divemaster darf nach PADI die Tauchgänge beim
Trockenspezialkurs im Freiwasser führen,
sofern er selber Trockentaucher ist.
Ein Trockentauch abnahmeberechtigter Instructor muß aber die Ausbildung leiten(also am Gewässer sein).
Die Berechtigung zum führen der TG ist für jeden Spezialbereich einzeln geregelt.
Beim Tieftauchen darf nur der Instructor selber führen.

Viele Grüße
Patrick
Antwort von Ernst Voller Registriertes Mitglied am 23.11.2004 - 17:35
@Tauchschule-usw.
"Beim Tieftauchen darf nur der Instructor selber führen"

Wie tief taucht man denn da so?
Antwort von Tauchschule-Unlimited Registriertes Mitglied am 23.11.2004 - 19:14

Zu PADI
Die Frage wurde doch schon x mal in x Foren geführt.
Aber hier nochmal:
Tieftauchspezialkurs mit Preßluft
empf. Tiefengrenze 30m
max. zulässige 40m

Viele Grüße
Patrick
Antwort von und 26 Gäste Registriertes Mitglied am 23.11.2004 - 19:27
" Tieftauchspezialkurs mit Preßluft
empf. Tiefengrenze 30m
max. zulässige 40m"

Na dann absolviert ihr den Trockentauchkurs bestimmt auch
im Nassanzug...
Antwort von rainer Registriertes Mitglied am 23.11.2004 - 20:58
Naja, das hats bis zu 40. Frage gedauert bis die radikalen vdst-anhänger mal wieder meinen ihre firma sei die beste. ups, Firma ? wie sollte man die VDST Tauchsport Service GmbH sonst nennen ??
wenn ich mich recht erinnere steht im hgb was über gewinnerzielungsabsichen bei firmen aber das wird der tolle vdst doch nie nicht machen. also für mich ist das eine gnbh unter dem deckmäntelchen eines ev.
das ist natürlich nur meine sichweise
Rainer

ps heute schon richtung offenbach gebetet ???

Antwort von Tauchschule-Unlimited Registriertes Mitglied am 23.11.2004 - 21:05
und 26 Gäste...

Nö bei uns wird im Trockenen gelernt. Wird bei euch Dekokrankheit praktisch demonstriert?
Scheint so, oder? Kriegt man von Deko auch Troll Symtome?
Mach dir nichts draus, man kann dir bestimmt noch helfen!
Bevor du jetzt wieder nicht sachliches Zeug schreibst, hier eine Bemerkung:
Das ganze war nur Spaß, fass es auch so auf.

Soviel zu nicht objektiven Teil.

So long noch viel Spaß
Patrick
P.S.: 40m sind für den Sportbereich genug!
Antwort von und 26 Gäste Registriertes Mitglied am 23.11.2004 - 22:32
Nicht, dass ich hier die Absicht hätte, eine Verbandsdiskussion...
Nein, nein! Ich wollte mich nur bezüglich einer gewissen sprachlichen Unschärfe informieren.
@reiner: wenn ich dein Posting so lese, könnte ich beinahe glauben, Gunther schriebe neuerdings unter einem Pseudonym

@Patrick: du hast mich sogleich überzeugt - jetzt kenne ich den wahren Sinn des Begriffes "Trockentauchen".
Klar sind 40m genug - steht ja so auch im Logbüchlein...
Antwort von Ottonormaltaucher am 24.11.2004 - 03:28
Wie kann man sich nur Tauchschule- "Unlimited" nennen, im selben Posting aber die Feststellung "40m sind für den Sportbereich genug!" herausposaunen Glaube kaum dass "Unlimited" das was angeht

