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Sterne und Erfahrung im Vergleich
Abgesandt von gunther Redaktionsmitglied am 09.11.2004 - 10:30:

Ein Themenbereich wird bei diversen Threads immer wieder aufgegriffen:
Sind es die Sterne bzw. Ausbildungsstufen die qualifizieren oder ist es die Erfahrung, Anz. der TG oder die Mischung etc., evt. auch das Alter

Einfach mal als Diskussionsgrundlage:
Mann/Frau hat einen 15 jährigen Sohn, er hat soeben seinen OWD/*/Bronze gemacht, 10 TG im Mittelmeer, ist gut drauf und will nun im heimischen See tauchen, der See hat 19 Grad, Sichtweite 5 Meter, ist max. 11 Meter tief ein paar Fische, keine Strömung etc.

Was für eine Ausbildung/Erfahrung etc. muß der Buddy haben, damit Ihr guten Gewissens Euren Nachwuchs mitschickt?

Viele Grüße
Gunther






Antwort von Stephan K. Registriertes Mitglied am 09.11.2004 - 11:01
Bei manchen See wird die 4 Sterneregel verlangt.
Dementsprechend hätten wir einen Goldtaucher.

Ich würde einen erfahrenen Rescue/ **-Taucher vorziehen. Wobei nicht nur die Anzahl der Tauchgänge zählt, sondern ob es ein ruhiger besonnener Taucher ist. Ein Risikotaucher sollte es nicht sein.
Mindestens ein Rescue/ **-Taucher deshalb, weil die zumindestens Grundlagen bei Rescue und Unfallmanagement haben.

Antwort von Diving-chris Registriertes Mitglied am 09.11.2004 - 11:04
Hallo Gunther

schönes Thema zum Streiten. Jetzt werden erst mal viele schreien das die 4* Regel nicht verletzt werden soll etc.

Ich würde sagen kommt darauf an, wie gut der Junior drauf ist ist, denn da muß man nämlich auch schauen.
Wenn das der 1 TG hier ist würde ich selber mit ihm tauchen gehen und für die weitern TG ihm erstmal einen TL an die Hand geben oder jemanden dem ich 100 % vertraue. Dieses muß dann nicht unbedingt ein TL sein, ich kenne auch Leute die haben "nur" Silber, wissen aber genau was Sie tun. Das könnte sogar ein verantwortungsvoller Bronze Taucher mit ein paar 100 TG auf dem Buckel sein, wenn das sein Heimatgewässer ist, ich ihn Taucherisch beurteilen kann und er mein Vertrauen hat.
Dieses aber jetzt an Sternen, Kärtchen oder Tauchgängen festzumachen ist sehr schwer.

Eine weitere Anmerkung von mir: Ich habe selber keine eigenen Kinder, würde aber meiner Meinung nach so handeln wenn ich welche hätte.
Antwort von Tümpi Registriertes Mitglied am 09.11.2004 - 11:44
Grundsätzlich lieber einen besonnenen Bronzetaucher mit 500 Tauchgängen im Kaltwasser als einen Silbertaucher mit 50 Tauchgängen im Meerwasser. Obwohl ich auch dazu tendiere, für den ersten See-Tauchgang in diesem Fall den Filius einem erfahrenen Tauchlehrer anzuvertrauchen. Vorausgesetzt, ich bin selbst kein Taucher mit entsprechender Erfahrung.
Der Junge soll ja Spass am Seetauchen finden.

Tümpi
die den Jungen mit in den See nehmen würde, wenn er einen vernünftigen Eindruck macht
Antwort von Scott Registriertes Mitglied am 09.11.2004 - 11:47
eine diskussion auf basis "eigenes kind" würde ich nicht führen, da muß ich den/die taucher/in schon sehr gut kennen und ihm/ihr vertrauen.

da ich schon der schlechteste beifahrer der welt bin, würde ich sicher keinem anderen als mir diese aufgabe zukommen lassen.(im falle "eigenes kind")

Gruß
Scott

Antwort von Scott Registriertes Mitglied am 09.11.2004 - 11:49
p.s. von der 4stern regel halte ich nicht viel !
Antwort von Jessica Redaktionsmitglied am 09.11.2004 - 12:01
Auch wenn ich das als ÜL garnicht sagen darf... ... Ich finde die 4-Sterne-Regel auch Müll.

