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Verwaltungswirrwarr Tauchlehrer als Hauptberuf
Abgesandt von boesewicht Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 14:48:

Hi, mein Anliegen richtet sich an Tauchlehrer in Deutschland, welche hier keine Basis oder Shop haben, die die Tätigkeit Tauchlehrer als Hauptberuf ausüben und da halt für versch. Basen ausbilden - also hinfahren, die Unterrichte (Theorie & Praxis) durchführen und das dann nachher den jeweiligen Basen in Rechnung stellen ...
Ausrüstungen für die Schüler und entspr. Ausbildungsräume würden bzw. werden also durch die jeweiligen Basen gestellt ...

Meine Frage - wo muß ich was anmelden - also Finanzamt, Gewerbeamt, IHK und mit welchen Auswirkungen ?

Mein Problem ...

Anfragen bei allen 3 genannten Bereichen brachten keine schlüssige Antwort, sondern machten meine Verwirrung nur größer ...

Meine Anfragen bisher bei ...

Finanzamt - ich bekomme dort bei Anmeldung eine neue Steuernummer, ob nun aber Gewerbeanmeldungspflichtig, konnte man nicht beantworten ... - notfalls könnte man ein Gewerbe auch nachträglich anmelden ...

Gewerbeamt - Tauchlehrer ist Gewerbe, also anmeldungspflichtig, ob nun aber die IHK dann mit betroffen ist, konnte man mir nicht sagen ...
Meldung würde nach Gewerbeanmeldung an Finanzamt (wegen Steuernummer) und IHK erfolgen ...

IHK - beim Finanzamt meldepflichtig, ob nun aber ein Gewerbe vorliegt, konnte man mir nicht sagen ...
Man will sich aber mal anderweitig informieren und mich dann benachrichtigen.

Ich weis also nicht, ob ich später nun als freiberuflich selbstständig oder gewerblich eingestuft werden müßte bzw. mich anmelden muß ... (was ja nicht gerade unerheblich auf Kosten, Gebühren usw. einwirkt)

Alle 3 Bereiche waren durchweg freundlich und hilfsbereit, aber keiner konnte im Endeffekt sagen, was nun genau wo angemeldet werden muß ...

Nun suche ich also Infos von Leuten, die wie oben angeführt tätig sind und was die nun wo anmelden mußten, welche Kosten evtl. anfallen würden usw. ...

Außerdem interessiert mich natürlich auch der steuerliche Ablauf - also jährliche steuerliche Meldung und dann entspr. Steuerberechnung und Nachzahlung, steuerliche Vorrauszahlungen obwohl man ja nicht weis, was alles an Aufträgen und somit Einkünften reinkommt usw. ...

Das ich als Tauchlehrer nicht reich werde ist bekannt und bedacht, Gewinnerzielungsabsicht ist auch gegeben, alles drum herum passt aber, das ich mich als Tauchlehrer hauptberuflich betätigen kann - ich habe also keine übertriebenen Vorstellungen bezügl. der möglichen Einkünfte ...

Sollten Unklarheiten bei meinem Anliegen sein bitte einfach nachfragen

Antworten gerne hier oder auch per PM

Danke

PS: ich kenne leider in meinem Umeld nur TL`s, welche entweder neben anderem Beruf den TL freiberuflich als Nebenerwerb ausüben oder halt hauptberuflich eine eigene Tauchbasis betreiben ... - die sind also dahingehend keine Hilfe





Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 15:05
Sachkundige Beratung gibt es bei Angehörigen der steuerberatenden Berufen gegen Entgelt.
Antwort von Stephan K. Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 15:07
Eine eigene Steuernummer, besser Umsatzsteuer Ident-Nummer schadet ja schonmal nicht.
Genauso eine Gewerbeanmeldung.

Kostet beides nicht viel nur Zeit.

Dann kannst du dich gemütlich mit den Versicherungen und Berufsgenossenschaften auseinandersetzen.


Sorry, als Handwerksmeister kannich dir da wenig Tauchspezifische Info´s geben.
Aber schon eine eigene Steuernummer hatte bei mir damals 6 Monate gebraucht. Schliesslich ist das ja schwierig so eine Zahl von einem Beamten eintippen zu lassen.
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 15:09
Die sind ebenso unsicher - beim Steuerberater war ich schon vor geraumer Zeit ...

Info "Erkundigen Sie sich da besser bei Finanzamt, Gewerbeamt, IHK" ...

Weitere "aussagekräftige" Antworten ?
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 15:10
PS meine vorherige Antwort galt auf die Antwort von Vercingétorix
Antwort von MatV Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 15:26
Ich bin zur Gemeinde gegangen und habe ein Gewerbe angemeldet. Dazu musste ich meine Lizenz zeigen, und 20 Mark bezahlen. Dem Finanzamt bescherte ich dann die Anmeldung als Kleingewerbe, dadurch muss man keine Umsatzsteuerveranlagung machen. Die IHK wollte erst viel Beitrag für ihre Vereinszeitung, ist aber bei Umsatzbegrenzung auf xxxxxx,- hinfällig.