Ein Glück dass ich da nicht Kunde bin, sonst müsste ich auch, wenn ich ihre Speciality nicht kaufe, die in Aussicht gestellen verweigerten Druckkammerkosten, Zivilklagen,
Versicherungsprobleme und Strafverfolgungen befürchten
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 24.11.2004 - 09:19
@rainer
Wenn man sich bei den Struckturen des VDST nicht auskennt, sollte man sich nicht soweit aus dem Fenster lehnen und bullshit schreiben. Sachliche Kritik ist immer willkommen. Angriffspunkte gibt es genug.
@otto
Die rechtliche Seite hat nichts mit der Ausbildungsorg. zu tun. Mag sein, das sich die eine oder andere Org. ziemlich weit aus dem Fenster lehnt und Einzelfallentscheidungen als allgemeingültig verkauft.
@Patrick
Mal so eine praktische Sache. Wie kann ein Intructor die Ausbildung vom Gewässerrand leiten? Durch Hand auflegen? Macht ihr euch die Sache nicht zu einfach?
@u26G
Na, Urlaub vorbei und wieder im Geschäft. Kennst du eigentlich Destrucktivus aus Asterix? Du muß nur in Grün schreiben.
Antwort von und 26 Gäste Registriertes Mitglied am 24.11.2004 - 09:36
@Detlef
"Struckturen", "Destrucktivus"
Das mit dem Grün überlege ich mir noch...
Antwort von gunther Redaktionsmitglied am 24.11.2004 - 09:48
@ all
wie wär es, wenn wir wieder zum Thema über gehen, jeder hat seine Schwächen und Fehler. Ich z.B. tipp sie direkt....

Ansich ging es ja darum, ob man einen Trocki-Kurs benötigt um mit einem Trocki tauchen zu dürfen.

Die Antwort lautet: NEIN

dann ob man es denn lernen kann ohne Kurs: JA
dann ob ein Kurs Sinn macht: MAY BE
sollte man vorher üben: JA!!
und wo: Schwimmbad + Freiwasser
alleine: NEIN
mit wem: Jemandem der erklären kann
Müssen wir Andere wegen deren Meinung hauen: NEIN


Grüße: JA
VON GUNTHER

Immer daran denken, Tauchen sollte auch Spaß machen...........

Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 24.11.2004 - 10:15
@u26G
Entschuldige bitte meinen Tastensalat. Ich werde versuchen mich zu bessern. Ich sollte es einfach diktieren und den Salat meiner Serviceeinheit in die Schuhe schieben. Versuchs mal in Grün.
@Gunther
Tauchen soll auch Spaß machen Echt , u26G berichtigt bestimmt auch seinen CPU oder seine Gattin, aber das ist wahrscheinlich zu gefährlich. Gell, alter Nörgler.
Antwort von und 26 Gäste Registriertes Mitglied am 24.11.2004 - 10:21
@Gunther

Klar soll Tauchen Spass machen - nicht umsonst wurde in den Reihen des VDST der Begriff "Lusttauchgang" geprägt...
(Ist in der Praxis allerdings ähnlich zu bewerten wie "Tieftauchspezialkurs" )
Antwort von Tauchschule-Unlimited Registriertes Mitglied am 24.11.2004 - 10:44
@Otto.....
Tja, sollen wir für dich mal ein Forum unsachliches Bullshit schreiben aufmachen....
Da wärst du sicher super aufgehoben.
Übrigens beziehen sich die 40m auf die Ausbildungstg`s mit Pressluft bei uns.
Natürlich sind auch 100m und mehr bei uns kein Problem, aber nicht mit Luft!

@ Detlef
Hallo habe nicht behauptet das wir das so machen.
Gefragt wurde hier nach den Ausbildungsvorschriften!

@Gunther
schließe mich der Zusammenfassung an.

