Verabreichung von Sauerstoff Abgesandt von taucherroman am 31.08.2006 - 14:19:
Ist es mir laut Gesetz erlaubt einem Verunfallten Sauerstoff zu verabreichen ohne eine spezielle Ausbildung dafür zu haben. Sanitäter dürfen z.B. keinen Sauerstoff verabreichen ohne spezielle Ausbildung. Darf ich das aber trotzdem als Laie?
Antwort von johnporno am 31.08.2006 - 14:28 Also beim tauchen gilt: ja du darfst. Sauerstoff gilt zwar als Arzneimittel und darf deshalb eigentlich nur von ausgebildeten Leuten verabreicht werden, allerdings ist ganz klar bekannt, dass Sauerstoff das Mittel erster Wahl bei einem Tauchunfall ist.
Auch sonst wird dir mit Sicherheiut keiner was anhaben können, wenn du jemandem, z.b. nach einem Verkersunfall, Sauerstoff gibst...ist ja auch nur ne Sofortmaßnahme, den Rest, sprich die eigentliche Behandlung machen ja die Profis.
MfG
Antwort von gunther am 31.08.2006 - 14:28 Hallo,
im Notfall darf es JEDER:
so schnell
so viel
so konzentriert wie möglich.
Ob O2 nun ein Medikament ist oder nicht, wenn man
weiß, dass es hilft und es dabei hat, immer los.
Nebenbei bemerkt gibt es O2 Anwender Kurse von DAN, CMAS, PADI....
Grüße
Gunther
Antwort von Doris am 31.08.2006 - 15:26 Sauerstoff kannst Du entgegen Pornos Äußerungen nicht immer als erste Wahl geben. Bei der Sauerstoffvergiftung kann Dich das Deinen Buddy kosten.
Ansonster siehe Gunters drei "so" punkte
also das ein Sanitaeter O2 nur mit Spezialausbildung geben darf stimmt schon mal nicht, mal davon abgesehen, dass die Anwendung schon im San-Helfer-Kurs drin ist. Hier koennen lediglich aufgrund des Medizin-Produkte-Gesetzes Einschraenkungen bei entsprechenden Beatmungsgeraeten bestehen, da der Betreiber (sprich der Rettungsdienst/ Organisation) besonderen VOrschriften bezueglich Wartung und AUsbildung unterliegt.
Ansonsten siehe oben: 3x so und jeder darf! Wenn man sich selber was zulegt sit sicher ein entsprechender Kurs sinnvoll (sollte z.B. bei den meisten Organisationen im San-Helfer/ SanA-Kurs drin sein; event. auch die O2-Anwenderkurse der Tauch-Verbaende).
Gruss
Chrisly
Antwort von latuma am 31.08.2006 - 15:55 mag sein, dass Sauerstoff nicht immer die erste Wahl ist, aber Johnporno hat grundsätzlich Recht: du darfst.
Selbst, wenn die Gabe von Sauerstoff an eine bestimmte ERlaubnis geknüpft sein sollte, was meines Wissens nicht der Fall ist, würde eine entsprechende Notsituation ein solches Handeln rechtfertigen.
Ein entsprechender Kurs ist absolut sinnvoll! Ich würde mir wünschen, dass schon bei den Grundscheinen der jeweiligen Verbände mehr Wert auf die Ausbildung in Unfallsituation und Erste Hilfe bei Tauchunfällen gelegt wird.
Antwort von johnporno am 31.08.2006 - 16:06 ok,ich muss getsehen, den fall mit der sauerstoffvergiftung habe ich nicht bedacht...
wenn der Verunfallt oben ist, wird er nicht mehr krampfen. Und Lungentoxisch hast Du ja wohl kaum gemeint.
Ich meine mich zu erinnern, daß bei Sauerstoff lediglich bei einem epileptischen Anfall nicht gegeben werden darf (bzw. danach). Hier bin ich mir aber nicht sicher. Also bitte meckern, wenn ich falsch liege.
Antwort von flasche am 31.08.2006 - 16:24 ..und wie diagnostiziert der Ersthelfer die Sauerstoffvergiftung, selbst wenn da Sauerstoff falsch wäre? Was macht er also im Zweifel?
