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Sportversicherung
Abgesandt von hket Registriertes Mitglied am 25.02.2009 - 11:32:

Im Moment steigen wieder die Gipspreise -
Wintersport ist angesagt.

Gibt es eigentlich analog zur Taucherversicherung auch eine Wintersportversicherung ?
Bei den momentanen Lawinenabgängen riskiert man ja wohl nicht nur seine Gesundheit sondern in Form von Bergungskosten wohl auch noch Haus und Hof ?

Helmut




Antwort von scuba_ray Registriertes Mitglied am 25.02.2009 - 12:53
Hallo Helmut,

ist es nicht so, dass deine Krankenversicherung einen Großteil übernimmt, solange du auf den dafür ausgezeichneten Pisten bleibst? Im Ausland natürlich besser die private Auslandsreiseversicherung, die du als evtl. Mitglied beim VDST bereits hast. Ansonsten mal eine abschließen.
Falls du irgendetwas beschädigst kommt deine Haftpflichtvers. dafür auf.
Aber diese Thema ist schwer zu behandeln, da sich im Versicherungsfall jeder drückt zu bezahlen.....
Rechtlich bin ich auch nicht 100% fit. Vielleicht gibt es hier einen Vers. fachmann oder Juristen???
Antwort von Frank34 Registriertes Mitglied am 25.02.2009 - 13:48
Gibt es - mindestens beim DSV:
Hier klicken

Inwiefern das Ganze sinnvoll ist, hängt dann allerdings von den sonstigen bereits bestehenden Versicherungen ab. Weil beim Skilaufen mehr durch andere Versicherungen abgedeckt ist, als beim Tauchen.

Hinzu kommt z.B. dass Du einige Leistungen von Aqua Med auch beim Skiunfall nutzen kannst...

Also viel Spaß mit dem Kleingedruckten...
Antwort von scuba_ray Registriertes Mitglied am 25.02.2009 - 14:40
Helmut,

habe dies vom DSV auch zuvor gelesen, jedoch schreiben anderer wieder, dass es keine gesonderte Versicherung nötig wäre, deswegen mein Einwand bzgl. Vers-fachpersonal etc.

Schreibe mal deine Versicherung an.
Service sollte dann hier bedeuten, dass sie dir schriftlich mitteilen, dass es in deiner bereits existierenden Versicherung inbegriffen ist.
viel glück und nicht unnütz geld ausgeben....
Antwort von Telemar-king Registriertes Mitglied am 25.02.2009 - 16:59
@hket, der moderne, sich ständig innovativ weiterbildende Arzt benutzt seit langem kein Gips mehr. Sonder Vacoped Hier klicken . Und spart dadurch seinen Vetragskrankenkassen viel Geld.

"in Form von Bergungskosten wohl auch noch Haus und Hof ? " Schon mal was von Privater Unfallversicherung gehört? Die bezahlt diese hohen Bergungskosten.

Und wem das noch nicht reicht, der kann bei namhaften Versicherern eine "Wintersportversicherung" abschließen. Frag nach beim örtlichen Versicherungsvertreter, der freut sich schon heute auf die Provision.
Antwort von Pe-king am 25.02.2009 - 19:33
Includiert die "Wintersportversicherung" eigentlich (für den auch skifahrenden Taucher) den Wintersport "Eistauchen"?
Die Frage geht direkt an den Ingenieur für Skifahren (Telemark-Ing).
Antwort von Pe-king am 25.02.2009 - 19:38
Zusatzfrage: Deckt die Wintersportversicherung denn auch Soloskifahren ab? Im Buddysystem ist es ja möglich, dass einer den anderen aus der Lawine rettet.
Antwort von hket Registriertes Mitglied am 26.02.2009 - 08:21
Pe-king:
Du hast mich wohl durchschaut.

Others:
scheinbar ist die Welt nicht ganz so schlecht,
wie ich dachte.

Helmut
Antwort von cbk Registriertes Mitglied am 26.02.2009 - 08:59
Moin Telemar-King,
was deine private Unfallversicherung angeht, mußt du da schon genau nachsehen, ob sie die Bergungskosten übernehmen oder nicht. Bei sehr vielen privaten Unfallversicherungen werden gewisse "Extremsportarten" komplett ausgenommen, so daß sie dann nichtmal für Bergungskosten einstehen. Ich habe zwar keine Unfallversicherung, weil ich darin keinen Sinn sehe, wenn ich schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe, aber ich habe die Versicherungsbedingungen der ADAC-Reise-Unfallversicherung gerade zur Hand. Da sind sämtliche Luft- und Wassersportarten ausgenommen (dann entsprechend auch inkl. der Bergungskosten). Was den Luftsport angeht: Dafür habe ich schon eine extra Haftpflicht- und Bergungsversicherung. Könnte ja etwas teuer werden, wenn ich in einer Hochspannungsleitung lande, diese dann zur Bergung abgeschaltet werden muß und ganz Norddeutschland keinen Strom hat.

