VDST - Auslands-TU im Inland weiterbehandelt.. Kostenübernahme? Abgesandt von Na-T am 02.01.2012 - 22:46:
Hallo Tauchsportfreunde,
habe ein "kleines" Problem mit der VDST-Versicherung und suche nach Infos, ob jemand von Euch vielleicht selbiges erlebt hat..?
Ich hatte vor einiger Zeit im Ausland nach ausführlichem Gespräch mit dem VDST-Hotline-Arzt einen Tauchunfall bescheinigt bekommen und zu einer Druckkammerbehandlung "verdonnert" worden. Vorab: Der Hotline-Mitarbeiter wie auch der involvierte Taucharzt waren äußerst engagiert, die Verarztung im Ausland hat reibungsfrei funktioniert und auch die Kostenübernahme der Behandlung vor Ort wurde ohne mein Zutun anstandslos abgewickelt.
Soweit, so gut.
Mir wurde seitens des VDST-Taucharztes jedoch ein Flugverbot bis 7 Tage nach Beendigung der Druckkammerbehandlung auferlegt.
Wie ich seinerzeit aus den dürftigen Informationen auf der VDST-Versicherungsseite entnehmen konnte, würde mein unfreiwilliger Aufenthalt (Hotelkosten und Behandlung) im Ausland auch weiters bezahlt. Nun, knapp 14 weitere Tage unfreiwilligen Urlaubs mögen für manchen ja spaßig sein, ich habe jedoch überlegt, den Heimweg auf dem Landwege anzutreten. Auf der Webpage wurde ja die Beste Tauchsportversicherung aller Zeiten bereits mit "100% Abdeckung im In- und Ausland" angepriesen - aber der Teufel steckt oft im Detail, die exakten Versicherungsbedingungen konnte ich nirgends finden (und hatte ich dummerweise auch nicht in mein Urlaubsgepäck gepackt... wie nachlässig). Also wieder bei der Hotline angerufen und nachgefragt, ob es denn wirklich legitim wäre, wenn ich die Heimreise über den Landweg antrete und die Behandlung im Inland weiterführe. Die klare Antwort: ja. Ohne Kostenbeteiligung meinerseits für die Behandlung. Natürlich. Lediglich die Kosten für das Zugticket wären nicht sicher, aber der Mitarbeiter versprach, das für mich zu klären. 10 Min später kam der Rückruf "na, man hat sich geeinigt, daß ich ja mit meiner Eigeninitiative auf die deutlich höheren Hotelkosten verzichten würde - und somit würden mir ausnahmsweise auch die Zugkosten erstattet". Funktionierte auch anstandslos.
Das Einreichen meiner entstandenen Behandlungskosten aus Deutschland gestaltete sich dann als Spießrutenlauf. Die erste Kontaktadresse (Europa-Vers., welche ich auch für die Zugtickets erhalten hatte), war die falsche. Wieder Hotline angerufen: Ahja, muss zum Gerling. Meine Rechnungen also wieder eingetütet, ab zum Gerling. Nach ein paar Tagen dann die Rückmeldung: die müssen zur VDST-Geschäftsstelle. Nächsten Porto-Umschlag raus, und ab zu VDST damit. Dort wurde es dann wohl weitergeleitet an den Gerling.... da kam auch eine seltsam unverständliche Rückmeldung.... und dann die Mahnung meines Druckkammerarztes. Ich also erstmal dem Arzt die Rechnung bezahlt und dann wieder beim Gerling angefragt. Und jetzt kam die seltsame Erklärung: ich müsste meine Rechnungen aus dem Inland bei meiner Privaten Krankenversicherung einreichen (???). Von dort kam natürlich prompt die Ablehnung, weil ich einen relativ hohen Selbstbeteiligungswert habe. Also die Tüte wieder geschnürt, nun auch mit dem Ablehnungsschreiben... und kurze Zeit später die Rückmeldung "die VDST-Versicherung wird für den Schaden nicht aufkommen, da Selbstbeteiligungsanteile aus Privater Krankenversicherung nicht gedeckt sind".
Die facettenreichen Gespräche, die ich zwischenzeitlich mit etlichen Vertretern der Versicherung, der VDST-Verwaltung usw. hatte, möchte ich hier nun wirklich nicht wiedergeben. Fakt ist:
Die Übernahme der telefonisch zugesicherten Leistung (und nur daraus resultierte ja auch mein vorzeitiger Rückreisewille auf doch unbequemem Wege), wurden mir nun verweigert. Ich bleibe auf meinen 700,- Behandlungskosten sitzen.
