Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.
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boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI

Verwaltungswirrwarr Tauchlehrer als Hauptberuf

Hi, mein Anliegen richtet sich an Tauchlehrer in Deutschland, welche hier keine Basis oder Shop haben, die die Tätigkeit Tauchlehrer als Hauptberuf ausüben und da halt für versch. Basen ausbilden - also hinfahren, die Unterrichte (Theorie & Praxis) durchführen und das dann nachher den jeweiligen Basen in Rechnung stellen ...
Ausrüstungen für die Schüler und entspr. Ausbildungsräume würden bzw. werden also durch die jeweiligen Basen gestellt ...

Meine Frage - wo muß ich was anmelden - also Finanzamt, Gewerbeamt, IHK und mit welchen Auswirkungen ?

Mein Problem ...

Anfragen bei allen 3 genannten Bereichen brachten keine schlüssige Antwort, sondern machten meine Verwirrung nur größer ...

Meine Anfragen bisher bei ...

Finanzamt - ich bekomme dort bei Anmeldung eine neue Steuernummer, ob nun aber Gewerbeanmeldungspflichtig, konnte man nicht beantworten ... - notfalls könnte man ein Gewerbe auch nachträglich anmelden ...

Gewerbeamt - Tauchlehrer ist Gewerbe, also anmeldungspflichtig, ob nun aber die IHK dann mit betroffen ist, konnte man mir nicht sagen ...
Meldung würde nach Gewerbeanmeldung an Finanzamt (wegen Steuernummer) und IHK erfolgen ...

IHK - beim Finanzamt meldepflichtig, ob nun aber ein Gewerbe vorliegt, konnte man mir nicht sagen ...
Man will sich aber mal anderweitig informieren und mich dann benachrichtigen.

Ich weis also nicht, ob ich später nun als freiberuflich selbstständig oder gewerblich eingestuft werden müßte bzw. mich anmelden muß ... (was ja nicht gerade unerheblich auf Kosten, Gebühren usw. einwirkt)

Alle 3 Bereiche waren durchweg freundlich und hilfsbereit, aber keiner konnte im Endeffekt sagen, was nun genau wo angemeldet werden muß ...

Nun suche ich also Infos von Leuten, die wie oben angeführt tätig sind und was die nun wo anmelden mußten, welche Kosten evtl. anfallen würden usw. ...

Außerdem interessiert mich natürlich auch der steuerliche Ablauf - also jährliche steuerliche Meldung und dann entspr. Steuerberechnung und Nachzahlung, steuerliche Vorrauszahlungen obwohl man ja nicht weis, was alles an Aufträgen und somit Einkünften reinkommt usw. ...

Das ich als Tauchlehrer nicht reich werde ist bekannt und bedacht, Gewinnerzielungsabsicht ist auch gegeben, alles drum herum passt aber, das ich mich als Tauchlehrer hauptberuflich betätigen kann - ich habe also keine übertriebenen Vorstellungen bezügl. der möglichen Einkünfte ...

Sollten Unklarheiten bei meinem Anliegen sein bitte einfach nachfragen

Antworten gerne hier oder auch per PM

Danke

PS: ich kenne leider in meinem Umeld nur TL`s, welche entweder neben anderem Beruf den TL freiberuflich als Nebenerwerb ausüben oder halt hauptberuflich eine eigene Tauchbasis betreiben ... - die sind also dahingehend keine Hilfe

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Vercingétorixold school
05.07.2011 15:05
Sachkundige Beratung gibt es bei Angehörigen der steuerberatenden Berufen gegen Entgelt.
Stephan K.PADI DM, CMAS***, SSI XR, Apnoe 1, Eistauchen
05.07.2011 15:07
Eine eigene Steuernummer, besser Umsatzsteuer Ident-Nummer schadet ja schonmal nicht.
Genauso eine Gewerbeanmeldung.

Kostet beides nicht viel nur Zeit.

Dann kannst du dich gemütlich mit den Versicherungen und Berufsgenossenschaften auseinandersetzen.


Sorry, als Handwerksmeister kannich dir da wenig Tauchspezifische Info´s geben.
Aber schon eine eigene Steuernummer hatte bei mir damals 6 Monate gebraucht. Schliesslich ist das ja schwierig so eine Zahl von einem Beamten eintippen zu lassen.
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
05.07.2011 15:09
Die sind ebenso unsicher - beim Steuerberater war ich schon vor geraumer Zeit ...

Info "Erkundigen Sie sich da besser bei Finanzamt, Gewerbeamt, IHK" ...