Viele Grüße
Patrick
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 24.11.2004 - 10:56
@Patrick
Die Frage bezog sich nicht auf deine Tauchbude, sondern auf die Ausbildungsrichtline. Und es handelt sich immer noch um echtes Interesse.
Antwort von Tauchschule-Unlimited Registriertes Mitglied am 24.11.2004 - 11:30
@ Detlef
Also man würde so ein Verfahren wie das wonach du gefragt hast als indirekte Supervision bezeichnen.
Der Divemaster führt den TG im FW und vertieft das vorher unter Instructor Aufsicht gelernte aus dem Schwimmbad.
Der Tauchlehrer würde hier für Rückfragen zur Verfügung stehen und sich den TG am Rand des Gewässers anschauen. Hierbei könnte er natürlich
nur Indikatoren wahrnehmen z.B. Blasenspur oder
visuelle Überprüfung des Gewässers.
Nur ein PADI Divemaster bzw. Assi Instructor ist hier als zertifizierter Assi gemäß PADI anzusehen(bei PADI Kursen).
Ab Divemaster werden die Kontrolle, Durchführung und die Überwachung von Ausbildungstauchgängen gelehrt.
Zum Instructor: Der kann natürlich bei dieser Art der Überwachung nur von Außen die Umstände wahrnehmen und muß sich deshalb auf seinen Assi bzw. Divemaster verlassen.

Viele Grüße
Patrick
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 24.11.2004 - 11:35
@Patrick
Danke, ist aber ein hohes Risiko oder nicht? Du mußt dich schon sehr auf deinen Divemaster verlassen können. Was ist wenn der Unfug macht oder der Schüler? Hast du dann nicht ein Problem?
Antwort von Tauchschule-Unlimited Registriertes Mitglied am 24.11.2004 - 11:52
@Detlef
Grundsätzlich ist der Divemaster wie ein Assi zu sehen, seine Ausbildung hat Bestandteile die
ihn für die o.g. Tätigkeit qualifizieren.
Dies Führung durch den Divemaster ist gemäß den Ausbildungsvorschriften also ok.
Der Instructor wird im Falle von Vorkommnissen immer mit ins Boot genommen. Für sein Handeln werden aber dann die Richtlinien des Verbandes
zugrunde gelegt.:o
Das zum formellen Teil.

Meine Meinung:
Aufgrund diverser Unterschiede zwischen einzelnen Divemastern und Assi und Instructoren,
würde ich mir ganz genau überlegen und beurteilen
welche TG ich meinen Divemaster führen lasse.
Wenn ich meinen Divemster führen lasse, dann kannst du davon ausgehen, dass ich voll hinter ihm stehe.
Persönlich finde ich es aber gut wenn der Instructor mit im Wasser ist, da er hier nur direkt alles mitbekommt und eventuell optimieren kann.

Gruß
Patrick

Antwort von Ottonormaltaucher am 25.11.2004 - 19:52
Alles Quatsch
Grundsätzlich befähigt die Divemasterausbildung NICHT zur Vermittlung der pracktischen Trockentauchkentnisse oder Begleitung im Trocki.
Jeder kann Divemaster oder Assistant werden ohne je im Trocki getaucht zu sein.

Außerdem beinhaltet der Trockikurs nur zwei Freiwassertrockentauchgänge und der brevetierende Instructor MUSS den letzten Tauchgang, entsprechend dem Brevetierungsverfahren, mit dem Schüler selber durchführen... also nicht wie "Unlimeted" nur am Ufer rumstehen.

Anscheinend sind "100 Meter und mehr" doch ein Problem" sind
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 26.11.2004 - 09:03
Jetzt wird es spannend. Dann belegt mal eure unterschiedlichen Ausführungen. Rein von der rechtlichen Seite (ohne Verbandsgetöse) hat Patrick bzw. der Padi-TL ein Problem. Er kann vom Ufer aus nicht überwachen, ob der Divemaster oder Schüler Unfug macht. Ich würde bei einem Unfall versuchen ihn in Haftung zunehmen. Arg. er ist verantwortlich für die Ausbildung und kann eine Überwachung nicht vom Ufer aus durchführen. Die Richtlinen reichen alleine nicht aus um ihn zu entlasten.
Dann macht mal, aber bitte ohne "Ich habe den besten Verband und der Rest ist doof"
Antwort von Tauchschule-Unlimited Registriertes Mitglied am 26.11.2004 - 13:49
Hallo zusammen,

@Otto
"Jeder kann Divemaster oder Assistant werden ohne je im Trocki getaucht zu sein" Richtig! Jeder
CMAS Assi auch! s. mal Ausbildungsvorschriften CMAS. Die sollten dann nur keinen Trockentauchgang führen!

