Tauchen Naturschutzgebiet Abgesandt von davethdiver am 06.12.2007 - 21:01:
Hallo
Darf man eigentlich in einem Naturschutzgebiet
tauchen? Oder ist dies Gesetzlich verboten?
mgg dave
Antwort von shuttle am 06.12.2007 - 21:25 Das kann man so allgemein nicht beantworten. Welches Bundesland? welches Naturschutzgebiet? Hier in Süddeutschland gibt es einige Seen in Naturschutzgebieten, in denen man tauchen darf, in anderen nicht. Unterschiedliche Gründe. Also, was, wo speziell?
Antwort von Tümpi am 06.12.2007 - 22:41 Grundsätzlich nein, da Betreten verboten ist. Wenn es der Schutzzweck zulässt, können Ausnahmen genehmigt werden. Wie immer also, es kommt drauf an.......
Antwort von Widukind am 06.12.2007 - 23:01 Normalerweise darf man in Naturschutzgebieten die ausgewiesenen Wege/Bereiche nicht verlassen.
Das schließt Tauchen meist aus.
Sondergenehmigungen erhalten dann nur Leute, die auch den Auftrag haben, in dem Gewässer zu tauchen (zwecks Gewässeruntersuchung, Bergung, etc.)...
Hechtflüsterer weiß es genauer, er hatt direkt bei seiner Gemeinde mal angefragt - das wäre auch für Dich der richtige Weg.
Antwort von boesewicht am 07.12.2007 - 00:28 Wie Shuttle schon sagte - ist halt unterschiedlich ...
Generell erlaubt ist es sicherlich nirgendwo, aber hier und da gibt es Sonderregelungen für Pächter, aber dann mit strengen Auflagen (zb. begrenzte Taucherzahl pro Tag, Tauchzeiten, kein Einbringen von Gegenständen, keine Veränderung der natürlichen Begebenheiten usw.)
Bei einem Gewässer in einem Naturschutzgebiet ohne Pächter kann man aber eigentlich von einem absoluten Tauchverbot ausgehen.
Am besten einfach bei der betr. Gemeinde anfragen.
Antwort von shuttle am 07.12.2007 - 07:48 boesewicht, genau so ist es Unser Haussee liegt z.B. in einem Naturschutzgebiet und ist von einem örtlichen Angelverein gepachtet und der regelt in Abstimmung mit der Gemeinde.Man darf nur eine Zufahrt benutzen und nur an zwei Stellen als Taucher ins Wasser. Das weitere Gelände um den See herum ist tabu. Spaziergänger dürfen nur einen Wanderweg benutzen, Campieren etc. ist verboten usw. usf. Wir Taucher veranstalten jährlich eine Säuberungsaktion und benehmen uns anständig, tauchen z.B. nicht, wenn Anlger den Einstieg benutzen bzw. warten, bis die fertig sind. Insofern ist (noch) ein Wohlwollen von Seiten des Pächters und der Gemeinde da.
Antwort von Doris am 07.12.2007 - 08:22 Bei uns ist es ähnlich wie bei Shuttle, über Seereinugungsaktionen darf der Verein in ein naturgeschütztes Gewässer in Absprache mit dem zuständigen LRA. Grundsätzlich ist es jedoch verboten und auch bei diesem "Vereinswasser" kann die genehmigung jederzeit widerrufen werden.
Antwort von Telemar-king am 07.12.2007 - 09:44 Man darf im NSG tauchen: wenn das "Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)", die "Landes-Wassergesetze" der Bundesländer und die "Gewässernutzungsverordnung" des jeweiligen Bundeslandes - des Bezirkes - des Kreises - der Gemeinde es zulässt.
@davethdiver, Deine zuständige Kommune kann Dir darüber genaustens Auskunft geben. Oder Dein Landessportverband (z.B. Hier klicken )
Antwort von davethdiver am 07.12.2007 - 16:45 Das Naturschutzgebiet liegt in der Schweiz,
man kann dört eigentlich überall uneingeschränkt spazieren usw.
Bei Winter ist der See gefrohren und kann auch zu Fuss überquert werden. Er ist nur ca. 35m tief.
Antwort von shuttle am 07.12.2007 - 17:14 OK, dann müssen unsere Schweizer Freunde/-innen ran. Das ist "Feindesland", keinen blassen Schimmer wie die Gegebenheiten dort sind
Antwort von Telemar-king am 07.12.2007 - 17:49 @davethdiver: "Blödmann". Uns erst stundenlangen tippen lassen und dann die Schweizer Katze aus dem Sack lassen. Pah.
Antwort von davethdiver am 07.12.2007 - 18:31 Danke trozdem, einige tipps kann ich trozdem gebrauchen.
Antwort von shuttle am 08.12.2007 - 01:20 Schön!
Vielleicht bin ich manchesmal begriffstutzig, das will ich nicht in Abrede stellen. Deshalb sei die Frage erlaubt, was uns die Aussage "Bei Winter ist der See gefrohren und kann auch zu Fuss überquert werden. Er ist nur ca. 35m tief." sagen soll? Wenn er 40m tief wäre könnte man ihn nicht überqueren ... oder wenn er nicht im Naturschutzgebiet läge
Versteh einer die Schweizer
Antwort von davethdiver am 08.12.2007 - 11:34 @ shuttle
Man darf den see überqueren. Dann sollte man doch dort auch tauchen dürfen! oder?
Antwort von shuttle am 08.12.2007 - 12:17 Gemeinde fragen. Wenn ja: Loch rein, abtauchen ... (wenn Qualifikation, Sicherung und Buddies vorhanden)
Wenn Nein: Pech gehabt
Die Angabe der Seetiefe hatte aber nicht unbedingt etwas mit der Frage zu tun, oder? Die Tiefe bestimmt Pächter, Gemeinde etc. i.d.R. nicht. Da gibts Empfehlungen von den Verbänden
Antwort von davethdiver am 09.12.2007 - 13:31 @ shuttle
Ok, werd` ich mal machen.
Die Seetiefe hat eigentlich nichts mit der Frage zu tun, da die Tiefengrenze für Sporttaucher bei ca. 30-40m liegt, wäre es doch interessant dort zu tauchen.
Antwort von boesewicht am 10.12.2007 - 01:08 Das Betreten einer Eisfläche muß keinen direkten Zusammenhang mit einer Tauchgenehmigung haben ...
Viele Gewässern dürfen ja auch zum Schwimmen genutzt werden, trotzdem ist dort Gerätetauchen verboten ... - einfach bei der Gemeinde nachfragen und gut ist
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