Tauchlehrer / Divemaster in D als Berufsausbildung anerkannt? Abgesandt von Michael Schmidt am 06.09.2012 - 23:19:
Gilt eine Tauchlehrerausbildung (egal welche?)
als anerkannte Berufsausbildung in Deutschland?
Dieser Link zur "Agentur für Arbeit" läßt sich so zumindest (für den Tauchlehrer) interpretieren:
Hier klicken
Etliche Firmen bieten hier eine "Berufsausbildung" als Tauchlehrer an.
Über den Divemaster habe ich auf die Schnelle bei der Firma mit dem großen A nichts gefunden, in den USA wird der Divemaster wohl als Beruf gesehen.
Ob man mit dem Tauchlehrer reich wird (oder doch eher nicht wenn man mal hier die Suchfunktion nutzt...) ist eine andere Diskussion. Hier geht es um die Anerkennung in D.
Antwort von ag2908 am 06.09.2012 - 23:52 Als ich meinen Job kündigte gab ich in den Unterlagen beim Arbeitsamt als Lehrberuf Tauchlehrer an.
Der Sachbearbeiter dort nahm das wider Erwarten sofort ernst und hatte nach ca. zwei Wochen sogar zwei Jobs für mich aufgerissen, obwohl er wusste dass ich nach Ägypten auswandern wollte
Grüsse aus Dahab
Antwort von Arthur am 07.09.2012 - 00:59 Hallo Michael,
eine Tauchlehrerausbildung, die staatlich anerkannt wurde, gab es bis 1984 (Unterwasser-Lehranstalt in Buchholz).
Was heute als Tauchlehrer deklariert wird, hat mit einem Beruf nichts zu tun. Das ist eine Bezeichnung, die die Tauchverbände vergeben. Ein „richtiger“ Lehrer hat in Deutschland Lehramt studiert.
Gruß Arthur
Antwort von chrisfuss am 07.09.2012 - 03:03 Ein FahrLEHRER hat auch nicht studiert und hat trotzdem einen Beruf erlernt. Das soll jetzt keine Gleichsetzung sein mit Tauchlegerer aber das Wort Lehrer ist nicht fuer die Damen und Herren aus der gemeinen Schule reserviert.
Antwort von ECIv2 am 07.09.2012 - 07:44 "Gilt eine Tauchlehrerausbildung (egal welche?)
als anerkannte Berufsausbildung in Deutschland?"
-> hm, gute Frage. Eine Stellungnahme / Erklärung der Verbandspräsis bzw von dem genannten Anbieter würde mich auch interessieren.
Grundsätzlich vorstellbar ist das schon - jedoch ist die Umsetzung bzw. die Ausbildung m.E. nicht klar geregelt.
Antwort von shuttle am 07.09.2012 - 08:02 "Gilt eine Tauchlehrerausbildung (egal welche?)
als anerkannte Berufsausbildung in Deutschland? "
-> Definitionsfrage. Was heißt "anerkannt", respektive von wem "anerkannt" Das Arbeitsamt erkennt alles als Beruf an, was mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt werden kann, unabhängig davon, ob man ein Staatsexamen hierfür benötigt oder nicht (Tanzlehrer, Musiklehrer, Sportlehrer (Kampfsport, Eislauf, Skilauf, Tauchen, Meditationslehrer, Fahrschullehrer (dieser ist sttalich anerkannt, d.h. steht unter behördlicher Aufsicht), Fachlehrer (ohne Staatsexamen, mit Meistertitel z.B. an Berufsschulen, ebenfalls unter behördlicher Aufsicht). Und vieles mehr.
"Lehrer" ist kein gesetzlich geschützter Begriff. Die "Amtsbezeichnung Lehrer" schon. D.h. es gibt "staatlich" anerkannte Lehrer, aber auch durch die Gesellschaft, Wirtschaft und eben auch durchs Arbeitsamt anerkannte Berufe, die eine lehrende Tätigkeit beinhalten und, wie bereits erwähnt, auf eine Gewinn- (Verdienst-)erzielungsabsicht ausgerichtet sind.
