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Tauchtauglichkeit weltweit gültig?
Abgesandt von Namia Registriertes Mitglied am 05.07.2010 - 12:33:

Guten Mittag zusammen, ich habe mal eine Frage.

Ich müsste mal zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung. Da ich aber auch am Überlegen bin, dieses Jahr eventuell in Fuerteventura noch Tauchen zu gehen, stellt sich mi nun die Frage, ob mein Deutsches Atest da auch gültig wäre?
Denn jetzt 50€ für eines auszugeben und da dnan nochmal 50€ für die gleiche Sache würde ich irgendwie doof finden.

Ich hoffe jemand kann mir da helfen, denn ich denke das viele hier auch schon im Ausland tauchen waren.




Antwort von BuBBleBuddy Registriertes Mitglied am 05.07.2010 - 12:41
Hallo

lass Dir von einem Arzt dieses Attest ausstellen

Hier klicken

vielleicht findest Du hier einen Arzt in Deiner nähe der nach den anerkannten Richtlininen untersucht.


Hier klicken
Damit solltest Du zumindest in den o.g. Reisezielen keine Probleme bekommen.

MfG BuBBleBuddy
Antwort von Markus44 Registriertes Mitglied am 05.07.2010 - 12:42
Was heisst "Gültig"? Das ist doch kein Ausweispapier!

Es ist nur die Frage ob dies von einer bestimmten Basis anerkannt im Sinne von "ausreichend" werden wird.

Daher frag am Besten mal dort per Mail an. Meine persönliche Erfahrung: solange ein Stempel mit einem Doktortitel und irgendwas mit "Dive, Scuba, Tauch, Plonge" und "Exaqmination, Examinatione, Untersuchung, Medical" nebst deinem eigenen Namen draufsteht ist alles kein Problem. IM Zweifelsfalls oder ergänzend füllst du so eine Selbstauskunft aus und kreuzt alles mit "nein" an und das war es gewesen!


Für Querleser:

Eine TauTau ist in erster Linie etwas für DICH und kein Ausweispapier! In zweiter Linie eine Absicherung deiner gewählten Tauchbasis wobei denen in 99% aller Fälle eine Selbstauskunft auch ausreicht; vorher dort anfragen hilft immer und schadet nie!

Antwort von Namia Registriertes Mitglied am 05.07.2010 - 12:55
Interessanterweise ist der Arzt auf der GTÜM-Liste gar nicht auf der Liste, die uns empfohlen wurde. Die Ärzte auf unserer Liste sind in der GTÜM-Liste allerdings nicht eingetragen?
Wobei selbst das HBO-Zentrum nicht eingetragen ist, was mich dann doch etwas stutzig macht.

Das die Untersuchung im wesentlichen `für mich` ist, ist mir klar. Der Hinweis auf diese Bescheiningung war aber gut. Denn es hätte ja auch sein können, dass es da wieder bestimmte Bescheinigungen gibt, die überall anerkannt werden und wieder welche, die nur in Deutschland gültig sind.
Antwort von shuttle Registriertes Mitglied am 05.07.2010 - 13:09
Markus44: Vorsicht mit Gewaltaussagen wie: "...wobei denen in 99% aller Fälle eine Selbstauskunft auch ausreicht" -> das ist schlicht und ergreifend NICHT zu 99% der Fall (oder sind die restlichen 1% der Welt, in denen das nicht der Fall und/oder Tauchen zum Beispiel gesetzlich geregelt ist, ganz schön groß )

Der Threadersteller möchte nach Fuerteventura (Kanaren), dort gelten die spanischen Tauchregeln/Gesetze und eine TTU ist beim Tauchen auf Basen dort gesetzlich vorgeschrieben, respektive die Basen MÜSSEN dort das Vorliegen einer TTU kontrollieren (wie auch in anderen Ländern).

Bitte nicht beschränkte Erfahrungen als allgemeinverbindlich in die Welt setzen.