Ich überlege ernsthaft, nun Klage einzureichen. Aber wird das Aussicht auf Erfolg haben? Wenn ich nur eine mündliche Zusage habe, aber die AGB ggf. etwas anderes aussagt (im Kleingedruckten, auf Seite Drölfhundertneunzig)? Und die AGB im Schadenfall noch nichtmal zugänglich ist?
Hat jemand vielleicht ähnliches schonmal erlebt?
Ich werde doch sicherlich nicht der einzige PKV-Taucher hier sein, oder???
Wäre Euch echt dankbar für Tips, Erfahrungsberichte etc..
NaT
Antwort von bundeskater am 03.01.2012 - 07:29 Hi Nat,
als PKV-Versicherter ist die VDST-Versicherung wahrlich nicht das beste. Sie ist nur eine Zusatzversicherung. Die Kosten übernimmt, die eine Krankenversicherung nicht übernimmt. Leider sagt einem das keiner beim VDST und so kommt es zu einer Hin und Her Schickerei von Rechnungen. War bei meinem Buddy nicht anders. Behandlung im Inland nicht übernommen, weil PKV versichert. Die PKV hat aber anstandslos alles bezahlt.
Grüße
der bundeskater
Antwort von ag2908 am 03.01.2012 - 09:55 Ich würde mich auf jeden Fall mal bei einem Rechtsanwalt erkundigen. Das Beste wäre in diesem Fall natürlich wenn du eine Rechtschutzversicherung hättest
Grüsse aus Dahab
Antwort von shuttle am 03.01.2012 - 10:38 "Privaten Krankenversicherung einreichen (???). Von dort kam natürlich prompt die Ablehnung, weil ich einen relativ hohen Selbstbeteiligungswert habe" -> d.h. ja nicht unbedingt "Ablehnung" dem Grunde nach, sondern der Höhe nach, da Selbstbeteiligung ... damit wäre es dann m.E. abschließend erledigt, oder wurde wirklich dem Grunde nach abgelehnt? Und wenn ja, mit welcher Begründung ?
Antwort von Na-T am 03.01.2012 - 12:23 @Shuttle:
die Begründung der PKV ist gegeben mit der Höhe der Selbstbeteiligung (erfreulicherweise bin ich ein recht gesunder Mensch). Aber das ist auch nicht der Aufhänger.
Es geht viel mehr um die Frage, ob ich der mir gegebenen telefonischen Auskunft wirklich keinen Glauben schenken kann, wenn ich doch alles in meiner Macht stehende versucht habe.
Mir wirft sich darüberhinaus die Frage auf, warum ich überhaupt eine Versicherung beim VDST benötige (interessanterweise wird das Kärtchen für einige Tauchplätze sogar als Versicherungsnachweis z.B. in Vereinsgewässern benötigt), wenn die Versicherung dann im Schadensfall garnicht dafür zuständig ist.
Aber vielleicht stoße ich nun wieder zuviel der Diskussion an
Antwort von shuttle am 03.01.2012 - 12:37 NA-T: Eine Zusatzversicherung, egal ob DAN, aquamed, Gerling ... übernimmt nur, was die Grundversicherung (Krankenvericherung) nicht übernimmt. Deshalb ist das, was ich oben geschrieben habe, im Gesamtkontext nach meinem Rechtsverständnis schon relevevant.
Beispiel: Wenn meine Versicherung (Private Krankenversicherung) beispielsweise die Rechnung der Druckkamme XY dem Grunde nach anerkennt (also die Leistungsverpflichtung), mir jedoch nicht den ganzen Betrag erstattet sondern die Slbstbeteiligung abzieht, muss meine Tauchversicherung imho nicht für die Selbstbeteiligung aufkommen.
Antwort von bundeskater am 03.01.2012 - 13:10 "Mir wirft sich darüberhinaus die Frage auf, warum ich überhaupt eine Versicherung beim VDST benötige."
Solange Deine PKV die Kosten übernimmt gar nicht; muss man nur wissen. Erzählt dir aber keiner beim VDST. Deswegen auch die Geschichte mit Deiner Kostenübernahme. Hättest Du denen am Telefon gleich gesagt, dass Du in der PKV bist, dann hättest Du vermutlich eine andere Antwort bekommen.
