Hier können alle Fragen zum Thema Tauchausbildung ausgiebig diskutiert werden. Verbandsübergreifend kann hier nach allem gefragt werden was zum Bereich Aus- und Fortbildung gehört - moderiert von erfahrenen Tauchern.

Tauchlehrer als erste eltenfinanzierte Berufsausbildung (Bafög Bezug beim anschließenden Studium)

Zu meiner Bundeswehrzeit (in den 80ern) hattte einer meiner damaligen
Kameraden einen 2er Führerschein (damals militärisch und heute auch zivil: BCE) mit zusätzlich ein paar
Gefahrgutseminaren gemacht. Am Ende seiner Wehrdienstzeit hatte er
sich das als Berufsausbildung zum Kraftfahrer anerkennen lassen und
konnte beim anschließenden Studium ElterneinkommensUNABHÄNGIG Bafög
beziehen. Die Regeln bei der Elterneinkommensanrechnung sind recht streng sodass nur kinder von Niedrigverdienern die Change haben, Leistungen nach dem Bafög beziehen zu können.

Da der Beruf Sporttauchlehrer auch beim Arbeitsamt in der Berufeliste
auftaucht ist jezt bei mir der Gedanke, ob das nicht auch mit einer
Tauchlehrerausbildung möglich ist.
(Gehälter und Bedarf an TLs wurden hier im Forum schon ausfühlich diskutiert und sollen jezt hier nicht das Thema sein)

Hintergrund ist, dass laut Gesetz die Eltern die Erstausbildung
finanzieren, bei der Zeitausbildung nicht mehr in der Zahlungspflicht
sind.

Funktioniert das heute noch oder haben sich die Regularien inzwischen
(meine Wehrdienstzeit ist schon eine Zeitlang her) gändert?



Der BS-AC Tauchlehrer soll nach Auskunft eines drst Newsgroup Kollegen bei den Briten als Berufsausbildung anerkannt sein
- und damit im Rahmen der EU-Gleichbehandlung auch in D.

In der Liste der Berufe vom Arbeitsamt:
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk3/~edisp/l6019022dstbai385347.pdf
oder auch hier:
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk5/~edisp/l6019022dstbai391191.pdf
findet man den Sporttauchlehrer explizit aufgeführt.

Inwiefern es sich allerdings um einen, im Sinne der Fragestellung
anerkannten Beruf handelt, weiss ich nicht.
Ob dieArt des TL die Anerkennung beeinflusst bzw die Frage ob da alle Verbände und Firmen bzgl dieser Fragestellung gleichanerkannt sind weiss ich ebenfalls nicht.
Könnte man z.B. mit einem VDST TL
(mit Ausbildung über die Übungsleiter Schiene => offziell ehrenamtlich)
Probleme bekommen?
Aus diesen Gründen habe ich das
Posting verfasst weil sich evtl hier einige Leute sicher besser auskennen als ich.

Da die Altersstruktur wohl nicht nur im VDST sondern auch bei den anderen Anbietern laut meinen Infos dramatisch überaltert (=unter 30 Jahren kaum noch Nachwuchs) ist, könnte ein Vorteil bei der Studienfinanzierung durchaus ein Leckerli sein um jungen Leute zur intensiven auseinandersetzung mit dem Tauchen ( bei der TL Ausbildung unvermeidlich) zu motivieren.
AntwortAbonnieren
11.06.2015 08:06
https://www.bafög.de/de/altersgrenze-385.php

https://www.bafög.de/


Ich denke, das für Dich zuständige Bafög-Amt kann Dir exakte Auskünfte geben, gerade vor dem Hintergrund, dass sich hier die Gesetzteslage fast im Jahrestakt ändert.
11.06.2015 10:24
im Prinzip wäre das https://www.bafög.de/de/elternunabhaengige-foerderung-196.php

Würde alle notwendigen und belegbaren Unterlagen zusammentragen.
Helfen/weitere Informationen kann auch ein ASTA.
11.06.2015 11:38
Nachtrag: Schau dir mal "V. Zeiten der Erwerbstätigkeit" an. Soweit ich mich erinnern kann wurden früher die Zeiten von Zivil- oder Wehrdienst angerechnet.
11.06.2015 21:25
"Der BS-AC Tauchlehrer soll nach Auskunft eines drst Newsgroup Kollegen bei den Briten als Berufsausbildung anerkannt sein - und damit im Rahmen der EU-Gleichbehandlung auch in D."
-> glaube, jetzt verstehe ich worauf du hinaus möchtest...
Frag mal deinen Kollegen ob das umgekehrt (und für andere EU-Länder) auch gilt, würde mich interessieren?

Als Rahmenbedingung gelten die verlinkten Seiten und evtl. die Härtefallverodnungen. Kann man diese "Tätigkeit" damit in Einklang bringen könnte ich mir trotz einiger Schwierigkeiten der Begründung so etwas vorstellen.
Eine Frage wäre: ist eine Tl-Ausbildung in DE (VDST, PADI, etc) eine Ausbildung im Sinne der Berufsordung (oder wie das auch immer benamst wird) oder müssen zwangsweise Kriterien wie eine zwei- oder drei-jährige Ausbildung vorliegen (zum Beispiel: TL-Ausbildung mit einer Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann oder reicht die Tl-Ausbildung).
Ein anderer Ansatz wären die "Zeiten der Erwerbstätigkeit"

Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe...
Es gab, so meine ich, eine ähnliche Diskussion hier im T-Net...
Antwort