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Tauchen und Recht, Haftungsfragen
Abgesandt von DeepDiverStefan am 25.04.2004 - 21:15:


Liebe TauchKollegInnen, habe etwas rumgesucht im Internet zum Thema "Tauchen und Recht, Haftungsfragen", leider erhält man nur spärliche bis gar keine Informationen, also versuche ich mal mein Glück hier. Zum Hintergrund. Wie wahrscheinlich die meisten von euch bin ich ein langjähriger und recht erfahrener (Tief)Taucher (Pressluft und Trimix). Bisher habe ich einfach nur meine Tauchgänge mit meinen Kollegen genossen und nicht darüber nachgedacht "Was wäre wenn...". Unlängst fragte mich ein Buddy "Du hast du dir schon mal überlegt, wer wofür haftet, wenn irgendwem von unserer Truppe was passiert?". Ich kam ins Grübeln und fing an mich ein wenig schlau zu machen, da ist im Gesetzesbuch die Rede von Gefahrengemeinschaften, von strafrechtlicher und zivilrechtlicher Haftung. Kurzum, ich bin mir nun nicht mehr sicher inwieweit ich wirklich haftbar bin, wenn mal dem Buddy was passiert, anbei einige was wäre wenn fälle (sind nicht passiert, habe ich mir nur zusammengereimt, die aber so einmal passieren könnten):

Ich (CMAS***) gehe mit dem Kollegen (CMAS***) tauchen.

Fall 1: die Grenzen des Sporttauchens (40 m usw.) werden eingehalten, der Buddy verunglückt trotzdem (Herzinfarkt, technisches Versagen, was auch immer), trotz Rettungsversuche verstirbt oder verletzt sich der Buddy schwerwiegend. Inwieweit bin ich haftbar?

Fall 2: analog zu oben, nur diesmal verlassen wir die 40 m Grenze und bewegen uns Richtung 70-80 Meter. Buddy bekommt ein Problem (was auch immer, menschliches und/oder technisches Versagen), trotz Rettungsversuche meinerseits verunglückt der Buddy tödlich. Bin ich nun haftbar, weil ich als CMAS***Taucher wissen hätte müssen um die Gefahren der Tiefe mit Pressluft, und meinen Buddy daher hätte hindern müssen mich zu begleiten? Und dies obwohl mein Buddy ebenso ein sehr erfahrener Tieftaucher ist, gleich brevetiert ist und aus freien Stücken mit mir mitkam und ihm das Risiko des Tieftauchens sehr wohl bewusst war?

Fall 3: als ausgebildeter Trimixtaucher nehme ich hie und da gern einen Buddy auf einen „seichten“ Trimix TG mit, der mit Pressluft locker auf 90 m kommt (langjährige Erfahrung, trainiert, top Ausrüstung usw). Schließlich ist es nicht immer einfach einen andren Trimixler zu finden, alleine zu gehen ist auch öde und so greift man gern auch auf tieftaucherfahrene und trainierte Pressluftler zurück (würde ich selbigen Buddy nicht mitnehmen, so würde er einen Tieftauch Solo Dive machen, genau in dieselbe Tiefe wo ich mit Trimix gehen würde! => dadurch dass ich ihn begleite, mache ich seinen TG damit sogar sicherer!). Nun passiert dem Buddy aber trotzdem was, sagen wir in 90 m, er verunglückt tödlich, trotz aller Rettungsversuche, sofern die für mich in der Tiefe noch möglich sind. Bin ich nun voll haftbar, weil ich als höher zertifizierter Trimixer nie einen Presslufttaucher mitnehmen hätte dürfen, selbst wenn dieser schon zuvor 100mal auf 90 m war, es ohne mich trotzdem tun würde (alleine!) und er daher sehr geübt darin ist? Wenn ja, wie lässt sich diese Haftung umgehen? Treffen wir uns nur am Parkplatz, helfen uns beim Anziehen/Herrichten, leisten uns einfach Gesellschaft usw. und dann macht jeder seinen Solo Dive (was beim trimixen nichts Unübliches ist!)? Dürfen wir uns unter Wasser "zufällig" begegnen, oder müssen wir einen Mindestabstand voneinander halten, damit im Falle des Falles später ein Richter nicht sagen kann, ich wäre mit Schuld am Tod des Buddies?