Die VDST-Versicherung ist halt nur eine Zusatzversicherung für nicht anderweitig versicherte Kosten.Und Dein PKV zahlt ja, abzüglich Deines Selbstbehaltes. Auf dem bleibst du, trotz Zusatzversicherung, sitzen.
Grüße
der bundeskater
Antwort von Wupu am 04.01.2012 - 10:26 Hallo in die Runde,
ich habe die ganze Diskussion verfolgt, weil ich auch das „Problem“ habe, dass ich privat versichert UND im VDST bin... Deshalb habe ich auch mal bei der Konkurrenz nachgefragt wie das bei denen ist - hier die Antwort von Aquamed:
„…Allerdings sind die Versicherungsleistungen im Rahmen der dive card grundsätzlich eine Zusatzversicherung für den Fall, dass andere Träger die Kosten NICHT übernehmen.
Du müsstest anfallende Kosten also zunächst bei Deiner Privaten Krankenversicherung (PKV) einreichen und ggf. deren Ablehnung an uns weiterleiten. Falls wir mit Zahlungen in Vorleistung gehen, würden wir diese anschließend zur Kostenteilung an Deine PKV weiterreichen.
Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung werden z.B. Druckkammerkosten i.d.R. nicht übernommen; bei der PKV kann es durchaus sein, dass auch solche Kosten abgedeckt sind…“
Also wäre es z.B. bei Aquamed genauso wie beim VDST (oder genauer Gerling).
Hier bei Dir will Gerling ja nicht zahlen, weil die Leistung an sich ja versichert wäre, sie aber in den Bereich Deines Selbstbehalts fällt. Mit „Ablehnung“ ist nämlich gemeint, dass das Risiko auch nicht versichert ist und nicht, dass die Versicherung die Zahlung wegen des Selbstbehaltes ablehnt. Ich denke, dass eine Klage eher weniger Erfolg hätte.
Da die Versicherungen eh ziemlich gleich sind, bin ich beim VDST geblieben. Denn dort sind einige anderen Leistungen aus der Tauchunfallversicherung höher und es gibt noch eine Tauchhaftpflicht- und Tauchrechtschutzversicherung dazu.
Grüße von Wupu
Antwort von shuttle am 04.01.2012 - 10:39 "Also wäre es z.B. bei Aquamed genauso wie beim VDST ... " -> es ist bei allen so. Jede Versicherung (auch Sachversicherungen) prüfen zunächst, ob eine andere vorhandene Versicherung erstrangig decken muss. Deswegen sind die (Zusatz-) Versicherung nicht schlecht, man kann damit Deckungslücken ausschließen und hat ja, speziell bei den Tauchzusatzversicherung Vorteile, die z.B. eine KV nicht bietet (Hotline, Koordination etc. pp.).
Antwort von Vercingétorix am 04.01.2012 - 13:20 Jede Sportversicherung (gleiches gilt für ein Sportversicherungspaket z.B. über den LSB, den DAV etc.pp) ist eine subsidiäre Versicherung. D.h. zunächst ist die PKV oder GKV im Boot. Eine vertragliche SB führt nicht zur Übernahme durch die Sportversicherung, da diese nur nichtversicherte Risiken z.B. Druckkammer oder Bergrettungskosten abdeckt, aber nicht die vertraglich vereinbarten Zahlungsmodalitäten. Du zahhlst ja weniger Beitrag wegen des SB.
Die Bedingungen sind im Übrigen auf der Homepage veröffentlicht!
Ich würde den Rechtsstreit nicht führen!!
Antwort von Na-T am 04.01.2012 - 13:34 Vielen Dank für all Eure Kommentare & Anmerkungen.
Werde wohl einfach noch einen RA befragen und mich dann entscheiden, was ich tue ..AGB hin, AGB her - wenn ich sie nicht habe, mir diese nicht zugänglich sind und ich den Experten um Erörterung bitte, würde ich (ohne der nun gemachten Lektion des Lebens) mich bis heute mit meinem chicen Plastikkärtchen "in Sicherheit" wiegen. Und mit mir vermutlich noch hunderte andere - und die Versicherung freut`s ..
@Wupu:
Es ist nicht ganz richtig, daß es bei anderen Versicherungen genauso ist.
Aktuelle AGB DAN: "Falls Sie .... zugleich berechtigt sind, von einem weiteren Versicherer Entschädigungsleistungen zu erhalten, werden wir Ihnen lediglich den Betrag erstatten, ..., sowie jegliche Selbstbeteiligung, die dieser in Abzug bringt."