Ciao

PS: Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung muß ich auch eine Extra-Prämie zahlen, um den "Extremsport" mitzuversichern.
Antwort von Tobleronebrevetverteilerin Registriertes Mitglied am 26.02.2009 - 15:49
bei uns in der Schweiz ist es so, dass jeder Arbeitsnehmer automatisch eine Unfallversicherung hat und dort auch ein Anteil für Nichtberufs-Unfälle bezahlt wird (vom AG und vom AN)
So sind wir auch für Sport- (Fussball, Ski, usw) und sonstige Unfälle versichert. Und dies sowohl für die Behandlungen wie auch den Einkommens-Ausfall.

Bergung allgemein sollte auch versichert sein, wer will kann privat noch Gönner bei der REGA werden und hat so keine Kosten falls die Versicherungen den Helikopter-Flug nicht berappen wollen.

Für das Tauchen ist jedoch eine Zusatzversicherung wie DAN für Druckkammer-Behandlungen angebracht, weil sich da die Verischerungen gerne streiten, ob DCS ein Unfall oder eine Krankheit ist (bei einer Freundin wirklich so geschehen).

hier noch der Link zur SUVA
Hier klicken

Habt ihr in D denn keine solche Unfall-Versicherung
Antwort von cbk Registriertes Mitglied am 26.02.2009 - 16:10
Moin Tobleronebrevetverteilierin,
nein, bei uns in D gibt es keine staatlich reglementierte Unfallversicherung. Bei uns ist das alles die Privatsache eines Jeden. Entsprechend muß man auch selber die Prämien dafür aufbringen.

Generell gibt es in D zwei Versicherungsmodelle. Zum Einen die Berufsunfähigkeitsversicherung, die aber mitunter sehr teuer sein kann, wenn man sie im hohen Alter oder mit Vorerkrankungen abschließt und zum Anderen die Unfallversicherung. als Faustformel sagt man: Wenn man es sich leisten kann, sollte man die Berufsunfähigkeitsversicherung nehmen, weil die im Fall der Fälle eine monatliche Rente bis ans Lebensende zahlt. Wenn man die Prämien nicht stemmen kann, sollte man mindestens eine Unfallversicherung abschließen, damit man im Fall der Fälle wenigst genug Geld hat, um über die nächsten Monate und Jahre zu kommen.

Da diese Versicherungen komplett Privatsache sind, sind die Versicherungsbedingungen entsprechend variabel. Eigentlich immer werden Extremsportarten von den Versicherungsgesellschaften ausgeschlossen. Extremsportarten sind in diesem Zusammenhang alle Luft- und Wassersportarten. Fängt also beim Fallschirmspringen und geht über`s Gleitschirmfliegen bis zum Tauchen und Surfen. Alles Extremsportarten.

Ich hab drauf bestanden, daß solche Sachen in meiner Berufsunfähigkeitsversicherung mit drin sind und darf deswegen 50% höhere Prämien zahlen.

Ciao
Antwort von Tobleronebrevetverteilerin Registriertes Mitglied am 26.02.2009 - 16:33
Hoi cbk

danke für die Auskunft. Da bin ich echt erstaunt, dass ihr keine staatliche Unfallversicherung habt. Ist dies nicht mal für Berufs-Unfälle der Fall? oder seit ihr da automatisch durch den AG versichert?

Jackie
Antwort von Das seriöse System. am 26.02.2009 - 16:45
@TBV
Ja, für den streng abgegrenzten Berufsbereich (insbesondere im Inland) ist der deutsche Arbeitnehmer irgendwie versichert. Nein, für die Freizeit nicht. Nein, bei Auslandseinsätzen wird`s evt. auch kompliziert, insbesondere nach Feierabend dort und außerhalb Europas. Aber dafür verdienen wir ja auch viel, und irgendwie wollen die vielen Versicherungsvertreter ja auch leben, oder (wenn man`s vergisst) die Mitarbeiter in den Sozialämtern (oder wie die Harzianer heißen).
Antwort von cbk Registriertes Mitglied am 26.02.2009 - 16:48
Moin Jackie,
bei Berufs-Unfällen bzw. Unfällen auf direktem! Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz, ist man in D über den Arbeitgeber versichert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang "direkt". Da gibt es immer wieder Streit, wie das aussieht, wenn man nach Feierabend erst zum Einkaufen fährt und dann weiter zur Wohnung.