Was Versicherungen angeht, du wirst eine brauchen. BG? hat sich nie gemeldet. Theoretisch müsste man ja für jeden Tauchplatz eine Gefahrenanalyse und Risikobewertung machen. Oder einen QM einstellen...
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 15:39
Och eigentlich nicht. Die MwSt-Systemrichtlinie ist eindeutig, ebenso die Frage der BG und die Abgrenzung Gewerbe/freier Beruf auch.
Antwort von bundeskater Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 15:42
Udo,

soviel wirst Du als Tauchlehrer verdienen, dass Du mit der Gewerbesteuer Probleme bekommen wirst. Die ersten 24500 euro sind im Jahr frei.

Also einfach beim KVR ein Gewerbe anmelden und der Rest kommt von alleine.

Grüße
Antwort von RogerT Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 15:42
Hai boesewicht,

ein Gewerbe anmelden musst du schon, weil du gegen Geld eine Dienstleistung verkaufst. Eventuell reicht eine Reisegewerbekarte, wenn kein Firmensitz vorhanden ist, weil du deine Leistung bei anderen erbringst.

Wenn man ein Gewerbe anmeldet, kommt der Rest automatisch, weil alle wollen etwas von dir - nämlich Geld.

Die Berufsgenossenschaft kommt - abwimmeln, da kein Firmensitz, keine Angestellten etc. - klappt mit einem Brief bzw. vorherigem Anruf problemlos.

Das Finanzamt kommt auch, lässt sich telefonisch klären. Die sind für uns da! Sie sind zur Auskunft verpflichtet und tun das auch; ich hatte noch nie Probleme mit denen (der Ton macht wie immer die Musik). Zu klären mit denen sind folgende Themen:
- mit wieviel Umsatz rechnest du pro Jahr?
- wie hoch ist ca. dein Einsatz (Geräte, Fahrtkosten usw. usw.)
Verhandeln musst du auf Basis dieser Daten, ob du z.B. als Kleinstunternehmer gilts und von der Umsatzsteuer befreit bist. Wenn nicht, welche Vorauszahlungen must du leisten, ungefähr wie hoch und in welchem Abstand (meist viertel jährlich). Auf alle Fälle beantrage die sogenannte Ist-Versteuerung; d.h. du zahlst die Umsatzsteuer erst, wenn das Geld tatsächlich geflossen ist und nicht schon, wenn du nur die Rechnung abgeschickt hast. Als Kleinuntermehmer (nicht verwechseln mit "Kleinstunternehmer") brauchst du keine doppelte Buchführung (mit Bilanz), sondern eine einfache Einnahme/Überschußrechnung (EAR-Buchhaltung). dafür gibt es einfache und kostengünstige Programme. Am Jahresende reichst du dann deine gesammelten Steduer-Erklärungen beim Finanzamt ein (die helfen dir vorher, wie gesagt, die müssen auch beraten - Steuerberater brauchst du nicht, viel zu teuer). Wichtig! Alle Steuererklärungen (z.B. vierteljährliche Umstazsteuer-Voranmeldung) als gewerblicher nur Online einreichen - Papier nehmen die nicht mehr an. Um eine Software kommst du da nicht herum, ELSTER gibt es dafür kostenlos von den Finanzämtern.

Die IHK kommt auch irgendwann; es ist eine Zwangsmitgliedschaft, aus der es kein Entrinnen gibt. Mindestbeitrag ist bei uns in Bremen bei € 100.- /Jahr, woanders wahrscheinlich ähnlich; ab einem gewissen Einkommen wird es mehr.

Bedenke bei Selbstständigkeit eins:
Du bist weder Krankenversichert, noch Rentenversichert und in die Arbeitslosenversicherung zahlst du auch nichts ein. Du brauchst also eine Krankenversicherung; bei Privaten kommst du nicht mehr raus und die Beiträge werden immer teurer... also möglichst bei einer gesetzlichen als freillig Versicherter, dann kann man später noch wieder zurück.

Rentenversicherung kannst du zahlen (in die Gesetzliche kann man freiwillig Beiträge einzahlen, muss aber nicht). Sonst such dir was anderes.

Arbeitslosenversicherung musst du auch privat abschließen, wenn du arbeitslos wirst (d.h. pleite gehst), gibt es für dich nur den Weg zum Sozialamt...

Überleg es dir gut.

Antwort von ECIv2 Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 15:43
Ob eigene Steuernummer oder Umsatzsteuer Ident-Nummer ist (nach Aussage von meinem Steuerberater) egal - bringt weder Vor- noch Nachteile - allenfalls macht es sich evtl. besser im Geschäftsverkehr, weil "gewohnter" auf dem Briefkopf. Der Unterschied liegt (ohne Gewähr) wohl in der Art und Weise wie man über die Steuer-Nr. Auskünfte einholen kann. Das Finanzamt wird (wen sie der Meinung ist) dir eine "Neue" verpassen oder du hast Kunden im europäischen Ausland - dann gibt auch eine Neue. Ob du nun monatlich/im Quartal oder jährlich deine Steuerangaben machst hängt vom Umsatz ab (und der Meinung des Finanzamtes).
IHK würde ich mal außen vor lassen, ggf. werden die schon auf dich zukommen spät. wenn du ein Gewerbe anmeldest bzw. mit Verzögerung.
Interessant fände ich die Frage ob man die Tätigkeit als Dienstleistung quasi "verkaufen" kann. Würde doch einiges vereinfachen., oder?
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 15:47
Naja, RogerT wenn ich deine Ausführungen so lesen, hätten sich die paar Kröten für einen StB doch gelohnt.
Antwort von JFibu Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 15:58
Vercingétorix Da hat sich der gute Roger ganz schön vergallopiert!
ELCV die USt ID würde der Str.Nr.ich vorziehen. Was meinst Du wie schnell man bei unseren Finanzbeamten über Deine Str.Nr. herausfindet was Du im letzten Jahr z.B. ESt bezahlt hast? Obendrein könnte man Dank Elster ein paar lustige Voranmeldungen generieren die zwar am Ende ohne Folgen bleiben aber zumindest für ordentlich Ärger sorgen können.
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 16:26
Und von Elster läst man am besten die Finger! Und von den diversen Buchhaltungsprogrammen auch, wenn man keine soliden Grundkenntnisse hat. Das ist nicht schwer, sollte man sich aber mal am Anfang zeigen lassen! Auch das macht der StB. Das Finanzamt hat eigentlich nur gelegentlich mal eine Meinung, es wendet nur das UStG bzw. die MwSt-Systemrichtlinie und die DV an und das ist kein Hexenwerk.
Antwort von RogerT Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 16:26
>> Da hat sich der gute Roger ganz schön vergallopiert! <<
Klär mich mal auf, wo?