Aber wie Du schon sagst, dafür gibt es hier natürlich wieder andere Abzüge in Leistung bzw. diese müssen teurer erkauft werden.
Für`s nächstemal (welches es hoffentlich nicht gibt) weiß ich nun also, was zu tun ist. Wäre nur schön gewesen, wenn man auch _im Vorfeld_ darüber aufgeklärt worden wäre. Zumindest das Porto hätte man sich dann sparen können
Antwort von Na-T am 04.01.2012 - 13:37 @ Vercingetroix:
Du hast recht, seit neuestem ist die AGB auch online abrufbar. Bis vor kurzem war das allerdings nicht der Fall (hierfür habe ich extra noch einen Zeugen angefordert - nur für den Fall, dass ich zu doof gewesen wäre, diese zu finden).
Ich zweifle nicht meine PKV und meine darin vereinbarte SB an. Derer bin ich mir deutlich bewusst
Antwort von Vercingétorix am 04.01.2012 - 15:02 Die AGB gabs früher mit der Karte in Papierform, sind doch recht lange online abrufbar und nicht erst neulich Schade um den Zeugen......
Ich gehe davon aus, dass du den SB bewußt vereinbart hast. Wie auch immer, Versicherungen verdienen Geld damit, nicht zu zahlen Viel Glück und gute Besserung.
Antwort von deep_down am 05.01.2012 - 12:33 "Jede Versicherung (auch Sachversicherungen) prüfen zunächst, ob eine andere vorhandene Versicherung erstrangig decken muss."
Subsidiarität bei einer PKV?
Was wäre denn, wenn der TO gar keine PKV abgeschlossen hätte?
Würden dann die "Rechtskundigen" hier daraus auf eine Selbstbeteiligung von 100% schließen - in deren Folge der Gerling auch nicht zahlen müsste? Wäre dann VdSt-Versicherung, DAN, Aquamed what ever für alle Nichtpflichtversicherten nie leistungspflichtig?
Oder anderes Beispiel: Jemand (nennen wir ihn C)schließt (aus welchen Gründen auch immer) zwei Hausratversicherungen ab und die Bude fackelt ab. Nach der hier dargestellten Ansicht würde dann Versicherung A auf Versicherung B und Versicherung B auf Versicherung A verweisen - und C guckt nachhaltig blöd aus der Wäsche.
Als Versicherungsnehmer habe ich einen privatrechtlichen Vertrag mit der Versicherung geschlossen. Beinhalten die dem zugrunde liegenden Vertragsbedingungen keine Ausschlüsse oder Einschränkungen kann ich frei entscheiden, an welche Versicherung ich mich bei überschneidender Abdeckung zu wenden gedenke. Dass dann Versicherung A prüft, ob sie nicht Versicherung B irgendwie im Wege des Regresses mit in`s Boot holen könnte, steht auf einem anderen Blatt.
Antwort von Vercingétorix am 05.01.2012 - 13:08 Deep Down,
die meisten Sportversicherungen sind entsprechend ihren Bedingungen subsidiär! D.h. die zahlen nur dann, wenn die PKV, GKV oder UV (Bergungskosten) nicht zahlt! Du kannst also in diesem Fall nicht entscheiden, wer zahlen soll.
Antwort von deep_down am 05.01.2012 - 14:23 @Vercingetorix
Schön, dass Du zwischenzeitlich einschränkst mit dem Wörtchen "meisten", hieß es etwas weiter oben doch noch "jede".
Ich weiß ja durchaus, dass "Kampf-Aussagen" wie ständig, immer, alle usw. gerade hier im T-Net hoch im Kurs stehen. Was aber nichts daran ändert, dass es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt. Ich hoffe doch, da gibst Du mir Recht.
I.S. VdSt-Gerling ist die Sache m.E. klar.
Heißt es in den Versicherungsbedingungen eindeutig unter § 3 Abs. 3 Bst. b) der Bedingungen: "Heilkostenersatz wird nur insoweit gewährt, als andere Kostenträger (...) ihre Leistung voll erfüllt und diese zur Deckung der Kosten nicht ausgereicht haben."
Für den TO noch wichtig: § 3 Abs.3 Bst a): "Ausgeschlossen vom Heilkostenersatz sind Selbstbeteiligungen (...) bei Krankenversicherungen..."
... was für den TO wohl bedeutet, dass es schlecht aussieht mit irgendwelchen Ansprüchen.