Wie Tümpi schon so treffend gesagt hat: Lieber einen */OWD mit 500 TG, als ein *** mit 50! Dem kann ich mich voll und ganz anschliessen.

Wenn es mein Kind wäre wäre es mir auch egal, wieviele TG der Begleiter hat, hauptsache er taucht sicher, ruhig und vernünftig und kann bei evtl. Problemen (Dunkel, Kalt..) eingreifen. Von daher bietet sich schon ein TL/Assi/erfahrener DM etc. an. Einfach jemand, der schon Anfänger begleitet hat.
Wenn Junior sich dann gut hält, kann man ja weiter sehen...
Antwort von Dixie Registriertes Mitglied am 09.11.2004 - 14:42
Jaa, Jessica... das war doch die Frage, woran man erkennt, dass der Begleiter sicher, ruhig & vernünftig usw. ist.
Ich würde noch ergänzen, dass er gut tauchen können sollte und die Leistungsfähigkeit seines unerfahrenen Buddies einschätzen kann; also nicht ins dunkle, kalte geht, wenn der nicht kann.

Das Brevet ist sicher ein erster Hinweis, Die TG-Anzahl auch (und in welchem Zeitraum); geben zumindest über Ehrgeiz und Routine im Tauchsport Auskunft. Aber manch einer lernts nie (und traut sich nach 500TG immernoch nicht zur **Prüfung), und manch einem wird die Prüfung geschenkt (50TG für *** ist doch garnicht möglich).
Um Anfänger zu begleiten sind charakterliche Eigenschaften (o.g.) erforderlich, die man nur persönlich einschätzen kann.
Antwort von whaleshark Registriertes Mitglied am 09.11.2004 - 15:24
Ich denke, von allem genannten etwas gemixt ergibt den passenden Buddy.

Außer diese blödsinnige Sterneregelung denn die ist .................

Die Einstellung zu sagen -nur mit mir "Daddy" als Buddy hat Junior einen guten Buddy,finde ich nicht passend. Das wäre so als wenn ich sagen würde nur ich bin ein guter Autofahrer.

Wichtig wäre hier zu Wissen ob die Eltern auch Taucher sind

Wenn ja, einfach mal zusammen Tauchen gehen. Da sind dann weder diese blöden Sterne noch der Verband ausschlaggebend. Oder?

Wenn nein, können die Eltern eh nicht beurteilen wer gut und schlechter taucht. Oder?

Gruss

Also ich denke,ich bin ein guter Autofahrer
Antwort von gunther Redaktionsmitglied am 09.11.2004 - 15:29
So als Vater von 5 Kids, ich bin der Meinung am anfang muß man als Vater entweder sehr geduldig und erfahren sein, oder die ersten 2-3 TG sollte jemand Anderes machen. Sonsz ist man nervöser als der Junior. Bei mir war es auf jeden Fall so, seit dem begleite ich die Kids bei keinem Prüfungs-TG mehr