Fragen über Fragen, ich habe das schon durchdiskutiert mit Tauchkollegen, keiner weiß so recht Bescheid, ich fand das ganze Spektrum, angefangen von Leuten der Marke "Easy": "Ach lass dir mal keine grauen Haare wachsen, es wird schon nix passieren und wenn doch, dann bist du sicher nicht haftbar" bis hin zu Leuten der Marke "superängstlich": "Also ich würde an deiner Stelle den Tauchsport sofort aufgeben, wenn da mal was passiert, die verknacken dich sofort und die Hinterbliebenen pfänden dich ein Leben lang bis aufs Hemd".

Naja die Wahrheit wird wohl in der Mitte liegen, aber wo?

Daher meine Frage/Bitte an euch: wer kennt Links, Literatur, Bücher, Artikel, Foren Rechtsurteile usw. über diese Thematik? Mich wundert dass es in all mir bekannten online Foren darüber nichts Erschöpfendes gibt. Obwohl uns das alle etwas angeht, denn jeden kann es mal erwischen, auch wenn er noch so trainiert/erfahren ist und sich noch so sehr kümmert um seinen Buddy.

Eine Bitte zum Schluss noch: bitte nur sachdienliche Hinweise, und keine dummen Sprüche wie „mit Pressluft darf man nicht tiefer als 40 m“, „Solotauchen ist tabu!“, „Deko Tauchgänge sind zu vermeiden“ etc etc. Tatsache ist nun mal, dass es gar nicht wenige Taucher gibt, die durch viel Übung und Erfahrung und gut gewarteter Ausrüstung mit Pressluft in Tiefen vorstoßen können, die anderen normal nur mit Trimix möglich sind.



Antwort von Kurt Registriertes Mitglied am 25.04.2004 - 21:52
Warte mal bis morgen, ich hab das was. Muß es erst raussuchen, komm heute nicht mehr dazu (Kommunion der Tochter)

Kurt
Antwort von Weltverbandsgrieche Registriertes Mitglied am 25.04.2004 - 22:19
Ich kann dir keine richtige Tip geben (Adressen link usw.)
Aber ich gebe dir eine Tip für deine suche
Du geht’s zu weit mit Gedanke über bestimmte senarien
Warum fängst du nicht vom Anfang (sprechen wir für Tauchen als
Sport und nicht beruflich)Tiefe ist egal die 40m sind Verbands
Richt werte
Meines Wiesens gibt’s KEINE Gesetz in D das Tauchen mit eine
Verband (brevetierung)vorschreibt bzw. rechtlich abdeckt
und auch nicht das mit eine duddy tauchen muss
der mittaucher ist (rechtlich) für sich verantwortlich
und seine Gesundheit genau wie Du
moralisch sieht anderes aus aber das ist hier nicht die frage
soweit dir nicht nachgewiesen werden kann das du helfen könntest
(unterlassene Hilfeleistung) oder DU verantwortlich für seinen Unfall
warst bzw. er nicht im freie willen mitgekommen ist es wird sehr
schwer für Jeder Staatsanwalt dich anzuklagen

In deine stelle werde ich anfangen zu suchen in wie fern
ist Tauchen in sich Überhaupt rechtlich gedeckt ist bevor
du über Tauch Unfall Rechtsprechung suchst

es ist nicht perfekt geschrieben aber die Richtung stimmt

Antwort von Stephan K. Registriertes Mitglied am 25.04.2004 - 22:27
Hier klicken
Antwort von Martin H. am 26.04.2004 - 11:29
@Stephan K.:
Nichts gegen den Link, aber ich weiß nicht, in wie weit ich einem RA trauen kann, der nicht einmal in der Lage ist, ein rechtskonformes Web-Impressum ab zu liefern...

@DeepDiverStephan:
Diese Fragen werden *äußerst* kontrovers diskutiert. Ein interessanter Workshop zu dem Thema wurde vom ASTB (Hier klicken) im Rahmen des "Aktionstag Tauchsport Überlingen" veranstaltet. Vielleicht dort mal anfragen, ob Du die Adresse des Anwaltes bekommst, der dort referiert hat. Er kann nähere Auskünfte geben.

