@schlammlochtaucher, eine Versicherung zahlt immer, auch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Denn der Geschädigte soll sein Geld bekommen und nicht unter dem Schaden leiden. Allerdings holt sich die Versicherung dann ihr Geld vom Schadensverursacher zurück.
Ein Problem bekommt der Geschädigte allerdings, wenn der Schadensverursacher keine Versicherung abgeschlossen hat. Denn dann muss der Geschädigte sein Geld beim Verursacher (also dem Verein bzw. dessen Vorstand) direkt einfordern. In solchen Fällen kommen dann die C.N.`s in`s Spiel. Dumm jedoch, wenn der Schadensverursacher dann außer der nichtvorhanden Versicherung zusätzlich auch noch keine eigenen Mittel hat, die man zur Begleichung des Schadens heran ziehen kann.
Merke: wer "arm" ist und keine Versicherung (im speziellen "Haftpflichtversicherung") hat, kann in Deutschland tun und lassen was er will. Der Geschädigte wird seinen Schaden nie ersetzt bekommen. Egal ob im Vereinsrecht oder im Zivilrecht.