Antwort von ECIv2 Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 16:43
@JFibu
Ja, da hast du recht. Das war auch der Grund warum ich damals bei meinem Steuerberater nachgefragt habe.
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 16:45
Streitet euch nicht und Danke schon mal für die ganzen Infos

Versicherungen:
Bin (und bleibe) privat Krankenversichert, Arbeitslosenvers. wird gemacht, Rente ist für mich rel. unwichtig, die letzten 30 Jahre konnte dort ein so schönes Polster gesammelt werden, das auch trotz kommender Selbstständigkeit später noch eine nette Rente bei raus kommt ...

Also Versicherungsmäßig - auch Tauchlehrerhaftpflicht usw. - ist alles sauber geregelt.
Antwort von JFibu Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 16:56
@Roger
- Gewerbe
- Reisegewerbe
- Berufsgenossenschaft vs. Angestellte
- FA Auskunft verpflichtet vs. Beratung
- IHK "Zwangs"Mitgliedschaft
-Arbeitslosenversicherung für Selbständige wird auch nicht mehr einfach

Es sind zwar zum Teil die richtigen Baustellen aber die Aussagen sind zu platt und pauschal und damit auch falsch.
Antwort von ECIv2 Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 17:22
@boesewicht
guten Start und viel Erfolg (nebst Glück)
Antwort von ramklov Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 18:22
@ boesewicht,

habe mich selbst in einem anderem Gebiet selbständig gemacht. Du wanderst normalerweise nicht in den Bau, wenn Du nach der Anmeldung des Gewerbes einfach mal loslegst. Also einfach anfangen zu arbeiten, Rechnungen incl. MwSt schreiben und schließlich präsentierst dem Finanzamt Deine Einahmen/Überschussrechnung. Die sagen Dir schon, was Du behalten darfst und was Du künftig anstellen sollst.

Da schließe ich mich bundeskater an, der Rest kommt von alleine.

gruß ramklov
Antwort von yobabe Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 19:18
Ich würde versuchen, als Freiberufler akzeptiert zu werden. Warum sollte ein Klavierlehrer als Freiberufler gelten und ein Tauchlehrer nicht? Dann kann man sich alles andere sparen. Das wird zwar ein Kampf, aber wenn man den gewinnt, ist alles gut!

Übrigens: Man braucht eine USt-Nummer, wenn man nicht unter die Kleinunternehmerregelgung fällt. Eine USt-Identnummer ist für einen Tauchlehrer nicht notwendig.
Antwort von dork Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 19:40
@Bösewicht
Die Antwort ob die überhaupt als Freiberufler infrage kommst, also die s.g. Katalogberufe, findest du hier
§ 18 EStG bzw. § 1 PartGG

Eventuell könntest du über die Schiene unterrichtende Tätigkeit aka Kulturberufe reinkommen.
In der Endkonsequenz wird die Einstufung vom Finanzamt vorgenommen, also dort einfach mal nachfragen.

Vorteil wäre das du keine Gewerbesteuer zahlst und auch teilweise nicht die von RogerT aufgezählten Beiträge zu entrichten hast, also keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK oder die BG.

Was empfehlenswert wäre, schau mal, ob es in deinem Bundesland nicht eine Gründerberatung gibt, die ist meist kostenlos und wird vom Staat finanziert, die da sitzen kennen sich meist gut aus und geben die notwendigen Pointers.
Steuerberater und auch Anwälte sind da meist nutzlos, da sie nur Allgemeinplätze ausspucken, um sich nur nicht irgendwie angreifbar zu machen, liegt in der Natur der Berufsgruppe.

Und am Wichtigsten, vergessen leider viele, stelle Dir einen Businessplan auf und rechne dort lieber mit sehr konservativen Werten.

Auf die von @ramklov beschriebene Vorgehensweise, gehe ich lieber nicht ein, würde sie aber persönlich nicht so machen.




Antwort von JFibu Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 19:55
Manchmal wundert man sich schon, was hier für Tips gegeben werden. Also die Ramklovsche Variante kann richtig teuer werden.

Yobabe geht ein Stück in die richtige Richtung hat aber nicht alles gelesen. Das Thema StrNr. / USt ID hatten wir schon durch.

