Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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Tauchermesser - Waffengesetz

Hi,

ich musste kürzlich beim Einchecken dem Bundespolizeibeamten mein im Reisegepäck (nicht Habdgepäck) miteführtes Tauchermesser vorzeigen. Auf meine Frage nach dem Grund gab er an, er müsse überprüfen, ob das Masser nicht zwei Schneiden habe. Das geht in Deutschland wohl nicht. Leider war dieser Herr nicht sehr auskunftsfreudig.

Frage:
Was ist denn bez. Form, Ausführung, Länge, etc. erlaubt bzw. verboten? Nehme an, das ist im Waffengesetz geregelt?

Thanks
Mike

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boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
25.11.2012 19:51
Schau mal hier ...

http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php


Manche Tauchermesser sind zwar länger als vom Waffengesetz erlaubt, aber wenn in Verbindung mit Tauchausrüstung mitgeführt zulässig (soweit meine Informationen) ...

Hast Du nur das Tauchermesser (in ziviler Bekleidung) am Mann oder führst es ohne weitere Tauchausrüstung im Koffer mit, dann fällt es - entspr. Länge vorrausgesetzt - unter das Waffengesetz ...
25.11.2012 23:47
Ein Tauchmesser, welches durch seine bauart als waffe gilt darf nur zur Ausübung des tauchsportes griffbereit mitgeführt werden.
Also beim Tauchgang.
Bei der fahrt zum tauchplatz muß das Messer so gelagert sein, daß kein direkter Zugriff möglich ist, also zum Beispiel in einer Kiste im kofferraum.
26.11.2012 13:29
Hai Mike Nelson
wieso wurde das Hauptgepäck "nicht Handgepäck" von einem Beamten der BPOL köntrolliert bzw. wie konnte dieser wissen, dass sich besagtes Messer darin befindet?
26.11.2012 13:35
Hauptgepäck wird durchleuchtet
Bei Sportgepäck als Sperrgepäck oft auch gleich noch im beisein des "Kunden"
Joe.MurrSSI DiveCon
26.11.2012 14:10
@whaleshark
Grenzschutz/Polizei und Zoll kontrollieren sehr oft das aufgegebene Gepäck, wie mir versichert wurde. Sei es, dass auf dem Druchleuchtungsmonitor "Ungewöhnliches" zu erkennen sein mag oder eben nur stichprobehalber.

Ich hatte auch schon mal einen Zettel in meinem Tauchkoffer (mit TSA-Schloss), auf dem stand, dass der Koffer geöffnet wurde. Fein säuberlich lagen dann unsere Wenokas, die in den Maskenbehältern verstaut waren oben auf. Allerdings würde ich gerne wissen, wie oft das Ding geöffnet wurde, ohne dass da ein Zettel reinkam?!

Und wie oft werden Leute ausgerufen, sie sollen zu ihren Koffern kommen ...

Gruß
Joe
26.11.2012 17:00

Dann hoff ich mal, dass die Flasche Jägermeister, die ich am Mittwoch nach Tulamben mitnehme, nicht in die Hände der Bundespolizei fällt
Vercingétorixold school
26.11.2012 19:52
Die trinken keinen Hörnertee, so ein fieses Zeuch........
26.11.2012 22:37
Hi,

wenn es sich bei deinem Tauchmesser nicht zufällig um ein Faust-, Fall- oder Butterflymesser handelt (nicht abschließend) , musst du dir keine großen Sorgen machen.

Liegt für das Mitführen eines Einhandmessers (normale Bauart) ein berechtigtes Interesse vor, so ist es nicht strafbewährt.
Also nix mit gesondert verstauen. Auch normal in der Tasche ist es nach neuster Rechtsprechung kein Problem (Inland).
Für Interessierte: Siehe §42a WaffG. (Ordnungswidrigkeit)
Aber bitte nicht in Waffenverbotszonen (Bsp. Hamburg) oder bei öffentlichen Veranstaltungen/Versammlungen mitführen.
Gruß
27.11.2012 00:41
Führen bedeutet ja, dass du unmittelbar Zugriff zu dem Messer hast. Wenn du es, verpackt, im Handschuhfach oder der Jackentasche trägst, kannst du es auch ohne Tauchsachen dabeihaben. Um keinen Ärger zu provozieren, sollte die Wahl nicht auf ein Messer mit beidseitig geschliffener Klinge und/oder Parierstange fallen. Ansonsten würde ich mir keinen weiteren Kopp darum machen. ...außerdem sind Tauchermesser, die dem Waffengesetz unterliegen könnten, doch eh peinlich ohne Ende
27.11.2012 00:45
"Manche Tauchermesser sind zwar länger als vom Waffengesetz erlaubt, aber wenn in Verbindung mit Tauchausrüstung mitgeführt zulässig (soweit meine Informationen) .."

Es kommt nicht auf die Länge des Messers an, sondern auf die Bauart. Alleine die entscheidet, ob das Messer unter das WaffG. fällt und ob man es führen darf.
27.11.2012 08:27
@HighVoltage
"außerdem sind Tauchermesser, die dem Waffengesetz unterliegen könnten, doch eh peinlich ohne Ende"



" Wenn du es, verpackt, im Handschuhfach oder der Jackentasche trägst, kannst du es auch ohne Tauchsachen dabeihaben."

Streng genommen wäre auch das "Führen". Verpackt ist nämlich nicht verschlossen (Bay. Rechtsprechung).
Jedoch ist es bei diesen Messern EGAL. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, da es zur Ausübung eines Sports genutzt wird. Sie dürfen geführt werden!

