Tauchplätze am Bodensee Abgesandt von jack.jacky am 11.01.2006 - 11:15:
Es gilt ja nun leider die neue Bodenseeschifffahrtsordnung seit dem 01.01.06. Darin sind einige Tauchplätze die nicht mehr betaucht werden dürfen. Darin wird auch immer wieder auf eine Broschüre "Wassersport u. Naturschutz am Bodensee" des Ministerium für Kultus, Jugend u. Sport 2002 benannt in der die Tauchplätze beschrieben sind. Nun zu meiner Frage: Woher kann ich diese Broschüre bekommen?
Oder gibt es da eine ISBN-Nummer? Danke schon mal im voraus für Eure Hilfe.
Antwort von Schnecke am 11.01.2006 - 11:42 Frag mal unter Hier klicken Die haben vielleicht diese Broschüre als PDF oder können Dir da Auskunft geben... Sind ja schließlich in die Verhandlerei wegen der BSO involviert.
Tauchplatzbeschreibungen findest Du auch unter Hier klicken Anhand der Benamsung kannste sicher einige der Plätze rauspicken
Woher Du die bekommst? Na ganz einfach: Beim Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg: Hier klicken
Dort mal anfragen.
gruß
Martin.
Antwort von kuki_taucher am 11.01.2006 - 13:04 Also
Wir haben bei uns in der Tauchschule diese neue Verordnung mal diskutiert.
Wenn man genauso so taucht wie man es bisher getan hat, dann sind nur die Tauchplätze "Meersburg - Platz 1", "Bodmann - Hafenanlage" und "Sipplingen - Anlegesteg links weg" davon betroffen.
Alle Anderen Tauchplätze bleiben erhalten !!
Die Neue Verordnung beinhaltet nämlich folgende Bestimmungen:
Man darf nicht näher als 100 Meter an Hafeneinfahrten tauchen, in den Hafeneinfahrten direkt und in den Fährrinnen von den Fährschiffen.
Aber dies durfte man bisher auch nicht.
Wenn man sich danach hält, steht sogar der Tauchplatz Parkhaus Post zur Verfügung.
Also am besten so tauchen wie bisher, immer die Flagge setzten, und im Zweifelsfall nicht auf irgendwelche Diskussionen einlassen.
Wünsche allzeit schöne Bodenseetauchgänge
Antwort von frodobeut98 am 12.01.2006 - 10:14 Hallo Kuki_taucher,
leider ist deine Aussage nicht ganz richtig.
Mit den Tauchplätzen in Bodmann und Sipplingen hast Du Recht. Die sind/waren gesperrt. Der Tauchplatz in Meersburg ist nicht von dieser Verordnung betroffen.
Leider sind aber beliebte Tauchplätze, wie Parkhaus Post und Liebesinsel, von dieser Verordnung betroffen. Eine genaue Auflistung der Tauchplätze und die aktuelle Situation findet Ihr hier: Hier klicken Gruss,
frodobeut
Antwort von kuki_taucher am 12.01.2006 - 13:01 Hallo
folgendes steht beim wlv:
1.)
Das Baden und Tauchen ist im Umkreis von 100 m um die Einfahrten von Häfen, die von Fahrgastschiffen benutzt werden, und Landestellen der Fahrgastschifffahrt außerhalb öffentlicher Badeplätze verboten. Dies gilt auch für sonstige Hafeneinfahrten, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird.
2.)
Das Tauchen in markierten Fahrwasser ist verboten.
3.)
Es ist verboten, unbefugt an Fahrzeuge heranzuschwimmen oder sich daran zu hängen
zu 1.)
Dies durfte man bisher auch schon nicht, und alle haben sich daran gehalten. Es sind keine Unfälle passiert, und alle waren zufrieden (die WaPo, die BSO und die Taucher).
zu 2.)
Das ist neu (oder ?), versteht sich aber, dass dies gefährlich ist, und man es lassen sollte. Davon Betroffen ist in Meersburg der Platz 1, Bodemann und Sipplingen.
zu 3.)
versteht sich von selber.
Und was hat sich nun daran geändert ?
Die Hafeneinfahrt am Parkhaus Post ist vom Einstieg beim Minigolfplatz fast 100 Meter entfehrt, und vom Einstieg beim Kiosk haben wir dann die 100 Meter. Also kann ich da Tauchen, oder ??
Auch in Wallhausen kann man, wenn man sich an die oben genannten Punkte hält weiterhin tauchen.
In Meersburg steht nur der Tauchplatz "Wilder Mann" zur Verfügung, da hier im Winter keine ? Schifffahrten stattfinden. Am Platz 1 könnte aber laut BSO jederzeit eine Sonderfahrt anlegen, und damit befinden wir uns in einer Hafeneinfahrt, bzw. im Fahrwasser eines Fähre, wenn wir in richtung der Autowrack tauchen.