Dork kommt dem richtigen Ergebnis schon recht nahe und kommt dann auch mit Pauschalaussagen die alles andere wieder in Frage stellen.
Antwort von RogerT Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 20:48
>> Es sind zwar zum Teil die richtigen Baustellen aber die Aussagen sind zu platt und pauschal und damit auch falsch. <<

Falsch nicht unbedingt, aber nach über 20 Jahren Selbstständigkeit mit 2 eigenen Firmen habe ich wahrscheinlich für euch zu wenig Ahnung
Ich konnte nur etwas pauschal antworten, sonst wärs ein Roman geworden...aber lassen wir das, hab da keine Lust zu.

Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 20:49
Einfach loslegen und schauen, was das Finanzamt späer von mir will ist nicht mein Weg - wie gesagt - vierteljährliche Vorrauszahlung fände ich mehr als unpraktisch, da gerade als TL davon auszugehen ist, das in kälteren Monaten weniger Einnahmen kommen ...

Daher möchte ich halt wirklich wissen, wie einzustufen und was für Kosten usw. ...

Mit der TL-Tätigkeit halte ich es gerne wie beim tauchen auch ... - planen und danach dann auch agieren - ohne große und evtl. dann unliebsame Überraschungen ...
Antwort von und 26 Gäste Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 22:12
Geilo - jetzt bringen hier schon einige Hirne die Anweiser in Zusammenhang mit den Freien Berufen(TM). Wird ja immer schlimmer hier...

BTW: stelle mir gerade den reisenden Anweiser vor, wie er mit seiner M20 im Schwimmbad-Grundkurs aufschlägt und den Schölern was vom AMV 25 schwärmt...

Und bezüglich Ist-Versteuerung: darf dieses Kleinod der Freien Berufe nicht inzwischen Krethi und Plethi anwenden, und das wohl als vorgezogenes Wahlgeschenk auch dauerhaft?
Antwort von JFibu Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 22:31
@roger 20 Jahre selbständig ist ja schön aber an sich ist schon Deine erster These und die Begründung zeigen halt, dass Praxis nicht immer jeden Sachverhalt lösen kann.

@Gäste Jetzt wein doch nicht gleich. Freiberufler hat ja nicht unbedingt etwas mit intellektuellem Anspruch zu tun.
Antwort von MatV Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 22:31
RogerT hat imho vieles richtig angesprochen. In der IHK besteht auch trotz Beitragsfreiheit(Kleinunternehmer) eine Zwangsmitgliedschaft, in dem Moment, wo man etwas ein/-verkauft, ist man auch nicht mehr mit einem Tanz- oder Tennislehrer vergleichbar.
Antwort von und 26 Gäste Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 22:43
"Freiberufler hat ja nicht unbedingt etwas mit intellektuellem Anspruch zu tun. "

...lassen wir mal die Kurpfuscher, Journalisten und Künstler weg, so ist doch die Voraussetzung zur Aufnahme in einen Katalogberuf i. A. der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums, einer praktischen Bewährung und resultierender Verkammerung...
Antwort von JFibu Registriertes Mitglied am 05.07.2011 - 23:15
Die Lehrer oder Leerer? hast beim weglassen vergessen ;)

MatV Freiberufler sind keine IHK Mitglieder aber da sind wir wieder bei Gewerbe. Von Einkauf und Weiterveräußerung steht nix in der Frage
Antwort von shuttle Registriertes Mitglied am 06.07.2011 - 08:05
"so ist doch die Voraussetzung zur Aufnahme in einen Katalogberuf i. A. der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums" -> das kann helfen, ist aber keine Voraussetzung Viele Freiberufler, mit denen ich zusammenarbeite, sind keine Akademiker. Auf den TL bezogen: wer rein nur ausbildet, also keine gewerbliche Tätigkeit ausübt (Verkauf, Vermietung etc Tauchschilen überlässt), kann ohne weiteres als Freiberufler durchgehen (zumindest hier in BW)

Vercingétorix: "läst man am besten die Finger! Und von den diversen Buchhaltungsprogrammen auch...sollte man sich aber .... zeigen lassen! Auch das macht der StB" -> mein StB lässt sich das von mir zeigen:

Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 06.07.2011 - 09:20
@shuttle
Tja, es gibt immer wieder StB`s die nicht mal im Ansatz verstehen, wie die benutzten Buchhaltungsprogramme funktionieren. Schlimm..... Könnte da zufällig einen Schulung anbieten. Datev für Dumpfbacken......
@u26G
Standesdünkel?