Man muss eher fragen, was ist ein Beruf? Niemand wird verneinen, dass auch fachspezifische Tätigkeiten verbunden mit Kenntnissen, die durch "Anlernen" erworben wurden und demjenigen einen ausreichenden Lebensunterhalt ermöglichen, ein anerkannter Beruf ist.
Ein Bekannter von mir betreibt seit über 30 Jahren (erfolgreich) ein (eines der ersten) Karatesportdojos. Und trägt die Berufsbezeichnung Sporlehrer. Wurde von der Stadt und anderen Institutionen schon bei mehrern Gelegenheiten ausgezeichnet als Beispiel, wie man als Sportlehrer erfolgreicher Unternehmer werden kann Ein anderer Bekannter von mir betreibt seit 20 Jahren eine Tauchschule und gilt in Behördenkreisen ebenfalls als "Tauchlehrer". Die Gemeinde schämt sich nicht, Gewerbe- und weitere Steuern anzunehmen. Und er hat eine frwl. Krankenversicherung als Tauchlehrer, eine Berufsunfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung, in der auch das Wort "Tauchlehrer" auftaucht. Er zahlt freiweillig bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosenversicherung. Man kann davon ausgehen, dass die betreffenden anerkennen, dass sein Beruf tatsächlich Tauchlehrer ist.
Beim Thema Beruf sind wir eben bei der "Berufsfreiheit", die im deutschen Grundgesetzes verankert ist. Und aus Sicht des Arbeitsamtes und anderer öffentlicher Stellen danach alles "anerkannt" ist, was eine auf Dauer angelegte Erwerbstätigkeit, die zur Sicherung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient, darstellt.
Hierbei ist der Begriff "Beruf" keinswegs auf rechtlich fixierte Berufsbilder beschränkt sondern subsummiert jegliche frei gewählte Form erlaubsnisfreier Erwerbstätigkeit.
Fazit: Ja, Tauchlehrer und Lehrer für Kanarienvögel sind anerkannte Berufe ....
Antwort von Prof_Bömmel am 07.09.2012 - 08:15 Tauchlehrer, Skilehrer, Gymnasiallehrer, Klolehrer, ... ja, wat is en Lehrer?
Da stellen wir uns zunächst mal janz dumm.
Dat sind Homo sapiensens, so komische Wesen, die eng verwand mit de Quälgeister sind. Se ham die außergewöhnliche Fähigkeit andere Leutchen mit irgentwelche spinnerten Aufgaben von ihrer Freizeit abzuhalten und denn behauptense, selber de meiste Arbeit zu ham.
Dat is bei Tauchlehrern net anders. Und dat kann ich net anerkennen. Alle in einen Sack und drauf. Trifft immer die Richtigen.
Anders is dat mit Professoren. Dat sind staatlich anerkannte Spinner ... die brauchts! Denn die könnens wenigstens erklären, weil .... dat nehmen wir dat nächste Mal dran. Lest bis dahin das Grundgesetzt Seite 24ff ....
Antwort von ECIv2 am 07.09.2012 - 09:31 @shuttle
-> gut begründet. Doch so einfach kommst du nicht davon
Ab wann ist ein Beruf ein Beruf und wann "nur" eine irgendwie ausgeführte Tätigkeit, meinethalben auch mit Gewinnabsicht? Dazu fällt mir das (böse) Stichwort Finanzamt rsp. Liebhaberei ein.
Und wie ist dann der Unterschied zwischen Sport-TL und Berufstaucher zu verstehen? Die erste Gruppe macht die "Ausbildung" quasi innerhalb einer Privatveranstaltung die zweite Gruppe ist geregelt.
