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Unfall mit Nitrox Abgesandt von Young Diver 2912 am 30.04.2008 - 18:27:
Ich habe mich jetzt auch mal mit dem Thema Nitrox auseinander gesetzt und habe jetzt mal folgende Frage:
Ich gehe ganz normal mit meinem Buddy an einem mir bekannten See tauchen. Allerdings habe ich entgegen dem Deutschen Recht (???) an meinem EAN 36 Gemisch meinen normalen Atemregler, der auch laut Hersteller bis 40% O2 zugelassen ist angeschraubt.
Inwiefern kann ich rechtlich belangt werden, wenn ich oder mein Buddy einen Tauchunfall hat, der aber nichts mit dem Nitrox-Gemisch zu tun hat, z.B. Inflator vereist und mein Buddy schiesst hoch --> Lungenriss ???
VG Dominik
Antwort von einer der Gäste am 30.04.2008 - 19:04 Du kannst nicht rechtlich belangt werden bloss weil du Nitrox mit einem Luftregler tauchst. Das ist nicht strafbar.
Antwort von Telemar-king am 30.04.2008 - 20:13 Und was soll der Unfall des Buddys mit seinem (Diver2912`s) Gemisch zu tun haben? Hat der Buddy sich vielleicht tierisch erschrocken, als er den Aufdruck auf der Nitrox-Flasche gesehen hat?
Antwort von Euregiotaucher am 30.04.2008 - 22:56 et jibt ja Länder da iss sowat NORMAL ..
Gugste mal über die Grenze nach NL
Antwort von DerMitesser am 30.04.2008 - 23:34 wat is in NL normal? Dass der Buddy `nen Unfall hat? Oder das man da mit Nitrox taucht?
Antwort von bestof34 am 01.05.2008 - 06:25 Wirklich beantworten kann man solche Fragen meist nach einem OGH Urteil.
Meist geht es nach dem Unfall aber um Kosten, also um Geld. Da sind dann Umstände, wie „Ausrüstung, die nicht den Vorschriften entspricht“, Garantenstellung, eventuell nicht vorhandener Ausbildungsnachweis (Brevet), Produkthaftung eca. im Spiel. Solche Punkte sammeln sich dann gerne im Begriff „Teilschuld“. Oft sind sie ausschlaggebend, dass ein Teil der Kosten aus eigener Tasche gezahlt werden muss.
Siehe dazu auch OGH „Urteile“
Geschäftszahl
7Ob320/04s
Geschäftszahl
7Ob201/03i
Geschäftszahl
7Ob49/01h
Antwort von Campus am 01.05.2008 - 11:28 Was ist denn OGH??
Dominiki schreibt was von deutschem Recht, von daher sollte hier auch deutsches Recht angewendet werden! OGH hört sich stark nach Österreich an! War zwar mal Deutsch, aber is lange her und passt nicht und ist auch absolut nicht anwendbar!
Also = Deutsches Recht und nix mit Geschäftszahlen von OGH!
Noch nen schönen Vatertag!
Lars
Antwort von bestof34 am 01.05.2008 - 11:41 OGH Oberster Gerichtshof
Antwort von Tuempeltaucher am 01.05.2008 - 13:20 Wenn Du belangt wirst, ist das Ausfluß daher, daß die Versicherungen ihre Kohle zurück wollen. Geiz ist geil.
Das hat nichts damit zu tun, ob Du Schuld hast. Es ist einfach eine Hintertür für die Versicherungen Geld zu sparen.
Die Versicherungen möchten ja nur für feine Taucher zahlen und nicht für solch böse Rüpel.
Antwort von Fritte am 01.05.2008 - 19:48 @Tuempeltaucher
Quatsch mit Soße. Ein Verschulden und damit eine Haftung kommt überhaupt nur dann in Betracht, wenn der Schadenseintritt adäquat kausal durch den Regelverstoß verursacht wurde. Daran mangelt es nach YoungDivers Frage schon, da in dem gegebenen Szenario der Unfall nicht im Zusammenhang mit dem Einsatz von Notrox steht. Demnach besteht auch keine Haftung.
Nur so am Rande, das oberste Gericht in Zivilsachen ist in D der BGH.
Antwort von scuba-p-r-o am 01.05.2008 - 21:42 Regler ab, Ventil auf, einfach die Flasche entleeren
Antwort von RichiH am 02.05.2008 - 02:00 scuba-p-r-o: Super Idee. Dann wird es die netten Herren in gruen erst recht interessieren was denn in der Flasche war.
Antwort von Tuempeltaucher am 02.05.2008 - 08:28 @Fritte
Pardon Mon Ami
Gemeint habe ich damit ja auch, daß die Versicherungen sich ihre Kohle direkt zurückholen können und nicht, daß er Tüten kleben geschickt wird. Dem Staat geht sein Verhalten am Rückrad vorbei.
Da aber auch im Zivilrecht "Recht" gesprochen wird, kann man hier sehr wohl abgeurteilt werden, nämlich die Kosten der Vers. zu übernehmen o.ä.. Auch wenn dies "Urteil" nur zum Wohle des Geldbeutels der Vers. passiert.
Jetzt verstanden?
Antwort von RichiH am 02.05.2008 - 08:49 Tuempeltaucher: Kausalkette muss auch im Zivirecht gegeben sein. Ich bin zwar kein Anwalt, aber wenn du etwas Unerlaubtes tust was nichts zu einem Unfall beigetragen hat, im Zweifelsfall sogar geholfen hat, dem Anderen zu helfen kann ich mir nicht vorstellen, dass die da was machen. Kann aber ohne Rechtsschutzversicherung wohl trotzdem unangenehm werden wenn sie es dann halt doch probieren. Die haben nen langen Atem..
Richard
Antwort von Fritte am 02.05.2008 - 20:48 @Tuempeltaucher
Ich habe auch nichts von strafrechtlicher Verantwortung geschrieben, sondern von der Durchsetzung, bzw. Entstehung zivilrechtlicher Ansprüche. Also nochmal Klartext - wenn die nichtregelkonforme Verwendung des Equipments nicht ursächlich für den Schadenseintritt ist, gibt es keine zivilrechtlichen ANsprüche und die Versicherung schaut in die Röhre und muß zahlen. regreßansprüche der Versicherung sind insoweit nicht gegeben. Jetzt Klar?
@RichiH
Antwort von Young Diver 2912 am 03.05.2008 - 18:20 Dankeschöööön,
jetzt ist einiges klarer und ich kann entspannt weiter tauchen gehen.
Noch ein schönes (Rest-)Wochenende
Dominik
Antwort von RichiH am 03.05.2008 - 20:18 PS: Du wirst hier nicht viele finden, die nicht auch ab und zu Nitrox mit Luftventil tauchen *hust*. Das Wichtige ist die Sauerstoffreinheit der Flaschen, Ventile und Regler, nicht das Gewinde..
Richard
Antwort von boesewicht am 05.05.2008 - 00:48 Außerdem ... - seit wann gibt es die neuen Vorschriften für Nitrox und der entspr. Ventile ? - Da gibt es auch Übergangsfristen von einigen Jahren - gerade für Privatpersonen ...
Problematisch wird es erst, wenn jemand eine entspr. Flasche mit Pressluftausstattung hat, diese Sauerstoffrein macht und dann mit Nitrox befüllt - diese dann aber nicht selber benutzt, sondern verleiht ...
Antwort von boesewicht am 05.05.2008 - 00:51 Etwas Lesestoff ...
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