Antwort von Markus E am 31.08.2006 - 16:30 Rein damit.
bei Oxtox wird es in der Regel zur Aspiration von Wasser gekommen sein. Daher braucht der Patient O2, weil seine Lunge nicht mehr so effizient arbeitet. Außerhalb des Wassers wird der Krampfanfall vorbei sein, da der Druck unten ist.
Patienten mit Sauerstoffvergiftung der Lunge werden die meißten von uns nie sehen.
Antwort von Katerchen am 31.08.2006 - 16:34 O2 ist auch bei Asthmaanfällen mit Vorsicht zu genießen. Dort wird zu viel "Wunder"-stoff kontraindiziert.
Gruß
Katerchen
Antwort von Markus E am 31.08.2006 - 16:47 Ui,
jetzt kommt`s mir wieder.
Asthma nicht epileptischer Anfall.
Besten Dank
Antwort von Doppeldreier am 31.08.2006 - 17:43 @Doris
natürlich wird Sauerstoff zumindestens vom 1.Helfer auch bei einem Sauerstoffkrampf gegeben!!!! Wo passiert dieser? Im Wasser!!!!!!! Also ist damit zurechnen das die Atmung beeinträchtigt wurde und was macht Doris nimmt einen Ertrinkenden den Sauerstoff weg!! Ganz Klasse. Selbst im Trocknen dürfte durch den Krampf Atmung und Kreislauf beeinträchtigt sein und damit Sauerstoff Mittel der Wahl. Wobei sich da die Frage stellt, wie bekomme ich ausserhalb einer Druckkammer eine Sauerstoffvergiftung des ZNS? Sollte durch zu langes Atmen von Sauerstoff das Lungengewebe angegriffen worden sein, entsteht in der Regel Ödeme in den Alveolen und damit kommt es durch den erschwerten Gasaustausch zu einem Sauerstoffmangel. Was mache dich da als 1. Helfer der nichts anders dabei hat als Sauerstoff? Ich würde den Erstickenden erst einmal Sauerstoff geben und die Fachleute sollen dann an den hoffentlich nicht erstickten die Behandlung einleiten.
Gruß,
D3
Antwort von Doris am 01.09.2006 - 09:09 @D3
Hast Du ein Problem mit mir oder bist Du immer auf dem Niveau unterwegs?
Ich habe mich eigentlich lediglich auf eine Vergiftung des ZNS und den damit verbundenen Krampf bezogen.
Das kommt nicht so raus, gebe ich zu, aber ist deshalb eine solche Antwort nötig?
Ein Krampfender muss nicht zwangsläufig ersticken, auch die Lunge muss nicht angegriffen sein.
Antwort von Doppeldreier am 01.09.2006 - 10:35 ne bin ich eigentlich nicht.
Aber wie gesagt, da wir hier von Tauchen reden ist für uns ein Krampfener (solange er keine Vollgesichtsmaske trägt) in 1. Linie ein Ertrinkener. Jetzt kommst du mit deiner Aussage Zitat "Bei der Sauerstoffvergiftung kann Dich das Deinen Buddy kosten. " daher und sagst damit jeden 1.Helfer "hey, mit Sauerstoff kannst du Leute töten". Bloß blöd dass das Senario auf das du anspielst, trockener Sauerstoffkrampf, in der Praxis so gut wie nie vorkommt. Du solltest dir vorher überlegen was du in so eine Forum mit so einer Hartaussage anstellst, so eine Kurzaussage bleibt nämlich schnell im Gedächnis hängen. Da muß man auch mal deutlich werden und auch ein bisschen rütteln.
Kannst ja mal Tri fragen ob er dir Tempo´s gibt Gruß,
D3
Antwort von Ferdi(out) am 01.09.2006 - 11:19 Ich möchte mir eigentlich eine kleine O2 Flasche für Notfälle ins Auto legen. Gross informiert habe ich mich noch nicht. Aber gibt es bei O2 so eine art mindest Haltbarkeit?
Gruss
Ferdi
Antwort von taucherroman am 01.09.2006 - 11:31 @fredi
eine offizielle Haltbarkeit gibt es nicht. Man soll aber alle 5 Jahre das Gas wechseln
Antwort von flasche am 01.09.2006 - 12:26 Denkbar wäre, daß innen langsam rostende Flaschen den Sauerstoff teilweise verbrauchen; aber bei reinem Sauerstoff wäre das ja nur Druckabfall. Bei Luft hingegen könnte es Druckabfall *und* sinkender O2-Anteil sein. Chemisch also bei O2 kein Problem.