So wie es aussieht, gibt es keinen "Erfahrungsschatz" an Urteilen, von denen man einige allgemeine "Trends" oder "Hinweise" ableiten könnte. Es kommt woll immer sehr auf den Einzelfall an!

Wenn Du verbindliche Aussagen willst, dann solltest Du einen RA *persönlich* konsultieren - ich denke nicht, daß es wirklich Sinn macht, in einem Forum von "Laien" nach Antworten zu suchen (bei allem Respekt den hier schreibenden gegenüber).

Grüße

Martin.
Antwort von Soni Registriertes Mitglied am 26.04.2004 - 11:36
@Stefan,

" .... bitte nur sachdienliche Hinweise, und keine dummen Sprüche wie „mit Pressluft darf man nicht tiefer als 40 m“, „Solotauchen ist tabu!“, „Deko Tauchgänge sind zu vermeiden“ etc etc. ..."

Jaja, bedenke jedoch: Wenn es in der Haftungsfrage wegen Unklarheiten (das duerfte in fast jedem Fall so sein) zum Verfahren/Prozess kommt, dann werden von einem ordentlich bestellten Gutachter (in der Regel vom VDST benannt) exakt diese Punkte beleuchtet (und da bist du mit Pressluft und Solo schlecht dran. Obwohl, solo, wer wird da Klaeger sein )

Gerade im Hinblick auf die neue Tech-Schiene vom VDST, ist damit zu rechnen, dass in Zukunft Unfaelle mit Pressluft jenseits der 40m Marke anders beurteilt werden.

Antwort von Oliver Redaktionsmitglied am 26.04.2004 - 13:42
Der Link zu Tauchrecht war schon mal nicht schlecht.Was dort unter der Rubrik Rechtsgrundsätze formuliert wurde deckt vieles ab (Ich gehöre auch zur Zunft). Sich über die Impressumsache lustig zu machen finde ich nicht hilfreich,schließlich ist das höchstens sein Pech.
Antwort von Doppel7 am 26.04.2004 - 20:09
Mich würde mal interessieren ob dieser Heini hier mit seinem Artikel von der juristischen Seite her betrachtet, Recht hat.

Denn normalerweise kommt es auf die im Versicherungsvertrag genannten Ausschlußgründe an.
Man sollte sich diese immer genau ansehen.

Siehe auch hier:
Hier klicken

Liebe Leserinnen und Leser,

April, April der weis nicht was er will. So besagt es ein altes Sprichwort. Dies könnte auch auf einige der Taucherinnen und Taucher zutreffen, die beste Dienstleistung bekommen wollen, aber nicht bereit sind für diese zu bezahlen. Eigentlich hört man nur noch „GEIZ IST GEIL“ und der Markenname „MADE IN GERMANY“ entwickelt sich langsam aber sicher zu einem Warnhinweis.
Natürlich liegt das auch an einigen weniger empfehlenswerten Tauchsporthändlern, deren eingeschränkte kaufmännischen Kenntnisse daran zu erkennen sind, indem sie „empfohlene Verkaufspreise“ streichen, Revisionsarbeiten an Sporttauchausrüstungen nur ungenügend durchführen und so dem einschlägigen Fachhandel allgemein Schaden zuzufügen. Von Tauchtechnik im Sporttauchbereich, die ja wirklich nichts hochtechnisches darstellt, hat