"Anscheinend sind "100 Meter und mehr" doch ein Problem" sind. ???????? Satzbau ?????

Tut mir leid, aber zu dir schreib ich nichts mehr.
Denn hier geht es nur darum irgendeine unsachliche
Behauptung raus zu hauen.

@Detlef
Hallo Detlef,
scheinbar war meine Ausführung etwas mißverständlich. Übungen sollte der Divemaster nicht machen. Es geht hier um die Führung des Trockentauchers bei z.B. einer UW Tour um das Handling zu vertiefen.
Vorweg möchte ich nochmals anführen, wie ich schon sagte, daß dies bei uns so nicht gemacht wird!
So dann wollen wir die Sache mal beleuchten.
Also sollte es während der Führung durch einen
Divemaster zu einem Vorfall kommen, so werden die
aktuellen Normen für den Tauchsport zu Rate gezogen.
Hier würde dann die EN14153-3 Level 3(Diveleader)
greifen. Hier fällt der Divemaster sowie der CMAS *** rein.
Gemäß der Norm ist der Diveleader zum führen von TG auch unter erschwerten Bedingungen berechtigt,
wenn er die nötige Zusatzausbildung besitzt.
Also muß er hier ein Trockentauchbrevet besitzen,
oder eine entsprechende Erfahrung und Fachkompetenz in diesem Bereich nachweisen.
Quelle EN Norm s. oben.

Weiterhin würden hier mit Sicherheit zusätzlich noch die Standarts(Sicherheitsstandarts) der Ausbildungsorganisation mit bewertet.
Da kann man dann dem Instructor Manual folgende Information entnehmen:
"Instruktor Supervision
Trockentaucher-Kurse können von einem PADI Underwater Instructor im Lehrstatus (oder einem PADI Instructor einer höheren Stufe)
durchgeführt werden, der/die als PADI Trockentaucher-Instruktor/in brevetiert ist. Während der Trocken-Tauchgänge
müssen die Kursteilnehmer von einem PADI Dry Suit Diver Specialty Instructor oder einem „zertifizierten Assistenten“ begleitet
werden (PADI Instructor, PADI Assistant Instructor oder PADI Divemaster)"
Quelle: Instructormanual 2004 Dry Suit Specialty

Bei Einhaltung der PADI Standarts tritt die
Berufshaftpflicht des Divemasters oder des
Instructors gemäß der Vertragsklauseln ein.

Somit würden eventuelle Ansprüche über diese
ausgeglichen.
Interessieren würde mich mal deine Meinung Detlef, wenn ein CMAS Assi. Instructor so einen TG führen würde.
Welche Grundlagen würden da deiner Meinung nach in der Beurteilung einfließen.