BTW, die Frage ob ein Tauchleerer als Freiberufler durchgeht ist eine reine Einzelfallentscheidung anhand der Merkmale die der BFH konkretisiert hat und gelegentlich auch mal umwirft. Also nix, mit hier in BW. Und den Handwerksmeister der seit 20 Jahre selbständig ist, den lassen wir mal außen vor. Da handelt es sich um gesundes Halbwissen und dem Meisterstatus. Eckard die Russen kommen.........
Antwort von und 26 Gäste Registriertes Mitglied am 06.07.2011 - 09:25
Na dann nennen wir sie einfach "Verkammerte Freie Berufe"

Heilpraktikerkammer?
Musiklehrerkammer?
Tauchlehrerkammer?
Künstlerkammer?
(...und bis auf die KSK die zugehörigen Versorgungswerke nicht vergessen...)
Antwort von shuttle Registriertes Mitglied am 06.07.2011 - 09:33
vercingétorix: "ist eine reine Einzelfallentscheidung " -> Richtig. Und mit der richtigen Vorbereitung, Argumentationskette etc. haben wir es bislang in jedem Fall "durchgebracht" (hier in BW, im schönen Ländle, wo die Welt noch in Ordnung ist, der Wein gut und die Mädels noch schön )
Antwort von JFibu Registriertes Mitglied am 06.07.2011 - 09:34
"Verkammerte Freie Berufe"!
Jetzt bloß noch schnell die Kammern Gründen und den Künstlern, Musikern, Tauchlehrern ... klarmachen das es eine Pflichtmitgliedschaft ist. Entsprechendes Medium dies zu verbreiten haben wir ja schon!
Antwort von JFibu Registriertes Mitglied am 06.07.2011 - 09:44
Zum Thema Hochschulstudium allg. Dies geht in erster Linie zurück auf die wissenschaftl. Tätigkeit. Hier wird dies regelmässig eingefordert. Bei den übrigen freiberufl. Tätigkeiten ergibt sich dies oft aufgrund des Bildungsweges (Arzt, Rechtsanwalt) ist aber nicht zwingend (künstlerisch, schriftstellerisch oder auch Katalogberufe Dolmetscher, Lotse etc).
Aber jetzt wirds zu speziell!
Antwort von ramklov Registriertes Mitglied am 06.07.2011 - 09:44
@ boesewicht

die von mir beschriebene (und hier auf wenig Verständnis) stoßende Vorgehensweise beim Start in die Selbständigkeit habe ich selbst praktiziert.

"Einfach loslegen und schauen, was das Finanzamt späer von mir will ist nicht mein Weg - wie gesagt - vierteljährliche Vorrauszahlung fände ich mehr als unpraktisch, da gerade als TL davon auszugehen ist, das in kälteren Monaten weniger Einnahmen kommen ..." -> Dann solltest Du Dich fragen, ob eine freiberufliche Tätigkeit überhaupt für Dich in Frage kommt. (Soll aber kein Vorwurf sein) Für viele Neugründungen wird es meist im zweiten oder dritten Jahr richtig eng, wenn sie Steuern für das vorletzte Jahr nachzahlen sollen, eine erhöhte Vorauszahlung für das letzte Jahr und eine weitere erhöhte Vorauszahlung für das laufende Jahr leisten sollen. Gerade zu Anfang Deines Selbständigkeit weißt Du nicht, was Du von Deinem verdienten Geld behalten darfst.

gruß ramklov
Antwort von JFibu Registriertes Mitglied am 06.07.2011 - 10:04
@ramklov
Warum sollte Bösewicht USt abführen wenn er dies ggf. nicht brauch und ihm auch kein Vorteil entsteht?
Antwort von yobabe Registriertes Mitglied am 06.07.2011 - 10:08
Freiberufler hat nichts mit Kammer zu tun! Beratende Betriebs- und Volkswirte sind auch in keiner Kammer, Wirtschaftsprüfer und Ärzte schon...

Ich glaube, das Thema Freiberufler ist ein Buch mit sieben Siegeln und ein Spiel ohne echte Regeln. Daher würde ich den Kampf mit dem FA immer aufnehmen!
Antwort von ramklov Registriertes Mitglied am 06.07.2011 - 10:14
@ JFibu,

wenn Du das erste mal bei Deinen Käufen (Computer/Benzin) die USt abgezogen hast, weißt Du warum. Alle Käufe werden um die Umsatzsteuer billiger.

@ yobabe,

wieso Kampf mit dem FA? Die wenden ihre Regeln an und der Freiberufler muss vorsorgen, dass er nicht von Steuernachzahlungen kalt erwischt wird. Ansonsten volle Zustimmung zu "Buch mit sieben Siegeln".

gruß ramklov
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 06.07.2011 - 10:22
@shuttle
Dacor, aber wen der Schlaumeier schon mal ein Gewerbe anmeldet und dann noch nebenbei Ausrüstung verkauft und nur schlichter Anweiser ist, dann wird es echt zäh. Und mit dem Wein Über euer Wein haben sich schon die Römer lustig gemacht

Können wir mal für eine Beratung, hier: das Umsatzsteuersystem in der BRD und der EU, von ramklov sammeln Es gibt durchaus Menschen die was davon verstehen, habe ich mir sagen lassen.....
Antwort von JFibu Registriertes Mitglied am 06.07.2011 - 10:55
Naja ich würde mich ja sogar opfern und Ramklov das System der Netto-Allphasen Umsatzsteuer erklären.
Und dann könnte ich gleich noch über Regeln (Gesetze, Durchführungsverordnungen, Richtlinien und Kommentare) erzählen aber ist ja alles ganz einfach und wird nur angewendet.