@Namia: Der GTÜM Bogen wird auf den Kanaren anerkannt (zumindest meine Erfahrung). Vorsicht mit deutschen (sonstigen) Attesten: zumindest sollte es in Landessprache abgefasst sein (aus diesem Grund, wenn nicht GTÜM, trotzdem auf mehrsprachige Atteste schauen). Rein deutsche Atteste von Allgemeinärzten wurden schon abgelehnt. In einem anderen Thread berichtete dieser Tage ein Taucher, dass z.B. in Australien sein Attest (dtsch, von einem Allgemeinmediziner) abgelehnt wurde. In Réunion wurde der Taucharzt meiner Frau (himself) zu einem Arzt geschickt, mein Gott, hat der geflucht Nix Selbstauskunft, nicht einmal, wenn man selbst (Taucher-) Arzt ist, Eigenattest: no way (vielleicht hätte es geholfen, sich auf Markus44 zu beziehen )
Antwort von joemurr Registriertes Mitglied am 05.07.2010 - 13:12
@Markus44
>...TauTau ist in erster Linie...
jepp

Die Liste auf der Gtuem-Website ist nicht aktuell!
Mein Kardiologe, 100%ig Gtuem, steht auch nicht drauf, warum weiß ich aber nicht - ich frage das nächste Mal bei ihm nach.

Im Übrigen muss es nicht zwingend ein "Gtuem-Arzt" sein, sondern es "reicht", wenn die TTU nach Gtuem-Richtlinien erfolgt. Untersuchungsbogen (Hier klicken) und Zeugnis auf deren Website downloadbar.

Gruß
Joe

PS: das Gtuem-Zeugnis ist bis jetzt auf jeder Basis - auch ohne vorherige Anfrage, "anerkannt" worden (und das waren nicht wenige).
Antwort von MOTO GUZZI Registriertes Mitglied am 05.07.2010 - 13:51
Hi, ich fertige die "TTU" selber denn
-manche Basen verlangen das Papier,
-obwohl in ihren AGB stets ein Haftungsausschluss vereinbart wird
-und ich ein Hobby auf eigenes Risiko betreibe.

Zur Strafbarkeit sei auf § 277 StGB verwiesen, d.h die Fälschung eines ärztlichen Attestes ist straflos solange es nicht zur Vorlage bei Behörden oder Versicherungen dient, sondern wie hier, um das angebliche Haftungsrisiko von Basen zu reduzieren.

Aber der Gang zum Arzt steht jedem frei.
Viele Grüsse

Dr. We


Antwort von Namia Registriertes Mitglied am 05.07.2010 - 14:04
Zitat shuttle: " Rein deutsche Atteste von Allgemeinärzten wurden schon abgelehnt. In einem anderen Thread berichtete dieser Tage ein Taucher, dass z.B. in Australien sein Attest (dtsch, von einem Allgemeinmediziner) abgelehnt wurde."


Habe grad rausgefunden, das mein Hausarzt (Allgemeinmediziner) in der GTÜM Liste steht. Das heißt, dass der dann Problemlos für mich das Attest machen könnte, oder?
(Auch wenn die im Blutabnehmen so schön vollständig Talentfrei sind....)
Antwort von Namia Registriertes Mitglied am 05.07.2010 - 14:06
*Ich will auch eine Edit-Funktion*

Die Basen die in Frage kommen würden habe ich einfach mal per Email angeschrieben, ob die ein deutsche Attest akzeptieren und ob weitere Bedingungen erfüllt werden müssen.
Antwort von Uwe-Re Registriertes Mitglied am 05.07.2010 - 15:06
Hallo,

grundsätzlich ist die deutsche Aprobation und damit das Zeugnis an das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik gebunden. Auch kann ein deutscher Arzt im Ausland nicht ärztlich tätig werden (Es gibt Ausnahmen).
Demnach kann jede Basis außerhalb der BRD eine TT aus D ablehnen, passiert aber selten.
Also hilft nur vorher fragen.
Grüße
Antwort von Schaffel Registriertes Mitglied am 05.07.2010 - 20:07
Naja, ich wüsste jetzt nicht, was ich ausser einer TTU von einem GTÜM-Arzt überhaupt vorlegen sollte?
In Landessprache würde ja "nur für diese eine Reise" bedeuten (wenn es sich nicht um englisch handelt, in englisch sollte der Text immer mit drauf stehen)?

