Tauchtauglichkeitsuntersuchung für Malta Abgesandt von Sören am 15.04.2002 - 18:11:
Hallo!
Ich möchte bei einem Malta-Urlaub demnächst meinen Tauchschein machen. Ich habe mir vor etwa einem Jahr schon einmal einen Tauglichkeitsbescheid von einem Arzt geholt. Meine Frage: ist der jetzt noch "gültig" und wird auf Malta anerkannt? (Ich bin 27.)
Sören
Antwort von Jürgen am 15.04.2002 - 19:30 Hi Sören,
Auf Malta gilt die Bescheinigung 2 Jahre, ab 40 Jahren Lebensalter nur noch 1 Jahr.
Du solltest aber darauf achten, das sie in Englisch bzw. zumindest zweisprachig Engl. / Deutsch ist.
Wie kommt man zu einer englischen Uebersetztung, wenn man nur eine deutsche Bescheinigung hat?
Gruss
Daniel
Antwort von Andreas Ploch am 19.04.2002 - 13:09 Hallo Daniel!
Von der GTÜM gibt es einen Vordruck für ein internationales taucherärztliches Attest, welcher in vier Sprachen abgefasst ist. Dieser Vordruck wird ohnehin von den meisten Taucherärzten verwendet.
Du findest den Vordruck im pdf-Format unter:
www.gtuem.org/form/ttzeugnis.pdf
Viele Grüße
Andi
Antwort von Harald Schottner am 19.04.2002 - 13:21 Hi Sören,
natürlich gilt die Untersuchung noch, für unter 40 jährige ist sie für zwei Jahre gültig. Wenn man ein deutsches Zeugnis hat hat man vielleicht zwecks Sprache ein kleines Problem. Mit dem Padivordruck funtkionierts aber eigentlich Weltweit. Auf Malta ist aber das Zeugnis doch überhaupt kein Problem. Beinahe alle Tauchbasen haben da ihre Doc´s an der Hand und innerhalb eines Tages unter Entrichtung eines kleine Obuluses von ca. 7€ hast Du deine Tauchtauglichkeitsbescheinigung auf englisch, die auch in Deutschland und sonst wo auf der Welt anerkannt wird.
Viel Spaß beim Tauchkurs - es lohnt sich -gut Luft
Harald
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