Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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Tauchrecht Baggersee

Hallo,

ich war heute in einem Baggersee, der bei mir gleich in der nähe ist Tauchen.
Der Baggersee ist in Privatbesitz, es wird aber geduldet zu Baden, gibt auch einen Badestrand.
Das Baden ist auf eigene Gefahr.
Der Fischerverein bei mir in Ort hat das Angelrecht.

Also Als ich und mein Tauchbuddy aus dem Wasser kamen, redeten wir noch mit einem uns unbekannten Taucher der am morgen getaucht ist. Einer von dem Angelverein kam Aufgebracht auf uns zu und sagte zu uns wütend dass wir hier nicht Tauchen dürfen,
sonst gäb es eine Anzeige (es gibt keine Verbotsschilder gegen Taucher, er verwarnte uns dann.

Meine Fragen:

Er sagte zudem dass Taucher in ihrem Auto ein schreiben drin haben müsse dass wir jetzt beim Tauchen sind, stimmt dass

Dürfen wir jetzt noch dort Tauchen ?, und wenn ja unter welchen umständen, vorschriften, regeln ???

Komme Aus Baden- Würtemberg wegen den Gesetzen

P.S: wir waren zur mittagszeit beim tauchen, es waren viele Bader da, also keine möglichkeit dort zu Angeln

Hoffe mir kann jemand Helfen, denn der See liegt quasi vor meiner Haustür
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salzwassertaucherCMAS ****, Advanced Nitrox
21.07.2013 20:43
Hallo,

generell ist es so, dass in Baden-Würtenberg Tauchen zum Gemeingebrauch gehört. Somit ist also tauchen in öffentlichen Gewässern erlaubt solange es nicht ausdrücklich verboten ist.

In deinem Fall handelt es sich aber um ein Gewässer in Privatbesitz. Somit bestimmt hier der Eigentümer ob Du tauchen darfst. Müsstest dich also ggf. an Ihn bzgl. einer Erlaubnis wenden.
21.07.2013 23:04
Hallo @Salzwassertaucher,

mit der Erlaubnis bin ich schon dran, wie ist dass mit dem zettel im auto ?
21.07.2013 23:49
Wenn es ein über öffentliche Wege zugängllcher See ist, d.h. das Gelände nicht befriedet, muss eine Taucheinschränkung BW. dort am See auf einer Tafel beschrieben sein.
22.07.2013 15:13
Von wegen Zettel:
Neulich wurde ein vor einem Kaufhaus parkender Lieferwagenfahrer von deutschen NSA-Agenten erschossen.. Er hatte einen Zettel hinter die Windschutzscheibe gelegt: "Bin Laden"

22.07.2013 17:29
Dass heißt wenn der see nicht abgesperrt ist,
muss eine Einschränkung dort sein, und dass mit dem Zettel ist unsinn ?
22.07.2013 17:37
Soweit die Rechtslage - ja.
Aber es gibt wohl auch Taucheinschränkungen, die dennoch nicht ausgehängt sind. Obwohl nicht korrekt, kann man ggf. gegen ein Bußgeld nur klagen. Wer will den Aufwand?
Daher besser: Im Zweifel bei der zuständigen Verwaltung vorher informieren.
22.07.2013 18:27
Hallo flore
Meinen Erfahrungen nach ist es immer eine gute Idee vor einem Tauchvorhaben den/die Besitzer oder Pächter eines Gewässers um Erlaubnis zu fragen!! Dann klappt es sogar mit den Würmerbadern. So bin ich in der glücklichen Lage mehrere schöne Seen in einem Umkreis von etwa 30 Km betauchen zu dürfen.
22.07.2013 19:19
Hallo,

danke für eure antworten,
@achsolo, dein tipp werde ich mir zu Herzen nehmen

@kwolf1406, der zug mit verhandlungen hat dieser Letzte Vorfall gebrochen, jetzt gibts von unsrer Seite Rchtlich Krieg, wir waren bisher immer Bemüht friedlich zu sein und denen aus dem Weg zu gehen.
Wir bereiten uns jetzt mit Gesetzen vor.