Ausserdem ich darf ja nichts mehr dazu sagen bis ich meinen Benzin dank des USt Abzugs billiger gemacht habe...
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 06.07.2011 - 11:09
Ich finde Handwerksmeister sind ein anstrengendes Publikum, da gibt es nix für Nüsse!
Antwort von schwob Registriertes Mitglied am 06.07.2011 - 11:11
Hallo Shuttle,

bestimmt wären alle froh darüber, wenn du die "Vorbereitung, Argumentationskette etc."
mal kundtun würdest, schliesslich ist kopieren immer einfacher, als das Rad neu erfinden

Vielleicht gibt es ja bald viele freischaffende Künstler im Tauchgewerbe.
Mir war es bisher auch noch nicht klar, daß man einen TL als freien Beruf durchkriegt, wobei jedoch mit 24.000 Euro Freibetrag als gewerblicher TL (mit Gewerbeschein) nur für´s Ausbilden doch eher schwer zu erwirtschaften ist und wenn es 24.500 Euro Gewinn sind, dann ist halt ein neues Doppelgerät fällig.....
Antwort von shuttle Registriertes Mitglied am 06.07.2011 - 11:53
Hm Schwob, ich empfehle ja nicht, den freiberuflichen Status anzustreben. Das hat Vor- aber auch Nachteile und was für jemanden warum passt oder nicht, sollte man immer am Gesamtvorhaben festmachen. Ich hab lediglich daraufhingewiesen, dass eine akademische Ausbildung zwar hilfreich, aber eben nicht Grundvoraussetzung ist, dass es (sofern für die angestrebte Tätigkeit auch wirklich passend) möglich ist, den freiberuflichen Status zu erhalten.

Nach §18 EStG gehören zu den freiberuflichen Tätigkeiten unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten, Beratungen etc. pp. Man kann noch auf vorliegende Qualifikationsnachweise abheben, der wissenshatlich ausgerichteten Tätigkeit, nachgewisen durch das Abhalten von von Workshops etc.pp. , darauf abheben, dass man ausschließlich unterrichtend tätig ist (da z.Bsp. Handelsgeschäfte nicht kompatibel sind; D.h., stelle ich auch Material zur Miete, verkaufe Tauchutensilien etc. passt das nicht) ... Insofern man muss sich eben klar darüber sein, ob man sich diese Einschränkung auch auferlegen will.

Egal, Steuer- wie Rechtsberatung sind den entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Ich beschränke mich auf die Beratung der Berater und darauf, den Gallier, der unseren schönen Wein schlecht macht, zu ärgern
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 06.07.2011 - 12:38
Ey ich hör immer schönen Wein, ja wo den.....
Antwort von shuttle Registriertes Mitglied am 06.07.2011 - 13:52
Vercingétorix: Wo denn???

->

Kennt ihr das Land in deutschen Gauen
das schönste dort am Neckarstrand?
Die grünen Rebenhügel schauen
ins Tal von hoher Felsenwand.

Also wir hätte da z.B. die Metzinger Hofsteige, Spätburgunder, furztrocken aus dem Barriquefass, Jahrgang 2009 ... lecker ..... zur Abrundung ein Kerner Tresterbrand aus dem Eichenfass oder ein schöner TECKER® Single Grain Connoiseurs Vintage von 1998.

Ne, du kriegst kein visum .....
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 06.07.2011 - 15:59
VISUM?
Wir fangen mal mit Hochdeutsch an.
Antwort von anonymes Posten Registriertes Mitglied am 07.07.2011 - 18:46
Ich würde erstens mal prüfen, ob eine "selbständige" Tätigkeit wirklich nötig ist. Vielleicht geht es ja auch angestellt, wenn man immer für eine Tauchschule arbeitet, pauschal besteuert vielleicht, oder auch irgendwie anders.

Dann würde ich mich ansonsten erstmal auf den Standpunkt stellen, dass es wohl eine freiberufliche Arbeit sein könnte. Anmeldung beim Finanzamt, nicht beim Gewerbeamt, und selbstverständlich schon mal gleich gar nicht bei den Zwangsbeitragsrechnungsschreibern der IHK. Wenn das Finanzamt dich nicht als Freiberufler einstuft, wird es dich informieren, dann eben ggf. nachträglich die Anmeldung beim Gewerbeamt. Die IHK kommt dann von ganz alleine.

Die Frage ist, ob du dir die Möglichkeit auf den lukrativen Tauchhandel als Freiberufler selbst nehmen lassen willst.

Vom Steuerberater würde ich dringend abraten, sonst bleibt vom Wochenend-Tauchlehrer-Gewinn nichts mehr übrig. Vielleicht vom bisherigen Lohnsteuerhelfer mal gegen kleines Entgelt helfen lassen, bei den paar Rechnungen pro Jahr als Wochenend-Anweiser.
Antwort von anonymes Posten Registriertes Mitglied am 07.07.2011 - 18:55
Moment mal: Als Hauptberuf?
Dann guck doch mal, wie hoch so die Gewerbesteuer plus IHK-Beitrag jährlich ausfallen wird, dann vielleicht doch gleich als Gewerbe anmelden. Gibt dann mehr Möglichkeiten (Handel). Dann also Gewerbeamt und Finanzamt aufsuchen, und zumindest im ersten Jahr, besser vielleicht ständig, auch einen Steuerberater einschalten.
Wusste gar nicht, dass sich selbständige, hauptberufliche Tätigkeit als TL-Subbi, und auch noch ohne Handel, überhaupt lohnen kann...
Was machst du im Winter?
Antwort von shuttle Registriertes Mitglied am 07.07.2011 - 19:25
"Was machst du im Winter? "

-> Trockikurse
-> Workshops
-> Theorie und Poolausbildung und anschließend mit den Leuten eine Woche nach EGY für die FW (gleich als Paket anbieten)
-> AOWD Kurse

.... und und und ....

oder Winterschlaf für die weniger Kreativen
Antwort von anonymes Posten Registriertes Mitglied am 07.07.2011 - 19:36
Als freiberuflernder Subunternehmer?
Da gehen doch wohl die selbständigen Inhaber oder die Festangestellten der Tauchbude vor, im Winter, oder für`s Ausland.