Gruß

Gunther

Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 09.11.2004 - 15:34
Vier Sterne Regel hin oder her. Von der haftungsrechtlichen Seite her, besteht keine andere Möglichkeit als den Jungen mit einem Goldi tauchen zulassen. Die Regel ist allgemein anerkannt (ob sie unsinnig ist, ist etwas was anderes). Ein Unfall unter Verletzung der Regel führt zu einer Haftung, wegen der Verletzung der anerkannten Regeln. Bei einem Verein ist der Vorstand mit in der Haftung, wenn er die Praxis kennt oder kennen muß. Rein tatsächlich haben wir in den umliegenden Vereinen Bronzetaucher mit mehr als 1000 TG, denen man einen Anfänger bedenkenlos anvertrauen kann. Man qualifiziert sich nicht über die Anzahl der Sterne, aber bei einem Unfall besteht ganz klar eine Haftung, weil der Gruppenführer seine Befähigung nicht nicht durch Sterne nachgewiesen hat. Auch wenn es nicht richtig ist, aber es ist so.
Antwort von Jessica Redaktionsmitglied am 09.11.2004 - 15:53
Dixie, ich muss Dir leider teilweise widersprechen. Zu diving-is-fun-Zeiten (das mein ich jetzt verbandsübergreifend) ist das Brevet schon lange kein Ausgangspunkt mehr. Meinen Haus- und Hofbuddy hab ich als Rescue mit 27 (!) TG kennengelernt. Der konnt nicht mal ordentlich tarieren, geschweige denn jemanden "retten".

Die Tauchgangsanzahl und -art zählt bei mir weitaus mehr...
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 09.11.2004 - 16:43
Ergänzung zu Jessica,
Ein guter Bekannter von mir hat mit 30 TG seinen Divemaster gemacht/bezahlt. Das war 1995. Wir waren dann 2000 auf Teneriffa bei ordentlich Strömung tauchen. Hatte dann eine kleinen Panikanfall. Erst war der Guide schuld, "wie kann man mit mir dahingehen", dann der Rest der Gruppe "Was soll das, ich bin doch nur Teichmeister und auch noch tiefer als 30 m" und seit dem taucht er nicht mehr. Soviel zum Thema Karten/Sterne und tatsachliche Qualifikation. Aber das mit der Haftung läßt sich nicht von der Hand weisen.
Antwort von gunther Redaktionsmitglied am 10.11.2004 - 08:36
Viele Sterne schützen vor Unerfahrenheit nicht. Sie bilden lediglich eine Basis um dann die notwendige Erfahrung bei/mit der Umsetzung der
Theorie zu bekommen.
Und dann ist man doch wieder bei den Ausbildern, waren die gut hat man in der Ausbildung schon eine Menge gelernt, man hat geübt und beherscht die Inhalte zumindestens halbwegs. War es eine
"Geld gegen Kärtchen" Ausbildung helfen auch die Sterne bzw. Kärtchen nix, hier startet leider all zu oft der Darwinismus.

Gunther
P.S.: unsere Kinder gehen die ersten 2-3 TG mit nem alten "Seebären-TL" in den See, danach erst mal mit mir, und wenn das dann klappt (ich bin sicherlich mind. genauso nervös)schauen wir mal...

Antwort von Tobbe Registriertes Mitglied am 10.11.2004 - 09:19
Grundsätzlich würde ich den Junior jemandem mitgeben der fundierte Kenntnisse im Bereich Tauch-Ausbildung hat. Mit 10 Tauchgängen im Mittelmeer ist er in deutschen Seen (wo gibt es denn um diese Jahreszeit Seen mit 19°C???) ein absoluter Anfänger. Hier ist nucht nur ein guter Buddy gefragt sondern jemand der auch weiß, wie er die Sache angehen sollte. Hierbei ist es wohl egal ob Divemaster, TL, Asis. Inst. oder so - derjenige sollte sein Handverk verstehen. Wende Dich an den Tauchshop Deines Vertrauens oder einen Verein in Deiner Nähe. Hier wird man Dir einen geeigneten Kandidaten nennen.

Antwort von **-diver Registriertes Mitglied am 10.11.2004 - 09:45
Sterne machen´s mit Sicherheit nicht aus (auch wenn mein Nickname da was anderes suggerieren mag )
Grds. ist für mich der eigene Eindruck vom Tauchpartner wichtig. Das gilt für meine TG und erst recht für die der Kids. D.h. ich würde meinen Junior sicherlich nur mit (wem auch immer) ins / unter Wasser lassen, mit dem ich selbst auch schon tauchen war. Wohler fühle ich mich aber mit dem Gedanken, zumindest begleitend mit dabei zu sein.
Antwort von gunther Redaktionsmitglied am 10.11.2004 - 12:14
@tobbe
kennst Du nicht den Tauchsidersee , ne war doch nur ein Disskussionsgrundlage, meine Kids lernen alle hier.
Gunther
Antwort von Luftblase Registriertes Mitglied am 10.11.2004 - 12:31
@**-diver

