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Versicherung - Trockentauchen

Hallo,

ich habe gestern in einem Tauchshop mitbekommen,
das einige (Tauch-)Versicherer bei einem Unfall mit Trocki nichts leisten, wenn der Taucher kein Trocki-Brevet hat.

Stimmt das? Wie ist eure Erfahrung damit?
Es hat doch nicht jeder der trocken Taucht auch ein entsprechendes Brevet ?

Wenn dem so ist, dann müsste jeder der im Freiwasser ohne Nav-Brevet einen Unfall erleidet, auch ohne Versicherungschutz tauchen.
Gleiches gilt vielleicht auch für Nacht- und Tief-TG ?

gruß
Sascha
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08.08.2005 23:11
...denke mal, die Gerling-Versicherung wird ein solches Brevet nicht abfordern..
09.08.2005 01:13
Klar stimmt das. Der Tauchshop wollte halt ein Trocki-Brevet verkaufen... Trau schau wem. (Ganz nebenbei: so ein Schmarrn wurde mir auch mal erzählt. Ich habe meinen Fuss nie wieder in den Laden gesetzt. Das ist so, als wenn sie dir in der Fahrschule ein Auto verkaufen. Das Verkaufsargument ist bestechend: Der Fahrlehrer weiss, wie du Auto fährst. Der kann für dich das perfekte Fahrzeug auswählen... Das wird dann allerdings das sein, für das sie am Meisten Provision kriegen...)
09.08.2005 01:59
Pruuust und bildschirmputz!!!

Das ist noch besser als der P***-Aufsteller, dass ein OWD-Brevet dazu berechtigt, in dem Laden komprimierte Luft zu kaufen (mit sinngemäßem Umkehrschluss).
09.08.2005 02:03
Ergänzung an sascha

Mit dem "Tieftauchbrevet" dagegen ist das in Kombination mit einer DAN-Versicherung allerdings gar nicht so abwegig, die haben da Ausschlüsse drin, die irgendwie den PADI-Regeln ähneln. Aber wer sich seine Tauchversicherung nicht bei Aqua Med holt hat ohnehin selbst Schuld! Gibt da im "Divemaster" aus 2004 einen sehr interessanten Leistungsvergleichs-Artikel.
Vercingétorixold school
09.08.2005 08:44
Grober Unfug, frag den DSM doch mal nach einer Fundstelle für ein Urteil. Wenn du es gefunden hast melde dich bitte.
@fördetaucher
Auch das ist Unsinn.
09.08.2005 10:21
@ Detlef

Wenn ich den Artikel richtig erinnere, setzt DAN die Grenze bei Luft-TG bei 40 m. Korrigier mich bitte mit Quellenangabe, wenn das falsch ist.
Vercingétorixold school
09.08.2005 10:38
@Fördetaucher
War mal bei DAN versichert und kann mich nicht an einen solchen Passus in den Generaliversicherungsbedingungen erinnern. Ist aber auch schon ein paar Jahre her. Änderungen sind durchaus möglich. Ich kann mal nachschauen ob ich an Versicherungsbedingungen neuster Stand ran komme. Welche Nummer vom DM war das?
09.08.2005 11:35
@Foerdetaucher,

du irrst. [Quelle: meinen von mir gerade neu unterschriebenen DAN Versicherungsvertrag]

Und die Ausschlussbedingung von 5,6 bar max. Stickstoffpartialdruck ist ganz einfach zu umgehen: Tauschen gegen Helium

Und wie heisst es nun bei Aquamed?
http://www.divingstore.de/Aquamed/FAQs.pdf
"In den Versicherungsbedingungen ... halten an international anerkannten Richtlinien"

Das kann vor Gericht im Streitfall dann so ziemlich alles bedeuten.
Vercingétorixold school
09.08.2005 12:17
@u26G
Danke

Man könnte natürlich auf den Gedanken kommen, daß bei 50 Meter mit Quetschluft ende ist, weil sog. technisches Tauchen bei 50 Meter anfängt.

