Hier können alle Fragen zum Thema Tauchausbildung ausgiebig diskutiert werden. Verbandsübergreifend kann hier nach allem gefragt werden was zum Bereich Aus- und Fortbildung gehört - moderiert von erfahrenen Tauchern.
Jan_7TL**** CD / Apnoe CD

VDST/CMAS Darfliste

Hi, weiß einer von euch wo man eine Liste herbekommt was man als Bronze, Silber, Goldtauchen bzw Grundscheintaucher alles machen darf, also Tiefenbeschränkung, 4 Sterne regel???
Bitte nicht für CMAS Frankreich sondern am besten für den VDST!
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05.07.2005 22:18
hallo
versuche es einmal unter folgender e-mail vdst.ev@vdst.de
witerhin gut luft
claus102
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
05.07.2005 22:31
Wie, darf?
Wenn, dann sind es Empfehlungen.
Wenn aber eine Basis/Tauchplatz irgendwelche Regeln aufstellt, dann ist es ein muss.
http://www.vdst.de/fachbereich/ausbildung/fachbereich-ausbildung/index.htm
Im Downloadbereich findest du was zur Tauchgruppenzusammenstellung, natürlich eine EMPFEHLUNG.
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
05.07.2005 22:36
Nachtrag:
http://www.vdst.de/fachbereich/ausbildung/fachbereich-ausbildung/inhalt/vdst-downloads/vdst_empfehlungen_dtsa_tauchgruppen.pdf

da steht alles drin
Jan_7TL**** CD / Apnoe CD
06.07.2005 07:35
Hi Stephan,
es ging mir dabei um den Versicherungsschutz, hätte ich vielleicht lieber dazu schreiben sollen. Wie soll man tauchen damit die VDST Versicherung auch einspringt wenn etwas passiert.
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
06.07.2005 08:07
Dann solltest du bei deiner Tauchversicherung anfragen, oder Krankenkasse.

Wenn was vor Gericht geht, dann werden oft die Empfehlungen der Tauchsportverbände herangerzogen.
Vercingétorixold school
06.07.2005 09:10
Grrrr
Die Aussage, wenn was vor Gericht geht, dann werden oft die Empfehlungen herangezogen ist in dieser Form nicht richtig.
Du mußt da etwas differenzieren.
Für das Tauchen bei Dienstleistern (Verein, Basis, gewerblicher Club) gilt zunächst die EU-Norm als Richtschnur. Die Einstufung kannst du dir unter www.euf-certification.org in Kurzform anschauen. Für den diveleader = Teichmeister, Tauchkontroleur und CMAS *** gibt es z.B. innerhalb der Norm keine Tiefenbeschränkung. Für das private Tauchen gibt es keine Bestimmungen. Im Falle eines Unfalls kann jede Versicherung den Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen, bzw. rückwirkend entziehen. Und das läßt sich nur anhand des Einzelfalles bestimmen. Also Ausrüstung, Erfahrung etc. und da der Richter nicht taucht wird er einen Gutachter beauftragen. Was der dann sagt, steht in den Sternen. Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.
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