Grüße
Antwort von mhille am 12.01.2006 - 14:00 Hallo Kuki.
Deine 100m möcht` ich mal sehen: Der Tauchplatz Post ist definitiv keine 100m von der Hafeneinfahrt entfernt!
Deswegen hat der ASTB in zusammenarbeit mit anderen auch das Schild anbringen lassen "Tauchen nur nach links!" um den guten Willen der Taucher zu signalisieren, dass sie sich definitiv im klaren sind, dass das extrem Grenzwertig ist.
Ich weiß, es ist nicht wirklich was passiert, aber die Taucher waren da schon in einem Grenzbereich der Verordnung. Eigentlich war allen beteiligten klar: Wenn jemand aufmuckt, ist der Tauchplatz weg. Und das ist jetzt (vorläufig mal) passiert.
In Meersburg ist Platz 1 (bzw. fast die ganze Promenade) Schiffsanlegestelle (und somit Fahrwasser) ==> Tauchen verboten.
Das war zwar schon in der alten BSO auch so, nur war es eben so, dass die BSB tatsächlich so gut wie garnicht im Winter gefahren sind. Deswegen hat`s die auch net gejuckt, wenn da Taucher im Winter tauchen waren. Die Taucher haben sich ja auch daran gehalten dann im Sommer tunlichst nicht zu tauchen ("Gentlemens Agreement").
Der neue private Eigner will aber anscheinend auch im Winter Kursfahrten anbieten (gerüchtehalber) und wollte das anscheinend auch deswegen nochmals klar in der BSO verankert haben.
Das sind mal meine Informationen, mal schaun, was sich mit den Ausnahmen vom WLT tut, dann wird man mal sehen.
Ich finde nur, dass man im Moment sich an die Regelung halten sollte, um die "Gegenstelle" nicht unnötig zu provozieren.
Nicht auszudenken, was passieren würde, wenn jetzt ein "ganz schlauer" mal an der Post ins Hafenbecken taucht...
Gruß
Martin.
Antwort von kuki_taucher am 12.01.2006 - 14:14 Ok Stimmt schon, das die 100 Meter grenzwertig sind, aber nur wenn ich direkt beim Schild einsteige, oder ?
Wenn ich am Einstieg beim Kiosk ins Wasser gehe, habe ich zwar auch keine exakten 100 Meter (sind vielleicht 90), aber ich bin um einiges weiter weg vom Hafen !
Den Ausstieg muss ich eben änlich gestallten.
Und wer tuacht schon in die Hafeneinfahrt direkt hinein ?
Der wo das jetzt tut, tat dies wahrscheinlich auch schon in der Vergangeheit, und hat somit gegen geltende Rechte Verstoßen.
Selbst nach der Aussage einer Ortsansässigen Tauchschule kann man, wenn man sich an diese Bedingen hält, dort noch tauchen.
Man sollte halt den guten Menschenverstand walten lassen, und die Situation entsprechend deuten.
Grüße
Antwort von Taucherhase am 12.01.2006 - 21:25 Man sollte den guten Menschenverstand walten lassen, und nicht wie wild darauf los interpretieren! Die WaPo nimmts manchmal sehr genau, deswegen sollte man sich an die neue BSO halten. Im Zweifelsfall wäre es angebracht mal zur WaPo hinzugehen und einfach nachzufragen, was denn jetzt wirklich Sache ist und ob am Parkhaus Post getaucht werden darf oder nicht. Das ist doch der einfachste und sicherste weg für uns alle. Man sollte es nicht einfach darauf ankommen lassen nach dem Motto "paßt scho!". Ich hab nämlich wirklich keine Lust darauf den Bodensee endgültig von meinen Tauchplätzen streichen zu müssen...
Antwort von frodobeut98 am 13.01.2006 - 13:20 Hallo Kumi_Taucher,
auch wenn Du hinten beim Kiosk vom Minigolf einsteigst, bist Du nicht 100 m von einem Hafen entfernt, da direkt angrenzend der Jacht-Club Überlingen anssäsig ist. Und die sind dichter als 100 m dran. Wenn Du um beide Hafeneinfahrten einen Kreis mit 100 m Radius ziehst, hast du an der Uferpromenade keine Einstigsmöglichkeit mehr.
Das Schild mit de Aufschrift "Nach links tauchen" ist sicherlich auch keine 100 m von der Einfahrt / Schiffahrtsweg entfernt.
Der Hafen der Hobbysegler ist auch ein Hafen nach der BSO.
Ciao
Antwort von kuki_taucher am 20.01.2006 - 08:01 Hallo
folgende Link kann ich nur empfehlen, da wir die Situation nochmals erklärt.
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