Bei uns in D gibt es eine Reihenfolge der Wichtigkeit der Versicherungen, die man privat abschließen sollte.

1.: Privathaftpflicht
2.: Berufsunfähigkeitsversicherung (bzw. wenn das nicht geht Unfallversicherung)
...

Der oben angesprochene Skiunfall würde in D zuerst einmal von der Krankenkasse bezahlt. Das gilt aber nur, wenn der Unfall in D passiert und nicht im Ausland. Da muß man das dann über private Reiseversicherungen regeln. Das Problem ist aber, was passiert nachdem die medizinische Behandlung abgeschlossen ist und ggf. bleibende Schäden bleiben, die die Ausübung des Berufs unmöglich machen?

Beispiel: Also was ist, wenn man den Tauchunfall überlebt, weil einen der Buddy an die Oberfläche zieht, aber durch einen minutenlangen Sauerstoffmangel eine spastische Lähmung bleibt und man deshalb seinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Gruß
Antwort von haad am 26.02.2009 - 16:52
hallo,

der oesterreichische alpenvereine www.oeav.at versichert die bergung und aehnliches uns schliesst keine wassersport arten. sogar druckkammernehandung ist eingeschlossen, jedoch die limits sind ca. 5T EUR, was eventuel wenig sein dürfte...

jedoch habe ich sie lange als einzige versicherung gehabt...
Antwort von Tobleronebrevetverteilerin Registriertes Mitglied am 26.02.2009 - 17:07
Danke für die nachträgliche Info.

Alos bei uns zahlt die (teure) Krankenkasse wirklich nur bei Krankheit, und da zwar die Behandlung, nicht aber Einkommen-Ausfall. Dafür gibt es die Taggeld-Versicherung, welche auch via AG versichert wird (mit Beitrag von AN natürlich) und den Ausfall sowohl bei Krankheit wie bei Unfall zu 80% vom letzten Salär entschädigt.

Bei den Krankenkassen kann man zusätzlich eine Unfallversicherung abschliessen, z.B. für Leute, die nicht arbeiten wie hausfrauen usw.
Zudem kann man auch den Einkommen-Verlust versichern, was aber sehr teuer ist (wie bei euch)

Also beim Ski-Unfall würde die Krankenkasse nicht zahlen, sondern die SUVA. Sind bleibende Schäden wie z.B. Lähmung o.ä. kommt nach zwei Jahren die Invaliden-Verischerung zum Zug.

Bei uns ist die Priorität:

1. Krankenkasse (obligatorisch)
2. Unfallversicherung
3. private Haftpflicht
4. Auto-Haftpflicht (ohne diese kannst du kein Auto immatrikulieren)
5. ......

Also kommen unsere Versicherungs-Vertreter nicht zu kurz. Es ist bekannt, dass wir Schweizer eigentlich überversichert sind
Antwort von cbk Registriertes Mitglied am 26.02.2009 - 17:28
Hallo nochmal,
alos wenn du Ag bist und nicht selbstständig, muß der AG in den ersten 6 Wochen der Krankheitszeit deinen Lohn weiterzahlen. Danach bekommst du für einige Monate dein Geld von der Krankenkasse. Wenn ich mich nicht irre sind es ca. 80% deines normalen Einkommens. Danach bist du dann aber komplett draußen. Da kann dich dann auch dein Arbeitgeber krankheitsbedingt kündigen, auch wenn dein Arzt sagt, daß du in 2 Jahren wieder fit sein wirst. Da mußt du dann folglich gleich Sozialhilfe beantragen, dein Haus verkaufen usw. usw., wenn du keine Berufsunfähigkeitsversicherung hast. Das dürfte wohl eurer Invaliden-Versicherung entsprechen.
Solange du in D bei einer gesetzlichen Krankenkasse bist (dürfte bei der überwiegenden Mehrheit der AN der Fall sein), sind dein Ehemann / -frau und die Kinder automatisch mitversichert.

Bei den Prioritäten habe ich die Krankenkasse rausgelassen, weil du als AN gar nicht aus der gesetzlichen Krankenkasse rauskommst. Selbst wenn du arbeitslos wirst, wirst du vom Amt bei der örtlichen Krankenkasse zwangsweise versichert. Du kommst da eigentlich nur raus, wenn du selbstständig bist.

