Uemis SDA defekt? was nun? Abgesandt von ralfgross1 am 08.02.2012 - 09:49:
Hallo zusammen,
hatte gestern einen tauchgang im Tauchturm Siegburg. In 16meter fing auf einmal der TC an zu spinnen. Tiefenanzeige 296meter!!!! Dekozeit/stopp: völlig irrelevant bei 70meter.
Seit dieser zeit Alarm piepser bis heute morgen: ABTAUCHEN, DEKOSTOP einhalten!
Ich komm auch nicht mehr ins MENÜ.
Sobald er wieder das AKKU lädt, erscheint die selbe Anzeige. ....ABTAUCHEN
Nun habe ich jetzt erst mitbekommen, uemis ist konkurz.
Kann mir jemand helfen oder einen Tipp geben?
Gruß aus Windeck-Sieg
Ralf
Antwort von Baggerteich am 08.02.2012 - 10:14 Hi, ich hatte ein ähnliches Problem mit dem UEMIS nach einer Flugreise. Nach der Landung zeigte der Rechner eine konstante Tauchtiefe von 2,4m an und war nicht davon zu überzeugen, dass er eigentlich an Land war.
Erst als ich wieder zu Hause war konnte ich mit dem Auto auf einen hohen Berg fahren. Ich hatte den UEMIS, mein Notebook und das Handy mit. Ganz oben auf dem Berg war ich endlich so hoch, dass der UEMIS "aufgetaucht" war und sich im Oberflächenmodus befand. Dann habe ich mich übers Telefon ins I-Net eingewählt und den UEMIS an das Notebook angeschlossen um ihn über die Webseite (die immer noch aktiv ist) resettet.
Danach hat er wieder einwandfrei funktioniert und ich konnte ihn verkaufen.
Bei dir scheint eher ein langes Seil und ein tiefer See von Nöten, damit er seinen Willen bekommt und abtaucht, um die Dekostops abzuarbeiten. Oder eine Druckkammer, vielleicht lässt sich irgendein Behälter, den man mit 8bar Luft oder Wasser fluten kann auftreiben.
Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit den TC zu überlisten.
Hier: Hier klicken findest du noch viele weitere Leidensgenossen aus dem englisch sprachigen Raum. Mein Problem hatte ich dort auch gepostet.
Viel Glück, BT
Antwort von ralfgross1 am 08.02.2012 - 10:33 danke Dir für die Antwort, welche website ist noch aktive? Bei mir erscheint bei uemis: 500 error
Gruß
Ralf
Antwort von schwob am 08.02.2012 - 10:39 Hallo ralfgross,
je nach dem wie alt dein Uemis ist.
Wenn du noch Garantie hast, dann muß dein Händler diese Garanatie erfüllen, auch wenn Uemis Insolvent ist, das ist sein Pech.
Uemis scheint jetzt endgültig abgeschalten zu haben.
Antwort von Baggerteich am 08.02.2012 - 10:44 Ups, scheint tatsächlich endgültig weg zu sein. Bis vor ein paar Wochen war die Seite noch zu erreichen. Die hatten mich auch angeschrieben, dass die Seite verkauft werden sollte und ob ich mit der Weitergabe meiner Daten und Logbuchinhalte einverstanden wäre.
Schade, dann hat es die UEMIS Gemeinde offenbar nicht geschafft, wenigstens die Website zu erhalten. Bedauerlich.
LG BT
Antwort von ralfgross1 am 08.02.2012 - 11:05 Ich bin mal gespannt wie Actionsport darauf regaiert. Habe ACTIONSPORT in Erlangen angeschrieben. Hatte das über die auf der BOOT2011 gekauft!
Auf jeden Fall eins habe ich dadurch gelernt. Die Schweizer sind für mich jetzt auch schon gestorben was die Sache anbelangt! LG Ralf
Antwort von Vercingétorix am 08.02.2012 - 11:14 Richtig ist, dass du dich wegen cder Gewährleistung an den Händler halten must. Allein die sechsmonatige Bweweislastumkehr ist um.D.h. du must beweisen, dass der Rechner beim Kauf defekt war. Viel Vergnügen......
Antwort von schwob am 08.02.2012 - 14:13 Hallo Gallier,
meines Wissens nach hat man auf den Uemis 2 Jahre Garantie, die nun Action Sport bedienen muß.
Da Uemis Pleite ist wird Action Sport nun wohl den Kaufpreis erstatten müssen.
"Insolvenz des Herstellers
Macht ein Hersteller Pleite, sieht es erst einmal für den Händler schlimm aus: Laut ARAG Experten muss er dann nämlich die Gewährleistungsansprüche der Kunden bedienen ohne vom Hersteller einen Ausgleich zu erhalten."
"Mit der Insolvenz eines Herstellers bricht das Kartenhaus zusammen, der Garantieanspruch und gegebenenfalls Gewährleistungsanspruch gegen den Hersteller ist nun eine wertlose Forderung. Der Kunde hingegen hat eine berechtige Forderung gegen das Systemhaus, das nun in diese Verpflichtung eintreten muss, schließlich ist es Vertragspartner des Endkunden."
Antwort von Vercingétorix am 09.02.2012 - 08:55 Schwob man hat zwei Jahre die gesetzliche Gewährleistung. Bei einem Verbraucherkauf besteht einen sechs Monatige Beweislastumkehr. D.h. in den ersten sechs Monaten nach Kauf wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Sache vorhanden war. Danach muss der Käufer darlegen und beweisen, dass der Mangel bei Übergaben vorhanden war. Soweit der Mangel später entsteht haftet der Verkäufer nicht! Sprich der Fragesteller muss beweisen, das der Rechner im Zeitpunkt der Übergabe den Mangel hatte. Wird wohl schwierig auf jedenfall teuer.
Ob und in wieweit ein selbständiges Garantieversprechen des Herstellers besteht, ist mir nicht bekannt! Es kommt auf die konkrete Ausgestaltung diese Versprechens an, damit man abschließend beurteilen kann, ob der Händler ggf. haftet. Zunächst mal nicht!
Verschone mich bitte mit Halbwahrheiten und Teilweisheiten aus dem Netz!!!
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