Antwort von shuttle am 07.09.2012 - 09:52 "Ab wann ist ein Beruf ein Beruf ... Stichwort Finanzamt rsp. Liebhaberei ein."
hab ich doch geschrieben: solange Gewinnerzielungsabsicht und damit der Lebensunterhalt verdient werden kann. Kann dies auf Zeit nicht nachgewiesen werden, ist es Liebhaberei. Und aelbst dann kann man sagen "ich bin von Beruf Tauchlehrer", da Arbeitsamt und Finanzamt das bei dem Teil, der eben in der Lage ist ... siehe oben ... anerkennt.
"Unterschied zwischen Sport-TL und Berufstaucher .... " -> auch hier hast du dir die Anwort schon selbst gegeben. Ein Freund von mir ist sowohl Sport-TL als auch Berufstaucher (offshore taucher in allen Weltmeeren, Ölplattformen etc.). Und er führt beide Berufsbezeichnungen und arbeitet in beiden Berufen (wenn er Aufträge z.B. von Ölfirmen bekommt, X Monate als Berufstaucher, dann wieder als TL X Monate irgendwo auf dieser Welt). Und in beiden Berufen macht er gnügend Kohle, um sich auch mal ein halbes Jahr Auszeit zu gönnen.
Unterwasserfotograf ist übrigens auch so ein Thema. Mein Nachbar (vielen vermutlich ein Begriff) Herwarth Voigtmann führt als (von allen Seiten anerkannt) Berufsbezeichnung "Unterasserfotograf". No Problem. Und hat damit ebenfalls viel Kohle gemacht. Bei anderen ist es Hobby. Wie gesagt, Beruf ist ... siehe oben ....
Antwort von ECIv2 am 07.09.2012 - 10:50 hm, ok.
Solange man den Behörden, Versicherungen etc. Geld in die Hand gibt bzw. seinen Lebensunterhalt damit bestreitet kann man schreiben was man will - einverstanden!
Dann kann auch ein "DiveMaster" und ein ***Taucher ein Beruf sein.
Dennoch sehe ich da einen kleinen (qualitativen) Unterschied zwischen Sport-TL (o.ä. "Berufen" die nicht "geregelt" sind) und denen die eine (klassische) Ausbildung als Voraussetzung fordern bzw. gesetzlich (oder wie auch immer) geregelt sind. Das muss im Umkehrschluss natürlich nicht heissen, das im Einzelfall der Man/Frau schlechter oder weniger geeignet/qualifiziert ist.
Worauf ich hinaus will: Es wird hier häufiger nach der "Qualität" der Ausbildung gefragt. Antwort: Es hängt vom TL ab. Doch wenn man keine - ich nenne es mal - "Vergleichsmöglichkeit" hat, woran kann man überhaupt Gut von Schlecht unterscheiden?
Mit bestimmen Begriffen wie Lehrer, Master, etc. suggeriert man eine Know-How was nicht sofort überprüfbar ist und in den Köpfen der Menschen ein, meiner Meinung nach, nicht richtiges Bild entsteht.
Wenn schon nicht gesetzlich geregelt, würde man nicht mit einem entsprechenden Berufsverband den "Wildwuchs" vermindern? Es wäre doch im Sinne der "guten" TL bzw. guten TB? Wäre jetzt nicht die Frage des TO - sind nur so Gedanken am Rande.
Antwort von shuttle am 07.09.2012 - 11:08 ECIv2: "sehe ich da einen kleinen (qualitativen) Unterschied zwischen Sport-TL (o.ä. "Berufen" die nicht "geregelt" sind) " -> absolut, ich auch, keine Frage
"Es hängt vom TL ab .... woran kann man überhaupt Gut von Schlecht unterscheiden?" hm, mal ganz ehrlich, das ist auch auf staatlichen Schulen so. Ich kenne zwei Physiklehrer. Der eine spult seelenlos ab, wer nicht mitkommt, Pech, der andere macht so einen mitreißenden Unterricht, dass er selbst Fälle, die sich zunächst schwer tun, zum Klassenziel führt. Haben beide das Staatsexamen. Bei Mathelehrern auch oft zu beobachten
Antwort von ECIv2 am 07.09.2012 - 11:24 Harrr, ja hört man allerorten.
