Grrrr
Die Aussage, wenn was vor Gericht geht, dann werden oft die Empfehlungen herangezogen ist in dieser Form nicht richtig.
Du mußt da etwas differenzieren.
Für das Tauchen bei Dienstleistern (Verein, Basis, gewerblicher Club) gilt zunächst die EU-Norm als Richtschnur. Die Einstufung kannst du dir unter www.euf-certification.org in Kurzform anschauen. Für den diveleader = Teichmeister, Tauchkontroleur und CMAS *** gibt es z.B. innerhalb der Norm keine Tiefenbeschränkung. Für das private Tauchen gibt es keine Bestimmungen. Im Falle eines Unfalls kann jede Versicherung den Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit ablehnen, bzw. rückwirkend entziehen. Und das läßt sich nur anhand des Einzelfalles bestimmen. Also Ausrüstung, Erfahrung etc. und da der Richter nicht taucht wird er einen Gutachter beauftragen. Was der dann sagt, steht in den Sternen. Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand.