Tauchtauglichkeit wie oft? Abgesandt von divesven am 24.08.2004 - 22:28:
Hallo zusammen!
Ich habe letzte Woche mit meiner Freundin zusammen die Tauchtauglichkeitsuntersuchung bei meinem Hausarzt gemacht. Das ausgestellte Attest bescheinigt uns ( 31 und 25 Jahre alt )die Tauchtauglichkeit nur für ein Jahr. Ich bin allerdings der Meinung, diese wäre 2 Jahre gültig, nach Richtlinien der GTÜM sogar 3 Jahre. Wer kann mir genaueres dazu sagen bzw. wo finde ich Richtlinien?
Danke im voraus für Eure Hilfe,
Sven
Antwort von Bert Rudeck am 25.08.2004 - 07:28 Diese Frage wird hier immer mal wieder diskutiert. Entscheidend ist letztendlich was derjenigen fordert für den Du die Bescheinigung benötigst. Die meisten Urlaubsbasen verlangen, dass die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr ist. Somit ist das Datum der nächsten Untersuchung, welches der Arzt einträgt ohnehin nicht relevant. Ich habe z.B auch mit über 40 noch stets eine Gültigkeit von 3 Jahren dort eingetragen und ich gehe extra zu einem Taucherarzt gem. GTÜM.
Gruß, Bert
Antwort von Diving-chris am 25.08.2004 - 07:33 Hallo divesven,
wenn Ihr die G 31 (Berufsgenossenschaftliche Untersuchung) gemacht habt, gilt diese nur für 1 Jahr. (Aus Arbeitsrechtlichen Grundlagen muss diese jedes jahr wiederholt werden).
Es ist evtl. möglich die Tauchtauglichkeit nach dieser Untersuchung für 2 Jahre zu bescheinigen, (Bogen Getüm) aber die G 31 gilt nur für 1 Jahr.
Gruß Chris
Antwort von musher am 25.08.2004 - 19:43 Hallo Diving-chris,
die Anfrage klingt aber eher nach einer tauchtauglichkeit für Sporttaucher und nicht für Arbeits- oder rettungstaucher.
Würden sie nämlich eine Tauchtauglichkeit wirklich nach G31 benötigen, würden sie es sowieso wissen, daß die nur ein Jahr gültig ist.
Gruß musher
Tauchtauglich nach G31
Antwort von Harry am 25.08.2004 - 19:51 alle 2 jahre!
harry
Antwort von tauchgeist am 26.08.2004 - 08:19 @ Divesven,
in der Tat gibt es unterschiedliche Ausprägungen, auch die (neuerdings) von der GTÜM vertretenen 3 Jahre sind ein Maximalwert ! Der untersuchende Arzt muss diese Maximalfrist nicht ausschöpfen, wenn er aufgrund des gesundheitlichen Zustandes Bedenken hat.
Ausbilder, Vieltaucher, rauchende Taucher und tauchende Raucher sollten eh einmal pro Jahr die Untersuchung absolvieren !
tg ( ebenfalls G31er)
Antwort von aufsicht am 04.09.2004 - 04:07 Tauchtauglichkeitsbescheinigungen von Hausärzten, die nicht in irgendeiner Weise tauchsportärztlichen Richtlinien folgen, sind das Papier nicht wert, auf dem sie bescheinigt werden.
Teilweise gelten diese auch nur bis zu einer Tiefe von 20 m. Ja, ulkig, hat mir aber mal eine Ärztin gesagt, keine Ahnung in welchem merkwürdigen Regelwerk das nachzulesen ist.
Ein ordentliches Tauchsportärztliches Attest gilt für unter 40-jährige 2 Jahre, ab Alter 40 ein Jahr. Die 3-Jahresregel nach GTÜM findet nach meiner Erfahrung allgemein keine Anerkennung.
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