Ist das jetzt die Regel oder sind das Ausnahmen?
Antwort von shuttle am 07.09.2012 - 11:45 Es kommt vor, öfters, ist damit auch eine Regel.
Neben der schulischen Ausbildung sieht man das auch in der betrieblichen Ausbildung, in dualen Systemen etc.
Es gibt Millionen Menschen, die junge Menschen ausbilden dürfen (z.B. einen Ausbildereignungsschein haben) aber es ist für die jungen Menschen m.E. ein Lotteriespiel, ob sie an jemand geraten, der seinen Auftrag ernst nimmt, mit Liebe und der Motivation, den anvertrauten Menschlein etwas mitzugeben, oder an einen, dem das lästig ist und sich umfassend kümmert.
Wie beim Tauchen und bei der Frage, an welchen TL gerate ich
Antwort von Zollerntaucher am 07.09.2012 - 21:04 Es sollten folgende Begriffe nicht durcheinander Gebracht werden:
- Ausbildungsberuf; hier gibt es Ausbildungsverordnungen, Vorschriften...
- ein Gewerbe betreiben; hierzu gibt es auch wieder Kriterien zur Abgrenzung, wie die bereits erwähnte Gewinnerzielungsabsicht u. a.
- Arbeitnehmer: auch hier gibt es wieder Kriterien wer als AN gilt und wer nicht.
Ich vermute mal, dass TL kein geschützter Begriff ist, genau wie Coach - somit kann sich auch jeder als Coach bezeichnen.
Die Ausbildung zum TL sind ja auch bei den einzelnen Organisationen sehr unterschiedlich.
Gruß
Zollerntaucher
Antwort von dc3gh am 07.09.2012 - 21:54 Beruf=Berufung
Antwort von ECIv2 am 08.09.2012 - 09:56 Um auf die Frage zurück zukommen.
So gefunden auf einer der verlinkten Seiten:
"Mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit erheben wir die Tätigkeit des/der Tauchlehrers/in ... in die Kategorie eines offiziell anerkannten Berufs."
Warum, Weshalb wird nicht gesagt. Soweit so mischmasch.
Was ich nicht gefunden habe sind:
- Voraussetzungen/Eignung
- weitere Inhalte (kaufmännische, sport-pädagogische, handwerkliche, ...)
- Referendariat/Praktika
Eine Dauer von 6? Monaten ist doch arg kurz, oder?
Antwort von ECIv2 am 08.09.2012 - 10:05 Dagegen hab ich Hier klicken gefunden.
Solche Inhalte, bzw. ähnliche Inhalte, gehören doch in eine vernünftige berufliche Ausbildung.
Und so könnte ich mit eine ca. Dauer von min. 18 Monaten vorstellen. Alles andere ist doch Augenwischerei, oder?
Antwort von shuttle am 09.09.2012 - 10:00 ECLv2: "Und so könnte ich mit eine ca. Dauer von min. 18 Monaten vorstellen ... alles andere ... " Absolut. Ich hab mich ja in meinen Beiträgen oben lediglich zu begrifflichen Definitionsfragen ausgelassen. Meine persönliche Meinung: Die Ausbildung zum (guten) TL ist (von Null an) nicht unter drei Jahren mit Asistenzzeit und in diesen drei Jahren gesammelten Taucherfahrung auch außerhalb der Ausbildung in unterschiedlichsten Gewässern und bei unterschiedlichsten Bedingungen machbar. Alles andere ist so was von Schrott .... ... aber gut, so ist es halt. Die Agentur für Arbeit tut sich und ihren "Kunden" mit so etwas keinen Gefallen. Hier werden Leute ohne Sinn und Verstand in Qualifizierungsmaßnahmen gestekct, nur damit sie aus der (Arbeitslosen-) Statistik raus sind (meine Meinung und auch die Meinung einiger Leute von der Agentur, die ich kenne, da ein Mandant von mir viel im Bereich Qualifizierungsmaßnahmen macht. Es spottet manchesmal jeder Beschreibung, wer mit Bildungsgutschein vorstellig wird und Qualifizierungsmaßnahmen empfohlen bekommt, für die tlw. kein Markt da ist oder der zu Qualifizierende nicht mal eine Affinität geschweige denn Eignung für dies selbige hat).
