Trockentauchen ohne Brevet? Abgesandt von MadShark am 27.08.2007 - 11:42:
Hallo,
ist es empfehlenswert ein Trockentauchbrevet zu machen, wenn man regelmäßig trocken taucht?
Die Fertigkeiten sind auch ohne Brevet vorhanden, die Frage zielt also eher in Richtung Versicherungsschutz.
Grüße,
Sebastian
Antwort von Scott am 27.08.2007 - 11:56 kommt auf die Versicherung an !
Antwort von MadShark am 27.08.2007 - 12:16 Konkret geht es um AquaMed.
Antwort von boesewicht am 27.08.2007 - 12:40 Die einfachste Möglichkeit wäre es einfach, bei AquaMed selber anzufragen - die beißen nicht ...
Aber eigentlich sollte ein fehlendes Brevet kein Versicherungsausschluss sein, da man dort nach Empfehlungen der Tauchorganisationen handelt.
Wenn Du also innerhalt der Sporttauchgrenzen agierst und auch schon einiges an Tauchgängen mit Trocki gemacht hast, was sollte es da für Verweigerungsgründe im Schadensfall geben ??
Trockibrevet ist ja nicht irgend was wildes, man bekommt einige Übungen gezeigt, macht diese selber und gut ist ...
Und ein Brevet schützt nicht unbedingt vor einem Unfall ...
Da mich die Frage auch Interessiert, habe ich eben mal bei AquaMed angerufen.
Antwort der netten Dame am Telefon lautet wie folgt...
"Bei einem geplanten Trockentauchgang ohne einer äquivalenten Ausbildung zum Trockentaucher, kann es bei einem schwerwiegenden Unfall, welcher eine Druckkammerbehandlung beinhaltet, die übernahme der Leistung verweigert werden."
d.h. der Versicherungsschutz ist nicht gegeben.
Gruß Daniel
Antwort von bikefresh am 27.08.2007 - 13:15 Bei Tauchunfällen hängt es häufig wirklich von der Versicherung ab was gezahlt wird. Gerade Berufsunfähigkeitsversicherungen, Lebensversicherungen etc. schließen teilweise Risiken ganz aus oder lassen sie sich mit gehörigen Aufpreisen bezahlen. So werdenz.B. Wracktauchen, Eistauchen, Technical Diving bei verschiedenen Gesellschaften mit Restriktionen belegt. Ähnlich läuft es wohl auch bei Tauchversicherungen, auch wenn da die Einschränkungen nicht so hart sind.
Somit hilft nur die Nachfrage bei der jeweiligen Versicherung, wie es da gehandhabt wird.
Antwort von Steffen F. am 27.08.2007 - 13:34 @ FrieDaJo: Das ist nicht ernst gemeint von dieser Dame, oder!? Wäre für mich ein Grund dort keine Versicherung abzuschließen!
Ich werde mal bei der VDST-Versicherung nachfragen, wie das dort gesehen wird. Oder hat das eine(r) von Euch schon gemacht?
Antwort von Scott am 27.08.2007 - 13:39 lt. DAN Europe (Geschäftsbedingungen) braucht man als Sporttaucher (kein Berufstaucher oder ähnliches) kein Brevet für die Versicherungsleistung. (noch nicht mal ein OWD Kärtchen)
Antwort von Vercingétorix am 27.08.2007 - 14:18 Gute Frage, einfache Antwort.
Der Versicherungsschutz kann rückwirkend bei grober Fahrlässigkeit entzogen werden. Der Nachweis obliegt der Gesellschaft.
Gehen wir mal davon aus der Unfall ist tatsächlich und nachweisbar auf einen Anwendungsfehler beim Trockentauchen zurückzuführen. Z.B. das allseits beliebte mit den Füßen zuerst nach oben. Hat der Taucher grobfahrlässig gehandelt weil er kein Zettel einer Sekte hatte?
Ansatz: In jeder Bedienungsanleitung steht aus Haftungsgründen. Trockentauchen bedarf einer Einweisung. Habe ich einen Zettel, stellt sich die Frage ob trotzdem grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Habe ich keinen Zettel stellt sich die Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, weil ich keinen Zettel hatte. Antwort: Nöh ich habe mich durch erfahrene Trockentaucher einweisen lassen.