Biologisch.. falls in der Flasche also was lebt.. keine Ahnung, klingt mir aber unwahrscheinlich bei sauberer Flasche. In trockener Dunkelheit ohne Nährstoffe lebt wohl nicht viel.
Rein praktisch: Sollte die Flasche nicht sowieso gelegentlich aller paar Jahre mal zum TÜV?
Antwort von henri am 01.09.2006 - 13:10 Praktisch verändert sich der Sauerstoff nicht. Medizinischer Sauerstoff (wie er eigentlich verwendet werden soll,) hat ein Verfallsdatum: Nach 2 Jahren muß er ausgetauscht werden.
Weiterhin wollte ich anmerken, daß es nicht die Frage ist, ob ich Sauerstoff geben darf. Wenn ich welchen dabei habe, und ein Tauchunfall passiert und ich den Sauerstoff nicht rausrücke, dann ist das sicherlich unterlassene Hilfeleistung.
Grüße,
henri
Antwort von Engelchen am 01.09.2006 - 16:12 Also ob das ne so gute Idee ist dir so ein Teil ins Auto zu legen ??
Wie gross soll das Ding den sein ?? Mit ner 1 Liter Pulle , Atmungsunabhängig kommst du eh nicht weit. Gut in der Not ist jedes Mittel Recht, aber die richtige Grösse sollte es schon sein.
Hast du z.B ne 1 Liter Flasche mit konstant flow von 15 Liter pro Minute ist nach ner 1/4 Stunde Schluss. Also mindestens 3 Liter.
Druckminderer, Maske, Koffer usw. Oder Atmungsabhängig mit Beutel. Kostet alles Geld. Ums spazieren zu fahren wäre es mir zu teuer.
Der nächste Aspekt ist das Unfallrisiko.
Was meinst du was los ist, wenn dir son Arsch auf Auto knallt und deine Flasche zerreists. Noch ein Funke dazu und Tschüss. Oder die Karre brennt, du bist eingeklemmt und die Feuerwehr sieht mitten in den Flammen deine Sauerstoffflasche liegen.
Ob die dich wohl retten.
Denk mal drüber nach.
Wolle
Antwort von Ferdi(out) am 01.09.2006 - 20:10 Gute Überlegungen Engelchen, aber wie gesagt so richtig hatte ich mich noch nicht informiert.
>> Ich kann ja Lachgas auf`e Pulle draufschreiben! Glaubt mir zwar eh keine Sau bei meiner Karre aber was soll`s <<
Gruß
Ferdi
Antwort von Mönchsrobbe am 05.09.2006 - 13:23 Sauerstoff darf normobar (ohne Druck) immer verabreicht werden, auch nach einem Sauerstoffkrampf. (Lehrmeinung eines Taucharztes und DAN Staff-Instructors).
Aber es gibt eine Kontraindikation: Bei einer seltenen Lungenkrankheit (Name leider nicht bekannt) wir der Atemreiz nicht mehr über den Kohlendioxinspiegel gesteuert, sondern durch die Sauerstoffunterversorgung. Hier wäre die Sauerstoffgabe tödlich. Aber einen solchen Menschen werde ihr beim Tauchen niemals antreffen!!!
Also gibt man O2. Wenn er ansprechbar ist, spricht man auf jedem Fall mit dem Patienten und sagt ihm, dass man nun O2 verabreicht.
Letzter Punkt: Da ich nie in die USA fahren werde, klammere ich mal diese Problematik aus.
Antwort von michsie am 07.09.2006 - 12:28 Hai, hier mal eine Stellungnahme über die rechtlichen Aspekte der Laien Sauerstoffgabe von H.Bartmann, kopiert von der Watersafety.net Seite:
Frage
"Wir sind Taucher und haben von einer befreundeten Krankenschwester erfahren, dass wir an Fremde keinen Sauerstoff verabreichen dürfen, da Sauerstoff ein Arzneimittel sei und die Verabreichung gegen das Heilpraktikergesetz verstößt. Stimmt das?"