Krankenkasse wird auch lustig, als älterer Jungunternehmer.
Hätt ich dem bösewicht gar nicht zugetraut, muss viel draufhaben, in dem Gewerbe...

Gerade gelesen, eine hier ansässige Tauchbude:
"Der Juni IDC brachte wieder 10 neue PADI Tauchlehrer hervor und einen neuen PADI Assistant Instructor!"
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 07.07.2011 - 20:12
Och ich nehm gerne mal so einen jungen Instruierer im Winter ins Hallenbad mit rein. Die sind noch richtig heiß und ausreichend dämlich........
Antwort von und 26 Gäste Registriertes Mitglied am 07.07.2011 - 21:15
Prosten: na immerhin waren die 11 Dödel per steuersubventioniertem Bildungsgutschen ein viertel Jahr aus der Statistik raus

Erinnert mich an eine Zeit, als das Arbeitsamt allen Ernstes die Umschulungen zu Bauzeichnern förderte - einem Beruf, den es da in der Form bereits genausowenig mehr gab wie den Bleisäzzer...
Antwort von und 26 Gäste Registriertes Mitglied am 07.07.2011 - 21:22
Ergänzung, gerade mal dort nachgelesen:

"Ein erfreulicher Nebeneffekt unserer Zertifizierung ist der Imagegewinn, den wir dem Beruf des Tauchlehrers verleihen. Mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit erheben wir die Tätigkeit des/der Tauchlehrers/in von ihrem bisherigen Status der Hobby- bzw. Aussteigerexistenz in die Kategorie eines offiziell anerkannten Berufs. Der Tauchlehrer wird „salonfähig".

Mit diesem internationalen ISO Qualitätssiegel, das auf gesetzlichen Vorgaben nach §84 Nr.4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch SGB III - AZWV basiert, setzen wir eindeutig gewinnbringende Zeichen für die gesamte Tauchbranche. Vorrangig erhöhen wir den allgemeinen Anspruch an eine qualitativ hochwertige Ausbildung. Wir steigern das Bewusstsein für Sicherheit im Tauchsport erheblich. Unabhängig von den ohnehin strengen PADI Qualitätssicherungs- standards führen wir..."
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 08.07.2011 - 01:01
"Als freiberuflernder Subunternehmer?
Da gehen doch wohl die selbständigen Inhaber oder die Festangestellten der Tauchbude vor, im Winter, oder für`s Ausland.

Krankenkasse wird auch lustig, als älterer Jungunternehmer"

Die meisten Basen hier haben nur freiberufliche TL`s, die bei Lust und Laune nach ihrer eigentlichen Hauptarbeit als TL agieren ...
TL in Festanstellung gibt es hier nur wenige ...

Krankenkasse ist rel. harmlos - bin schon seit Jahren Privat versichert und habe da gute Konditionen

Ausbildungsmäßig besteht aber oftmals unter der Woche tagsüber Bedarf an Ausbildern und das bietet durchaus einige Möglichkeiten ...
Antwort von Vercingétorix Registriertes Mitglied am 08.07.2011 - 09:15
Lieber Jodeln mit Jodeldiplom, als Jodeln ohne Diplom. Ich mein da hat man was eigenes, für seine Zukunft........
Antwort von Scuba Dude Registriertes Mitglied am 08.07.2011 - 18:20
Ihr Typen seid so armselig, dass es mir fast schon Leid tut! Ein Versager ist jemand der alles gibt und sein Ziel trotzdem wieder holt verfehlt. Besser ein Versager zu sein als jemand, der schon im Ansatz aufgibt und sich einredet oder einreden lässt, sein Ziel wäre unerreichbar! In meinem Buch um Längen besser, als ein langweiliger Ätzer zu sein, der seine eigene Unfähigkeit ein abenteuerliches und erfüllendes Leben zu führen, in Foren an anderen Individuen auslässt, die jenes wagen, für das ihnen schon seit eh und je die Cojones fehlt.

Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 09.07.2011 - 02:16
@Scuba Dude

Kannst Du mir mal übersetzen, was Du Dir da von der Leber weggeschrieben hast ?

Verstehe weder denn Sinn dahinter bezogen auf mein Anliegen noch den Inhalt ansich ...

Kann durchaus daran liegen, das ich vorhin noch tauchen war und keinen Alkohol intus habe ...

Merci
Antwort von charly Registriertes Mitglied am 09.07.2011 - 12:29
@Bösewicht
Udo die Problematik wird sein das Du davon nicht einmal schlecht leben kannst.
Einmal muss jeder Basenbetreiber auf sich selbstschauen, sprich zuerst sich und wenn vorhanden seine Mitarbeiter auslasten bovor er auf einen freien zurückgreift der ihm sichlich teurer kommt als einer aus 400,-- €urobasis. Wenn Du dann zum Einsatz kommst dann nur wenn der Boden brennt oder Du über eine sehr seltene Qualifikation verfügtst für eine bestimmte Ausbildung und gleich das entsprechende Schulungsgrät mitbringst. Mit normalen Ausbildern ist der rückäufige Markt einfach schon total überschwemmt.
Wie machst Du das dann mit deinen Ohren?