Das du dich wohler fühlst, wenn du mit dabei bist, glaube ich dir gern und würde mir wohl auch so gehen (selbst keine Kinder). Aber ist das auch sinnvoll??
Aus Erfahrung weiß ich, dass mittauchende Eltern in der Ausbildung eher stören/ bzw. Aufmerksamkeit vom eigentlichen Tauchgangsfüher abziehen, selbst wenn sie sich "ruhig" verhalten.

Der Buddy der Kids sollte m.E. Ausbildungserfahrung haben, damit regelt sich das mit den Sternen automatisch.

Antwort von gunther Redaktionsmitglied am 10.11.2004 - 12:40
@Luftblase
100 Punkte, die ersten Runden halte ich mich zurück bei meinen Kindern. Ich geh dann immer
mit meiner Frau in den anderen Teil des Sees.

Gunther
Antwort von Scott Registriertes Mitglied am 10.11.2004 - 13:18
Luftblase, bei der Ausbildung würde ich nicht mitgehen um nicht zu stören, aber um das gings ja bei der ursprünglichen Frage/Diskussion nicht.
Bei der Ausbildung ist ja nicht nur der TL mit sondern auch 1-2 Assis.

Gruß
Scott
Antwort von whaleshark Registriertes Mitglied am 10.11.2004 - 13:35
Hai @Scott

wieso sollten da denn noch 1-2 Assis sein

@all
Also irgendwie kann man sich auch zuviele Gedanken machen. Der Junior ist ja schließlich schon 15 Jahre.

Gruss
Antwort von Luftblase Registriertes Mitglied am 10.11.2004 - 14:21
@ scott

Zwischen Ausbildung und dem hier konstruierten erstem Tauchgang in einem heimischen See würde ich nicht unbedingt unterscheiden.

Gunthers Konstruktion erinnert mich noch an ein anderes Reizthema:
Er (erfahrener Taucher) begleitet Sie (in der Ausbildung oder ganz frisch fertig)bei einem Tauchgang.
Merkwürdigerweise andersherunm nur selten ein Problem!
Antwort von bastl am 10.11.2004 - 14:42
Ich kann mich nur anschliessen... Wenn ich es nicht selbst machen würde, würde ich einen mir gut bekannten Taucher auswählen. Ausserdem würde ich ihn bitten, zu Beginn nicht die 11m Tiefe des Sees auszunutzen, sondern erstmal bis auf max.3-5 Meter zu gehen und evtl. den Jungen an der Hand zu führen. Nach Besprechungen mit Sohn und Buddy würde ich dies dann langsam steigern. So kann sich der Sohnemann langsam an die heimischen Gegebenheiten gewöhnen.
Gruss Bastl
Antwort von Dixie Registriertes Mitglied am 11.11.2004 - 09:29
Mal ganz ehrlich: dass man einen Tauchpartner für nen blutigen Anfänger braucht ist ja nicht der Regelfall. Und auch dieser Anfänger wird 20 oder so TG später dann keinen Supertaucher als Buddy mehr brauchen.
Die (meine Erfahrung) normale Prozedur mit fremden Tauchern am See ist gegenüber den hier zumeist genannten eher einfach, klischeehaft, aber ausreichend: Welches Brevet, wieviel TG, wann zuletzt? Und dann natürlich während des ersten gemeinsamen TG erhöhte Obacht, ob er/sie das im Wasser auch umsetzt.
Die 4Sterneregel, die hier teilweise in Kritik steht ist die äusserst vernünftige Forderung Anfänger nur mit erfahrenen Tauchern ins Wasser zu lassen. Gibt es daran wirklich etwas auszusetzen?
Antwort von Jessica Redaktionsmitglied am 11.11.2004 - 09:31
Nein, Dixie, daran gibt es nichts auszusetzen.
Es gibt nur daran etwas auszusetzen, dass diese Regel die Ansicht unterstützt, dass jeder */OWD ein Anfäger sein muss.... Und das ist Blödsinn.
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 11.11.2004 - 11:23
Wie willst du das haftungsrechtlich anders regeln? Nur mit der Anzahl der Tauchgänge hast du deine Befähigung zur Rettung etc. auf dem Papier nicht nachgewiesen. Erst die Karte ist der Nachweis und der erleichtert dir im Falle eines Falles die Haftung bzw. verlagert die Beweislast. Du kannst dir ja mal das Referat von der Abt. Recht des TSV NRW ziehen oder den Leiter anrufen. Du kannst auch nicht in der Ausbildung Änfänger von Assis, Übungsleiter C etc. begleiten lassen. Das führt zu einer Haftung.
Antwort von Jessica Redaktionsmitglied am 11.11.2004 - 11:38
Ich weiss das, Detlef. Ich selbst habe beim Leiter der VDST-Rechtsabt. meine Vorlesungungen zu dem Thema beim Uebungsleiterlehrgang (ich bin nämlich ein solcher) gehabt.

