Bundesrecht, Landesrecht, kommunale Verordnungen. Und damit nicht genug, viele weitere Gesetze erleichtern oder besser erschwerden uns das Tauchen. Probleme dazu können in unserem Rechtsforum diskutiert werden, kompetente Moderatoren sind vorhanden.

Verzicht auf Schadenersatzanspruch

Ich (Österreicher) habe über einen deutschen Tauchreisenveranstalter eine Tauchsafari in Ägypten gebucht.

Nachdem ich in Ägypten angekommen bin, musste ich eine umfangreiche Erklärung unterschreiben, wonach ich in jedem Fall gegenüber dem Veranstalter auf Schadenersatz verzichte, gleichzeitig umfasste dieser Verzicht auch einen Verzicht für meine Angehörigen im Hinblick auf einen allfälligen Unterhaltsschaden.

In Österreich ist ein derartiger Verzicht für Personenschäden unzulässig. Wie sieht es da in Deutschland aus? Ich nehme an es wird ähnlich sein.

Meiner Meinung nach haftet der Reiseveranstalter sehr wohl für allfällige, vom Leistungserbringer zu verantwortende Unfallfolgen, da dieser Erfüllungsgehilfe des Veranstalters ist. Somit sollte der in Ägypten unterschriebene rechtsunwirksam sein.

Fachkundige Meinungen dazu würden mich sehr interessieren.
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Kölle AlaafPADI - DM,SSI-MD ...
16.11.2008 15:42
gilt ähnlich wie für Österreich auch für Deutschland und kann für den Veranstalter zum Boomerang werden. PADI z.B. weist seit langem ausdrücklich darauf hin, dass diese Erklärung für Deutschland nicht mehr unterzeichnet werden soll:

http://www.tauchen-und-ferien.de/download/Haftungsausschluss_Risikouebernahme.pdf
16.11.2008 15:50
Hallo,

wenn Dir dieser Sachverhalt bei Buchung verschwiegen wurde hat der Reiseveranstalter sicher ein Problem.

Gruß

Uwe
16.11.2008 16:01
Moin - Ich bin KEIN Rechtsanwalt !
Aber solche Haftungsausschlüsse sind IMHO unwirksam (jedenfalls nach deutschen Recht)
zum Tragen kommt BGB §307 - Abs.7
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html
Von der Haftung bei Fahrlässigkeit kann man sich nicht durch welchen "Wisch" auch immer entbinden lassen.
Zu klären wäre wohl, wo der für Dich zuständige "Gerichtssitz" ist (wenn das so heißt)

Aber wie gesagt: ich bin KEIN Rechtsanwalt

das wird aber auch erst alles interessant, wenn etwas passiert ist - und dann solltest Du erst einmal an Dich denken, d.h. eine geeignete Tauchunfall Versicherung (DAN, Aquamed, VDST) und einen gesicherten Rücktransport nach D-Land zuvor abschließen

hth nebrius
17.11.2008 09:18
Sind in Europa unwirksam.
Aber um die Unwirksamkeit im Rest der Welt festzustellen, würde, da es (vielleicht deshalb?) erst im Rest der Welt (also nach Rest der Welt Recht) unterschrieben wurde, vermutlich nur ein Gerichtsprozess (hinterher) helfen.

Ich weise mal auf Die Standard PADI-Ausschlusserklärung hin, die ausserhalb Europas zu unterschreiben ist (Ähnliches lassen sich auch Tauchschulen/Anbieter "vor Ort" anderer Ausbildungsorganisatoren unterschreiben (lieber D32, auch deine!), so die denn zu finden sind!
Padi weisst extra darauf hin, das diese in Euroland nicht zur Anwendung kommt. Deshalb auch jeder TL eine extra Haftpflicht benötigt, so er denn in Euroland arbeiten möchte, um renewed zu werden.

Meines Erachtens kommt hier nur das gleiche Problem zum tragen, wie beim Softwarekauf:

Du siehst die AGB erst, beim Öffnen der Packung.Und obwohl "Rückgabe nach Öffnung nicht möglich" draufsteht, ist die Rückgabe nach kopieren der Software natürlich jederzeit möglich, weil du eben die AGB nicht anerkennen möchtest, womit sich die Software ja nicht installieren lässt.