Antwort
"Die Krankenschwester unterliegt einem Irrtum. Richtig ist lediglich, dass medizinischer Sauerstoff ein "Fertigarzneimittel" im Sinne des Arzneimittelgesetzes ist. Dieser Sauerstoff muss deshalb dem Deutschen Arzneibuch (DAB 10) entsprechen und hat ein Verfalldatum von drei Jahren. Nach § 323 c Strafgesetzbuch (StGB) wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist. Diese allgemeine Hilfeleistungspflicht, hier konkret nach einem Tauchunfall, hat Vorrang vor den Vorschriften des Heilpraktikergesetzes (HPG). Das HPG beinhaltet einen Tätigkeitsvorbehalt zugunsten von Ärzten und Heilpraktikern, nicht nur den Schutz der Berufsbezeichnung. Es macht die Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Approbation von einer behördlichen Erlaubnis abhängig. In der Rechtsprechung gilt der Grundsatz der "individuellen Fähigkeiten". Das heißt, wenn Sie einen Sauerstoffkoffer erwerben und den Umgang damit in einem Seminar erlernt haben, sind Sie nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, Hilfe zu leisten. Selbst wenn es bei Ihrer Hilfe zu Komplikationen kommen sollte, machen Sie sich nach § 34 StGB (Rechtfertigender Notstand) nicht strafbar. Dort heißt es: Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden." Die Gabe von Sauerstoff nach einem Tauchunfall ist unstrittig ein solches Mittel."
Antwort von amphiprion am 08.09.2006 - 20:48 Ich gebe D3-er + Mönchsrobbe absolut recht:
Sauerstoff kann nicht nur, sondern soll auch bei einem "Sauerstoffkrampf" verabreicht werden. @M-Robbe: Vielleicht gilt das aber nur bei uns in der CH
Leider wird zum Thema Sauerstoff und Asthma/Lungenerkrankung von Theoretikern aber immer wieder sehr viel Mist erzählt/geschrieben und vor allem viel Angst gemacht:
Bei einem akuten Asthmaanfall hat der Patient einen akuten Sauerstoffmangel und droht zu ersticken! Also gebt ihm doch bitte unbedingt unser aller "Lebenselixier". Dies gilt eigentlich für jeden Patienten mit akuter Atemnot. Aber Achtung: Ist die Phase mit Atemnot vorbei, so muss die Sauerstoffzufuhr reduziert und danach ganz abgebrochen werden!!!
Gibt man aber einem chronisch Lungenkranken (inkl. Asthmatiker) in seinem "Normalzustand" (also nicht in einer Phase mit akuter Atemnot!) Sauerstoff, so ist es möglich, dass er schlechter atmet. Dies darum, weil sein Körper nur bei einem etwas tieferen Sauerstoffwert im Blut (als bei Gesunden) für einen Atemreiz sorgt.
Sorry für das "Oberlehrerhafte"..., aber wer bei einem akuten Asthmaanfall dem Patienten keinen Sauerstoff gibt handelt gegen die Menschenrechte !
Bleibt gesund
Amphi
Antwort von Bergbauernbua am 11.09.2006 - 17:18 Also da sind einige Aussagen die nicht oder nicht ganz stimmen:
1. Es gibt eine Empfehlung von DAN bei JEDEM Tauchunfall O2 zu geben (auch bei O2 Vergiftung, Begründung bei Doppeldreier ist richtig)
2. Es gibt eine verbindliche Vorschrift vom TSVÖ für TL einen O2 Koffer bei jeder Ausbildung (auch im Bad) mitzuführen.
3. Die O2 Haltbarkeit ist (nachdem es ein Medikament ist) mit 2 Jahren beschränkt. dann gehört die Flasche neu gefüllt und gereinigt (ca € 70)
4. Ein geschlossenes System mit Filter versorgt mit einer 2 L Flasche ca 6-8 Stunden
5. Das Zeug ist sauteuer, der Wenolkoffer kostet ca 1.100 Euro
Antwort von Dolphin-Diver am 13.09.2006 - 22:32 @mönchsrobbe,
die krankheit heist auch astma. dort wird der atemreiz nicht mehr über das CO2 gesteuert, sondern über den O2. d.h. wenn der patient sauerstoff bekommt, sagt der körper ich habe genug, ich höre auf zu schnaufen. das wird uns taucher aber mit sicherheit nie passieren, denn ein astmatiker ist und wird nie für das tauchen tauglich sein.
resumee, jeder verunfallte taucher bekommt sauerstoff und das mit hohem flow von 15l/min.
wenn wir vom rettungsdienst kommen, bekommt der patient auch sauerstoff!!!!