ein gewisser Kreis von „Hobbybastler“, eher weniger Ahnung – jedoch im Revisionsfall alle Verantwortung, und die kann richtig teuer werden.
Schlimm wird es dann, wenn selbstherrliche Diskussionsforen im Netz Halb– bis Unwahrheiten verbreiten, in denen dann exakt arbeitende Händler angeschwärzt werden, weil deren Revision den Vorgaben und Notwendigkeiten entsprechend ausgeführt wurden, was der eine oder andere Kunde nicht akzeptieren will. Und der BMW, mit dem der Kunde vorfuhr, würde er auch da verlangen, dass nur ein Bremsbelag ausgewechselt wird, weil die anderen drei noch nicht völlig abgenutzt sind? Nein – aber an der ersten Stufe darf man im Service nur den Hochdrucksitz wechseln aber nicht den Filter...
Auch das ist kein Aprilscherz: Im Februar diesen Jahres meldete ich mich bei einer bayerischen Tauchschule zu einem Nitrox Kurs an. Ausbildung nach Richtlinie des NRC – Level II mit max. 40% Sauerstoffgehalt. Um ende des Kurses legte ich die Karten auf den Tisch und outete mich als brevetierter Tauchlehrer mit langjähriger Praxis den Teilnehmern und klärte den „Nitrox – Instructor“ darüber auf, was er in Theorie und Praxis alles falsch gemacht hatte. Es ist nun mal so, dass in Deutschland jedes Luftgemisch mit einem O2 Gehalt von mehr als 22% wie 100% Sauerstoff behandelt wird und die Taucherflaschen sowie Ausrüstungsteile und Flaschenventile denen für Sauerstoffanwendungen von 100% entsprechen müssen. Das bedeutet, dass die Taucherflaschen mit der Kennzeichnung SAUERSTOFF-TG gekennzeichnet sein müssen und der Anschlussstutzen vom Flaschenventil zum Druckminderer (1.Stufe) ein R3/4 (Außengewinde) aufweisen muss und nicht wie bei Druckluft ein G5/8 (Innengewinde), unter Tauchern allgemein DIN Anschluss genannt. Daraus ergibt sich natürlich, dass der Druckminderer (1.Stufe) dann mit entsprechendem Sauerstoffanschluss G3/4 versehen sein muss und die erste sowie zweite Stufe der für Sauerstoff entsprechen müssen.
Wir tauchten in unserem Kurs lustig mit unsere Ausrüstung für Pressluft. Auf Nachfrage beim Instruktor bemerkte er, dass in Deutschland bis 40% O2 mit normaler Ausrüstung getaucht werden darf. Diese Aussage ist natürlich völliger Unsinn. Hier sollten sich die Ausbilder für Nitroxtauchgänge auch einmal versicherungstechnische Gedanken rund um das Tauchen mit sauerstoffangereicherter Luft machen. Die Tauchschüler können es natürlich nicht wissen, eben deshalb belegen diese ja einen Kurs. Als Gerichtsgutachter kann ich nur feststellen, dass man bei einem Tauchunfall nicht entlastet wird, verweist man auf die Mängel in der Ausbildung. Natürlich ist es immer so, erst muss etwas passieren, dann ist man gescheiter. Und richtig heftig wird es dann, wenn Regressansprüche der Versicherungen durchgesetzt werden. (Anm.: In den NRC-Materialien ist die falsche Info dieses Ausbilders so nicht beinhaltet!)
Gerade durch die Einführung der EN 13949, Europäische Norm für autonome Leichttauchgeräte mit Nitrox-Gasgemisch (Sauerstoff-Gehalt über 22% Sauerstoff) oder Sauerstoff (Nitrox-SCUBA) wird sich in Europa bzw. in den CEN-Mitgliedstaaten denen auch Deutschland angehört, (CEN = Europäisches Komitee für Normung) so einiges an der Ausrüstungskonfiguration für mit sauerstoffangereicherte Luft bzw. reinen Sauerstoff ändern. So müssen die in der EN 13949 geforderten Flaschenventile den nationalen oder europäischen Vorschriften entsprechen. Sie müssen geprüft und für den Gebrauch von reinem Sauerstoff zugelassen sein. Als Anschlussstutzen wird ein metrisches Innengewinde M26x2 beschrieben und die Flaschen müssen mit der Kenzeichnung Sauerstoff gekennzeichnet sein. Weiterhin wird ein Finimeterschlauch mit Finimeter, der mit Sauerstoff kompatibel ist, gefordert. Die Baugruppen des Gerätes müssen nach EN 250 gekennzeichnet sein, und zusätzlich müssen die folgenden Baugruppen mit Nitrox oder O2 oder Nitrox/O2 gekennzeichnet sein. Druckbehälterventilkörper – Atemregler und Sicherheitseinrichtung(en).
Zusätzlich zu den in der EN 250 genannten Anforderungen muss die Informationsbroschüre des Herstellers Warnhinweise zu folgendem enthalten:
Die Ausrüstung dient zum ausschließlichen Gebrauch von Nitrox oder Sauerstoff und muss jederzeit für den Gebrauch von Sauerstoff sauber gehalten werden. Warnhinweise zur Gefahr der Verunreinigung durch Stoffe, die eine Entzündung durch Sauerstoff verursachen können müssen angegeben werden. Das die maximale Tauchtiefe und Tauchzeit vom Sauerstoff-Gehalt des Gases abhängig ist und die Anweisung dass nach dem Füllen mit Öl verunreinigtem Atemgas die verunreinigten Hoch- und Mitteldruckteile von einer kompetenten Person erneut gereinigt werden müssen. Da der Gebrauch von Atemluft nach EN 12021 das Gerät verunreinigen kann und um die Gefahr der Sauerstoff-Zündung zu minimieren, sollte(n) das (die) Druckbehälterventil(e) immer nur langsam geöffnet werden. Natürlich auch das entsprechende Trainingskurse über Nitrox- und Sauerstoff-Tauchen vor dem Benutzen dieser Art von Ausrüstung essenziell sind.