Weitere "aussagekräftige" Antworten ?
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
05.07.2011 15:10
PS meine vorherige Antwort galt auf die Antwort von Vercingétorix
05.07.2011 15:26
Ich bin zur Gemeinde gegangen und habe ein Gewerbe angemeldet. Dazu musste ich meine Lizenz zeigen, und 20 Mark bezahlen. Dem Finanzamt bescherte ich dann die Anmeldung als Kleingewerbe, dadurch muss man keine Umsatzsteuerveranlagung machen. Die IHK wollte erst viel Beitrag für ihre Vereinszeitung, ist aber bei Umsatzbegrenzung auf xxxxxx,- hinfällig.

Was Versicherungen angeht, du wirst eine brauchen. BG? hat sich nie gemeldet. Theoretisch müsste man ja für jeden Tauchplatz eine Gefahrenanalyse und Risikobewertung machen. Oder einen QM einstellen...
Vercingétorixold school
05.07.2011 15:39
Och eigentlich nicht. Die MwSt-Systemrichtlinie ist eindeutig, ebenso die Frage der BG und die Abgrenzung Gewerbe/freier Beruf auch.
05.07.2011 15:42
Udo,

soviel wirst Du als Tauchlehrer verdienen, dass Du mit der Gewerbesteuer Probleme bekommen wirst. Die ersten 24500 euro sind im Jahr frei.

Also einfach beim KVR ein Gewerbe anmelden und der Rest kommt von alleine.

Grüße
05.07.2011 15:42
Hai boesewicht,

ein Gewerbe anmelden musst du schon, weil du gegen Geld eine Dienstleistung verkaufst. Eventuell reicht eine Reisegewerbekarte, wenn kein Firmensitz vorhanden ist, weil du deine Leistung bei anderen erbringst.

Wenn man ein Gewerbe anmeldet, kommt der Rest automatisch, weil alle wollen etwas von dir - nämlich Geld.

Die Berufsgenossenschaft kommt - abwimmeln, da kein Firmensitz, keine Angestellten etc. - klappt mit einem Brief bzw. vorherigem Anruf problemlos.

Das Finanzamt kommt auch, lässt sich telefonisch klären. Die sind für uns da! Sie sind zur Auskunft verpflichtet und tun das auch; ich hatte noch nie Probleme mit denen (der Ton macht wie immer die Musik). Zu klären mit denen sind folgende Themen:
- mit wieviel Umsatz rechnest du pro Jahr?
- wie hoch ist ca. dein Einsatz (Geräte, Fahrtkosten usw. usw.)
Verhandeln musst du auf Basis dieser Daten, ob du z.B. als Kleinstunternehmer gilts und von der Umsatzsteuer befreit bist. Wenn nicht, welche Vorauszahlungen must du leisten, ungefähr wie hoch und in welchem Abstand (meist viertel jährlich). Auf alle Fälle beantrage die sogenannte Ist-Versteuerung; d.h. du zahlst die Umsatzsteuer erst, wenn das Geld tatsächlich geflossen ist und nicht schon, wenn du nur die Rechnung abgeschickt hast. Als Kleinuntermehmer (nicht verwechseln mit "Kleinstunternehmer") brauchst du keine doppelte Buchführung (mit Bilanz), sondern eine einfache Einnahme/Überschußrechnung (EAR-Buchhaltung). dafür gibt es einfache und kostengünstige Programme. Am Jahresende reichst du dann deine gesammelten Steduer-Erklärungen beim Finanzamt ein (die helfen dir vorher, wie gesagt, die müssen auch beraten - Steuerberater brauchst du nicht, viel zu teuer). Wichtig! Alle Steuererklärungen (z.B. vierteljährliche Umstazsteuer-Voranmeldung) als gewerblicher nur Online einreichen - Papier nehmen die nicht mehr an. Um eine Software kommst du da nicht herum, ELSTER gibt es dafür kostenlos von den Finanzämtern.

Die IHK kommt auch irgendwann; es ist eine Zwangsmitgliedschaft, aus der es kein Entrinnen gibt. Mindestbeitrag ist bei uns in Bremen bei € 100.- /Jahr, woanders wahrscheinlich ähnlich; ab einem gewissen Einkommen wird es mehr.

Bedenke bei Selbstständigkeit eins:
Du bist weder Krankenversichert, noch Rentenversichert und in die Arbeitslosenversicherung zahlst du auch nichts ein. Du brauchst also eine Krankenversicherung; bei Privaten kommst du nicht mehr raus und die Beiträge werden immer teurer... also möglichst bei einer gesetzlichen als freillig Versicherter, dann kann man später noch wieder zurück.