Ich kenne das Problem sehr gut, deshalb muss die 4-Sterne-Regel mir aber nicht gefallen...

Hier OT, aber kennst Du schon die Gesetzeslage zum Thema **-ÜL und Freiwasserbegleitung kontra ***-ÜL..? Da stellen sich Dir die Haare zu Berge!
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 11.11.2004 - 11:54
Ja, ich mach dem Organisator für eine Tauchsportabteilung mit VDST-Anschluß und ich habe den gleichen Job wie der Kollege beim TSV-NW. Ich bin im Bilde über den derzeitigen Unsinn. Mir gefällt das auch nicht, aber die Rechtsprechung ist nunmal so.
Antwort von Scott Registriertes Mitglied am 11.11.2004 - 13:27
whaleshark, 1-2 assis sind bei uns normal, da die sicht im ausbildungs-see in der hauptsaison manchmal unter 1m ist und wenn du 3 schüler hast, ist es nicht möglich alle im auge zu behalten !

mit dem einwand der knabe ist schon 15 kann ich leben, da er ja auch mi. 6 fundives im mittelmeer hatte und das ab ein par meter tiefe auch nicht viel wärmer als 19 grad ist. 5m sicht ist auch nicht "miserabel"

Gruß
Scott
Antwort von BSD am 11.11.2004 - 16:53
Hallo,

bitte zeigt mir einen Fall wo jemand wegen Missachtung der 4 Sterne Regel gesetzlich verurteilt wurde bzw. seinen Versicherungsschutz verloren hat!!!

Das diese alte Diskussion immer wieder kommen muss

Zuerst kommen die Tauchstunden unter Wasser, dann der Ausbildungsstand! Aber was noch viel wichtiger ist, hat der Buddy eine gesunde Einstellung zum Leben oder ist er Mr. Kamikaze...

so viel dazu

grüsse

BSD
Antwort von Jessica Redaktionsmitglied am 11.11.2004 - 17:21
Hier klicken

Da steht tatsaechlich nichts zu dem Thema. Im Gegensatz zu dieser Website: Hier klicken