Antwort von koelle76 am 09.09.2012 - 12:37 In meinen Augen ist Tauchlehrer keine Berufsausbildung. Dennoch kann man natürlich versuchen, als Tauchlehrer seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Tauchlehrerausbildung auf Bildungsgutschein ist in meinen Augen eine himmelschreiende Geldvernichtung der - wie so oft - völlig ahnungslosen Arbeitsagentur. Die Anbieter dieser "Bildung" machen sich die Taschen voll, die "Auszubildenden" fallen aus der Statistik, werden schnellgebleicht und stehen hinterher genau so mies da, wie vorher. Es ei denn, sie verziehen sich aus dem deutschen Sozialsystem und suchen ihr Glück irgendwo in der dritten Welt.
Tauchlehrer ist eine Anlerntätigkeit. Mehr nicht. Da ändert das massive Marketing einiger Verbände nichts dran. Im Ausland kann man als angestellter Tauchlehrer seinen Lebensunterhalt decken. Im Deutschland nur in Ausnahmefällen. Erst wenn man eine Tauchbasis selbst betreibt und durch Ausrüstungsverkauf und das Ausbeuten von bestenfalls aufwandsentschädigter Tauchlehrer im großen Stil ausbildet, kann man damit Geld verdienen. Und wenn ich mir die zahlreichen Wurschtelbuden angucke, die gerade so über die Runden kommen, gelingt selbst das nur wenigen Basen erfolgreich.
Ich finde, jeder soll das so machen, wie er will und wenn jemand als aufwandsentschädigter Tauchlehrer in einer kommerziellen Bude "arbeiten" will, dann ist da nichts schlechtes dran, solange er die Ausbildung solide durchführt. Mein Fall ist das nicht, aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Aber eine Berufsausbildung hat man als OWSI oder TL* sicher nicht.
Antwort von ECIv2 am 10.09.2012 - 14:24 Verstehe nicht warum das die Verbände tolerieren?
Antwort von Arthur am 11.09.2012 - 00:17 Hallo koelle76,
habe selten einen so zutreffenden Beitrag zum Thema TL gelesen.
Gruß Arthur
Antwort von boesewicht am 11.09.2012 - 01:10 @koelle76
`eine Berufsausbildung hat man als OWSI / TL* sicherlich nicht` ...
Findest Du das nicht etwas zu pauschal und oberflächlich betrachtet ?
Mal als Beispiel ...
Ich selber habe als erlernten Grundberuf eine Ausbildung zum Bau- und Möbeltischler vorzuweisen mit entspr. Prüfung vor der IHK - Abschluß Gesellenbrief ...
Wie lief die Ausbildung an ...
Theorie in der Berufsschule (Blockunterricht), Praxis in der Tischlerei des Ausbildungsbetriebes ...
Gefestigt wurde das gelernte bzw. gezeigte durch das Arbeiten an Kundenaufträgen, unter Aufsicht des Gesellen und/oder Meisters, im Laufe der Lehre dann auch immer selbstständiger ...
Zum Abschluß mußte ich dann meine theoretische und praktische Prüfung vor den externen Prüfern von der IHK ablegen ...
Nun zum Tauchen ...
Mit dem OWD begonnen und nach und nach die weiteren Ausbildungen im Sporttauchbereich gemacht, hierbei ja Theorie und Praxis bei den jeweiligen Tauchlehrern, die Festigung der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten dann durch entspr. Tauchgänge ...