Den ein oder anderen werden solche Dinge interessieren andere wieder nicht. Doch es ist schon sehr verwunderlich das man für einen Nitroxkurs bezahlt und dann von Anfang an etwas lernt das einfach falsch ist. Ich jedenfalls habe mein Geld wieder zurückbekommen und auf das Brevet habe ich auch verzichtet. Man kann es natürlich nicht jedem Recht machen, aber wir tauschen natürlich gerne unsere Erfahrungen und seriösen Recherchen auf Anfrage mit Euch aus. Wir helfen jeden, Ihr habt Fragen, dann fragt uns. Unser Magazin besteht nun seit 1999 und unsere Redaktionsmitglieder sind auf ihre Fachgebiete spezialisiert, dies ist mit ein Grund, dass unsere Leserzahlen ständig steigen.

Herzliche Grüße

Peter Schreiner

Antwort von Oliver Redaktionsmitglied am 27.04.2004 - 00:02
@doppel7:
das kommt drauf an ob der juristisch recht hat.
deine annahme daß nur gilt was im versicherungsvertrag steht, gilt aber per se nicht. denn wie das so ist,schreiben die kollegen versicherungsjuristen ja auch gerne mal viel in so verträge rein wenn der tag lang ist. das heißt, es gilt nur das gesetz.nur muß man sich das bitteschön nicht so vorstellen,daß es da nur ein gesetz mit einer überschaubaren anzahl von §§ gibt. meist spielen bei der beurteilung einer rechtsfrage eben recht viele von beidem rein. außerdem ungeschriebene rechtsgrundsätze wzB. im haftungsrecht beim tauchen, daß nach dem aktuellen stand der technik getaucht werden muß. was mißverständlich ist und sich auch auf das tauchverhalten bezieht. existiert aber so etwas wie eine EN oder sonstige technische norm, so leitet sie den richter an bei seiner urteilsfindung.
die von dir angesprochene entwicklung in der ausrüstungskonfigurtion fällt nicht vom himmel, sondern ist eigentlich eine sache die sich über die letzten jahre entwickelt hat. daß bestimmte ausbilder (ich will mal nicht orgs sagen) in der theorie n bischen schwach sind und das sich dann auf die lehrpraxis auswirkt ist leider nichts neues,das hat man auch in anderen berufen. den umständen nach kannst du froh sein,dein geld wiederbekommen zu haben. es gibt gegenden in der welt, da wird einem dann ein shark-dive angeboten.umsonst
Antwort von Doppel 7 am 27.04.2004 - 13:09

Zitat von Oliver:
"den umständen nach kannst du froh sein,dein geld
wiederbekommen zu haben."

ICH bin nicht der Herr Schreiner und habe daher auch kein Geld zurückbekommen. Aber ich tauche nach DIR und das heißt M25x2 G5/8 Gewinde bei ALLEN Gasen und DIR ist Stand im technischen tauchen seit Mitte der 90er und verbreitet sich zunehmend.