Einschraenkend muss ich hinzufuegen, dass ich nicht weiss, von wann diese Versicherungsbestimmungen sind und ob es nicht mittlerweile schon neuere gibt. Aber hier kann sicher Detlef weiterhelfen.
Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 11.11.2004 - 17:28
@BSD
Wenn du zu dem Thema Auskünfte benötigst, melde dich beim TSV-NRW, Abtl. Recht. Deinen Versicherungsschutz verlierst du nicht, habe ich auch nie behauptet. Gesetzlich verurteilt wird auch keiner, das ist grober Unfug. Die Regel ist nunmal in der Welt (Sinn oder Unsinn steht nicht zur Debatte). Wenn du als Vereinsvorstand die Verletzung der Regel beim tauchen im Vereinsgewässer kennst oder kennen mußt und dieses duldest und es kommt zu einem Tauchunfall bist du im haftungsrechtlich im Boot. Das hat nichts mit alter Diskussion zu tun. Es ist so. Wenn du mit deinem Kumpel im Bodensee tauchst und einer schmiert ab, ist die Frage der Verantwortlichkeit nicht unbedingt nach der Viersterneregel zu beurteile. Ende im Gelände.
Antwort von Obes Dlawnier am 11.11.2004 - 18:38
Zum Thema Verlust des Versicherungsschutzes bei Missachtung der 4 Sterne Regel:
Sollte es tatsächlich zu einem Prozess kommen, muss der Kläger (in diesem Fall die Versicherung) nachweisen, dass der Taucher grob fahrlässig gehandelt hat. Allein die 4 Sterne Regel würde dafür in keinem Fall ausreichen.
Wenn Dinge wie z.B. sehr geringe Taucherfahrung beider Taucher, Alleintaucher oder nicht bedingungsgerechte/mangelhafte Ausrüstung hinzukommen, könnte der Versicherungsschutz zum Teil entzogen werden.
Gruss, Obes
Antwort von Jehova am 12.11.2004 - 08:38
@Obes Dlawnier

Entlich mal eine Antwort zu diesen Thema mit Vernunft! Ich glaube kaum, das man einen Richter von der 4 Sterne Regel überzeugen kann, wenn man bedenkt das für PADI(Jehova)-Taucher die 2 Sterne Regel gilt.

Allerdings sollte man erwähnen, ein nichtbefolgen dieser 4 Sterne Regel ist zumindest für die Versicherung ein guter Grund vorläufig die Leistung zu verweigern.
Antwort von Jessica Redaktionsmitglied am 12.11.2004 - 08:52
Jehova, das stimmt nicht. Es gab mal ein Urteil, wo ein ** dafür "verknackt" wurde, dass er einen * absprachegemäss(!) auf 8m zurückgelassen hat, um selbst tiefer zu tauchen. Als er zurückkam lag der * mit leerer Flasche ertrunken am Grund...

Ich hab leider nie das komplette Urteil finden können, aber ich weiss, dass die Urteilsbegründung auf den Regeln des VDST basierte, ****-Regel und nicht solo...
Antwort von Jehova am 12.11.2004 - 10:07
Hallo Jessica!

Eigentlich widerspricht der von Dir geschilderte Sachverhalt nicht (umbedingt) meinen Ausagen.

Wenn jemand mit Erfahrung einen anderen in einer Lebensfeindlichen umgebung zurücklässt, und dem jenigen passiert etwas kann er, da grob fahrlässig handelnd, haftbar gemacht werden, mit Tauchen hat das wenig zu tun, das kann auch auf halben Weg zu einen Berggipfel oder zwischen Bahngleisen sein.

Natürlich kann ein Richter sich in seiner Urteilsbegründung auf die VDST-Richtlinien berufen, aber ob das Urteil dann bestand hat (gerade vor dem Hintergrund der PADI-Richtlinien) ist eine andere Sache.

Ohne vorliegende Urteilsbegründung, ist es wenig sinnvoll über Einzelentscheidungen zu diskutieren.

Und natürlich gilt:
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Antwort von whaleshark Registriertes Mitglied am 12.11.2004 - 10:14
Hai Jessica,
so viel ich weiß war zu der Zeit als der Unfall passierte diese 4 Sterne noch nicht "Erfunden" sondern nur die überholten 3 Sterne.
Wobei ich das Verhalten des oben genannten
2 Stern auch für falsch halte.