Bei der Ausbildung zum TL-Assi ( Dauer 14 Monate ) und anschließender Ausbildung zum TL* ( Dauer 6 Monate ) gab es die entspr. Theorie- und Praxisausbildung durch die entspr. TL`s, in den Zwischenzeiten mußten Einsteigerkurse wie auch Specials begleitet werden, den jeweiligen TL`s assistiert oder unter direkter Supervision durchgeführt werden ...
Die abschließende Tauchlehrerprüfung mußte in Theorie und Praxis vor externen Prüfern des Verbandes abgelegt werden ...
So unterschiedlich sind die beiden Ausbildungen also vom gesamten Weg her nicht ...
Sicherlich gibt es bei der Ausbildung zum TL auch Qualitätsunterschiede, die gibt es aber auch bei allen anderen Berufsausbildungen, dazu darf man auch nicht vergessen, das es nach der abgeschlossenen Ausbildung - egal, welcher Beruf - es an der ausgebildeten Person liegt, wie er dann seine Arbeit macht, das erlernte umsetzt, die Vorgaben beachtet usw. ...
Ein schlechter TL - wie aber auch ein schlechter Tischler (oder sonstiger Beruf) - ist ja kein zwingendes Indiz für eine schlechte vorangegangene Ausbildung für eben diesen Beruf ...
Antwort von ECIv2 am 11.09.2012 - 08:07 hm, ich sag mal so: wenn "Beruf", dann auf Grundlage einer "gesetzliche" Regelung, Mindest-Ausbildungsdauer etc.. Wenn nicht, dann ist es, wie Koelle schreibt, eine Anlerntätigkeit im Freizeitbereich und in DE "nichts" Wert.
Nochmal: Im Grunde hätten die Verbände doch die Möglichkeit/die Chance die Reputation der TL (und dabei sich selber) zu stärken. Warum verstecken sich die Verbände hier? Gibt es einen Grund den ich als kleiner Sporttaucher nicht kenne?
Antwort von koelle76 am 11.09.2012 - 08:18 @ boesewicht:
Es tut mir leid, aber ich finde deinen Vergleich oberflächlich. Es ist ja löblich, wenn du dir für deinen Weg zum TL Zeit gelassen hast, aber dadurch wird das natürlich noch immer keine Berufsausbildung. Das fängt schon damit an, dass man den TL in aller Regel in seiner Freizeit macht. Wenn du mal die Netto-Ausbildungszeit betrachtest, wirst du feststellen, dass da nicht viel übrig bleibt. Klar kann man die Hospitationen besonders gründlich machen und dadurch viele Jahre brauchen, aber das ist nicht gefordert). Auch bei mir dauerte der Weg zum TL vom Divemaster über den Trainer-C zum TL* 5 Jahre und über 400 TG. Dadurch wird das aber immer noch nicht zur Berufsausbildung.
Die TL Ausbildung ist und bleibt eine Anlerntätigkeit, die man in kurzen Kursen in seiner Freizeit erlernt. Nicht mehr und nicht weniger. Daran kann auch der brachiale Marketingaufwand kommerzieller Verbände nichts ändern. Tauchen ist ein Hobby und Tauchausbildung auch. Ich kenne in Deutschland keinen einzigen Tauchlehrer, der mit reiner Ausbildung ganzjährig (ohne Ausrüstungsverkauf etc.) einen Lebensunterhalt bestreiten könnte, der über dem Hartz 4-Satz läge. Woran liegt das? Meiner Meinung nach liegt das schlicht und einfach daran, dass Tauchlehrer keine Berufsausbildung ist und (in Deutschland) auch kein Beruf. Und weder die Tatsache, dass kommerzielle Tauchverbände ihren Mitgliedern das Gegenteil suggerieren noch dass die ahnungslose Arbeitsagentur irgendwelchen Schnellbleichern das Geld in den Rachen wirft, konnte daran etwas ändern.