Im Bezug auf einen Versicherungsfall bezweifle ich aus rein pragmatischen Gründen die Möglichkeit das es jemanden interessiert, ob meine Backplate ne CE Zulassung hat oder ob ich Nitrox oder gar Trimix in einer Luftflasche habe.
Bei einem Tauchunfall kommt es zunächst darauf an ein Menschenleben zu retten. Da sind und das wird Dir jeder Jurist bestätigen, Ausrüstung und Material zweitrangig.
Ergo, wenn Mein Gerät geborgen wird, dann hänge Ich auch im Regelfall leblos dran. Dann kann mir eh alles egal sein was danach passiert.

Außerdem geht die Rechtsprechung immer von einer Unfallursache aus, denn ein Staatsanwalt will und muß ermitteln, ob es jemanden gibt der grob fahrlässig gehandelt hat, z.B. eine Campinggasflasche an ein Dräger Ray oder Dolphin anzuschließen.
Auch die CE Zulassung ist nicht binden für einen Versicherungsschutz, denn die CE ist eine Sache des europäischen Herstellerverbandes un bezieht sich lediglich auf ein Inverkehrbringen von Tauchsportsprodukten.
Aber die CE hat definitv keine Garantenstellung, denn was nützt Dir ein C und ein E auf Deinem Grabstein?

Um nochmal auf Nitrox/Trimix in einer Luftflasche
zurückzukommen:

Wenn ich einen Tiefenrausch oder einen Dekounfall habe, dann passiert das meißtens beim Tieftauchen mit Luft. Nitrox bzw. Trimix sollen entweder das Dekompressionsrisiko minimieren oder aber (spez. Trimix) den Tiefenrausch eliminieren. Wenn ich eines der Beiden Gase also in einer dafür nicht zugleassenen Flasche mit einem dafür nicht zugelassenen Ventil habe und bekomme trotzdem einen Tiefenrausch bzw. einen Dekounfall so ist
weder das Ventil noch die Flasche schuld sondern entweder ich weil ich zu tief oder zu lange getaucht bin, oder ein defekter Oxylyser bzw. Helylyser und eventuell derjenige, der die Gase
(fehlerhaft) gemischt hat.

Nach vielen Gesprächen mit erfahrenen Leuten aus der DIR Szene, komme ich zu dem Schluß, daß ich mir erst gar keine Versicherung zulege, sondern
dass ich mich einem Interessensverband anschließe, ähnlich dem ADAC und das ist bei uns Tauchern die DAN !

Andere Frage: Warum ist jeder DIRler der vorsätzlich außerhalb der Norm taucht seltsamerweiße bei DAN versichert ???????????

Antwort von HAI0105 Registriertes Mitglied am 27.04.2004 - 17:43
Hallo

Macht ein Haftungsausschuß mit seinem Tauchpartner Sinn? Oder bringt sowas gar nichts?

Gruß
Heiko
Antwort von Oliver Redaktionsmitglied am 29.04.2004 - 04:30
@doppel7:
erst mal vorausschickend..ich bin jurist,also weiß ich schon wovon ich schwätze.laß mich mal auf ein paar dinge eingehen die du vorgebracht hast wzb.
daß
"M25x2 G5/8 Gewinde bei ALLEN Gasen und DIR Stand im technischen tauchen seit Mitte der 90er ist und sich zunehmend verbreitet."

Stand ist es seit Mitte der 90er eben nicht. Jedenfalls nicht auf einer internationalen Ebene. Ich weiß noch wie ich seinerzeit mit Mischgas angefangen habe und mich ausländische Tauchkollegen wegen dem deutschen O2-Zinnober mitleidig lächelnd angeschaut haben und ganz einfach Nitrox 22 mit ihrem Normalo-Tauchgeraffel getaucht haben. Alles was man heutzutage sagen kann ist,daß es in D Stand ist und auch die "langsamen" EU-Länder so langsam beginnen das umzusetzen.

Dann schreibst Du:
" Im Bezug auf einen Versicherungsfall bezweifle ich aus rein pragmatischen Gründen die Möglichkeit das es jemanden interessiert, ob meine Backplate ne CE Zulassung hat oder ob ich Nitrox oder gar Trimix in einer Luftflasche habe."
Naja.Deine Krankenbersicherung,Deine Unfallversicherung,Dein Lebensversicherer,Dein BU-Versicherer,die Berufsgenossenschaft und viele andere reiben sich die Hände wenn Du als Tauchkrüppel überlebst. Dann kannst Du nämlich unter die Brücke ziehen -die zahlen keine Kopeke.
Ganz zu schweigen davon daß Deine Familie dann auch auf dem Trockenen sitzt und außer Harz 4 nix kriegt.