Grobe Fahrlässigkeit könnte vorliegen, wenn man ohne weitere Einweisung im Bodensee bis 48 Meter segelt, die Geschichte mit der Tarierung nicht in den Griff bekommt und fröhlich mit den Füßen zuerst aus 30 Meter wie ein Korken nach oben schießt. Könnte!!!!!!!
Antwort von MadShark am 27.08.2007 - 17:04 Wie sieht es denn aus, wenn man im Rahmen des AOWD eine Einweisung ins Trockentauchen gemacht hat. Da ist zwar nicht direkt durch ein Kärtchen bescheinigt, aber PADI sollte ja im Zweifel bestätigen können, dass man Trockentauchen gemacht hat.
Antwort von henri am 27.08.2007 - 17:07 Es kommt ja wohl immer darauf an, was für den Versicherungsfall ursächlich ist.
Bei grober Fahrlässigkeit dürfte aber wohl keine Versicherung zahlen, egal, ob da vorher schon Ausschlüsse definiert waren oder nicht.
Nach meinen bisherigen Recherchen ist auch Trockentauchen ohne Brevet nicht prinzipiell grob fahrlässig. Kommt halt auf den Einzelfall an.
Ist der Unfall z. B. auf mangelnde Sachkenntnis des Trockentauchens zurück zu führen, kann es sich um eine groß fahrlässige Situation handeln.
Die Tatsache, daß DAN keine Ausschlüsse definiert hat, sollte aber nicht zu der Annahme verleiten, daß dort alles versichert ist. Auch DAN wird nicht im Fall von grober Fahrlässigkeit oder Mutwilligkeit leisten. Sollte es anders sein, dürften Sie ziemlich schnell von Ihrem Rückversicherer die rote Karte bekommen. In so einem Fall ist also die interessante Frage, wer ist der Rückversicherer und was steht in dessen Bedingungen.
Antwort von FrieDaJo am 27.08.2007 - 17:15 @Steffen F.
So hat sie es zumindest am Telefon gesagt.
Ich denke aber man kann das nicht so Verallgemeinern....es kommt auf den Einzelfall.
Antwort von FrankZ77 am 27.08.2007 - 17:52 Hallo alle zusammen!
Mit genau dieser Frage habe ich mich auch mal beschäftigt. Grundsätzlich versichert AquaMed alle Tauchunfälle, die innerhalb des brevetierten Ausbildungsbereichs liegen und nicht als grob fahrlässig einzustufen sind.
Verglichen habe ich bisher nur mit DAN, die als Voraussetzung für die Geltendmachung eines Tauchunfalles grundsätzlich nur vorschreiben, dass der Unfall UW mit einem Tauchgerät passiert sein muß.
Letztendlich muß natürlich der Unfall selbst betrachtet werden: wenn die Unfallursache nichts mit der falschen Handhabung eines Trockis zu tun hat, kann - längstens vor Gericht - auch AquaMed dafür haftbar gemacht werden, selbst wenn die zunächst eine Kostenübernahme wegen fehlender Trocki-Brevetierung ablehnen würde.
Die Frage ist natürlich, was unter`m Strich günstiger wird: ein Trocki-Specialty oder aber die jährlich anfallende Versicherungsprämie, die bei DAN fast doppelt so hoch ist wie bei AquaMed...
Gruß,
Frank
Antwort von bubblemaker27 am 27.08.2007 - 17:59 Hi,
hoch interessant das ganze.
Einmal umgekehrt gedacht, brauche ich dann auch ein Brevet extra für den Nassen ? Und wo kann ich das bekommen? Und eventuell eine fürs Jacket und eines für den Kloodeckel? Und nicht zu vergessen eines für die Splittfins?
Sorry, aber das ist schon wiedermal kompletter quatsch.
Du brauchst kein Brevet für den Trocki. Auch nicht für die Versicherung. Die Argumentation in diese Richtung ist das übliche Totschlagargument ansonsten Arbeitsloser TL.
Die entscheidende Frage ist ob du jemanden hast der dir Qualifiziert und vernünftig die Notwendigen kniffe beibringen kann.
Das kann auch ein TL sein. Es gibt aber keinerlei muss für ein Brevet.
Grüße bubble
Antwort von Bounty am 27.08.2007 - 19:13 Dazu kann ich nur sagen, was ich immer sage: eine private Unfallversicherung ist BESSER! Und die bezahlt auch in einem sollchem Fall! Habe ich schon erwähnt, dass ich eine Versicherungsagentur habe?
tse tse
Antwort von Michael Niedorf am 27.08.2007 - 19:47 Hai MadShark
bubblemaker27 hat einfach nur recht.
