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Tauchen mit Erziehungsberechtigten
Abgesandt von Bine 64 Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 08:23:

Hallo alle miteinander,
wer kann mir denn wohl mal mitteilen, wo ich etwas darüber finde, inwieweit Erziehungsberechtigte mit ihren Kids tauchen dürfen Bei uns steht die Frage im Raum, ob der Vater (CMAS***) mit seinem 14jährigen Sohn (CMAS Grundtauchschein)alleine ins Wasser darf. Die Meinungen sind darüber sehr gespalten. Ich hoffe, daß ihr mir weiterhelfen könnt.
Danke im Voraus



Antwort von Telemar-king Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 08:33
Ja, er darf mit ihm ins Wasser. Zum Baden, nicht zum Tauchen.

Denn ein Tauchen mit einem anderen Taucher ist erst ab CMAS* möglich. Stichwort: Tauchgruppenzusammenstellung Hier klicken

Das hat nichts mit `Erziehungsberechtigung` zu tun.
Antwort von Wal-Angler Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 08:35
Tatütata, die Taucherpolizei ist da
Antwort von Bine 64 Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 08:40
@Telemar-king
Danke, jetzt habe ich etwas Schriftliches. Das war genau die Seite, die ich brauchte.
Schönen Tag noch
Antwort von deep_down Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 08:43
Hallo Tele,

hast Du es das Dokument auch gelesen? Da steht:

CMAS*** und CMAS Grundtauchschein -> ja -> 12m

Gruß
Hansi
Antwort von Nowotaucher Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 09:15
Nur so am Rande - natürlich "darf" er mit seinem Kind ins Wasser zum Tauchen. Selbst wenn er keinerlei Brevetierung hätte "dürfte" er das. Ob das sinnvoll ist sei mal dahingestellt. Aber da es in Deutschland keinerlei Gesetze diesbezüglich gibt, ist es auch nicht verboten. Die VdST-Regeln sind letztlich nur Empfehlungen, denen man folgen kann oder auch nicht.

Dass sich im Falle eines Unfalls die Gutachter und Gerichter letztlich auf solche Empfehlungen stützen ist wieder eine andere Geschichte, hat aber nichts mit "dürfen" zu tun.

Ich finde daher auch weniger die Konstellation bedenklich als die Tatsache, dass es sich hier um ein Kind handelt und ich Kindertauchen generell nicht so eine gute Idee finde.

Gut Luft,

Andreas
Antwort von Wal-Angler Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 09:19
@Nowo
Antwort von henri Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 09:28
Der Verweis auf die Liste vom VDST ist nicht falsch, aber auch nicht richtig. Erst einaml kommt es darauf an, ob in dem zu betauchenden Gewässer überhaupt Regelungen bezüglich Tauchscheinen getroffen sind.
Prinzipiell darf ja in Deutschland erst einmal jeder Tauchen, auch ganz ohne Schein. Es gibt keine generellen Verbote. Damit kann man die Ausgangsfrage ja wohl erst einmal so beantworten: Wenn der für den See verantwortliche nicht vorschreibt, darf er mit seinem Sohn tauchen gehen.

Ob er das auch tun sollte, steht auf einem anderen Blatt. Im Falle eine (Unglücks-)falles werden dann wieder Sachverständige herangezogen, die beurteilen sollen, ob den Papa ein verschulden trifft. Eventuell beteiligte Versicherungen werden danna uch die Frage stellen, ob das Verhalten nicht fahrlässig oder grob fahrlässig ist, da die allgemein anerkannten Regeln ja etwas anderes empfehlen. Also am Ende eine Einzelfallfrage.

Ob die Regeln nun wiederum sinnvoll sind, steht dannauch wieder auf einem anderen Blatt. So was dubioses wie eine 4-Sterne-Regel gibt es nur in Deutschland (und auch den Alpenrepubliken?). Überall woanders geht es auch ohne diesen formal harte, aber inhaltlich butterweiche Regel. Ich kenne jedenfalls eine ganze Reihe *-Taucher, die miteinander besser Tauchen als manche TL`s. Meine Erfahrung ist das es nur eine sehr weiche Korrelation zwischen Brevetierung und Tauchfertigkeiten gibt.