Antwort von shuttle am 05.01.2012 - 15:27 "Was wäre ... wenn ... Würden dann die "Rechtskundigen" ... auf ... schließen .... Wäre dann ... nie .... Oder anderes Beispiel... Nach der hier dargestellten Ansicht würde dann ... Ich weiß ja durchaus, dass "Kampf-Aussagen" wie ständig, immer, alle usw. gerade hier im T-Net hoch im Kurs stehen"
Mit einem Wort: "Nein" und die "Kampfansage" nehme ich hiermit vollumfänglich zurück.
Junge, Junge .... ... schlecht ins neue Jahr gestartet?
Antwort von Vercingétorix am 06.01.2012 - 09:32 Sag mal Deep,
wer hat dich den angepisst. ALLE Sportversicherungen die über den DSOB oder die jeweiligen Fachsportverbände oder DAV oder den DIMB laufen sind subsidiär! Sonst könnte man nicht die relativ guten Deckungssumme bei vergleichbar geringen Beiträge ermöglichen.
Beruhig dich erstmal......
Antwort von Torsten_H am 06.01.2012 - 11:14 Hi Na-T,
in Bezug auf die Leistungspflicht mag es sein, wie im Thread angesprochen.
An Deiner Stelle würde ich mir überlegen, mich gegenüber VDST darauf einzuschießen, dass Du eine individuelle und konkrete Deckungszusage hattest und mich auf den Standpunkt stellen, dass allein dies die Zahlungspflicht auslöst. Ich würde VDST auch gleich mitteilen, dass Du - falls VDST das anders sieht - den Schaden dann in dem offensichtlich erfolgten Beratungsfehler begründet siehst und daher die Kosten als Schadensersatz aufgrund Beratungsfehler erstattet verlangst.
Der Beratungsfehler ist nicht die fehlende Information, wie sich VDST allgemein zu PKV verhält, sondern die konkrete und nun nicht eingehaltene Zusage der Hotline, dass die Kosten übernommen werden. Du durftest auf die Aussage vertrauen, da die Hotline auch Deckungszusagen in Deinem Fall bereits gegeben hat. Im Übrigen ist es nach dem Selbstverständnis des VDST gerade die Leistung der Hotline solche Fragen in einem Notfall zu beantworten. Der Hotline war in diesem Zeitpunkt auch klar, dass Du Dich darauf verlässt und es eben gerade nicht besser wissen kannst (da Unfall im Ausland) als sie.
Im Übrigen würde ich an Deiner Steller über den Vorgang weiterhin hier oder ggf. in einem neuen Thread informieren. Denn ich vermute, in diese Falle würden ansonsten zukünftig einige andere ebenfalls laufen.
Wie bereits eingangs angesprochen, würde ich an Deiner Stelle nicht auf die AGB-Diskussion abstellen, sondern auf die konkrete und individuelle Aussage Dir gegenüber.
Antwort von Vercingétorix am 06.01.2012 - 12:24 Darlegungs- und Beweispflichtig wäre der Kläger, da er sich auf eine individuelle, von den AGB abweichende, Deckungszusage beruft.
Taugliche Beweismittel?
Zeugen!
Na dann viel Spaß.......
Antwort von Torsten_H am 06.01.2012 - 14:01 Na, Darlegungs- und Beweislast ist natürlich ein Aspekt in einem Gerichtsverfahren. Aber soll der VDSG doch erst einmal schriftlich erklären, dass der Mitarbeiter der Hotline sich so nicht geäußert hat und dann dies hier veröffentlicht wiederfinden. Das überlegt man sich erstmal ...
Zu sehen ist auch, dass unbestreitbar eine Besprechung zur früheren Rückfahrt mit der Bahn erfolgte und diese Kosten auch übernommen wurden. Vor diesem Hintergrund wird der Erklärungsbedarf für den VDST doch schon etwas größerer und ein Richter könnte über die sog. Sekundäre Darlegungs- und Beweislast des VDST nachdenken.
Ich wäre mir nicht so sicher, dass ein Prozess eine "sichere Bank" für den VDST ist. Jedenfalls wäre die Öffentlichkeit eines solchen Verfahrens mit diesen Vorfällen sicherlich unschön für Verband ...
Ich habe nichts gegen den Verband, aber ich kann die Frustration des Fragenden nachvollziehen, dass er nun auf den Kosten sitzen bleibt und sich unvollständig beraten fühlt ...