Antwort von stan-dive am 27.08.2007 - 19:59 Wie bei allem ist es so wenn die Versicherung
nicht zahlen will wird sie einen Grund finden.
Und du kannst klagen bis du schwarz wirst.
stan
Antwort von Tauchteufel am 27.08.2007 - 21:20 Moin, moin
um das Ganze jetzt auf die Spitze zu treiben
Achtung Ironiemodus an!
Man kann gar kein Trockenbrevet machen, weil man ja nicht versichert ist, weil man keins hat, weil ...
Ironiemodus aus.
Lasst Euch doch bitte nicht ins Bockshorn jagen. Ihr seid brevetiert als *, **, *** - Taucher oder mehr. Und somit wäre eine taucherische Weiterbildung, also auch ein Trockentauchbrevet, im Rahmen Eurer Brevets dann auch versichert, ausser es wird explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen (wie z.B. Solotauchen beim VDST).
Aber es ist nirgendwo vorgeschrieben, dieses Trockentauchbrevet haben zu müssen, um überhaupt als Taucher brevetiert zu werden.
Ich denke, dass diese Aussage so am Telefon nicht korrekt gewesen sein kann. Vielleicht hat sie es auch einfach nur falsch verstanden. Ansonsten: Bubblemaker hat es auf den Punkt gebracht.
Viele Grüße
Peter
Antwort von Silberflosse am 27.08.2007 - 23:30 Vergesst einfach Aquaned, ist nur was für Pussytaucher. Haben echt Probleme mit allem, was nicht total gerade läuft
Antwort von Nie Trocken (hinter den Ohren) am 28.08.2007 - 07:48 Ich liebe Pussytaucher!
Liegt wohl daran (der Ausschluss), das für Trockentauchen ein Brevet angeboten wird, jedoch weder für Splitfins, Tarierhilfen, Maske benutzen, ect. pp., da diese Dinge ja halt dazugehören. Unfall mit Nitrox ohne Brevet ist bestimmt auch ausschlusswürdig!
Comercialisiertes macht es den ordnungsliebenden so einfach!
Antwort von JuergenG. am 28.08.2007 - 09:38 Hallo,
gehen wir das Problem doch mal von der anderen Seite an:
Was spricht denn dagegen, das Brevet zu machen?
Als ich meinen Trocki gekauft habe, hab ich nach einem guten Preis gegoogelt, bin dann mit dem Preis zu meinem Tauchshop gegangen und hab gesagt, daß ich den Trocki zu diesem Preis bei ihm kaufen würde, wenn er mir beim nächsten Tauchausflug die Übungen zeigt und den Kleber gibt (VDST). War kein Problem.
Allzeit gut Luft
Jürgen
Antwort von Kölle Alaaf am 28.08.2007 - 10:09 Die Nachweispflicht der groben Fahrlässigkeit obliegt dem Versicherer - wenn es denn überhaupt ausgeschlossen ist (hierzu gibt es in der aktuellen "Tauchen"-Zeitschrift einen interessanten Bericht mit Gegenüberstellung der Leistungen der Anbieter). Ansonsten ist das fehlende Brevet kein Ausschlußgrund - man kann auch durch eine nicht brevetierte Einweisung, Lesen von Manual, Lehrbuch usw. sich den Wissenstand aufbauen, ohne dass der Versicherer sofort mit der Behaupung "grobe Fahrlässigkeit" kontern kann.
Unabhängig davon - denn es ist ja nicht nur eine Versicherungsfrage - bin ich einigen Specialities kritisch gegenüber eingestellt. Das Trockentauchen-Speciality sehe ich aber als sinnvoll an, da das Handling doch einmal "durchgespielt" werden sollte, damit man keine Probleme bekommt - neben Sicherheit damit auch eine Frage des Komforts beim Tauchen.
Antwort von Scott am 28.08.2007 - 10:16 wofür gibts denn Logbücher ?
Jeder kann seine Übungen und auch die Einweiser /und deren Ausbildungsstand) beim Namen nennen. Stehen dann mal 50 TG mit Trocki drinnen, ist das Argument der "groben Fahrläßigkeit" irrelevant.