Unsere Kontakte und Suchen haben bis jetzt ergeben dass der typ erstens gar nichts zu melden hat und zweitens dass nur ein paar von den fischern sich blöd stellen. Es gibt in meinem Bekannten Kreis noch andere die zwar nicht tauchen, aber von denen am strand vertrieben werden. Wenn wir Glück haben werden sie vom Angelverein ausgeschlossen
mola Klar......
22.07.2013 20:39
Jetzt aber mal Butter bei die Fische, wie heißt der Tümpel
Stefan G.PADI RD
22.07.2013 22:46
Wenn ich mein Auto an einen See abstelle muss ich niemals ein Schreiben reinlegen ob ich wandern, baden, angeln, surfen, tauchen oder sonst was bin.
Der Typ der das sagte hat sie nicht mehr alle.
Ein (ordnungsgemäß) abgestelltes KFZ ist neutral und hat nichts mit Personen und deren Tätigkeiten am See zu tun.
Alles andere sollte sich zum guten klären lassen, biete eine Reinigungsaktion an, da sollte jeder Kieslochbesitzer froh sein, den Müll vom Seegrund rausgeholt zu bekommen.
23.07.2013 08:51
Also ich würde vom Zettel im Wagen "Bin tauchen" dringend abraten.
Es wurden an anderen Seen schon mehrfach Autos aufgebrochen, die überwiegend Tauchern gehörten. Der Vorteil für den Täter: Ein Taucher kommt ganz selten überraschend zurück. Somit kann der Täter seine verfügbare Zeit ganz gut abschätzen.
Also lasst das mit dem Zettel.
KormoranEN 14153-2
23.07.2013 12:22
Das Gemeingebrauchsrecht von BW zieht hier nicht, da sich der See in Privatbesitz befindet. Der Besitzer erlaubt oder verbietet, wie er will. Da er aber bislang die Taucherei toleriert hat, ist es solange OK, bis er es verbietet.

Das mit dem Zettel im Auto ist blanker Unsinn.
23.07.2013 15:44
Hallo,

nochmals vielen dank für eure antworten

@mola --> 88356 Ostrach- Jettkofen
@Stefan G. dein vorschlag hört sich sehr vernünftig an, zumindest mit der erlaubnis vom besitzer


Ich habe jetzt den Tauchclub davon überzeugt dass wir zumindest nicht auf dem rechtlichem wege zurückschlagen werden, rache gibt es aber auf alle fälle noch
23.07.2013 23:13
@Kormoran
muss der Seebesitzer aber nicht den Privatbesitz bzw. die Tauchbeschränkung deutlich anzeigen (Schild) oder den See umzäunen?
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
24.07.2013 00:17
Wo ist das Grundproblem ?

Als Taucher ist man dazu angehalten, sich vorab über die jeweiligen Gewässer zu informieren.
Landesgesetze hin oder her - es gibt ja auch Gewässerbezogene Allgemeinverfügungen mit Angabe ob Tauchen gestattet Ja/Nein, sonstigen Vorgaben und Einschränkungen etc.

Ist ein Gewässer in Privatbesitz, dann ist der Besitzer/Verwalter der entspr. Ansprechpartner ...

Nur reinspringen ist nun mal nicht.

Bezüglich Angler und Taucher wird es aber immer Unstimmigkeiten geben, da die Angelvereine für die Fischereirechte einiges auf den Tisch legen dürfen und viele Auflagen haben und sich manche Taucher gerne mit ihnen anlegen, indem sie störende Gegenstände in Gewässer einbringen wo sich dann die Angelschnüre verfangen sollen oder sogar Angelschnüre unter Wasser absichtlich durchschneiden.

Beide wollen ihrem Hobby nachgehen, der Angler zahlt meist aber Jahresbeiträge, der Taucher mag es am liebsten kostenlos ..