Viele Grüße
Patrick
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 26.11.2004 - 15:04
@Partick
Wenn wir keine Ausbildungstauchgang haben, würde ich i.E. mit der EU-Norm anfangen und danach fragen, ob der Level 3 Taucher (Scheiß denglisch) seine Befähigung nachgewiesen hat. Also durch *** Sterne und ein entsprechendes Brevet oder Erfahrung (das ist aber reichlich schwammig). Dann würde ich nach schaun, ob die Sicherheitsstandarts eingehalten wurden. I.E. wäre der CMAS-Meister dann aus der Haftung bzw. die Haftpflicht hat den schwarzen Peter.
Nur bei der Frage des Ausbildungstauchgangs sind wir uns noch nicht ganz einig. Vertiefung von Fähigkeiten ist m.E. Ausbildung und da hätte ich mit einem Level 3 Taucher so meine Schwierigkeiten. Er soll einen Tauchgang führen können, aber nicht ausbilden. Diese Befähigung hat er nicht nachgewiesen. Und damit sind wir i.E. bei der Frage ob der TL nicht haftet.
Antwort von gunther Redaktionsmitglied am 26.11.2004 - 19:59
Mal ein Einwurf, ein CMAS *** verfügt normaler Weise nicht über eine Berufshaftpflich als Taucher, da er eben nur ehrenamtlich mal mit einem * auch was übt bzw. einfach so mit nem Bekannten ins Wasser steigt.

@Detlef
als *** Taucher vertiefe ich mit einem *Buddy bei jedem TG seine Fähigkeiten. Wann immer es die Bedingungen zulassen, lege ich 5 Minuten Standart Übungen mit ins Programm, sowohl füt meinen Buddy als auch für mich. (Maske ausblasen, Wechselatmung Orientierungskurs mit Kompass etc.)
Ich finde, dies ist keine Ausbildung sondern eine Übung.

Nach meiner privaten Rechtsauffassung, ist man dann mit in der Haftung, wenn man TG absolviert, die man auf Grund seiner Ausbildung und Erfahrung unter vorhersehbaren Bedinungen nicht beherschen in der Lage ist.
Antwort von Ottonormaltaucher am 27.11.2004 - 04:38
"Unlimited" hat nur übersehen dass im Manuel eine Seite weiter der Standard steht, Zitat: "Der/die Instructor/rin, der/die das letzte Freiwasser-Training mit den Tauchschüler durchgeführt, ist damit der/die brevetierende Instructor."
Womit klar ist dass einen der beiden Freiwassertauchgänge im PADI- Speciality der Instructor selber durchführen muss.

Im selben Manuel steht auch, entgegen der Behauptungen von "Unlimited", bei den Standards der Divemasterausbildung nirgends dass diese Bestandteile hat, die zur Tauchgangsbegleitung im Trockentauchspeciality qualifizieren.

"Normalerweise" weiß das jeder PADI- Instructor. Wenn nicht, hat er noch nie ein Trockentauchspeciality oder eine Divemasterausbildung durchgeführt.

@Unlimeted
Ist auch besser wenn Du dich zu mir nicht mehr äußerst....bin allergisch gegen profilneurotische "Instructoren" die Divemaster hier in Gutsherrenmanier als "meine Divemaster" bezeichnen".
Antwort von Björn Registriertes Mitglied am 27.11.2004 - 09:42
Hallo Otto.....,

leider kann ich deine Meinung nicht teilen.
Richtig ist, dass der brevetierende Instructor der ist, der das letzte Training leitet bzw. durchführt.
Ein Divemaster ist grundsätzlich zum führen befähigt bei Ausbildungsveranstaltungen, sofern dies die Standarts zulassen.
Um einen Trocki TG zu begleiten, sollte der Divemaster über Erfahrungen in diesem Bereich verfügen.
Dies wurde ja auch von Unlimited so gepostet

"Der Divemaster darf nach PADI die Tauchgänge beim Trockenspezialkurs im Freiwasser führen,
sofern er selber Trockentaucher ist."

Scheinbar geht es dir hier wirklich nur darum unsachliches Zeug von dir zu geben.
Schau dir doch vorher erstmal die Richtlinien vernünftig an.
Dein Zitat:
"Ist auch besser wenn Du dich zu mir nicht mehr äußerst....bin allergisch gegen profilneurotische "Instructoren" die Divemaster hier in Gutsherrenmanier als "meine Divemaster" bezeichnen".
Übrigens ich bezeichne einen Mittaucher auch als mein Buddy.