So, Bine_64, nun noch eine Frage: Vom Basic zum CMAS* sind es drei Tauchgänge. Warum macht er die nicht einfach, dann ist Ruhe und auch eine Versicherung hätte, zumindest aufgrund der Brevetierung, nichts mehr zu meckern.
Antwort von bestof34 Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 10:01
Rechtlich – Versicherungsfrage – Verbandsfrage

Rechtlich ist es nicht definiert, solange nichts passiert und niemand offensichtlich gefährdet wird, steht auch einem Tauchgang auf 40 m nichts im Wege. (Bsp.: CAMS Basis – Vater CMAS ** - Sohn Grundtauchschein – Tauchurlaub – 40 m Tauchgang mit Guide (TL), kommt in der Praxis also durchaus vor).

Versicherung, da braucht es ja eh schon eine Zusatzversicherung; und die will umso weniger zahlen, je höher die Kosten sind; und hier sind die Verbandsvorgaben dann schon wichtig. Gutachter lehnen sich meist an Verbandsvorgaben und Standards an. 100 % der Kosten erstattet zu bekommen wird immer mehr zum Hürdenlauf und zur Kunst!
WICHTIG! Ohne Tauchunfallversicherung niemals ins Wasser! Genau abklären wie die Vertragsbedingungen sind!

Verbände wollen gerne dass nichts passiert und man sich soweit an die „Verbandsvorgaben“ – „Verbandsvorschläge“ hält. Bei einem 40 m TG in dieser Zusammenstellung wird der Verband schon reagieren, wenn es ihm gemeldet wird. Verbände sichern sich aber auch damit ab, dass sie Tiefenlimits vorschlagen und empfehlen. Andererseits gibt es gerade für Jugendliche sehr unterschiedliche Empfehlungen bei den verschiedenen Verbänden.


Wenn ein 14 jähriger schon den Grundtauchschein hat, dann halte ich es neben einer TU-Versicherung für genauso wichtig regelmäßig mit dem Jungen zu trainieren und Rettungsübungen im Pool durchzuführen. Eine Versicherung bei den Verbänden scheint einerseits zwar günstig, andererseits sind die gedeckten Kosten meist viel zu niedrig.

Wie tief man mit seinem Sohn tauchen „soll“ ist sehr unterschiedlich; Zumindest sollte man mit einem „anderen Profi“ darüber sprechen, wenn es über die Verbandsempfehlungen hinausgehen soll.
Antwort von Stephan K. Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 10:24
Tja, am Besten machen beide den nächsthöheren Schein, dann gibt es keinerlei Probleme.

Aber das war nicht die Frage.
Antwort von Kölle Alaaf Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 11:07
Verbände haben keine Kompetenz "Gesetze" zu machen. Solange es gut geht, ist es gut. Kommt es zum Schaden, dann ist die Frage auch haftungsrechtlich relevant, bei der Ermittlung wichtig, wie es dazu gekommen ist. Und auch mit Brevet kann man ja Fehler machen, mit denen man dann "in der Verantwortung" ist. Die "Entlastung" ist mit einem Brevet aber sicher - etwas - einfacher. Und bei grob fahrlässigem Verhalten (z.B. Tauchen mit Nachwuchs ohne Brevet) wird die Sache dann "langsam" unangenehm ...
Antwort von Tümpi Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 11:58
Henri, Viersterneregelung nur in D????? Du warst noch nicht in F, oder? dort gibts sogar eine Fünfsterne und auch eine Sechssterneregelung - auf die zulässigen Tiefen bezogen.
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 12:01
Die Verletzung der Leermeinungen von Sportfunktionären begründet so ohne weiteres keine grobe Fahrlässigkeit, keine zivil und/oder strafrechtliche Verantwortung!
Sie bietet eine Angriffsfläche, mehr erstmal nicht!
Der Verband wird sich auch nicht melden, wenn ihm ein Tauchgang in vierzig Meter gemeldet wird. *** = kein aktiver Status. Ich würde mir auch eine solche Einmischung in meinen privaten Bereich verbitten!