Die Autohaftpflicht habe ich rausgelassen, weil das ja davon abhängt, ob du ein Auto besitzt oder nicht. Bei mir kommt da z.B. noch die Fallschirm-Haftpflicht dazu.
Antwort von cbk Registriertes Mitglied am 26.02.2009 - 17:29
Sorry, du mußt natürlich AN sein, damit dein AG inden ersten 6 Wochen den Lohn weiterzahlt.

Leider gibt es hier keine Edit-Funktion.
Antwort von Jasmin Blond am 26.02.2009 - 17:45
"Da kann dich dann auch dein Arbeitgeber krankheitsbedingt kündigen,"

Nein, kann er nicht bzw. nur unter gewissen Bedingungen.

"Solange du in D bei einer gesetzlichen Krankenkasse bist (dürfte bei der überwiegenden Mehrheit der AN der Fall sein),"

Seit 1.1.09 ("Gesundheitsreform") sind ALLE Arbeitnehmer, ALLE Arbeitslosen und ALLE Sozalhilfeempfänger in einer Krankenkasse. (Also nicht alle in einer, sondern in einer von den vielen. )

"sind dein Ehemann / -frau und die Kinder automatisch mitversichert. "

Auch nein, denn falls die Ehefrau selbst arbeitet, hat sie sich selbst zu versichern und beide (Mann und Frau) haben zu entscheiden, in welcher der beiden KK der Nachwuchs mitversichert ist.

P.S.: Berufsunfähigkeitsversicherung braucht kein Mensch. Denn die zahlt nur, wenn Du wirklich berufsunfähig bist. Als armamputierter Elektriker kannst Du noch einen Pförtner-Job machen. Also bist Du nicht berufsunfähig. Gut aufpassen und immer das Kleingedruckte lesen.

Private Unfallversicherung braucht jeder. Denn die zahlt die Bergungskosten bei den Wintersportarten. Nur um die ging es ganz oben beim Eingangs-Thread. Und nicht um Tauch-, Luft-, Wasser-, Wegeunfall- , Kfz- oder sonstige Sportarten.
Antwort von Tobleronebrevetverteilerin Registriertes Mitglied am 26.02.2009 - 17:51
cbk
mit der Edit-Funktion hast du hier den wunden Punkt getroffen, heiss ersehnt, aber anscheinend technisch nicht möglich

Also wie gesagt ist bei uns Krankenkasse obligatorisch zumindest die Basis-Versicherung, d.h. Heilbehandlung und Krankenhaus im Mehrbett-Zimmer. Da müssen alle versichert sein, ohne Ausnahme. Nur das sie hier nicht staatlich ist, sondern private Krankenkassen den Markt teilen.
Kosten-Besipiel von Freunden: zwei Eltern und zwei Kinder bezahlen pro Monat fast 900.-, ich persönlich nur für mich 220.- pro Monat, ohne Zusatz-Versicherung
Je nach Geldbeutel kannst du dann noch Zusatz-Versicherungen wie Alternativ-Medizin, Halbprivat- oder Privatzimmer im KK, Zahnbehandlungen, usw. versichern.

Die Invalidenversicherung ist hingegen staatlich und wird von allen AG und AN proportional zum Lohn bezahlt. Sie "gehört" eigentlich zur AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung, zumindest wird unser Lohn-Abzug für AHV-IV mit je 5,05% (AN und AG) gemacht.

Wenn es dich interessiert, hier der Link
Hier klicken

ich habe die Krankenkasse und Autohaftpflicht aufgeführt, weil es eben sehr teure und meist benutzte Versicherungen sind
Antwort von Tobleronebrevetverteilerin Registriertes Mitglied am 26.02.2009 - 18:01
Jasmin
ein wenig sind wir schon OT geraten, aber nur ein wenig, denn mit Bergung und Behandlung ist ggf. eben nicht alles abgedeckt, eben wenn bleibende Schäden die Folge des Unfalls sind und eine Erwerbsausfall-Entschädigung kann in so einem Fall sehr wichtig sein, besonders wenn man das Haupt-Einkommen der Familie sichert
Antwort von cbk Registriertes Mitglied am 26.02.2009 - 19:23
Moin Jasmin,

was die Krankheitsbedingte Kündigung angeht: Das Theater hat meine Mama gerade vor einem Jahr durchgemacht. Sie ist knapp 60 Jahre alt und hat ihre Lunge kaputt (dank Asbest). Also das ist durchaus im Rahmen des Möglichen, schieb es nicht soweit beiseite. Aber sei unbesorgt. Papa arbeitet noch und ich auch, zudem hat Mama noch ein bischen was angespart. Das überbrücken wir schon bis zu ihrem 65. Burzeltag, bis sie dann regulär Rente beantragen kann. Aber wenn sowas mit 30 passiert, dann bingo.