Antwort von Vercingétorix am 28.08.2007 - 10:35 Wer schreibt schon in sein Log Trockentauchanzug an!
Richtig ist das der Nachweis von seiten des Versicherers geführt werden muss. Eine stramme Behauptung ist besser als ein dünner Beweis Ich würde einfach behaupten, der kann seine Einweisung nicht nachweisen, weil keine Karte, ein Lügenbuch zählt nicht. Trockentauchen ohne Einweisung ist böse und grob Fahrlässig. Beweis: Sachverständiger. Und jetzt? Ich sach mal, man gerät ins schwimmen gell und muss aus den Schuhen kommen, wenn das Gericht den Vortrag nicht weg bügelt. Was sagt den wohl der Sachverständige? Mmmh, es gibt einen Kurs bei jeder Sekte, in jeder Bedienungsanleitung steht, man soll nicht ohne Einweisung. Kurs hat er nicht, reicht die Einweisung, so es sie den gibt, durch einen der keine Lehrbefähigung nachgewiesen hat?
Antwort von Massi am 28.08.2007 - 11:11 Naja ich hab meinen ersten Trocki TG beim loggen erwähnt Und seitdem hatte ich ihn immer an, Aunsnahme die Urlaubs Tauchgänge, so is dat nich ;)
Antwort von Christian_J am 28.08.2007 - 11:21 @Tauchteufel:
Ist Solotauchen beim VDST wirklich ausgeschlossen? Welche Versicherung deckt das ab?
Sorry, etwas off topic!
Viele Grüße,
Christian
Antwort von boesewicht am 28.08.2007 - 12:21 @Christian_J
Lt.Anfrage von mir bei AquaMed deckt diese auch Solotauchen ab ...
Die Anfrage kam zustande, weil ich selber sehr oft und gerne Solo tauche.
Wichtig ist denen halt, das man entsprechend ausgerüstet und konfiguriert ist (also so, wie es die entspr. ausbildenden Organisationen empfehlen)
Antwort von Vercingétorix am 28.08.2007 - 12:23 Versicherungsschutz besteht nicht, wenn der Versicherte den Tauchgang ohne sachkundige Begleitung unternimmt. Siehe Versicherungsbedingungen.
Solotauchen ist unter Umständen bei Auqa Med versichert, wenn die Regeln für Berufstaucher/Forschungstaucher beachtet werden. D.h. die Oberflächenüberwachung muss sichergestellt sein. Allein in den See ist nicht versicherbar.
Antwort von henri am 28.08.2007 - 13:11 Hallo Gallier,
woher nimmst Du diese Kenntnis? Ich habe seinerzeit auch die Antwort bekommen, die boesewicht geschrieben hat. Solange es nach den regeln der Solotauchausbildenden Verbänden geht, ist es versichert.
Von regeln für Berufs- / Forschungstaucher war da nicht die Rede.
Laß uns doch mal an Deiner Quelle teilhaben.
Grüße,
henri
Antwort von Unversichert lebt sichs leichter. am 28.08.2007 - 13:14 Eine "Versicherung", die nur zahlt, wenn man Alles, aber auch Alles richtig gemacht hat, ist das Geld nicht wert, dass man jährlich zahlt, und sei es noch so wenig. So eine "Versicherung" zahlt ja also nicht für eigene "Fehler", sondern höchstens, wenn "technisch" oder von außen kommend was Unvorhersehbares passiert. Gegen technische Defekte sorgt man üblicherweise selbst vor... hat man das nicht gemacht, siehe oben, hat man schon wieder was falsch gemacht. Bleibt also wohl fast nur der Haiangriff und der Herzanfall (falls nicht bei Ersterem grob fahrlässig in gefährdeten Gebieten getaucht und bei Letzterem grob fahrlässig die TTU ein paar Tage überfällig gelassen wurde).
Solotauchen: Was ist, wenn mein feiger, mir namentlich unbekannter Body (tm) einfach abgehauen ist? Muss ich das nachweisen, oder die Versicherung das Gegenteil?
