Tauchermesser - Waffengesetz
Hi,
ich musste kürzlich beim Einchecken dem Bundespolizeibeamten mein im Reisegepäck (nicht Habdgepäck) miteführtes Tauchermesser vorzeigen. Auf meine Frage nach dem Grund gab er an, er müsse überprüfen, ob das Masser nicht zwei Schneiden habe. Das geht in Deutschland wohl nicht. Leider war dieser Herr nicht sehr auskunftsfreudig.
Frage:
Was ist denn bez. Form, Ausführung, Länge, etc. erlaubt bzw. verboten? Nehme an, das ist im Waffengesetz geregelt?
Thanks
Mike
ich musste kürzlich beim Einchecken dem Bundespolizeibeamten mein im Reisegepäck (nicht Habdgepäck) miteführtes Tauchermesser vorzeigen. Auf meine Frage nach dem Grund gab er an, er müsse überprüfen, ob das Masser nicht zwei Schneiden habe. Das geht in Deutschland wohl nicht. Leider war dieser Herr nicht sehr auskunftsfreudig.
Frage:
Was ist denn bez. Form, Ausführung, Länge, etc. erlaubt bzw. verboten? Nehme an, das ist im Waffengesetz geregelt?
Thanks
Mike