Antwort von koelle76 am 11.09.2012 - 09:29 @ ECIv2:
Niemand hat Interesse an einer offiziellen Anerkennung als Berufsausbildung. Der VDST als größtenteils ideeller Verband bildet vorwiegend Hobby-TL aus. Und die kommerziellen Verbände sind Brevetierungsunternehmen, die sich irgendwann einmal überlegt haben, mit dem Verkauf von Lizenzen und Lehrmaterialien Geld zu verdienen. Das sind größtenteils weltweit operierende Unternehmen. Welches Interesse sollten diese haben, die Obrigkeit eines jeden Nationalstaats in ihr Geschäftsmodell reinreden zu lassen. Denn genau das würde ja passieren, wenn TL eine anerkannte Berufsausbildung wäre.
Meiner Meinung nach verkaufen kommerzielle Verbände eine Illusion: Die Illusion, ein Professional zu sein, also einen Beruf auszuüben. Jedenfalls suggeriert das Werbematerial diese Möglichkeit. Und dieser Scheck ist eben meist nicht gedeckt. Die einzige Möglichkeit, als reiner Tauchlehrer seinen Lebensunterhalt zu bestreiten ist, ins Ausland zu gehen und dort zu arbeiten. Durch die Lebensumstände und den massiven Tourismus dort ist es möglich, über die Runden zu kommen. Zu mehr reicht es meist auch nicht. Von ausreichender Versicherung und Altersvorsorge im Herkunftsland mal ganz zu schweigen. Mit den anderen Anlerntätigkeiten in "Urlaubsparadiesen" ist es doch genau so: Auch als Animateur oder Gästebetreuer kommt man irgendwie über die Runden. Auch diese Leute sind nur angelernte Hilfskräfte, die für die Möglichkeit, dort zu arbeiten, wo andere Urlaub machen, schlechte Bezahlung und miese Arbeitszeiten in Kauf nehmen. Aber eine Berufsausbildung wird auch daraus nicht, wenngleich es Menschen gibt, die das beruflich ausüben.
Antwort von ECIv2 am 11.09.2012 - 10:44 Naja, das eine muss das andere ja nicht zwingend ausschließen. Denkbar wäre ja auch eine quasi "übergeordnete" Organisation, meinethalben paritätisch besetzt.
(Aus Wiki) Zitat: "Die Europäische Union hat im Jahre 2004 Mindestanforderungen (EN 14153-1, -2 u. -3[1]) für eine standardisierte Ausbildung erlassen."
Also gibt es doch schon ein Gremium das sich mit Anforderungen in der Ausbildung beschäftigt.
Der VDST oder die kommerziellen Unternehmen können eine "Berufs-"Ausbildung ja immer noch unterschiedliche handhaben.
"Niemand hat Interesse an einer offiziellen Anerkennung als Berufsausbildung"
-> Schade das nicht ein Funktionär eines Verbandes seine Meinung/Ansicht/Einschätzung äußert.
Antwort von tirsales am 12.09.2012 - 23:44 Vorab: Die Antwort bezieht sich rein auf Formal-Foo und es ist nicht mein Fachgebiet. Um die Eingangsfrage also formal zu beantworten ... "Gilt eine Tauchlehrerausbildung (egal welche?) als anerkannte Berufsausbildung in Deutschland? "
Explizit nur auf den Tauchlehrer bezogen und NICHT auf den Berufstaucher. Da gibts Unterschiede (Berufstaucher ist eine Fortbildung für eine Reihe von Berufen).
tl;dt: Tauchlehrer ist ein Beruf, aber kein Ausbildungsberuf. Die Antwort ist streng genommen also nein...
Es gibt Listen anerkannter Berufsausbildungen. Da steht der Tauchlehrer nicht mit drin. Hier klicken
Es gibt (in der BRD) IIRC 348 staatlich anerkannte Berufsausbildungen. Zusatzqualifikationen etc sind keine Berufsausbildung Weiterbildungen lassen wir mal außen vor bei der Zahl. So .. da sind wir im Bereich der formellen Definition durch Berufsausbildungsgesetze etc.
