Hai,
kommt doch endlich mal von dem Pferd runter, dass die Norm nur in Deutschland gilt.
EN 144 (3) ist eine EU-Norm. Darin ist geregelt, dass ein Gasgemisch mit mehr als 21% Sauerstoff nur in Flaschen gefüllt werden darf, die mit einem Nitrox-Ventil (M26x2) versehen ist. Für alte Nitrox-Ventile (z.B. Dräger/$-Pro M24x2 außen) gilt eine Übergangszeit von 6 Jahren. Damit ein Regler als nitroxtauglich gem. der Norm gilt, muss er bis 100% Sauerstoff zugelassen sein und die entsprechenden Tests bestehen.
Wenn eine Privatperson jetzt z.B. seinen Atemregler (die ja häufig mit "Nitroxtauglich bis 40%" beworben werden) mittels Adapter an eine Nitroxflasche anschraubt, ist dies ok. Sollte dies eine Tauchschule als Gewerbebetrieb machen sieht die Sache wieder anders aus.
Genauso kann eine Privatperson mit eigenem Kompressor Nitrox in eine Flasche (Luftventil) zum eigenen Gebrauch füllen. Interessant wird es hier wieder, wenn diese Person die Flasche an eine Dritte verleiht... Und eine Tauchbasis wird sich weigern diese Falsche mit Nitrox zu füllen. Aber das hatten wir hier im TN schon mehrmals durchgekaut- schaut mal ins Archiv.
Beim Umbau der Automaten auf Nitrox ist es - je nach Automat -nicht nur mit dem Auswechseln der O-Ringe getan. So gibt es z.B. Automaten, bei denen der Edelstahlkolben gegen einen Messingkolben ausgetauscht werden muss.
Ich hatte mir auch gewünscht, dass mit der EU-Norm, das deutsche "alles, was mehr als 21% Sauerstoff hat, wird wie reiner Sauerstoff behandelt" beendet ist, leider, kam es anders
MfG
TKT