Es geht auch anders... - zb. mit Tolleranz, Aufklärung, Hilfestellung etc ...
24.07.2013 07:29
Das Grundproblem ist wohl, dass der Taucher sich vorab informieren sollte, aber in BW eigentlich nicht muss, da der freie Gemeingebrauch die Basis ist - und Abweichungen davon deutlich angezeigt werden müssen. Da gibt es aber Konflikte...
24.07.2013 07:35
...und viele Einschränkungen von Behörden (an nicht privaten Seen) unzulässig sind und einer Klage nicht standhalten würden (q.e.d.). Dennoch ist so ein behördliches Verbot bindend, bis es weggeklagt wurde.
KormoranEN 14153-2
24.07.2013 08:56
@boesewicht und kwolf: So isses.

Ob das Tauchverbot am See angezeigt werden muss weiß ich nicht genau. Wenn ich es recht bedenke steht aber an jedem mir bekannten Tümpel, und das sind hier im Badischen viele, die RVO zumindest in Auszügen angeschlagen. Und bevor ich irgend wo reinspringe erkundige ich mich. Die RVO ist meistens auch irgendwo auf der Website der betreffenden Gemeinde zu finden.
24.07.2013 17:37
Hallo,

danke für die Antworten, dass problem dass wir haben ist folgendes: einige angler meinen sie können uns vertreiben, ohne chanche auf eine friedliche einigung.
an allen anderen Seen klappt es ja bei uns aufm LAND ja auch, auch ohne eine genemigung.
Wir gehen einfach zu den Anglern hin, fragen ob es o.k ist dass wir tauchen, dann fragen wir in welchem Gebiet sie Angeln und danach sagen wir in welchem gebiet (meistens die andere Richtung) wir tauchen werden. Wenns keine Probleme mit den Anglern gab, geben wir meist dass gefundene Anglerzeugs den Anglern und die sind dann immer sehr glücklich.

Aber die geben einem nicht mal die chance dazu
24.07.2013 23:56
Warum klärt ihr nicht bei der Behörde oder dem Besitzer, ob man tauchen darf?
Wenn ja, dann geht tauchen. Wenn dann noch jemand Randale macht - ja was macht man dann
25.07.2013 20:10
Könnte man den dann Anzeigen wenn der Randale macht, wir aber eine Erlaubnis hätten, wenn Ja gegen was ??, nötigung od. so ?
26.07.2013 07:33
Eine fremde Person darf gar nicht direkt gegen euch einschreiten, selbst wenn tauchen verboten wäre, könnte sie nur die Polizei rufen (nur die hat das Gewaltmonopol) oder euch anzeigen. Ihr könnt, selbst wenn ihr im Tauchverbot taucht, jemanden anzeigen, der Gewalt anwendet oder randaliert z.B. wegen Nötigung, Beleidigung, Körperberletzung, Totschlag... müsst aber im Gegenzug mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch bei Privatgelände oder mit saftigem Bußgeld rechnen.
26.07.2013 07:41
Wichtig ist natürlich auch die Verhältnismässigkeit und der erwartete Schaden: Wenn ihr dabei seid, ein geschütztes Gebiet zu zerstören, darf euch auch eine fremde Privatperson daran mit Gewalt ohne Körperverletzung hindern. Das wird aber heikel hinterher und endet vor Gericht ggf. mit Beteiligung des Staatsanwalts.
26.07.2013 22:05
Hallo,

danke nochmals für die antworten, also der See gehört zum teils der Gemeinde und zum anderen Teil dem Kieswerk und zum anderen teil einem Privat besitzer.

Der Angelverein hat den ganzen See gepachtet.

Wir können nicht mehr auf dem Rechtlichen weg vorgehen, versuchen jetzt zu Verhandeln
28.07.2013 00:53
Also zumindestens ist ein Teil des sees ja Gemeindegrund, und damit muß ja auch die Wasserordnung gelten.
BaWü- erstmal grundsätzlich Tauchen erlaubt, außer es ist ausdrücklich verboten
(zumindestens müßte dies doch für den Teil der Gemeinde gelten?)
Gibt es speziel für dieses gewässer eie Allgemeinverfügung?
Baden ist in dem see erlaubt?


Erlebte in BaWü auch schon ein Gewässer, in dem war Baden verboten, trotzdem durfte getaucht werden und geangelt
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