Dann sagtest Du noch:
"Bei einem Tauchunfall kommt es zunächst darauf an ein Menschenleben zu retten. Da sind und das wird Dir jeder Jurist bestätigen, Ausrüstung und Material zweitrangig."
Jo.Sehe ich prinzipiell auch so.Aber dann kommt auch schon das zweitrangige mit großen Schritten auf Dich zu und tritt Dir ins verlängerte Kreuz.Siehe Versicherungsproblematik oben.

Dann sagtest Du noch:
"Ergo, wenn Mein Gerät geborgen wird, dann hänge Ich auch im Regelfall leblos dran. Dann kann mir eh alles egal sein was danach passiert."
Siehe vorige Problematik zu den Versicherungen in Bezug auf Tauchkrüppel bzw. Familie im Sterbensfall.


Dann sagtest Du:
" Außerdem geht die Rechtsprechung immer von einer Unfallursache aus, denn ein Staatsanwalt will und muß ermitteln, ob es jemanden gibt der grob fahrlässig gehandelt hat, z.B. eine Campinggasflasche an ein Dräger Ray oder Dolphin anzuschließen.
Auch die CE Zulassung ist nicht binden für einen Versicherungsschutz, denn die CE ist eine Sache des europäischen Herstellerverbandes un bezieht sich lediglich auf ein Inverkehrbringen von Tauchsportsprodukten.
Aber die CE hat definitv keine Garantenstellung, denn was nützt Dir ein C und ein E auf Deinem Grabstein?"
Du mußt hier die strafrechtliche Seite des Staatsanwalts von der zivilrechtlichen Seite des Problems unterscheiden. Zivilrechtlich interessiert es bei der Haftungsklärung, ob Du nach dem standder Technik getaucht hast.Und wenn Du ein Bingo-Bongo-Backplate getaucht hast ist die Versicherung schneller als Du gucken kannst dabei zu behaupten,daß Du nicht nach dem Stand der Technik getaucht hast.Tja.Dann sitzt Du /Deine Familie wieder in der Pampe.

Dann sagtest Du:
" Wenn ich einen Tiefenrausch oder einen Dekounfall habe, dann passiert das meißtens beim Tieftauchen mit Luft. Nitrox bzw. Trimix sollen entweder das Dekompressionsrisiko minimieren oder aber (spez. Trimix) den Tiefenrausch eliminieren. Wenn ich eines der Beiden Gase also in einer dafür nicht zugleassenen Flasche mit einem dafür nicht zugelassenen Ventil habe und bekomme trotzdem einen Tiefenrausch bzw. einen Dekounfall so ist
weder das Ventil noch die Flasche schuld sondern entweder ich weil ich zu tief oder zu lange getaucht bin, oder ein defekter Oxylyser bzw. Helylyser und eventuell derjenige, der die Gase
(fehlerhaft) gemischt hat. "
Du mußt hier vom Wortlaut des Gesetzes herangehen. Dies wurde seinerzeit gemacht um bestimmte Risiken auszuschließen die bestanden in bezug auf die Verwendung von nicht-mischgasgeeigneter Tauchausrüstung.Dabei wurde der gesetzestext so abstrakt abgefaßt daß auch der von Dir angesprochene technische Fragenkreis darunterfällt.Ich denke man wollte hier Gasentzündungen und Explosionen vermeiden (Stichwort falsche Fette&materialien usw.). Solange das als Gefahr angesehen wird mußt Du eben davon ausgehen,daß bei einem Unfall mit falsch gemischtem Atemgas im nicht zugelassenen Atemgasbehälter die Versicherer Dir ne Nase drehen können -eben weil Du nicht nach dem Stand der Technik getaucht hast.