Rentenversicherung kannst du zahlen (in die Gesetzliche kann man freiwillig Beiträge einzahlen, muss aber nicht). Sonst such dir was anderes.

Arbeitslosenversicherung musst du auch privat abschließen, wenn du arbeitslos wirst (d.h. pleite gehst), gibt es für dich nur den Weg zum Sozialamt...

Überleg es dir gut.

05.07.2011 15:43
Ob eigene Steuernummer oder Umsatzsteuer Ident-Nummer ist (nach Aussage von meinem Steuerberater) egal - bringt weder Vor- noch Nachteile - allenfalls macht es sich evtl. besser im Geschäftsverkehr, weil "gewohnter" auf dem Briefkopf. Der Unterschied liegt (ohne Gewähr) wohl in der Art und Weise wie man über die Steuer-Nr. Auskünfte einholen kann. Das Finanzamt wird (wen sie der Meinung ist) dir eine "Neue" verpassen oder du hast Kunden im europäischen Ausland - dann gibt auch eine Neue. Ob du nun monatlich/im Quartal oder jährlich deine Steuerangaben machst hängt vom Umsatz ab (und der Meinung des Finanzamtes).
IHK würde ich mal außen vor lassen, ggf. werden die schon auf dich zukommen spät. wenn du ein Gewerbe anmeldest bzw. mit Verzögerung.
Interessant fände ich die Frage ob man die Tätigkeit als Dienstleistung quasi "verkaufen" kann. Würde doch einiges vereinfachen., oder?
Vercingétorixold school
05.07.2011 15:47
Naja, RogerT wenn ich deine Ausführungen so lesen, hätten sich die paar Kröten für einen StB doch gelohnt.
05.07.2011 15:58
Vercingétorix Da hat sich der gute Roger ganz schön vergallopiert!
ELCV die USt ID würde der Str.Nr.ich vorziehen. Was meinst Du wie schnell man bei unseren Finanzbeamten über Deine Str.Nr. herausfindet was Du im letzten Jahr z.B. ESt bezahlt hast? Obendrein könnte man Dank Elster ein paar lustige Voranmeldungen generieren die zwar am Ende ohne Folgen bleiben aber zumindest für ordentlich Ärger sorgen können.
Vercingétorixold school
05.07.2011 16:26
Und von Elster läst man am besten die Finger! Und von den diversen Buchhaltungsprogrammen auch, wenn man keine soliden Grundkenntnisse hat. Das ist nicht schwer, sollte man sich aber mal am Anfang zeigen lassen! Auch das macht der StB. Das Finanzamt hat eigentlich nur gelegentlich mal eine Meinung, es wendet nur das UStG bzw. die MwSt-Systemrichtlinie und die DV an und das ist kein Hexenwerk.
05.07.2011 16:26
>> Da hat sich der gute Roger ganz schön vergallopiert! <<
Klär mich mal auf, wo?

05.07.2011 16:43
@JFibu
Ja, da hast du recht. Das war auch der Grund warum ich damals bei meinem Steuerberater nachgefragt habe.
boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
05.07.2011 16:45
Streitet euch nicht und Danke schon mal für die ganzen Infos

Versicherungen:
Bin (und bleibe) privat Krankenversichert, Arbeitslosenvers. wird gemacht, Rente ist für mich rel. unwichtig, die letzten 30 Jahre konnte dort ein so schönes Polster gesammelt werden, das auch trotz kommender Selbstständigkeit später noch eine nette Rente bei raus kommt ...

Also Versicherungsmäßig - auch Tauchlehrerhaftpflicht usw. - ist alles sauber geregelt.
05.07.2011 16:56
@Roger
- Gewerbe
- Reisegewerbe
- Berufsgenossenschaft vs. Angestellte
- FA Auskunft verpflichtet vs. Beratung
- IHK "Zwangs"Mitgliedschaft
-Arbeitslosenversicherung für Selbständige wird auch nicht mehr einfach

Es sind zwar zum Teil die richtigen Baustellen aber die Aussagen sind zu platt und pauschal und damit auch falsch.
05.07.2011 17:22
@boesewicht
guten Start und viel Erfolg (nebst Glück)
ramklovApnoeTL, TL**
05.07.2011 18:22
@ boesewicht,

habe mich selbst in einem anderem Gebiet selbständig gemacht. Du wanderst normalerweise nicht in den Bau, wenn Du nach der Anmeldung des Gewerbes einfach mal loslegst. Also einfach anfangen zu arbeiten, Rechnungen incl. MwSt schreiben und schließlich präsentierst dem Finanzamt Deine Einahmen/Überschussrechnung. Die sagen Dir schon, was Du behalten darfst und was Du künftig anstellen sollst.