Zu den Krankenkassen: Klar sind alle in irgendeiner Kasse, aber da man als nicht selbstständiger Arbeitnehmer eh zumeist in einer Gesetzlichen ist und diese gesetzlichen Kassen per Gesetz eh alle den gleichen Beitragssatz haben, ist es eh egal.

Was die arbeitende Ehefrau angeht: Ok, ich war jetzt von dem von Jackie beschriebenen Fall ausgegangen, daß da die Hausfrau keine Arbeitnehmerin ist. Was den Nachwuchs angeht, kann ich nur dringend empfehlen, daß sich in einem solchen Fall beide Eltern bei einer Krankenkasse versichern. Das ewige Gezerre welche Kasse was zahlen muß ist sonst absolut nervtötend. Meine Mama war früher bei der BKK und mein Papa bei der DAK. Ich hab das Gezerre damals also selber miterlebt. Das alles gilt natürlich nur für die gesetzlichen Krankenkassen. Wenn du über genug Einkommen verfügst, um dich privat versichern zu dürfen, sieht es wieder ganz anders aus. Da kannst du dir dann so Sachen wie Chefarztbehandlung etc. aussuchen.

Was die Bergungskosten angeht, müßte man eh erstmal die Frage beantworten, ab wann es eine "Bergung" ist? Wenn die Sannis einen Kranken mit der Trage aus dem 3. Stock eines Mietshauses holen, ist das ja auch schon eine Bergung. Der Kranke kommt ja nicht selber ins Krankenhaus.

Generell würde ich mich fragen wie teuer eine Bergung etc. max. werden kann und dann entscheiden, ob ich dies aus eigener Tasche zahlen könnte oder nicht. Wenn mich das Risiko finanziell nicht umbringt, macht es keinen Sinn dieses zu versichern. die Versicherungsgesellschaften wollen ja auch Gewinn machen, den man ansonsten in die eigene Tasche stecken kann.

Wenn es rein um die Bergungskosten geht, würde ich auch nur dies versichern und nicht dafür eine Unfallversicherung abschließen. Zumal viele interessante Sportarten bei den Unfallversicherungen nicht eh in dem Kleingedruckten ausgeschlossen werden. Ich muß z.B. meinen Fallschirm, wie ein Auto auch, Haftpflichtversichern. Da hab ich dann etwaige Bergungskosten auch gleich da mit reingepackt.

Ciao
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 27.02.2009 - 01:46
@cbk

"alos wenn du Ag bist und nicht selbstständig, muß der AG in den ersten 6 Wochen der Krankheitszeit deinen Lohn weiterzahlen. Danach bekommst du für einige Monate dein Geld von der Krankenkasse. Wenn ich mich nicht irre sind es ca. 80% deines normalen Einkommens. Danach bist du dann aber komplett draußen."

Fast richtig ...

die ersten 6 Wochen in einem Krankheitsfall zahlt der Arbeitgeber ... - die Zahlungshöhe richtet sich nach den Arbeits- und Tarifverträgen ... - kann also 100% sein oder halt auch bedeutend weniger ...

Danach wird dann folgendes ineressant ...

Hier klicken
Antwort von Telemar-king Registriertes Mitglied am 27.02.2009 - 12:16
@cbk, "Wenn die Sannis einen Kranken mit der Trage aus dem 3. Stock eines Mietshauses holen, ist das ja auch schon eine Bergung."

Das muss man differenzieren. Ist es eine "Bergung" wegen eines Herzkaspers, dann ist es keine Bergung im Sinne der Unfallversicherung. Ist es jedoch eine Bergung, weil der Kranke beim Malern von der Leiter gestürzt ist und nun eine gebrochene Wirbelsäule hat, dann ist es sehr wohl eine Bergung.

Immer auf die Definition des Unfalls achten, das macht die Einordnung ganz leicht: "Unfall = plötzlich von außen einwirkendes Ereignis." Ist es plötzlich und von außen, dann ist es immer ein Unfall. Ist es schleichend und von innen, dann ist es eine Krankheit. Und ein Thema für die Krankenversicherung.

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