Zu Deiner Frage zu DAN...tja.Weil echte DIR`ler eben besser informiert sind Zum Thema "Interessenvertretung" schau mal in die Tauchpresse und schau was so in letzter Zeit rund um den letzten Geschäftsführer von DENNE so passiert ist




Antwort von Schweyer Registriertes Mitglied am 29.04.2004 - 13:34
Hallo,

ich habe nun mal diesen Diskussionszweig überflogen und habe niergends eine Frage bemerkt: Schaffung einer Gefahrenwquelle!
Ich denke jeder Taucher muß sich fragen, ob er eine Gefahrenquelle herbeischafft?
Ich kenne zwar kein Gesetz, daß sagt, mehr als 40m sind verboten, jedoch gibt es Richtlinien und Weisungen und dies ist so denke ich den springende Punkt! Ist es etwa nicht grob fahrlässig wenn man tiefer runter geht als die Weisungen und Richtlinien von internat. Verbänden lauten - wenn dann etwas passiert? Ist es etwa fahrlässig, wenn man innerhalb dieser Grenze von 40m bleibt und etwas passiert, weil man ja weiß, daß die Taucherrei Gefahren birgt? Hat man in beiden Fällen Sicherungsmechanismen vorhanden?

Ich denke die Diskussion sollte dies betrachten und abhandeln.

Ob ich dem verunglückten Taucher helfe oder nicht hat nämlich mit der Schaffung einer Gefahrenquelle nix zu tun. Hier geht es um Hilfeleistung. Wenn ich mich jedoch selber in Lebensgefahr begeben müßte um jemanden zu helfen/retten und ich tue dies nicht, so ist mir meines Wissens nichts vorzuwerfen wenn ich dies nicht mache sondern mich nur auf den Notruf beschränke oder Dinge mache die mich nicht gefährden... - klingt hart aber so wird es wohl sein.

Also ist denke ich eine mögl. Hilfeleistung auch keine Absicherung einer Gefahrenquelle.

Zur Gefahrenquelle: welche Gefahren gibt es denn beim Tauchen? Ich denke es kann viel passieren und waß macht man wissentlich dagegen? Welche Gefahren werden im Vorfeld beseitigt und welche nicht? Kenn ich alle Gefahren?

Zur Frage der Haftung: Haftet meine Versicherung bei grober Fahrlässigkeit? Werde ich in Regress genommen? Wie kann ich die Haftung minimieren - dies geht nämlich gar nicht; weder im Zivilrecht noch im Strafrecht. Es werden zwar immer wieder mal Zettel präsentiert, die ein Taucher auf einer Basis zu unterschtreiben hat um seine Haftungsansprüche abzutreten aber seine Familie kann Ansprüche stellen und vor dem Strafrecht bringt dies ja auch nichts.

So, dies sind nun mal meine Gedanke dazu. Ich hoffe es waren ein paar Anregungen dabei die evtl. auf eine richtige Spur führen. Hab nämlich selber ein Interesse an diesem Thema und kann nix vernünftiges finden.
Antwort von faulerWallin am 29.04.2004 - 18:00
@Schweyer
Im Prinzip kannst Du Tauchen wie Du willst, solange Du nur Dich selbst gefährdest.
Hier kann Dir keiner ein Strick drehen!

Solltest Du Ansprüche im Invaliditätsfall oder Berufsunfähigkeit stellen, wirst Du da böse erwachen werden.

Zum Thema Haftungsausschluss, dieses wurde verändert und wird durch das "Neue BGB" geregelt.
Schon der Versuch, eine Gewährleistung
und Haftung in unterschiedlichen Klauseln zu
regeln ist sehr problematisch.
Früher sah man Gewährleistung und Haftung
als unterschiedliche Regelungskomplexe an. Dementsprechend wurde früher jeweils getrennte Klauseln für die Gewährleistung und die Haftung
vorzusehen, um damit gerade die dem Risiko einer Gesamtnichtigkeit einer einheitlichen Verantwortlichkeitsregel vorzubeugen. Eine solche Trennung ist heute kaum möglich.
Im § 437 geht vom Grundgedanken aus, dass Haftung und Gewährleistung nebeneinander
bestehende Rechte sind und sich wechselseitig ergänzen.
Im Klartext verfasst Du ein Haftungsauschluss, den Du von Deinem Buddy uterschreiben lässt:

Wer mit mir taucht - Der Taucht auf eigener Gefahr und Risiko - Ist nicht zulässig!

Schönen Tag noch
Wallin


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