Ich hätte bisher noch nirgends Probleme gehabt, selbst wenn meine TTU auf klingonisch geschrieben gewesen wäre - denn verlangt haben sie nur sehr wenige Divecenter, die sie verlangt haben, haben kurz drauf geblickt und (wenn überhaupt) nur die Überschrift gelesen, danach haben Sie mir den "Ich-bin-an-allem-Schuld"-Bogen zum Ausfüllen gegeben und gut ist es.......

Eine Basis, die eine GTÜM-Bestätigung (die wohl die beste ist, die man in Europa bekommen kann) nicht akzeptiert, wäre für mich wohl nicht mehr tragbar, da ich dahinter dann finanzielle Interessen (der Arzt ist dann bestimm ein "Schwager") vermuten würde.
Dann wenn möglich Basis wechseln.
LG Schaffel
Antwort von Uwe-Re Registriertes Mitglied am 05.07.2010 - 21:04
@schaffel

"Schwager" trifft es. Hatte schon eine solche Basis

Grüße
Antwort von Isartaucher Registriertes Mitglied am 05.07.2010 - 21:16
@Namia:

Die GTÜM-Liste ist natürlich nicht vollständig, und es gibt auch qualifizierte Taucherärzte, die nicht auf der Liste stehen.

Ich habe meine GTÜM-Ausbildung 2000 absolviert und über vier Jahre eine Druckkammer betreut. Nachdem ich mich 2005 niedergelassen habe, bat ich um eine Eintragung in die GTÜM-Liste, die man mir jedoch verweigerte. Ich sollte doch zunächst neue Taucherarztkurse absolvieren, d.h. mehrere 100 € zahlen! Da ich solche Kurse mittlerweile selbst halten könnte, habe ich dann doch dankend verzichtet. Die Tauchschulen in der Umgebung wissen auch so, zu wem sie ihre Tauchschüler empfehlen können.
Antwort von RogerT Registriertes Mitglied am 06.07.2010 - 11:22
"Schwager" war gut... - solch einen ägyptischen Schwager hatte ich auch schon mal...
Antwort von klarwassertaucher Registriertes Mitglied am 07.07.2010 - 14:05
Moin, wenn die gewünschte Urlaubstauchbasis (auch) eine PADI- Bude ist, die Untersuchung nach GTÜM machen lassen, aber zusätzlich den Doc noch Hier klicken, Seite 2, ausfüllen lassen (Seite 1 leer lassen, ggf. vor Ort ausfüllen). Lt. Aussage eines TL, der lange auf den Malediven und in Ägypten gearbeitet hat, sind PADI- Basen gehalten, den Wisch anzuerkennen.
Ob es wirklich nutzt kann ich nicht sagen- schaden kann es auf keinen Fall.
Hartmut
Antwort von shuttle Registriertes Mitglied am 07.07.2010 - 15:12
"der lange auf den Malediven und in Ägypten gearbeitet hat... " -> deshalb kennt der sich mit der spanischen Gesetzeslage aus, verstehe (nicht böse sein, aber bei der Vorlage konnt ich nicht anders )

Auszug aus den Padi-Standards:

"Auskunftsbogen .... Ausnahme: Die Anforderungen zum Nachweis der Tauchtauglichkeit können von Land zu Land variieren .... mache dich mit den jeweiligen Anforderungen vertraut"

Noch einmal auf die Kanaren bezogen: wenn das Padi-Medical-Statement von einem Arzt abgestempelt und unterschrieben ist, wird es keine Probleme geben. Ich (Padi-TL, der etwas in der Welt herumgekommen ist) empfehle dennoch, um einfach international vernünftig aufgestellt zu sein, das mehrsprachige Attest der GTÜM.
Antwort von klarwassertaucher Registriertes Mitglied am 07.07.2010 - 16:56
Shuttle, ich meinte das wegen der etwas ausgeuferten Diskussion ("Ägyptischer Schwager" etc.) aber eher globalkonkret .
Auf den Kanaren herrschen ja fast noch europäische Verhältnisse da wird sowohl GTÜM wie auch PADI, ausgestellt in irgend einer zivilisierten Sprache, anerkannt. Iss nich überall so, aber überall gibts CocaCola und PADI
TTU ist in Spanien übrigens gesetzlich (!) vorgeschrieben und zwei Jahre gültig- unabhängig vom Alter, was ich als "fast schon" Mitglied der Kukident-Fraktion sehr begrüße
Hartmut
Antwort von Uwe-Re Registriertes Mitglied am 09.07.2010 - 11:20
@klar...