Gruß
27.11.2012 08:44

Wär doch mal interesant, zu fragen, welcher Taucher schon mal unbedingt ein Messer bei seinem Tauchgang brauchte.
Ich jedenfalls nicht.
Wenn Taucher Messer mitführen, die aufgrund ihrer Bauart unter das Waffengesetz fallen, dann ist das sicherlich als peinlich einzustufen.
Das unter Männern beliebte "Wer hat den/das größte Spiel.
Ich erinnere mich mit Grausen an unseren 70-jährigen Tauchpartner bei einer Similan Safari, der immer 10 Minuten brauchte, bis er sein machetenähnliches Messer am Bein befestigt hatte und somit den ganzen Tauchbetrieb aufhielt
27.11.2012 10:58
@BerlinMitte
"Wär doch mal interesant, zu fragen, welcher Taucher schon mal unbedingt ein Messer bei seinem Tauchgang brauchte."

Schon 2x in einer alten Angelleine verheddert. Einmal davon war ich solo unterwegs, da war ich froh ein Messer dabei zu haben. Habe aber auch nur ein kleines Wenoka, deshalb musste ich unter Wasser keinen Waffenschein mitführen...

Gruß Uwe
27.11.2012 11:32
musher & joemurr
die Überprüfung des "Hauptgepäcks" bevor es Bord geht ist mir klar.
Nur hatte ich es in der Ausgangsfrage so verstandenals wenn die BPOL direkt beim einchecken der Koffer das Messer sehen wollten. Zu diesem Zeitpunkt bzw. vor der Abgabe am Counter ist das Gepäck doch noch gar nicht durchgecheckt sondern nur gewogen

Zumindest kenne ich das nicht anderswie auch immer.

BerlinMitte
2 Mal beim Tauchen mit Harvey in etwas Angelschnur verfangen
1 Mal Buddy aus Angelschnur befreit
Im Urlaub öfters alte Netze und Schnüre aus Korallen geschnitten ....

Allerdings ist mein Messer kein "Manglermesser" sondern etwas kleiner

27.11.2012 12:53
@BerlinMitte

ich habe vor etlichen Jahren eine in eine Angelleine verhedderte Mittaucherin in mehr als 20m Tiefe befreit, weil sowohl ihr TL als auch sie selbst kein Messer dabei hatten.

Und der Hit war der Drillingshaken im heimischen See, der sich im Jacket meiner Mittaucherin verfing. Auch hier kam das Messer schnellstens zum Einsatz.

Ich habe mein Messer jedenfalls immer dabei, und bin in Australien auf einem Inlandsflug deswegen "vernommen" worden, weil wir "Waffen" im Tauchgepäck mitgeführt haben. Aber der Beamte war letztendlich ziemlich einsichtig und hat uns weiter fliegen lassen.

Gruß
Peter
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
27.11.2012 13:30
@BerlinMitte

Messer wurde schon sehr oft benötigt - sogar bei Tauchausbildungen ...

Daran konnten aber auch die Schüler schön erkennen, das ein gutes Schneidwerkzeug oftmals eine sehr gute Hilfe sein kann ...

In unseren Gewässern hängen an versch. Stellen nun mal abgerissene Angelschnüre rum und die schauen nach einer längeren Zeit aus wie dünne Algenfäden ... - sind dummerweise aber immer noch so stabil, das ein zerreissen nicht möglich ist ...

Wenn man kein Messer braucht - gut ...
Wenn man aber eines braucht und keiner hat eines dabei - kann sehr ungünstig ablaufen ...
27.11.2012 13:35

O.K., ihr habt mich überzeugt.
Ich hol mir sofort ein Messer, aber nur ein kleines
Joe.MurrSSI DiveCon
27.11.2012 13:40
Ich würde das http://home.messiah.edu/~tp1180/excalibur.jpg nehmen. Bist Du von edlem Blut und reinem Herzen, brauchst Du es selbst gar nicht (am Mann) mitführen, es wird Dir hinterher getragen oder getaucht oder wie man das halt nennt.
27.11.2012 14:29
BerlinMitte
Hörnertee & Messer das geht gar net

und wenn Messerdann nur das Original
http://www.taucher.net/forum/Riesentauchermesser_29_cm_mit_in_die_USA_equip4039.html
.....langlang isses her
27.11.2012 14:32

Wieso werde ich hier immer nur verarscht..
27.11.2012 14:41
.....wie kommste denn auf so eine Schnapsidee
Das ist die selbstlose Weiergabe geballter Informationen der Blauen Seiten Jünger

Viel Spass ab morgen im Land der farbigen Fische
Joe.MurrSSI DiveCon
27.11.2012 14:51
@whaleshark

Danke für den Link

>es beim zubeissen die schnauze durchbohrt...eventuell geht meine hand mit drauf aber dem hai gehts dann auch nicht mehr gut.

Ja klar "komm Sharky, lass uns gemeinsam sterben..."

Wieder mal Bauchweh vor Lachen
27.11.2012 16:00
Hmm, muß ich mich nun schämen, weil mein Tauchmeser mit fester ca 5cm langer Klinge unter das waffengesetz fällt?

@whaleshark, also in Nürnberg wurde mein tauchgepäck als Sperrgepäck aufgenommen und sofort beim Abgeben in meinem beisein durchleuchtet.
Von anderen tauchern erfuhr ich, daß sie dabei ihr Gepäck mehrmals öffnen mußten, da etwas nicht erkennbar war - stellte sich danach als das blei der Signalboje raus.
27.11.2012 18:02
@whaleshark

Danke, danke!

P.S Hab gerade den Hörnertee eingepackt
BelugaKringelblasen Brevet
29.11.2012 14:50
The one and only und dazu noch richtig schön scharf.

http://www.youtube.com/watch?v=9ol9WlyYPOI
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