Antwort von Vercingétorix am 06.01.2012 - 14:48 Na ja das ist wie mit der Drohung Autobild wenn deine Werkstatt Unfug macht. Das sitzt man schlicht aus!
Erklären muss ich nichts, ich muss nur bestreiten. Und Sekundäre Darlegungs- und Beweislast Erstmal ist der Kläger daran.
Antwort von maniman am 06.01.2012 - 19:59 Ich glaube nicht, das es irgend eine Rolle spielt ob nun geklagt wird oder nicht. Jeder der das liest wird sich überlegen eine Versicherung bei VDST abzuschließen, wenn telefonische zusagen nicht eingehalten werden. Man telefoniert ja nicht zum spass herum sondern hat ein Problem und eine Versicherung bei der man glaubt sie hilft einem im Notfall. Wenn das nicht so ist, kann man ja für das Ausland eine stinknormal Versicherung abschließen.
Antwort von Doppeldreier am 06.01.2012 - 20:19 @maniman
Wie kommst du darauf, dass im Notfall nicht geholfen wurde. In der Beschreibung klingt es so, dass die Nofallabwicklung sogar sehr gut geklappt hat.
Strittig sind doch nur ein paar Euro und dann ist es wie bei jeden Gespräch, wenn 2 Menschen miteinander reden die einen vollkommen unterschiedlichen Kenntnisstand, unterschiedliche Erwartungshaltungen und unterschiedlichen Stresslevel haben. Da wird aus einen A ein B und später ist man sauer.
Erst bei der Privaten einen SB aushandeln und dann sich wundern wenn der zum tragen kommt. Wurde bei den Gespräch mit der Hotline überhaupt erwähnt, dass die Private einen SB hat? Ist der Hotline Mitarbeiter vielleicht davon ausgegangen das der Versicherte keine SB hat bzw. ist er vielleicht schlecht informiert worden, während es Gesprächs?
Meiner Meinung kann in einen Hotline-Gespräch, in dem es in 1. Linie um einen Notfall und die Gesundheit geht, schon einmal ein Missverständnis auftreten, eventuell wenn der Wunsch Vater des Gedanken war.
Die Fehlerquote beim Gedächnisprotokoll wird bei einen gestressen Tauchunfallopfer sicher höher sein als bei einen Hotline-Mitarbeiter der nur seine Routine abwickelt.
Gruß,
D3
Antwort von MatV am 07.01.2012 - 17:58 Die Frage nach der Kostenverantwortung lässt sich u.U. mit der Frage kläeren, ob das Flugverbot gemäß den Leitlinien Tauchunfall der GTÜM war, oder auf dem Empfinden des Arztes beruhte.
Mal auf der Seite der GTÜM nachgucken. Ich persönlich halte das Flugverbot von 7 Tagen bei einer ausbehandelten DCS für unsinnig!
Nach Erstbehandlung in DK ist bei noch fortbestehenden Symptomen ein Transport bei 0,8 bar innerhalb 24 Stunden keine Kontraindikation. Sauerstoffatmung sollte aber möglich sein. D.H., der Arzt vor Ort müsste eine Verordnung ausstellen, dann darf man idr Sauerstoff in den Flieger mitnehmen.
Wenn keine Symptome mehr vorhanden sind, also keinerlei Grund, 7 Tage zu warten.
War denn zum zeitpunkt des Wartegebotes die DK-Behandlung schon beendet? Oder der Zustand danach bekannt? Wurde nach Ende der DK Behandlung der Hotline Arzt nochmal kontaktiert?
Antwort von deep_down am 09.01.2012 - 18:13 @Vercingetorix
"angepisst" Nein - also welch` eloquente und von Respekt vor der Meinung eines anderen geprägte Wortwahl.
Mich hat lediglich erstaunt (und das tut es noch immer), dass Du dem Vernehmen nach die Versicherungsbedingungen jeder möglichen Sportversicherung Deutschlands bzw. Europas bzw. der Welt zu kennen scheinst. Wenn dem so ist, wäre ich zutiefst beeindruckt.
Und auch dachte ich immer, dass gerade bei Deiner Berufssparte eine einzelfallbezogene Betrachtung eines Sachverhaltes zum Tagesgeschäft gehört. Mein Fehler.
So - und nun freue ich mich auf die nächste Verbalentgleisung Deinerseits. Zeigt doch die tägliche T-Net-Praxis, dass die Wahrscheinklichkeit dafür reziprok zum Verlust an Sachargumenten steigt.
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