So dann mal zur allgemeinen Info. Soweit kein Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen vorliegt, kann der Versicherungsschutz nur entzogen werden, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Fahrlässig handelt, wer gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verstößt. Grob, wer vorsätzlich oder im besonderen Maße dagegen verstößt. Und um das ganze verständlich auszudrücken. Du handelst grob fahrlässig, wenn du mit deinem neuen Troki ohne Erfahrung, einer Mk2 und zwei R190 im Bodensee bis 50 Meter segelst und dann wie ein Korken nach oben gehst. Das Problem ist immer der Nachweis der Geeignetheit der Ausrüstung und der eigenen Kenntnis. Insofern gibt der DSM die stark verkürzte Version seines Verbandes wieder, natürlich uneigennützig. Wer schreibt der bleibt, eine Karte schützt aber nicht vor der Versicherung.
Was die Regeln angeht, bei tauchen mit Dienstleister die des Verbandes oder die EN-Norm, bei privater Taucherei . Wir bewegen uns in einer Grauzone, ohne gerichtliche Entscheidungen.
09.08.2005 13:16
Moin,

erstmal die Quellenangabe des Versicherungsvergleichsartikels: DIVEMASTER Heft Nr. 45.

Interessant und irgendwie mehr als schwammig ist ja der Passus in dem von u26G geposteten DAN-Link, siehe dort die Seite 2 Absatz 2. Die dort angegebenen Partialdruckgrenzen sind in direkter Satzverbindung mit technischem Sporttauchen angegeben, ferner steht da was von "alle relevanten, vor Ort geltenden Gesetze und Bestimmungen". Was ist aber, wenn ich
a) mit Luft den pN2 von 3,95 bar überschreite und sei es nur, um einen absackenden Buddy wieder hochzuholen?
b) mit Nitrox den pO2 von 1,4 bar überschreite (was ja bis zumindest 1,6 bar ziemlich unkritisch ist) in z. B. gleicher Situation?
c) als CMAS*** mit Luft zwar unterhalb pN2 = 3,95 bar bleibe, aber z. B. auf dem Sinai, wo ja die 30-m-Regel gilt (die aber kein Gesetz ist, sondern eine Anweisungsbestimmung an Tauchbasen seitens einer nichtlegislativen Organisation) auf 36 m gehe?

Ich vermute mal, das Versicherungskonglomerat in Italien wird sich dann auf pO2 = 1,4 bar und pN2 = 3,95 bar bzw. in Fall c) auf die 30-m-Formulierung berufen und ich habe Pech! Und bei einer Auslandsklage gegen diese angeblich 10 Versicherer bin ich pleite, bevor es losgeht.
Vercingétorixold school
09.08.2005 13:34
Danke für die Fundstelle.
Verstoß gegen Gesetzte würde ich mit der Rechtsverordnung der Franzosen in Verbindung bringen. Aber die regeln nur das Tauchen mit Basen für diese. Oder z.B. die Angewohnheit von italienischen Hafenkommandanten (lokale Rechtsverordnung) Tiefenbegrenzungen festzulegen, z.B. Elba und Gigilo bis 40 Meter.
a) Rettungsversuch, dürfte kein Problem geben.
b) Rettungsversuch, s.o.
c) Keine Ahnung wie das geregelt ist. Wenn das eine Selbstbeschränkung ist, dürfte es auch kein Problem geben.
Gerichtsstand dürfte Deutschland sein, Ort des Vermittlers oder Agenten, Internationales Zivilprozeßrecht ist aber nicht meine Baustelle.
Und,
eine Versicherung ist eine Versicherung, ist eine Versicherung
09.08.2005 15:43
Morning.
Tja ich bin zwar nicht vom Fach aber wenn man mit
einer gesunden Portion Menschenverstand an die
Sache rangeht sehe ich die Sache so.
Wer taucht ohne das entsprechende Brevet handelt
zumindest fahrlässig.
Wenn ich mit Troki tauche und keine entsprechende
Ausbildung dafür nachweisen kann handele ich
ebenfalls fahrlässig.
In diesem Fall würde ich mich auf einen evtl.
bestehenden Versicherungsschutz nicht mehr verlassen.
Gruß Stefan
Vercingétorixold school
09.08.2005 15:51
Nein, so einfach ist das nicht. Ich habe noch nie ein Brevet in Sachen Wracktauchen gemacht, betauche die Dinger aber seit mehr als 10 Jahren. Ich handele wohl kaum Fahrlässig und kann meine Erfahrung nachweisen.
Oder das Nackttauchen. Du kannst nicht davon ausgehen, das man fahrlässig handelt wenn man ohne Brevet taucht. Es sei den es kommen weitere Umstände hinzu. Wie gesagt wir, bewegen uns in einer Grauzone.
09.08.2005 16:01
@ steffel

Du scheinst der neuen Tauchergeneration anzugehören, die meint, für alles brauche man Kurs, Kohle auf Tisch gegen Plastik.