Antwort von Vercingétorix am 28.08.2007 - 13:38 @henri
Ich habe da einfach gefragt. Die Antwort lautete, wenn der Oberflächensuport sichergestellt ist, so wie es bei Berufs- und Forschungstauchern der Fall ist, habe wir kein Problem damit. D.h. es muss einer da sein der den Tauchgang überwacht und nach Ende der vereinbarten Zeit, anfängt unruhig zu werden. Das wir nicht über die Anforderungen der BG reden ist eigentlich klar. Da ich kein Solokärtchen habe, Gegenfrage. Wird der Oberflächensuport nicht auch den Verbänden verlangt? Oder belassen die es bei allein in den See huchhe
Antwort von Heike von aqua med am 28.08.2007 - 14:42 Hallo MadShark und alle anderen Trockentaucher,
wir verlangen definitiv kein Trockentauch-Brevet von einem Taucher für den Versicherungsschutz! Von daher Sorry, wenn das am Telefon falsch
rüber gekommen ist.
Man muss ja auch kein Brevet vorzeigen, wenn man das erste Mal mit einem Jacket mit integriertem Blei taucht und das vorher noch nie gemacht hat.
Das soll nicht heißen, dass wir ein solches Brevet (gerade für Anfänger) nicht für sinnvoll halten, da ein Trocki ja doch ein sehr gewöhnungsbedürftiges Tauchverhalten hat.
Immerhin lernt man in einem Trockenkurs ja auch wie man sich in problematischen Situationen verhalten sollte (z.B. Luft in den Füßlingen). Dies dient ja auch Deiner eigenen Sicherheit.
Aber natürlich kann man das auch so üben.
Antwort von Doris am 28.08.2007 - 15:01 Hallo Heike,
erst mal Danke für die Antwort.
An Deiner Stelle würde ich mir den Namen "Heike von Aquamed" registrieren lassen, bevor es ein anderer tut.
Was ist denn im konkreten Fall, wenn ein Anfänger mit einem Trocki in die Fluten steigt und verunglückt?
Kann sich ein Aqua Med Versicherter auf den Versicherungsschutz verlassen?
Antwort von Heike von aqua med am 28.08.2007 - 15:13 Natürlich ist er das, denn jeder fängt doch irgendwann mal an. Wenn Dein Anfänger mit vielleicht 5 Tauchgängen seinen ersten Trocki-TG auf 40m machen würde, dann würden wir doch alle sagen, das wäre extrem leichtsinnig. Und hierum geht es (im Versicherungsdeutsch: Grobe Fahrlässigkeit). Solch ein Tauchgang wäre nicht versichert, aber das sagt einem ja schon der gesunde Menschenverstand.
Antwort von Stephan K. am 28.08.2007 - 15:26 @Heike von aqua med
Kann man deine Aussage auch offiziell per Schreiben von Aquamed bekommen.
Sorry, aber bisher ist dies nur eine nicht rechtsverbildliche Aussage einer Person, die sich "Heike von aqua med" nennt. Du könntest auch ein TROLL sein.
Antwort von Doris am 28.08.2007 - 15:27 Hallo Heike,
ich gehe davon aus, dass es keine Versicherungen bräuchte, wenn alle Taucher nach dem gesunden Menschenverstand tauchten, denn dann gäbe es kaum TU.
Ab und zu mal ein Infarkt unter Wasser, vielleicht noch einige Schlaganfälle und das wars.
Antwort von Doris von Aqua Med am 28.08.2007 - 15:31 Ich könnte jetzt auch schreiben, was ich wollte, im Fall, dass jemand den Versicherungsschutz nicht bekommt könnte er sich nicht auf diesen Beitrag verlassen
Und zum Namen: Nein, natürlich bin ich nicht von Aquamed
Antwort von Christian_J am 28.08.2007 - 15:49 Hallo Jeike, hoffentlich von Aqua med,
köntest du bitte kurz zum Solo Tauchen stellung nehmen. Wie bereits gesagt, geht es darum allein zum See zu fahren und sich nur Telefonisch ab zumelden und wieder zurück zu melden. Natürlich mit geeigneter Ausrüstung und risikobewußt!
Wird das Versichert? Brauche ich einen Solotauch Kurs?
Vielen Dank für deine Hilfe!
@Heike von und zu
Hättet ihr (falls du wirklich bei der Truppe bist) nicht so schwammig formulierte Versicherungsbedingungen, hättet ihr womöglich (mindestens) einen Kunden mehr. Und ja, ich weiß, das man auch mit nicht so offensichtlich schwammigen Bedingungen im Ernstfall (also wenns mal teuer wird) als Versicherung noch viel dummes Zeug anstellen kann, und dass man es umgekehrt auch mit so schwammigen Bedingungen wie bei Euch nicht unbedingt machen muss...