Kindertauchen und das auch noch mit dem eigenen, siehe Nowotaucher!
Antwort von kwolf1406 Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 12:58
Übrigens: DTSA Grundschein ist weniger als DTSA Basic. Letzter wurde erschaffen, um den Stufen der EU Norm gerecht zu werden und enthält in der Ausbildung gegenüber Grundschein zwei Freiwassertauchgänge. Der Papa "darf" also nicht mit seinem Sohn tauchen, außer er ist zusätzlich zum *** noch ÜL/TrainerC. Würde Sohnemann den Basic ergänzen, könnte er auf jeden Fall normgerecht mit ihm tauchen gehen

Grüße
Klaus
Antwort von tauchgeist Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 13:02
H@ Henri,

in Erweiterung von Tümpis Hinweis für Frankreich:

Hier klicken

tg
Antwort von henri Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 14:04
Okay,okay... Es gibt noch Frankreich. Das ändert nichts am SInn und Unsinn der 4-Sterne-Regel. Man beachte auch die Maximaltiefe von 60 Metern für CMAS***. Gelten für die anderen physiologisch, medizinische Grenzen? Wohl kaum.

Und was machen all die Verbände, die gar keine Sterne vergeben. Frankreich war für das Tauchen aber schon immer ein anderes Pflaster...
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 14:24
Mir war so, als ob die Decotabelle weit über die Platzgrenze geht, die gilt natürlich nur für Vereinsmeier Alle anderen platzen bei erreichen ihrer jeweiligen Tiefengrenzen

Schön finde ich an der französischen Gesetzgebung, das nicht jeder Penner eine gewerbliche Tauchbude aufmachen darf, sondern doch in echt eine staatliche Prüfung ablegen muss. Und das ist gut so.........
Antwort von Telemar-king Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 15:59
@deep-down 07.05.2008 - 08:43: Ja, ich habe gelesen. Denn Grundtauchschein kommt vor dem Basic Diver. In der Liste. Falls Du nochmals nachsehen willst?!
Antwort von deep_down Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 16:47
@Telemar-king


und warum schreibst Du dann, dass der Papa erst mit seinem CMAS*-Sohn zum tauchen darf..
Antwort von Bine 64 Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 17:39
Hallo nochmal,
schön, daß ich so vielfältige Antworten bekommen habe. Vielleicht doch noch einige Details:
unser Sohn ist 14 Jahre und hat seinen Kindertauchschein seit 2 Jahren. Vom Alter her durfte er erst jetzt den Grundschein machen. Er hat aber in den letzten beiden Jahren 26 TG u.a. in Nordhausen, Süplingen und auch Boots-TG in Kroatien gemacht, ist also nicht gänzlich unerfahren. Vielleicht gibt das einige neue Perspektiven...hätte ich vielleicht von vornherein erwähnen müssen.
Tut mir leid...
Antwort von kwolf1406 Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 18:31
@henri

"Gelten für die anderen physiologisch, medizinische Grenzen? Wohl kaum"

Umgekehrt, für vdst, P*** et al. gelten Grenzen mit Angstabzug

Grüße
Klaus
Antwort von kwolf1406 Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 18:46
Bine64

aus den Antworten geht ja hervor, dass es einen Unterschied gibt, zwischen dem, was "erlaubt" ist, nämlich alles (es gibt in D, anders als in F, kein Gesetz, das das Tauchen regelt, außer Seebesitzer geben eine "Hausordnung" heraus deren Nichtbeachtung mit Seeverbot geahndet werden kann), dem, was empfohlen ist (z.B. vdst: Sohn sollte nicht mit Vater tauchen) und dem was nach gesundem Menschenverstand vernünftig ist. Deine letzte Information beeinflusst den gesunden Menschenverstand - hoffentlich auch eines Richters, wenn im Fall der Fälle ihr gegen eine Tauchversicherung klagen müsst, die z.B. eine Druckkammerbehandlung nicht bezahlen will. Imho hättet ihr gute Chancen - aber das müsst ihr ganz alleine selbst verantworten...

Wie geschrieben, auf der sicheren Seite seid ihr, wenn Sohn den Basic Diver - oder gleich den * - aufsetzt.

Grüße
Klaus
Antwort von M. Henke Registriertes Mitglied am 08.05.2008 - 01:27
@Bine64

Viel Spaß und bleibt einfach auf der sicheren Seite. Diese Tauchgänge vergisst euer Sohn sein ganzes Leben lang nicht und bei mir waren es ausschließlich positive Erinnerungen.

LG
Michael

PS
Früher ging das sogar ohne Schein.
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 08.05.2008 - 04:18
Sterneregel hin oder her - ich habe schon reichlich Elternteile mit Ihren Kid`s tauchen sehen - wichtig ist dabei das einhalten von bestimten Tiefenlimits.
Die Kid`s selber waren Taucherisch fit wie Turnschuh, total begeistert und bewegten sich unter Wasser meist besser als manche Erwachsene.