Frag bitte mal die KFZ-Versicherung und die Fahrschule deines Vertrauens nach einem Alpenpass-Brevet, falls du in Ostfriesland deinen Schein gemacht hast und sichergehen willst, dass du auch aufm Stilfserjoch versichert bist. Die lachen sich tot!

Demnächst gibts noch Gefahrstoffkurse für notorische Furzer - und nie vergessen: Nicht rauchen, wenn du deinem Buddy den Trocki-RV aufmachst!
09.08.2005 16:10
@Detlef
Das ist sicher in diesem Einzelfall (aus meiner
Sicht) richtig.
Aber was wäre gewesen wenn Du bei deinem 5ten
Wracktauchgang einen Unfall gehabt hättest?
@Fördetaucher
Selten so einen Schwachsinn gelesen.
Bin übrigens OWD mit 153TG.
Wenn Du übrigens ohne Führerschein einen Unfall
verursachst zahlt Deine Versicherung auch nicht
selbst wenn das Fahrzeug an sich ordnungsgemäß
versichert ist.
Gruß Stefan
Vercingétorixold school
09.08.2005 16:23
Nun solange man nicht in Wracks eindringt, dürfte es nicht wirklich ein Problem geben. Könnte ja auch ein Riff sein. Wenn man seine Nase allerdings reinsteckt, würde ich es an den Umständen/Erfahrung und nicht an der Karte festmachen. Ist wie das berüchtigte Tietauchkärtchen. Eine MK2 und zwei R 190, 60 Meter Tief, Kalt und Dunkel, da hilft dir auch keine Karte, weil deine Ausrüstung nicht geeignet ist. Stimmt die Ausrüstung mußt du im Zweifel deine Kenntnisse nachweisen, aber ob dir dabei der vermittelte Inhalt des Kurses wirklich hilft?
Fördertaucher neigt zur Polemik, der Unterschied ist, man braucht eine Fahrerlaubnis von einer Behörde. Ich brauche aber keine stattliche Erlaubnis zum tauchen. Allein das fehlen begründet keine grobe Fahrlässigkeit. Das Gesamtpaket macht es.
09.08.2005 16:34
Grobe Fahrlässigkeit würde ich mit Sicherheit
auch nicht annehmen. Dazu bedarf es schon mehr.
Sicherlich ist im Fall des Führerscheins eine
gesetzliche Regelung massgeblich.
Es gibt aber auch die International anerkannte
Regel der Tauchorganisationen ohne Brevet nicht
Tauchen zu dürfen. Ich denke über den Inhalt
eines evtl. nachweisbaren Kurses und der daraus
entstanden Kenntnisse würde das Gericht sich im
Streitfall keine Gedanken machen.
Schließlich kann auch niemand Autofahren nur weil
er grade den Führerschein bekommen hat.
Fazit.
Am besten man hat keinen Unfall *gg*.
Und wenn doch ist es mit Sicherheit nicht von
Nachteil wenn man eine Ausbildung nachweisen kann
in deren Grenzen man sich beim dem Unfall bewegt
hat.
btw.
Ich fand die Trockiausbildung nicht schlecht.
Mit den Füssen voran aus dem Springerbecken ploppen *gg* hat Spaß gemacht.
Gruß Stefan
Vercingétorixold school
09.08.2005 17:08
Nur die grobe Fahrlässigkeit ermöglicht es einer Versicherung dir den Schutz zu entziehen.

Es gibt Verkaufsorganisationen die behaupten, man dürfe nicht ohne Karte tauchen, so kann man es formulieren.

Wenn du es vorträgst wird der Richter sich Gedanken machen müssen. Ich habe z.B. einen älteren Kollegen der hat noch nie einen Schein gemacht. Der hat so um die 3.000 TG. Was willst du dem den erzählen? Sicher ein Karte kann dir Erleichterung im Falle eines Falles bringen, kann muß aber nicht.
Aber um das klarzustellen, Ausbildung/Fortbildung schadet nie, ob mit oder ohne Karte. Ob dir ein Kumpel zeigt wie man mit einem Troki umgeht oder ein Anweiser ist letztendlich egal.