@taucherroman,
sauerstoff hat wie schon geschrieben ein haltbarkeitsdatum. da der sauerstoff ebenso ein medikament ist.
ich denke auch deine eigendliche frage ist schon beantwortet, du gibst natürlich einem verunfallten taucher sauerstoff!!!
viele grüsse und gut luft
dolphin-diver
Antwort von mkgrisu am 21.09.2006 - 10:42 @möchsrobbe @dolphin-diver
ihr beide seit nahe dran es ist aber nicht das Asthma sondern eine COPD oder die Pat. werden auch COBisten genannt.Ich wage es aber zu bezweifeln das im Tauchsport - Taucher mit Tauchsportärztl. Untersuchung- COBisten dabei sind. Die Vitalkapazität ist bei der genannten Gruppe doch arg beeinträchtigt.
bei jeder Verletzung oder Erkrankung gilt
LEBEN VOR GESUNDHEIT
d. h. nach Ertrinkungsunfall Sauerstoff atmen lassen bzw. beatmen und die Rettung incl Notarzt bestellen.
Antwort von eanx-rescue am 22.09.2006 - 18:53 hi
Hat keiner von euch eine Padi-rescue-diver Ausbildung??? Im Padi rd-manual steht das man Notfall-Sauerstoff verabreichen darf.(vllt noch mal ganz wichtig: Sauerstoff ist in jedem Fall nützlich und nie schädlich alternativ zu Sauerstoff kann auch EANX verabreicht werden )
Was man nicht verabreichen darf ist Sauerstoff mit einem Überdruckventil(dafür braucht man eine Sani Ausbildung).Falls ich mich irgendwie vertan haben sollte berichtigt mich ich bin selbst noch in der rd-Ausbildung Grüße
Antwort von Dolphin-Diver am 22.09.2006 - 21:08 @mkgrisu,
du hast recht mit deiner copd. soweit wollte ich nicht in die materie rein gehen und wollte es beim asthma belassen. für leihe ist das kein unterschied, denke ich. wenn ich falsch liege, dann
@eanx-rescue,
sollte jeder einen padi-rescue-diver gemacht haben? jeder sollte einen erste hilfe kurs haben, um die herz-lunge-wiederbelebung druchführen zu können. ob dies nach den neuen richtlinien (ERC) ist oder noch die alten, ist für den leihen egal.
sauerstoffüberdruckventil? bei den O2-inhalationseinheiten kann immer nur der flow von 0 bis ca. 15l/min. (druckminderer zu druckminderer unterschiedlich) eingestellt werden.
jeder darf o2 verabreichen sonst greift in solchen fällen immer §§34 Rechtfertigender Notstand Hier klicken
suerstoffinhalation / beatmung mit sauerstoff, ganz wichtig notruf (112 in deutschland) rettungswagen und notarzt!!!
viele grüsse und gut luft
tommy
Antwort von und 26 Gäste am 23.09.2006 - 16:44 AAhrg - bei soviel Dummschwätz (von der Orthografie ganz zu schweigen) wie hier stellenweise wünscht man sich immer unfallfreie Tauchgänge, nicht dass man mal einem dieser "Rettungstaucher"-Gestalten in die Hände fällt...
eanx-rescue: ich z. B. habe *keine* Padi-Rescuediver-Ausbildung - muss ich jetzt etwa mein Notfallbeatmungsgelump (incl. Peep und was dazu gehört) aus dem Auto raus in die Mülltonne packen?
Hallo Ferdi: natürlich wird das Zeug so schnell nicht sauer allerdings steht bei O2med natürlich wie bei jeder Arznei ein Verwendbar_bis- Datum drauf (nicht zu verwechseln mit der Mindesthaltbarkeit auf der Wurst)ob du das Zeug danach weiterverwendest oder überhaupt technischen O2 nimmst ist deine eigene Entscheidung...
Antwort von eanx-rescue am 23.09.2006 - 17:58 @ dolphin diver und den anderen:
Meinte auch nicht das man das nur mit rd machen darf, sondern das man das in der Ausbildung lernt
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