Antwort von Doppeldreier am 28.08.2007 - 17:10 also wenn solche Fragen hier zu klären wären bräuchten wir keine Gerichte. Also, abwarten, verunglücken und dann den Prozessverlauf hier schildern. Alles andere ist Quatsch.
Gruß,
D3
Antwort von Scott am 29.08.2007 - 10:45 @Vercin...
woher kommt deine Paranoia gegenüber Versicherungen ?
"Wer schreibt schon in sein Log Trockentauchanzug an! Richtig ist das der Nachweis von seiten des Versicherers geführt werden muss. Eine stramme Behauptung ist besser als ein dünner Beweis"
Ich kenne viele, di in Ihren Logbüchern den Tauchanzug bei jedem TG angeben (auch ich).
Ein regelmäßig über lange Zeit geführtes Aufzeichnungselement, sei es nun ein Kalender oder Logbuch,Fahrtenbuch oder sonst was gilt auch vor Gericht als Beweis.
Gruß
Scott
Antwort von Bounty am 29.08.2007 - 11:17 Ich kann dazu nur wieder sagen, was ich zuvor sagte. Private Unfallversicherung haftet in jedem Fall. Auch bei Grobfahrlässig - und sie ist nicht teurer, als Aquamed. Brevet ist nicht notwendig! Und viele , kleine Vorteile mehr ....
Antwort von Vercingétorix am 29.08.2007 - 11:17 @scott
Berufliche Erfahrung würde ich sagen. 75% der Schadenabwicklungen laufen nicht rund, weil die Versicherung aus irgendwelchen Gründen querschießt und berechtigte Ansprüche abbügelt. Nennt man Versicherungskalkulation. Wenn in 100 Fällen die Summe um 100 € gekürzt wird, wehren sich vielleicht 10 Anspruchsteller. Macht 90 X 100 € Ersparnis. Den Eindruck könnte man gewinnen. Über den Beweiswert von selbst gefertigten Urkunden läst sich trefflich streiten. Es gibt bei Finanzamt den schöne Spruch, Lüge, grobe Lüge, Fahrtenbuch
Antwort von Telemar-king am 29.08.2007 - 11:21 Da bin ich ja froh, dass ich über den VDST beim GERLING versichert bin. Dort gibt es nur Versicherungsleistungen, Deckungserweiterung und Deckungsausschlüsse:
6. Ausschlüsse
Versicherungsschutz besteht nicht,
a) wenn der Versicherte den Tauchgang (Tauchversuch) ohne einen brevetierten Begleiter alleine vornimmt;
b) für Gesundheitsschäden, die im Zusammenhang mit einer bewusst herbeigeführten Hyperventilation stehen;
c) für Unfälle bei der Ausübung des Berufes des Versicherten, auch wenn der Beruf im Auftrage oder Interesse des VDST, eines Landesverbandes oder Vereins ausgeübt wird (siehe aber Ziffer 4 e);
d) für Sportlehrer, es sei denn, dass die Tätigkeit als Sportlehrer für den VDST, einen Landesverband oder Verein ehrenamtlich ausgeübt wird;
e) wenn das Apnoe-Tauchen nicht gemäß den VDST-Richtlinien durchgeführt wird;
Da steht in Punkt 6. also nix von Versicherungsausschluss wegen Trockentauchen, wegen Kaltwassertauchen mit nur einem Atemregler, wegen Tauchen ohne Aufstiegshilfe, wegen grober oder feiner Fahrlässigkeit oder gar wegen Tauchens ohne Brevet oder wegen Nichteinhalten der Tauchgruppenzusammensetzung und -tiefen nach den Empfehlungen des VDST (man höre und staune)
Einzigst die TTU ist wichtig für die Höhe der Versicherungsleistung, ohne gültige TTU gibt`s weniger Geld ausbezahlt.
Antwort von Scott am 29.08.2007 - 11:25 @Verci, dann bleibt eben nur noch der Gang vor Gericht - dazu hat man dann eine Rechtsschutzversicherung (natürlich bei einer anderen VG)
Antwort von Vercingétorix am 29.08.2007 - 11:32 @scott
So es ist @telemar-king
Du mußt zwei Bereiche unterscheiden. Der eine ist der Haftungsausschluss durch die Versicherungsbedingungen. Der andere ist die Verweigerung der Versicherungsleistung wegen grober Fahrlässigkeit. Die ist immer drin.
