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TTU - Lungenfunktionstest richtig durchführen - 2 Varianten

Aloha,

nächste Woche steht wieder meine TTU an - 2 Jahre sind rum.

Meine Vorletzte TTU war hervorragend von der Lungenfunktion. die letzte war in Ordnung, aber von den Werten her sichtbar schlechter (dabei hatte ich zwischenzeitlich und immer noch sogar mit dem rauchen aufgehört). Die Schwester die es durchgeführt hat, schien etwas unsicher beim Anweisung geben. Sie hat zwar Anweisungen gegeben, ich fands aber nicht schlüssig (die Hauptuntersuchungen führt der Chefarzt (Gtuem) des KH persönlich durch - EKG, Doppler, Ultraschall..sehr ausführlich) - nunja. Es war aber alles in Ordnung und keine Einschränkung - habe ihn auch auf die Werte angesprochen. Er meinte das wäre alles im grünen Bereich.

Da ich nun aus termingründen diesmal woanders hin muss (auch in der GTUEM-Liste), würde mich der korrekte Ablauf eines Lungenfunktionstest interessieren (bitte genaue Beschreibung, gerne auch Link mit exakter Durchführung).

Nachdem ich nun nochmal selbst gelesen habe bin ich unsicher zwischen diesen zwei Abläufen:

1. Nase abklemmen. Röhrchen in Mund. Normal atmen. Auf Kommando vollständig ausatmen, tief einatmen (bis nicht mehr geht...Bauch oder Brustkorb Atmung, oder beides?), und vollständig und !gleichmäßig! ausatmen (bis nichts mehr geht).

oder

2. Nase abklemmen. Röhrchen in Mund. Normal atmen. Auf Kommando vollständig ausatmen, tief einatmen (bis nicht mehr geht...Bauch oder Brustkorb Atmung, oder beides?), und so !schnell/stark! wie möglich ausatmen (bis nichts mehr geht).

Was wäre korrekt?

Vielen Dank für eure Antworten
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Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
09.01.2014 14:39
Lunge tutu kompletto füllen, soviel wie rein geht.
Und tutu kompletto leeren, soviel wie rausgeht.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lungenvolumen
09.01.2014 14:43
ja, das ist soweit klar....

Aber Variante 1 oder 2 - sprich schnell raus mit Druck oder gleichmäßig raus....
FotohaieMSD Rebreather (Triton)
09.01.2014 15:26
Variante 2 mit dem vollständigen Einatmen und so schnell wie möglich aber dabei auch so lange wie es geht ausatmen zeigt vor allem den "FEV1" Wert (grob gesagt wie viel Prozent kann die Lunge in der ersten Sekunde ausatmen - dabei sieht man ob zB Engstellen vorliegen - Asthma etc)

Variante 1 dient dazu die "VC" zu ermitteln. (grob gesagt was fasst die Lunge überhaupt - dabei sieht man ob das Lungenvolumen in Ordnung ist)

Beide Varianten sind eigentlich für eine Lungenfunktionsuntersuchung da und ersetzen sich nicht gegenseitig.
EXIL - VFLerGUE Tech 1 / Cave 1
09.01.2014 15:35
Ich musste auch immer beides machen. Ein Ultraschall (vom Herz?) ist meiner Meinung nach nach GTÜM nicht vorgesehen.

Nebenbei gilt die TTU 3 Jahre, sofern du unter 40 bist.
09.01.2014 16:20
@Exil: Das Ultraschall wurde gemacht weil ich im Bogen eingetragen habe, dass ein leichtes Herzgeräusch seit Geburt vorliegt. Das ist aber ohne Beeinflussung und ich habe es nur der vollständigkeit wegen in den Bogen eingetragen. Da er Chefarzt der Kardiologie ist, hat er das mal eben kostenlos geprüft um sicher zu gehen.

Die TTU gilt laut meiner Bescheinigung 2 Jahre (bin 31). Das haben beide Ärzte der letzte Untersuchungen auf den Bogen geschrieben "Nachuntersuchung in 2 Jahren". Dann muss das doch auch oder gilt trotzdem die 3 Jahre ?
EXIL - VFLerGUE Tech 1 / Cave 1
09.01.2014 16:49
Ich kann nur sagen, dass der GTÜM-Standard 3 Jahre vorsieht und auf meiner TTU das "Verfallsdatum" dem Rechnung trägt. Wenn bei dir ein früherer Verfall drauf steht, würde ich wieder hin gehen. Schaden kann es eh nicht.