Da schließe ich mich bundeskater an, der Rest kommt von alleine.

gruß ramklov
05.07.2011 19:18
Ich würde versuchen, als Freiberufler akzeptiert zu werden. Warum sollte ein Klavierlehrer als Freiberufler gelten und ein Tauchlehrer nicht? Dann kann man sich alles andere sparen. Das wird zwar ein Kampf, aber wenn man den gewinnt, ist alles gut!

Übrigens: Man braucht eine USt-Nummer, wenn man nicht unter die Kleinunternehmerregelgung fällt. Eine USt-Identnummer ist für einen Tauchlehrer nicht notwendig.
05.07.2011 19:40
@Bösewicht
Die Antwort ob die überhaupt als Freiberufler infrage kommst, also die s.g. Katalogberufe, findest du hier
§ 18 EStG bzw. § 1 PartGG

Eventuell könntest du über die Schiene unterrichtende Tätigkeit aka Kulturberufe reinkommen.
In der Endkonsequenz wird die Einstufung vom Finanzamt vorgenommen, also dort einfach mal nachfragen.

Vorteil wäre das du keine Gewerbesteuer zahlst und auch teilweise nicht die von RogerT aufgezählten Beiträge zu entrichten hast, also keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK oder die BG.

Was empfehlenswert wäre, schau mal, ob es in deinem Bundesland nicht eine Gründerberatung gibt, die ist meist kostenlos und wird vom Staat finanziert, die da sitzen kennen sich meist gut aus und geben die notwendigen Pointers.
Steuerberater und auch Anwälte sind da meist nutzlos, da sie nur Allgemeinplätze ausspucken, um sich nur nicht irgendwie angreifbar zu machen, liegt in der Natur der Berufsgruppe.

Und am Wichtigsten, vergessen leider viele, stelle Dir einen Businessplan auf und rechne dort lieber mit sehr konservativen Werten.

Auf die von @ramklov beschriebene Vorgehensweise, gehe ich lieber nicht ein, würde sie aber persönlich nicht so machen.




05.07.2011 19:55
Manchmal wundert man sich schon, was hier für Tips gegeben werden. Also die Ramklovsche Variante kann richtig teuer werden.

Yobabe geht ein Stück in die richtige Richtung hat aber nicht alles gelesen. Das Thema StrNr. / USt ID hatten wir schon durch.

Dork kommt dem richtigen Ergebnis schon recht nahe und kommt dann auch mit Pauschalaussagen die alles andere wieder in Frage stellen.
05.07.2011 20:48
>> Es sind zwar zum Teil die richtigen Baustellen aber die Aussagen sind zu platt und pauschal und damit auch falsch. <<

Falsch nicht unbedingt, aber nach über 20 Jahren Selbstständigkeit mit 2 eigenen Firmen habe ich wahrscheinlich für euch zu wenig Ahnung
Ich konnte nur etwas pauschal antworten, sonst wärs ein Roman geworden...aber lassen wir das, hab da keine Lust zu.

boesewichtProTEC PL5, SSI AOWI
05.07.2011 20:49
Einfach loslegen und schauen, was das Finanzamt späer von mir will ist nicht mein Weg - wie gesagt - vierteljährliche Vorrauszahlung fände ich mehr als unpraktisch, da gerade als TL davon auszugehen ist, das in kälteren Monaten weniger Einnahmen kommen ...

Daher möchte ich halt wirklich wissen, wie einzustufen und was für Kosten usw. ...

Mit der TL-Tätigkeit halte ich es gerne wie beim tauchen auch ... - planen und danach dann auch agieren - ohne große und evtl. dann unliebsame Überraschungen ...
05.07.2011 22:12
Geilo - jetzt bringen hier schon einige Hirne die Anweiser in Zusammenhang mit den Freien Berufen(TM). Wird ja immer schlimmer hier...

BTW: stelle mir gerade den reisenden Anweiser vor, wie er mit seiner M20 im Schwimmbad-Grundkurs aufschlägt und den Schölern was vom AMV 25 schwärmt...

Und bezüglich Ist-Versteuerung: darf dieses Kleinod der Freien Berufe nicht inzwischen Krethi und Plethi anwenden, und das wohl als vorgezogenes Wahlgeschenk auch dauerhaft?
05.07.2011 22:31
@roger 20 Jahre selbständig ist ja schön aber an sich ist schon Deine erster These und die Begründung zeigen halt, dass Praxis nicht immer jeden Sachverhalt lösen kann.

@Gäste Jetzt wein doch nicht gleich. Freiberufler hat ja nicht unbedingt etwas mit intellektuellem Anspruch zu tun.
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