GG
C
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 09.07.2011 - 20:51
"Wie machst Du das dann mit deinen Ohren? "

Pro-Ear-Maske - warum ?
Antwort von charly Registriertes Mitglied am 09.07.2011 - 21:18
@Bösewicht
Ja das weiss ich schon,
aber bei der Ausbildung meine ich Übung Maske runter rauf ausblasen und so?
Ich weiss ich bin neugierig und es sprengt hier den Rahmen, aber ich denke mir halt als TL kannst Du dich da nicht drücken.

GG
C
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 10.07.2011 - 02:30
Diese Übung geht auch ohne Probleme mit der Pro-Ear, ich kann diese Übung aber auch ggf. mit einer normalen Maske ausführen, muß halt nur mit der Pro-Ear abtauchen ...

Aber auch mit der Pro Ear ist es wirklich kein Thema - den Schülern wird vorher beim Briefing die Besonderheit der Maske und der Grund dazu erklärt und schon ist es kein Thema mehr ... - ich muß mir bei der Pro-Ear halt noch zusätzlich die Ohrmuscheln ausblasen

Manche Schüler wollen die Pro-Ear manchmal aber auch ausprobieren, was dann ja auch kein Thema ist, da ich ja einige davon habe ...
Bei Ausbildung oder Ausbildungsunterstützung habe ich immer 2 Masken in den Trockitaschen - eine Reserve-Pro-Ear und eine normale Maske ...

Verstehe gerade nur nicht, warum man sich wegen einer Pro-Ear vor irgendwelchen Übungen drücken sollte oder müßte ...
Die ganzen Übungen sind ja locker mit jedem Equipment machbar ... - auch zb. mit Wing anstelle Jacket bei den entspr. Jacketübungen ...
Antwort von charly Registriertes Mitglied am 10.07.2011 - 12:05
Ja das ist schon klar, dachte nur du kannst die Unterwasser nicht abnehmen.
Ich weiss ja auch das Du kein Drückeberger oder Mädchen bist.
Noch eine Frage, ich habe im Umfeld einen der hat öftermal Porbleme mit dem Druckausgleich hilft da die Maske etwas?
Ich habe die Übungen auch mit Backblech gemacht damals und zuletzt wieder welche mit Kiste. Geht alles manchesmal etwas schwerer aber es geht.

GG
C
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 11.07.2011 - 01:04
Beu Problemen mit dem Druckausgleich sollte Dein Kumpel auf jeden Fall mal die Pro-Ear probieren, er sollte sich aber 2-3 TG`s Zeit dafür nehmen, das er sich wirklich auf die Maske und den Umgang damit einstellen kann ...
Der Druckausgleich bei rel. gesunden Ohren erfolgt damit auf jeden Fall leichter ...

UW kann ich die Pro-Ear schon abnehmen, kann nur nicht im Flachbereich ohne abtauchen ...
Mein Trommelfell ist ja dicht ...

Abnehmen usw. ist für mich jederzeit (bei halten der Tiefe) möglich, auftauchen ohne Maske auch ...
Antwort von 42bar Registriertes Mitglied am 16.07.2011 - 11:07
Moin,
mal ein paar Einzelantworten:

USt-ID-Nummer ist sinnvoll. Kostet nichts und kann hilfreich sein, wenn Du mal für eine Tauchschule im EU-Ausland arbeitest (z.B. für eine niederländische Tauchschule einen Kurs in Ägypten machst).
Freiberufler: Super, wenns klappt. Das FA entscheidet das. Je "höherwertig" Deine Tätigkeit (Erarbeiten von Lehrkonzepten, Ausbildung von Tauchern, Specialties) ist und je umfassender (theoretischer) Deine eigene Ausbildung ist (Dipl.Ing. oder gar "Dr. rer. tauch." ) um so einfacher. Spart IHK-Beitrag und Gewerbesteuer, lohnt also.

Befreiuung von der Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung): Lohnt nicht. Geht nach Vorjahresumsatz - unter €17.500 ginge das. Dann schlägst Du auf Deine Rechnungen keine MWSt drauf, kannst aber auch die in Deinen Ausgaben enthaltene MWSt (Vorsteuer) nicht wieder zurückholen. Wenn Du überwiegend an Privatkunden verkaufen würdest, wäre das sinnvoll - aber Deine Kunden sind (so habe ich Dich verstanden) Tauchbasen, für die Deine Mehrwertsteuer wieder Vorsteuer ist, also im Ergebnis nichts kostet. Nach einem Jahr ist, so Du nicht verhungern willst (von €17500 im Jahr kannst Du nicht leben und auch noch Deine Kosten, Krankenkasse usw. bezahlen) damit sowieso Schluss - also gewöhne Dir von Anfang an Mehrwertsteuer an. Quartalsweise Voranmeldung, einmal im Jahr USt-Erklärung. Ist nicht schlimm.
Antwort von boesewicht Registriertes Mitglied am 18.07.2011 - 16:05
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