Habe fertig.
Antwort von dedi02 am 29.08.2007 - 13:00 Auch ich stand letztes Jahr vor dieser Entscheidung eines Trockentauchbrevets. Damals habe ich auch bei der AquaMed angerufen. Da war die Aussage das es immer eine Einzelfallenscheidung sei. Wenn jemand mit 20 Trocken-TG und ohne Brevet einen Unfall hat, können man davon ausgehen, das wenn es direkt mit dem Trockentauchen zusammenhängt das sie die Zahlung verweigern. Taucht jemand aber schon seit Jahren und viel mit Trocki und hat kein Brevet, wäre die Entscheidung da schon anders.
Also typisch Versicherung: Keine konkrete Aussage dazu.
Also muss der Taucher die Entscheidung treffen. Ich persönlich würde kein Trockentauchbrevet mehr machen, sondern mit Erfahrenen Trockentauchern mich langsam rantasten. Lernt man mehr als mit dem dummen Brevet.
Jörg
Antwort von aqua med am 29.08.2007 - 13:47 Hallo ihr Lieben,
ja, das mit der Registrierung war gar keine so schlechte Idee!
Das habe ich jetzt mal schnell nachgeholt. Sollten immer noch Zweifel an meiner "Echtheit" bestehen, könnt ihr euch gerne persönlich davon überzeugen (h.farwick@aqua-med.de). Dort könnt ihr mich jederzeit erreichen.
Nun zu der Diskussion:
Vorweg, wir sind nicht die Versicherung! Wir sind ein tauchmedizinischer Notrufdienst. Wir arbeiten für Sporttaucher (viele von uns sind selbst Taucher), wie für Forschungs- oder auch Fauerwehr- und Rettungstaucher. Aufgrund jahrelanger Erfahrung kennen wir die Fallstricke aus hunderten von Notfällen, die wir auch für andere Versicherungen als Assisteur und Gutachter abgearbeitet haben. Genau diese Fallstricke haben wir verhindert und mussten auch entsprechend lange nach einer Versicherung suchen, die das trägt. Daher auch die offene Formulierung bei den Tauchverfahren oder auch der Einschluss von medizinsch "sinnvoll" und nicht nur "notwendig" oder von psychatrischen Notfällen wg. den Nebenwirkungen der Malariamittel usw.. Was nicht versichert ist, ist "grob fahrlässiges" Verhalten (ein juristischer Begriff, den man als Laie am ehesten mit extremen Leichtsinn umschreiben würde). Wir können nicht einerseits für Tauchsicherheit stehen und andererseits völlig leichtsinniges Verhalten dadurch fördern, indem wir das (übrigens auf Kosten aller!) versichern lassen würden. Die reine Fahrlässigkeit (die häufigste Unfallursache) ist natürlich versichert; jeder Sachkundige kann das bestätigen.
Uns kann daher gar nicht daran gelegen sein, irgendwelche Sachverhalte zu Ungunsten des Verunfallten auszulegen. Wir sind quasi "der Arzt an Eurer Seite" und daher an der Gesundheit und Versorgung des Tauchers interessiert. Mal ganz davon ab, dass wir noch nie(!) eine Behandlung verweigert haben aufgrund der "schwammigen" Versicherungsbedingungen, wie sie so gerne betitelt werden. Diese wurden extra so formuliert, damit auch grenzwertige Tauchgänge und neue Tauchverfahren versichert sind und man bei einem individuellen Fall auch individuell handeln kann.
Nun noch schnell eine Info zum Solotauchen, um die Christian_J gebeten hat: Es gibt sehr viele gut ausgebildete Solotaucher, die bewiesenermaßen sehr risikoarm tauchen. Wenn ihr als Solo-Taucher unterwegs seid, solltet ihr eine entsprechende Ausbildung, redundatnes Gerät, oberflächenwirksame Signalmittel und Oberflächensupport (mit Briefing, was der zu tun hat, wenn plötzlich die Notfallboje sichtbar ist) haben. Auch hier sind sich praktisch alle Verbände die Solotauchen ausbilden ja einig.