Bin zwar selber nicht unbedingt als Kinderfreund bekannt, aber mit welcher Selbstverständlichkeit - dazu aber auch eine starke Sorgfalt an den Tag legend - sich viele der Kid`s unter Wasser herumgetrieben haben - Hochachtung ...

Antwort von DerMitesser am 08.05.2008 - 08:51
@Bine64, welchen "Kindertauchschein" hat Euer Sohn denn? Für den CMAS-Junior*** gibt es ein Zusatzmodul, um den CMAS-(Senior)* zu bekommen, ohne den `Umweg` über nochmals Grundtauchschein und komplette CMAS*-Ausbildung machen zu müssen. Dieses Zusatzmodul beinhaltet ein Lehrgespräch mit dem Tauchlehrer (keine Prüfung etc.) und fünf Übungstauchgänge aus dem CMAS*-Programm.

Im Gegensatz zu einigen anderern Tauchorganisationen gibt es beim DTSA kein automatisches Umschreiben der Junior-Tauchschein-Sterne auf `Senior`-Tauchschein-Sterne mit einem bestimmten Lebensalter.
Antwort von tauchgeist Registriertes Mitglied am 08.05.2008 - 10:28
@Bine64,

so wie von "DerMitesser" geschrieben hat es mein Sohn auch gemacht, nach und nach KTSA * bis *** , un dals er dann 14 geworden ist, besagtes Lehrgespräch auf dem Niveau eines CMAS * zuzüglich der Freigewässertauchgänge .

@ kwolf1406 , diese Empfehlung ( " z.B. vdst: Sohn sollte nicht mit Vater tauchen " ) ist mir gänzlich unbekannt, wo hast Du das her ??? Meiner hat zwar seine ersten TG auch bei einem anderen TL absolviert, das fand jedoch seine Begründung darin, daß generell bei "Fremden" besser aufgepasst wird, also ein höherer Leneffekt eintritt , danach dann mit mir. Nur die Prüfungen und das Lehrgespräch wurden wieder von Externen durchgeführt, Abnahmen innerhalb der Familie mache ich nicht

tg
Antwort von Bine 64 Registriertes Mitglied am 08.05.2008 - 10:57
@DerMitesser
@tauchgeist
Unser Sohn hat CMAS-Junior*, hat seinen Grundtauchschein jetzt bestanden und will direkt weitermachen auf CMAS*. Ab dem Moment haben sich dann sowieso alle Diskussionen erübrigt. Wobei ich es etwas doof finde, daß die TG, die er bereits gemacht hat, völlig außer acht gelassen werden. Natürlich würden wir NICHT alleine mit ihm ins Freiwasser gehen ,wenn er noch KEINE Freiwassererfahrung hätte. Das würden wir dann schon dem Ausbilder/TL überlassen. Aber er war ja schon etliche Male im Freiwasser, so daß er schon ein wenig Erfahrung mitbringt. Und außerdem sind wir ja auch zu zweit dabei. Und dass wir die Tiefenbeschränkung einhalten ist auch selbstverständlich.

Die Quelle des "Vater soll nicht mit Sohn tauchen" wäre für mich auch mal sehr interessant zu wissen...

Gruß
Sabine
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 08.05.2008 - 11:17
Die Quelle gibt es nicht. Das man die Brut nicht selber ausbildet, versteht sich eigentlich von selbst.
Antwort von DerMitesser am 08.05.2008 - 11:35
@Verc, lass das mal nicht den Euregiotaucher lesen, dass jemand Kinder "Brut" nennt. Und auch nicht "Plagen", oder "Schratzen" oder sonstwie. Da flippt er aus und beißt Dir Nase, Ohren und Zunge ab.