Und auch noch was, was sich Födertaucher merken sollte. Die Zeiten ändern sich, die Welt wird immer voller mit schnellausgebildeten Karteninhabern, daher wird auch die Auseinandersetzung mit den Versicherungen härter, ob AquaMed oder Dan oder....
09.08.2005 21:28
@ Detlef

Vorweg: Wirklich interessant, was für Varianten Tümpeltaucher aus Förde (=enge Meeresbucht)-taucher machen

Zu meinem Vergleich vorhin: Bitte noch mal lesen - von jemand, der seinen Führerschein in Ostfriesland bestanden (!) hat, wird dennoch vom Versicherer im Schadenfall kein Alpen-Specialty-FS verlangt, wenns da gekracht hat.

Aber im neumodischen Geldverdien-Funtauchgewerbe gibts eben für jeden Furz nen Schein. Deshalb unterstreiche ich auch diesen Satz von dir "Die Zeiten ändern sich, die Welt wird immer voller mit schnellausgebildeten Karteninhabern, ...". Irgendwann wirds bestimmt auch wieder anders, wenn der notwendige Selbstreinigungsprozess einsetzt.
11.08.2005 12:19
Hmm, ich denke mal, die Versicherer machen schon einen unterschied zwischen einer Kfz-Haftpflichtversicherung und einer Tauchunfallversicherung. Komme zwar nicht aus der Versicherungsbranche aber trotzdem würde ich mal galant behaupten, dass man diese beiden Versicherungen nicht miteinander vergleichen kann. Für das Führen eines Kfz brauche ich einen Führerschein und fürs Tauchen ??? Wenn man Förde folgt, so brauche ich fürs Tauchen nix (bezüglich der Versicherung meine ich), keine Ausbildung und die Versicherung zahlt bei einem Tauchunfall, der laut Versicherungsdefinition auch ein Unfall ist. Oder, Förde, hab ich Dich da falsch verstanden ? Klar, mit Plastikkärtchen alleine kann ich keine Erfahrung nachweisen, aber sie gibt vieleicht einen Anhaltspunkt (jaja, ich weiss, P*** vs C***, nur im Sinne der Versicherung meine ich das jetzt). Die Definition, was ein Unfall ist, kenne ich jetzt nicht im Wortlaut, aber da steht doch etwas von ein "unabwendbares Ereignis" oder so ähnlich. Könnte da die Versicherung nicht behaupten, dass Ereignis wäre abwendbar gewesen, wenn eine Tauchausbildung (egal jetzt, wo) bzw. eine "spezielle" Ausbildung nicht vorhanden ist, der Versicherungsnehmer damit grobfahrlässig gehandelt hat, denn er hätte ja wissen müssen, dass man fürs Tauchen einen gewissen Ausbildungs- und Erfahrungsstand braucht und die Zahlung damit verweigert ?
12.08.2005 15:49
@ Versich

KFZ-Versicherung und Führerschein: Machst du den im Opel Corsa in Ostfriesland, ist er EU-weit gültig. Zerlegst du deinen Ami-Straßenkreuzer dann auf einem Alpenpass, fragt dich keine KFZ-Versicherer, ob du für die Alpen oder so eine Riesenkarre speziell ausgebildet wurdest, sondern zahlt.

Machst du deinen Anfängerschein als Taucher in Ägypten im 3 mm Shorty und verunfallst dann im Baggersee im Trocki, ist das gleichbedeutend mit obigem Fall.

Machst du deinen Sportboot-FS mit 7 m Bootslänge und haust dann deine 15-m-Luxusschüssel gegen die Schleusenmauer, gilt gleiches.

Nur in der Tauchbranche wollen die Geldverdiener einem weismachen, dass für jeden Furz ein Special nötig sei, denn davon leben sie und ihre Org.
Vercingétorixold school
12.08.2005 16:06
Die Sichtweise ist zu einfach. Ich stimme dir zu, das viel Unwahres von den Tauchbuden erzählt wird, aber so einfach ist das ganze nicht. Aber ich bin auch immer noch auf der Suche nach einer entsprechenden Entscheidung.
14.08.2005 19:51
Wenn das mit dem Trocki Stimmt dann hab ich ein Problem !

Dann bin ich im Urlaub ja auch nicht versichert !!!

Hab schon überall nachgefragt aber ...........

WO BITTE KANN ICH EIN SHORTY-BREVET MACHEN ?
UND EIN HAB-TROCKEN-BREVET??????????

Am besten du suchst dir einen anderen Tauchshop !
Hört sich echt nach geldmacherei an !


Gut Luft

Mike
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