Mein Doc macht das Ultraschall vom Herzen auch immer, aber eher "für sich" habe ich den Eindruck.
thawkSSI AOWD
09.01.2014 17:50
Es muss definitiv die zweite Version der LuFu durchgeführt werden, ansonsten ist keine Aussage zu Verengungen der Atemwege möglich (Asthma bronchiale, COPD etc.). Eine Verengung kommt nur bei schnellem (Aus)atmen zum Tragen.
Die erste Version kann man für die Vitalkapazität machen was Fotohaie schon erklärt hat. Man muss es aber nicht, weil man die sogenannte "forcierte Vitalkapazität" auch aus der zweiten Version der LuFu ermitteln kann (bzw. aus der, nicht maximal schnellen, Einatmung vor der schnellen Ausatmung); und auch für die forcierte Vitalkapazität gibt es Normwerte.
Lange Rede, kurzer Sinn: Version 2 ist Pflicht, Version 1 eigentlich überflüssig.
Und zu deinen jetzt `schlechteren` Werten: Die Aussagekraft der Lungenfunktion hängt zum Großteil von den "antreibenden Atemanweisungen" der Krankenschwester ab. Ohne entsprechend aggressive Ansprache werden immer falsch-schlechte Werte rauskommen. Aber wenn die auch noch im Normalbereich liegen ist ja alles in Butter Viel Spaß beim Tauchen
10.01.2014 02:22
"Die TTU gilt laut meiner Bescheinigung 2 Jahre (bin 31). Das haben beide Ärzte der letzte Untersuchungen auf den Bogen geschrieben "Nachuntersuchung in 2 Jahren". Dann muss das doch auch oder gilt trotzdem die 3 Jahre ?"
Nach GTÜM im Hyperbaren-Zentrum-Berlin(unter 40 Jahre) gilt 3 Jahre aber die meisten Basen (die ich kenne) bestehen auf zwei-Jahres-Fristen! Egal ob auf der Bescheinigung 2 oder 3 J. steht.
Mein damaliger Sportarzt stellte den Schein auch nur für zwei Jahre aus.
Im Zweifel einfach, vor dem Urlaub, bei der betreffenden Basis, informieren.
10.01.2014 23:12
Die TTU gilt so lange, wie der, der sie sehen will akzeptiert. Es gibt keine allgemeingültige Verpflichtung. Der VDST akzeptiert 2 Jahre und ab 40 ein Jahr.
grogCMAS**
11.01.2014 22:46
Ich muss an dieser Stelle einfach mal in die Runde werfen, dass ich die "Lungenfunktionsprüfung" an symptomlosen Gesunden inzwischen für eine Farce halte:

Es ergab sich eher zufällig, dass meine TTUs praktisch alle von unterschiedlichen Medizinern durchführt wurden. Die "LuFu-Prüfung" war immer dabei. Und jedes mal war das Ergebnis so unterschiedlich, dass ich mal behaupte, im Rahmen der Messgenauigkeit ist dort nichts zu finden, wenn jemand keine Beschwerden hat.

Ich hatte - sowohl bei "Peak Flow" als auch beim Volumen schon Messwerte von 80% bis 120% der "Norm", mehrfach haben (tolle elektronische) Geräte einfach nur "Fehler" gemeldet - ein altes analoges Gerät dann aber direkt danach einen Normalbefund geliefert usw. - nichts davon war korreliert mit irgendeinem auch nur geringfügig unterscheidbaren subjektiven "Atemgefühl" in Ruhe oder bei sportlicher Betätigung.

Nach diesen Erfahrungen halte ich die Messung für eine sinnlose Geldvergeudung.
thawkSSI AOWD
12.01.2014 09:11
Naja, würde ich nicht ganz so sehen:
- Gerade der peak flow (PEF) hat eine hohe Variabilität und wird daher nur zur Asthma-Kontrolle daheim eingesetzt, für die `richtige` Lungenfunktion gibt es deutlich bessere Marker einer Verengung (FEV1, MEF25...)
- 80 bis 120% stellen den Normalbereich beim VC und PEF dar. Pathologisch wird es erst < 80%.
- Es kommt auf die Durchführung und die korrekten Geräteeinstellungen an. Wenn das ein richtiger Pulmologe macht kann man da schon viel erkennen (über die Alibi-Durchführung in anderen Praxen etc. spreche ich mal nicht...)
- Entscheidend: Langsame Veränderungen an der Lunge werden von dir lange nicht bemerkt, da du deine Leistungsfähigkeit immer als "normal" ansiehst. Man ist manchmal überrascht was man in Lungenfunktionen sieht obwohl sich Menschen als gesund bezeichnen würden. Deshalb halte ich es schon für sinnvoll
13.01.2014 12:52
Es gibt auch Auslands-Basen (z.B. Ägypten), die auf maximales Aleter der TTu von 1 Jahr bestehen.

Bei mir waren die LuFu-Tests immer zwischen "vollkommen normal" und "eher am unteren Ende". Da ich Nichtraucher bin und damals gelegentlich UW-Rugby gespielt habe, habe ich es immer auf die Trägheit des Anemometers bzw. falsche Zungenstellung und so "nicht-zentrischen" Luftstrom geschoben.

TTU steht wieder an. Mal sehen, wie es diesmal wird....

Gut Luft

FANATIC DIVER
13.01.2014 13:00
So, meine TTU ist durch (nach GTUEM).

Gefordert wurde bei der LuFU die von mir genannte Variante 2 - sprich normal atmen, vollständig maximal einatmen und so schnell wie möglich und so lange wie möglich alles raus (alles auf Kommando mit "Motivation" bis es piepst).

Alles im grünen Bereich - TTU ohne Einschränkung. Dieser Arzt hat Sie nach GTUEM Richtlinie 3 Jahre ausgestellt (Alter unter 35).

Werde aber vorher immer die geplante Tauchbasis anfragen.

Danke für eure Meldungen

16.01.2014 08:19
mir ist von meinem GTÜM Arzt mal folgendes erklärt worden:
ob Variante 1 oder Variante 2 ist unerheblich, hauptsache die Atmung ist von komplett voll zu komplett leer.

Variante 2 wird von vielen Med.Personal bevorzugt da es auf der Auswertung eine "schöne" Kurve wie im Lehrbuch ergibt.

H2Co3
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