@bine64, 1x KTSA* plus 1x Grundtauschschein plus 1x DTSA* macht zusammen 3x Ausbildung. Ist am Ende auch nicht mehr Aufwand, als 3x KTSA plus 1x Zusatzmodul DTSA* .
Antwort von Bine 64 Registriertes Mitglied am 08.05.2008 - 11:42
@Vercingerotix
Da hast Du wohl was falsch verstanden. Wir wollen doch mit ihm nicht die Ausbildung machen. Wir sind aber der Meinung wenn wir als Eltern schon ein ganzes Wochenende tauchen gehen und er mitkommt, daß wir 1(!) TG mit ihm machen möchten. Ich kann mir vorstellen, daß er sonst ganz schön traurig ist. Denn logischerweise möchte er ja auch ins Wasser. Und dass wir ihn nicht jeden TG mitnehmen ist für uns von vornherein klar. Wie gesagt es geht um 1(!) TG. Und ich denke mal spätestens Mitte Juli wird er eh seinen CMAS* haben.
Gruß
Sabine
Antwort von tauchgeist Registriertes Mitglied am 08.05.2008 - 11:57
@ Bine 64,

dann lasst ihn doch den CMAS* machen , ist wohl generell auch vorteilhaft, wenn ihr irgendwo im Ausland Urlaub macht !
Und angefangen haben wir doch alle mal , miner war auch schon mit KTSA* in Hemmoor unterwegs, freundliche Frage an den Pächer, lokale Ausrüstungsbestimmungen wurden eh erfüllt , Tiefenlimit akzeptiert und respektiert , wunderschöne TG für ihn ( und mich auch ) !

tg
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 08.05.2008 - 12:54
Nöh, Biene habe ich nicht, bezog sich auf tg. M.E. spricht nichts dagegen, den Flachwasserbereich unsicher zu machen, mal von den Reichsbedenkenträgern ab.
Viel Spaß....
Antwort von kwolf am 08.05.2008 - 13:27
Bine 64 und tauchgeist

"Die Quelle des "Vater soll nicht mit Sohn tauchen" wäre für mich auch mal sehr interessant zu wissen..."

Da habe ich mich leider nicht klar ausgedrückt: Es geht nicht um das Vater/Sohn Verhälnis (wäre ja Quatsch, hier irgendwas regeln zu wollen) sondern um euren konkreten Fall, wo ein Grundscheintaucher mit einem ***Tauert tauchen will. das ist eben nicht im Rahmen der VDST Empfehlung abgedeckt (das ist aber nur die formale Seite der Diskussion ).

Grüße
Klaus
Antwort von Der mit dem Sohn taucht am 08.05.2008 - 13:58
na, die Quelle möchte ich auch kennen lernen ... man will ja schließlich nichts falsch machen
Antwort von Nachtrag am 08.05.2008 - 14:01
.. o.k. wer alles liest, ist klar im Vorteil
Antwort von tauchgeist Registriertes Mitglied am 08.05.2008 - 14:41
@ Klaus,

naja, es sind halt nur Empfehlungen , die aber de facto rechtlich nicht bindend sind . Etwas OT , der VDST empfiehlt auch die maximale Tiefe von 40m , zumindest bislang ( nach nun fast 30 Jahren Verbandszugehörigleit ) ist mir kein Fall bekannt, in dem die Vertragsversicherung nicht zahlte, wenn etwas in größerer Tiefe passierte , solange nicht gegen die Einschränkungen innerhalb der AGB verstossen wurde, un ddort findet man die Zahl "40" nicht wieder

tg
Antwort von Andi. am 10.05.2008 - 01:36
Phantastische Kommentare von Telemarking... tststs, nicht zu glauben. Kein anderes Hobby??
Antwort von Divingharry am 14.05.2008 - 18:33
Es sollte prinzipiell darüber nachgedacht werden, ob Kindertauchen sinnvoll ist. Da sich der Knochenbau noch in Wachstumsphase befindet, kann sich der Stickstoff an Knörpel, Extremen oder u.a. auch an Gelenken ablagern. Das kann durchaus zu langfristigen Schädigungen im Knochenbau des Kindes führen. All das ist zwar noch nicht wissenschaftlich belegt, da es keine Langzeitstudien darüber gibt ist es auch nicht auszuschließen. Da ich in der Tauchmedizin arbeite, rate ich aber Tauchen vor der abgeschlossenen Wachstumsphase ab!!!
Antwort von kwolf1406 Registriertes Mitglied am 24.05.2008 - 23:05
@Divingharry,

bis zu welchem Alter willst du die Einschränkung gelten lassen? In der Ausgangsfrage geht es immerhin um einen 14-jährigen. Wenn du deinen Einwand zu ende denkst, musst du du ganze Pubertät noch ausschließen. Das ist aber imho lebensfremd und auch nicht nötig, bei angepasstem (!) Tauchen.

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