Björn





Antwort von Ottonormaltaucher am 27.11.2004 - 17:19
@Björn
...alles unbewiesene Behauptungen von "Unlimitet".

Zitat:
"Der Divemaster darf nach PADI die Tauchgänge beim Trockenspezialkurs im Freiwasser führen, sofern er selber Trockentaucher ist."

Dass der PADI-Divemaster gemäß der Standards im Seciality führen darf, wenn auch nicht den letzten Freiwassertauchgang vor der Brevetierung, ist klar. Wo aber steht dass er selber Trockentaucher sein muss?
Gemäß der Standards reicht es meines Eachtens wenn er in Badehose oder Shorty führt und vom Trocki gerade mal weiß wie die Ventile funktionieren.
Solcherlei PADI-Speciality sind in tropischen Regionen üblich. Sie wiedersprechen nicht dem Standard und machen auch Sinn. Warum sollte der Divemaster den Trocki vollschwitzen wenn das Speciality in der tropischen Lagene stattfindet?

Darüber dass die PADI-Standards nicht nur auf Kaltwasserregionen zugeschnitten sind, wird wohl Einigkeit herschen.

Die pauschale Behauptung, Zitat:
"Also sollte es während der Führung durch einen Divemaster zu einem Vorfall kommen, so werden die
aktuellen Normen für den Tauchsport zu Rate gezogen. Hier würde dann die EN14153-3 Level 3(Diveleader) greifen".....stimmt natürlich nicht.

Die meisten Tauchkurse oder Speciality werden außerhalb Europas durchgeführt und EU- Normen greifen nun mal in Karibik, Türkei, Grönland, Bahamas usw. nicht. Dann sind die Normen zumeist auch nicht Bestandteil von Versicherungsverträgen und dass Ermittlungsbehörden oder Richter die Norm "zu Rate" ziehen müssen ist auch nicht gesetzlich geregelt- obgleich es ihnen im Einzelfall freigestellt ist.

Wann und wo ist denn wegen der Divemasterführung im Trockispeciality die EU-Norm wegen einem "Vorfall" (was soll das sein?) "zu Rate" gezogen worden? Behaupten kann man ja alles.....

Dass Du deine Mittaucher als Buddy´s siehst ehrt dich aber sehr, so halte ich das auch Dann gehe ich mal davon aus dass Du dich denen gegenüber auch nicht wegen dem Instructorbrevet als Dienstherr aufspielst und ihnen verdreherische Vorträge über Standards, Normen und Rechtsprobleme hälst
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 29.11.2004 - 09:15
@Gunther
Natürlich hat der CMAS *** keine Berufshaftpflicht. Jendfalls nicht für den Beruf. Die private Haftpflicht greift aber.
@otto
Bei einem Umfall mit deutschen Beteiligten ist der Gerichtsstand Deutschland oder Unfallland. Insoweit ist deine Aussage nicht ganz richtig.
Im übrigen mußt du das einfach anders sehen. Es handelt sich bei einem Guid/TL um meinen Dienstleister und wenn der nicht ordentlich arbeitet, wird er nicht bezahlt. Wenn er in alter Gutherrenmanier mit seinen Mitarbeitern (neudeutsch) umgeht und die sich das gefallen lassen, Pech.
Antwort von Deep_Blue am 07.12.2004 - 00:05
SORRY LEUTE, aber das hier ist echt mehr als peinlich!!!

Olli31 hat nur eine einfache Frage gestellt und wollte eure Meinung hören und nicht so einen BULLSHIT!!

Ich werde mich jetzt auch nicht über irgendwelche "grenzenlosen" Tauchschulen oder ander möchtegerne Beiträge auslassen.

Meine Meinung ist kurz und knapp:
JA, man sollte einen Kurs machen! Wer ca. 800 Euro für n Trocki ausgeben will sollte auch ca. 60 Euro für n Kurs haben.....oder ist das etwa zu teuer??????

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