Alle weiteren versicherungstechnischen Fragen gehören eigentlich nicht in ein Forum. Wenn ihr noch spezielle Fragen habt und diese schriftlich bestätigt haben wollt, dann nehmt bitte Kontakt mit uns auf. Das kann über mich laufen, aber auch gerne über unsere Kundenbetreuung: kontakt@aqua-med.de oder Tel: 0421 - 222 27 10.
Dieses Posting ist übrigens von Marco Röschmann, unserem Chef, abgesegnet, daher dürft ihr das hier gerne als offizielles Statement von uns betrachten.
Herzliche Grüße aus Bremen,
die Heike von aqua med
Antwort von Christian_J am 29.08.2007 - 19:12 Hallo Heike,
vielen Dank für deine Info! Leider schließt meine aktuelle Versicherung Solo Tauchen strikt aus. Daher werde ich wahrscheinlich nach einem entsprechenden Kurs zu euch wechseln. Die redundante Ausrüstung mit 2 ersten Stufen, 2 Computern, 2 Masken, Boje etc. verwende ich in der Regel auch im Buddy Team!
Viele Grüße,
Christian
Antwort von Unversichert lebt sichs leichter. am 29.08.2007 - 20:29 @Heike
Leider sind die Solotauchregeln in der Form unpraktikabel (außer für logistisch perfekt ausgestattete kommerzielle Taucher), die Trockitauch-Regeln laut Dedi meiner Meinung nach sogar unakzeptabel (es klingt so, als würdet Ihr wirklich nach 10..15 Trockitauchgängen erwägen, bei einem Unfall nicht zu leisten), und die eigentlich wertvollen Hinweise darüber, dass Ihr (ich denke Ihr seid gar keine Versicherung?) noch nie nicht geleistet hättet, auch wieder nicht eindeutig genug formuliert. Ich will das nicht im Einzelnen auseinanderpflücken, immerhin hast Du Dich hier um Antwort bemüht, was leider auch nicht selbstverständlich ist.
Viele Grüße.
(Habt Ihr mal ernsthaft kalkuliert, ob eine generelle Leistung, egal bei welcher Art von noch so blödsinnigem Tauchverhalten.. außer natürlich bei vorliegendem Abschiedsbrief.., die Prämie sooo viel teurer machen würde? Ich würde das Dreifache des derzeitigen Aquamedbeitrages zahlen, wenn ganz klar wäre, dass ich im Ernstfall nicht reingelegt.. äh.. wegen angeblich zu riskantem Tauchen leer ausgehen würde.)
Antwort von Bounty am 29.08.2007 - 21:25 @Unversichert lebt sichs leichter.
es gibt auch Versicherungen, die bezahlen auch bei einem Abschiedsbrief. Aufschubzeit sind 3 Jahre ...aber dann wird bezahlt!
Antwort von Scott am 30.08.2007 - 08:48 Unversichert lebt sichs leichter, bis man einen Unfall hat......und selber eine Druckkammerfahrt zahlt....
Antwort von hket am 03.09.2007 - 14:32 Trockentauchen ???
also einfach so im Gelände rumlaufen, ohne ins Wasser zu gehen, ohne nass zu werden ?
Wer macht denn sowas ?
Und dafür gibts ein Brevet ?
Das ist dann so gut wie in der Flipperbude einen Fahrsimulator - Führerschein zu erwerben ?
ihr seid echt krank
Helmut
Antwort von Doris am 03.09.2007 - 14:57 Ey Helmut, was bist Du denn für einer?
Noch keinen Bart haben und schon mitreden wollen
Europas führende Tauchorganisationen wie ACUC, BARAKUDA, NASDS, SNSI, IDD, Idea Europe, PADI, SSI und DAN-Europe haben sich als Mitglieder des RSTC Europe verpflichtet die Erhaltung der Gewässer durch die entsprechende Ausbildung der jetzigen und künftigen Tauchergenerationen zu gewährleisten.
Tauchen im TV - aktuell NDR: DAS! Morgen - 05:15 Uhr Das NDR Taucherteam mit Ulrich Baron geht den Geheimnissen der Unterwasserwelt Norddeutschlands auf den Grund: Seltene Nahaufnahmen von besonders
RTL2: Extrem wild Morgen - 05:35 Uhr Reihe, USA 2000 Folge: 6 Karibische Riffhaie Original-Titel: Extreme Contact
Weil Mehgan noch nie einen nächtlichen Tauchgang unternommen hat, beschließen Manny und Mark, sie zu ihrem [mehr]
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