--
Bei den Befürwortern mancher "Regeln" egal ob es sich um Solo, Tiefe,Buddy, Sterne usw. handelt werden gerne solche Anklagen in den Raum gestellt ohne dann auch auf den Ausgang der Klage zu verweisen. Schon gar nicht wenn der Ausgang nicht in derer Interesse liegt.
Wenn sich vielleicht mancher Richter auch erst mal nach den Vorschlägen betimmter Verbände richtet. Dann heißt das noch lange nicht, dass es dabei bleibt. Es werden andauernd irgendwelche Urteile von z.Bsp.irgendwelchen Amtsgerichten gekippt (warum wohl?). Man guter Anwalt macht dann klar, dass "interne Regeln" wohl doch keine Gesetze sind.

Dass sich Versicherungen aus ihrer Verantwortung ziehen wollen ist "normal". Ob der Geschädigte sich dann damit allerdings zufrieden gibt ist was anderes. Vorschläge, "Regeln" etc. sind eben keine Gesetzte. Allerdings werden diese gerne als solche gehandelt und es wird vehement von den Erfindern versucht diese "Pseudogesetze"
unterzubringen.
Egal ob Padi, Vdst usw. es geht hier vorrangig ums Geld und um Macht die man auf diesem Gebiet ausüben will. Es gibt (soviel ich weiß) kein Gesetz das vorschreibt, dass man einen "Tauchschein" braucht um zu Tauchen.
Man stelle sich nur mal vor es würde darauf hinauslaufen, dass es irgendwann ein solches Gesetz geben würde. Dann könnten sich manche ????? die Hände reiben und ein zusätzliches Konto eröffnen.


@Soni sagte vor längerer zeit mal was passendes:

***Antwort von Soni am 06.12.2002 - 08:24
Gerichte, Anwälte, Verbände, Regeln, Normen, Gesetze, Unfälle, Tote ....

Wo bleibt die "Freude am Tauchen"? ***


Gruss



Antwort von Detlef Registriertes Mitglied am 12.11.2004 - 11:48
@Jehova
Deine Ausführungen sind nur teilweise richtigt. Der Versicherungsschutz kann bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entzogen werden (Wie bei jeder Versicherung). Grob Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in grober Weise mißachtet (Ist nicht die genaue Definition). Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt richtet sich nach den für das Tauchen allgemein gültigen Standarts. Das sind zur Zeit die EU-Normen konkretisiert durch die Verbandsvorgaben. Da jeder was anderes behauptet (auch innerhalb der CMAS), wird das Gericht einen Sachverständigen beauftragen. Wer ist Sachverständiger für Tauchunfälle? Ich kenne nur wenige namentlich. Die die ich kenne gehören meistens zu den alten Verbandshasen im Umkreis des VDST. Das Ergebnis ist dann eine Mischung aus den Verbandregeln und den nicht besonders präzisen Regelungen der Norm. Richtig ist, daß allein wegen des Umstands des mißachtens der Viersterneregel der Versicherunsgschutz vorraussichtlich nicht entzogen werden kann. Da du ja vom Fach bist, vor Gericht und auf hoher See..... Ich möchte so ein Verfahren nicht führen.
Der Versicherungsschutz wird dir auf jeden Fall in folgenden Fällen entzogen:
Tauchen in Kaltwasser mit nicht geeigneten Atemreglern (EN 250)
Wahrscheinlich auch bei Verwendung von nur einem System.
Tauchen mit Pressluft über 40 Meter hinaus (nicht bei DAN), aber Bartmann hat sich in dem kleinen roten Notfallbüchlein dahingehend geäußert.
Usw.
Wir können ja einfach mal den Gerlingkonzern und den Rest der Versicherungen fragen und die Ergebnisse hier veröffentlichen.
Antwort von whaleshark Registriertes Mitglied am 12.11.2004 - 19:36
Hai @Detlef,

"...gehören meistens zu den alten Verbandshasen im Umkreis des VDST...."

"... einfach mal den Gerlingkonzern und den Rest der Versicherungen fragen...."

Was meinst du wie die Antworten ausfallen würden?


Bist du vollkommen sicher was den Entzug des Versicherungsschutzes bei deinen Beispielen betrifft??