Du verstehst es nicht wirklich??
Die Anerkennung liegt ausschließlich im Ermessen des Basisbetreibers, der Dir eine Dienstleistung zu seinen Bedingungen verkauft (sofern sie nicht länderspezifischen Gesetzen wiedersprechen). Der kann verlangen an TT was immer er möchte.
Du brauchst je nach seinen Bedingungen nicht Tauchen.
Grüße
Antwort von klarwassertaucher Registriertes Mitglied am 09.07.2010 - 13:22
@Uwe-Re: Dochdoch, ich habe schon verstanden. Im Tauchgeschäft gibt es keinen Kontrahierungszwang und wenn der Basenbetreiber von dir verlangt, mindestens zwei Minuten nur durch Armwedeln über seiner Basis schweben zu können, damit du bei ihm tauchen darfst, ist das auch rechtens.
Es geht aber darum, die Wahrscheinlichkeit, dass ein Basenbetreiber sich gerade an der TTU aufhängt, zu verringern. Und das kann man erreichen, in dem man a.) in Spanien GTÜM oder PADI- Attest und b.) im Rest der Welt auf PADI- Tauchbasen ein PADI- Attest vorlegt, weil in beiden Fällen ein Ignorieren durch die Basis + eine entsprechende Beschwerde darüber (in Spanien bei der entsprechenden Gobierno oder dem Ministerio de Industria, Turismo y Comercio, die u.U. wohl ziemlich hart zuschlagen können, wenn sie sich belästigt fühlen, und im Rest der Welt bei PADI, die allerdings weniger für spontanes Handeln bekannt sind) bei entsprechnder Häufung der betreffenden Tauchbasis Unannehmlichkeiten machen können, die leicht vermeidbar sind- und belche Urlaubstauchbasis will schließlich vermeidbare Schwierigkeiten haben?
Garantie gibts natürlich keine, aber wo gibt es die schon wirklich....
Hartmut
Antwort von ramklov Registriertes Mitglied am 09.07.2010 - 14:06
@ Namia,

in meinem VDST-Pass ist eine mehrsprachige Seite auf der ein Arzt abstempelt und unterschreibt, wann er die TTU gemacht hat. Bisher habe ich im Ausland damit noch nie Probleme gehabt - auch nicht auf Teneriffa oder anderswo in Spanien. Ich spare es mir daher, einen Extra-Wisch ausstellen zu lassen. Mein Arzt steht übrigens nicht auf der GTÜM-Liste.

Aber, darum scheint es hier bei einigen zu gehen, wenn die Basis Ärger machen will, dann kann sie das tun - irgendeinen Grund wird sie schon finden. Aber das ist nicht die Regel und es gibt ein einfaches Mittel dagegen -> andere Basis/Reiseziel suchen.

Wenn Du sicher gehen willst, maile vorher die Basis an.

Gruß ramklov
Antwort von RosaFlosse Registriertes Mitglied am 10.07.2010 - 11:24
Hallo Namia,

die Basen auf Fuerte werden fast alle von Nichtspaniern betrieben (die die ich im Süden der Insel kenne), ein Problem (sprachlich oder inhaltlich) mit meiner GTÜM Bescheinigung hatte ich seit ich dort tauche nie.
Schöne Tauchgänge im Atlantik wünscht

Helmut
Antwort von Cl@us Registriertes Mitglied am 07.08.2010 - 11:16
@ Namia

Der PADI-Standardwisch reicht für Fuerte auf jeden Fall aus. Trotzdem würde zu einer vernünftigen TTU raten, mit Belastungs-EKG, Lungen- und "Ohrenfunktionstest".

Die Untersuchung machst Du nämlich für DICH, der allseits bekannte Vordruck ist für die Basis.

IGL C.

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