Hier klicken (Weiterbildungsberufe sind da auch verlinkt). Dazu kommen dann noch ein paar Ausbildungen mit Sonderregelungen (vgl. KrPflG) bzw in Schulen sowie Studiengänge. (Ja, ich vereinfache. Aber es ist spät).
Ist es ein anerkannter Beruf? Puh, was heißt anerkannt? Man hat keine Probleme damit, diesen Beruf anzugeben. Dem Finanzamt ist es Recht, die IHK macht auch keinen Ärger und die ARGE bezahlt u.U. sogar die Fortbildung als berufsqualifizierende Maßnahme (vorsicht: Das ist NICHT das gleiche wie eine Berufsausbildung. Tauchlehrer ist ein Beruf aber eben kein Ausbildungsberuf).
Eine geschützte Berufsbezeichnung? Nö, vgl. Hier klicken
Aber na und? Um Tauchlehrer als Berufsausbildung anerkennen zu können, bräuchte es da einiges an Änderungen, Regelungen, etc (vgl. Berufsbildungsgesetz). Ist nicht ganz trivial - und ob erwünscht ... wozu? Dafür bräuchte es ausbildende Betriebe, Ausbildungsvergütungen, etc
Klar kann man das machen. Aber wer will für diesen Markt 2-3 Jahre lang als Azubi auf einer Tauchschule arbeiten, nebenbei keinen anderen Beruf lernen/studieren können, dabei eine klassische Berufsausbildung machen (mit Berufsschule und so) und sich den ganzen Ärger mit zentralen Prüfungsordnungen, Kammern, etc antun? Oder welche Tauchschule möchte Tauchlehrer-Azubis anstellen und sich vorher als Ausbildungsbetrieb anerkennen lassen? Mit der TL-Ausbildung in Vereinen hat es sich dann, PADI etc sind sowieso sauer und viel gewonnen ist nicht.
@Eclv2 "Der VDST oder die kommerziellen Unternehmen können eine "Berufs-"Ausbildung ja immer noch unterschiedliche handhaben. " - könnten sie eben nicht. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für anerkannte Berufsausbildungen sind recht strikt. Und für die Berufsausübung macht es keinen großen Unterschied. Was die Abhängigkeit der Lehrqualität vom Lehrer angeht - die hast Du auch bei Ausbildungsberufen. Da gibts noch externe Kontrollen und Prüfungen, aber schlußendlich hängt auch da relativ viel am Ausbilder. Und wenn ich mir die Klagen der Gewerkschaften oder IHKen gegenüber einigen Ausbildungsbetrieben anschae...
Wenn dich das Thema interessiert, wälz mal die Ausbildungsgesetze, Krankenpflegegesetz (als Beispiel für eine schulische Berufsausbildung), Kammerrecht, die Ausbildungsordnungen für verschiedene Berufe, etc. Ist kein ganz einfaches Thema.
Ob es nun ein Ausbildungsberuf ist oder ein Beruf - das ändert an der Wertigkeit in keine Richtung etwas.
Ist auch bei weitem nicht der einzige Beruf, für den dies zutrifft. Ich bin nebenbei staatlich geprüfter Großfeuerwerker - mehrere Jahre lang Mitarbeit in einer Firma, am Ende eine Prüfung bei der zuständigen Behörde, beruflich machen darf ichs auch. Anerkannte Berufsausbildung ist es trotzdem nicht - schlicht weil es keine reguläre Ausbildung ist ;)
Antwort von tirsales am 12.09.2012 - 23:46 Sry, Link zum zuständigen Ministerium (BMBF) vergessen Hier klicken
Antwort von ECIv2 am 13.09.2012 - 11:10 @tirsales
klasse erklärt: Es ist also mit erheblichen Änderungen verbunden die (aus tirsales Erklärungen) man scheut.
Danke.
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