Man kann sich nach "Bartmann" richten oder sich orientieren aber das war es dann auch. Zumindest was die eigene Meinung von ihm betrifft. Alles andere ist von ihm wiedergegebenes .

Es gibt verschiedene Meinungen was die Konfiguration von Ausrüstung betrifft. Man kann daraus vielleicht auch grobe Fahrlässigkeit
"konstruieren". Aber ob es im Ernstfall auch Bestand hat kann man so nicht unbedingt sagen. Es kommt auch immer auf die jeweilige Situation an.
Genau diesen Umstand wird bestimmt jeder Betroffene auf seine Art versuchen zu nutzen. Und ich denke im Normalfall muss der Geschädigte nicht unbedingt die schlechteren Karten haben.
Sollte es irgendwann mal eine Vereinheitlichung (Verbandsunabhängig) geben,wäre es bestimmt was anderes.
Aber wer mag schon, dass andere im eigenen Topf Rühren .

Gruss
Antwort von Jehova am 12.11.2004 - 21:51
Hallo Detlef!

Grob Fahrlässig handeln heisst auch billigend in kauf nehmen. Das heisst dem Verunfallten hätte klar sein müssen, das unter diesen Umständen ein Unfall provoziert wird, der Nachweis ist da natürlich nicht sehr einfach.

Und in der Taucherszene gibt es ja nun recht viele allgemein gültige Standards, PADI CMAS und was weiß ich, als PADI-Taucher (ich will meinen Nich ja gerecht werden) darf ich mit 2 Sternen (2mal OWD) ins Wasser, als IUOA-Taucher darf ich 120m tief mit Pressluft tauchen.

2. erste Stufe? wofür den? Das PADI-Unterichtsmaterial geht nicht auf Tauchen in kalten Gewässern ein, es kommt noch schlimmer, es steht geschrieben, das das einzige Kriterium nach dem man sein Atemregler ausucht der niedrige Atemwiderstand ist, wenn ich das glaube, handel ich bestimmt nicht grob Fahrlässig in D wenn ich mit einer 1. Stufe tauche (Ich persöhnlich tauche selbstverständlich mit 2 ersten Stufen).

EN 250 heißt das das ich mit meinen NICHT EN 250 Atemreglern im Schadensfall keinen Versicherungsschutz genießen würde? Glaube ich kaum, auch wenn der Cyclon 300 keine EN250 hat, hat er nachweißlich hervorragende Kaltwassereigenschaften.

Trotz meines geschreibsels sehe ich die ganze Sache ähnlich wie Du, wollte mit dem Posting nur noch mal deutlich machen, das es immer auf den konkreten Sachverhalt ankommt, und das irgentwelche Regelungen von irgentwelchen Privatverbänden keine Rechtsnormen sind.

btw. woher weißt Du das ich zur See gefahren bin?
Antwort von Iris am 14.11.2004 - 19:42
..um es auf den Punkt zu bringen: mit 15 ist Junior kein Junior mehr, sondern hat Anspruch auf den OWD. Einfach eine erwachsene Person des (Tauch-)-vertrauens suchen und los! Genau wie bei CMAS sollte man nicht zwei Jugendliche (Minderjährige) allein zusammen tauchen gehen.
Viel Spaß beim Tauchen.
Iris
Antwort von Silke am 19.11.2004 - 11:42
tja,
also da er im Mittelmeer getaucht ist und bisher null Erfahrung in heimischen Gewässern hat, sollte er erstmal einen TG mit einem erfahren Lehrer machen. so manchen Taucher hat es umgehauen oder gar entmutigt, weiter in heimischen Gewässern zu tauchen. Das ist schon ein ganz anderer "Schnack". Lass dich am besten in einer guten Tauchschule beraten!

Gruß
Silke

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P. Sutter Unterwasserfotos
Unterwasserfotografie ist eine Leidenschaft, Eindrücke mit an die Wasseroberfläche zu bringen. Deshalb ist man immer auf der Suche, Bilder aus der Natur einzufangen




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