Bei der tauchsafari bedeutet das dann, du kannst nicht aufs Boot, weil dir dies erst jetzt zur Kenntnis gebracht wurde, somit kannst du zurücktreten und Schadenersatz geltend machen.
Natürlich nur, wenn du nich (wie gewünscht) im rechtlichen Niemansland unterschreibst!
Aber auch das würde vermutlich nur per Gericht und sehr langwierig festzustellen sein, zumal du ja erstmal alle Kosten hättest, für Rückflung, Aufenthalt, ect. pp.

Dazu kommt:
Der reisende Taucher weiss von dieser gängigen Praxis (Haftungsausschluss), kann also wohl damit rechnen, womit der Rücktrittsgrund evtl. keiner mehr wäre, erst Recht, wenn das Gericht feststellen würde, das nach europäischem Recht dieser Ausschluss für eine in Europa gebuchte Reise auch dann nicht rechtsgültig wäre, wenn er wo auch immer ausserhalb Europas unterschrieben worden wäre.

Interessantes Thema, aber wenn du tauchen willst,.....!

Buch einfach den Anbieter nie wieder, bis du alle von der Liste gestrichen hast, musste kannste wenigstens immerhin je einmal mit denen tauchen fahren.

Hat schon mal jemand (vor Abfahrt) sich die genauen Umfänge der gesetzlichen und vor Ort gültigen Versicherungen der Boote zeigen lassen? Bei manchen sind elektr. Spielzeuge, die ja zumeist beim Sinken defektieren, wie Computer, Cameras, Mp3 Player, ....., von vorneherein ausgeschlossen!
Oder die Gesamtsummen sind so niedrig, das.....!
17.11.2008 15:27
Was am "Rest der Welt" unterschrieben wurde, sollte mich meiner Meinung nach nicht interessieren müssen.
Es ist ja in Europa zwischen mir und dem deutschen Reiseveranstalter zu einem Vertrag gekommen, als ich die Reise gebucht habe. Das in Ägypten ansässige Unternehmen, dass die Reise dann tatsächlich durchführt, ist Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters. Somit sollte ich mich durchaus an den Reiseveranstalter, der ja hoffentlich entsprechend versichert ist, mit Schadenersatzansprüchen wenden können. Und zwar unabhängig davon, ob ich die Erklärung in Ägypten unterschrieben habe oder nicht, da ja ein derartiger Haftungsausschluß nach unserem Recht nicht zulässig ist.

Würde mich wirklich interessieren, was ein Anwalt / Richter dazu sagt
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
17.11.2008 15:33
"Es ist ja in Europa zwischen mir und dem deutschen Reiseveranstalter zu einem Vertrag gekommen" -> das ist die Frage. KAnn sein, kann nicht sein, wenn dieser lediglich als Vermittler, nicht als Veranstalter fungiert?
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
17.11.2008 15:48
zu mienem obigen post ein Auzug aus den willkürlich gegriffenen AGB`s eines Reiseveranstalter:

Zitat:

Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden.....

Kann also sein, Flug und Hotel (zwei Hauptleistungen = hiermit HAftung als RV), ein Tauchpaket mit Tauschule xy wird lediglich "vermittelt", eventuell sogar noch auf Wunsch und Auswahl des Buchende etc. pp. Dann hat es sich u.U. mit Haftungsansprüchen für Vorfälle während des Tauchens .....

17.11.2008 17:26
Ich gehe in`s Reisebüro (nennen wir es "Gute Fahrt GmbH") und buche eine Reise aus dem Katalog von Kleckermann, bestehend aus einem "Paket" von Flug (Fluggesellschaft "Flotte Flügel") und Hotel ("Grand Holiday Resort") und Tauchen (Tauchbasis "Scheller Abgetaucht").

Ist "Gute Reise GmbH" nun der Vermittler und Kleckermann der Veranstalter, der wiederum mir Sitzplätze bei "Flotte Flügel", Bett und Essen im "Grand Holiday Resort" sowie Tauchen bei "Schneller Abgetaucht" reserviert? Oder reserviert er nichts, sondern vermittelt selbst über den Vermittler als der Veranstalter?

Wie man in der Vergangenheit öffentlich verfolgen konnte, müssen Reiseunternehmen selbst bei defekten Poolrutschen im Hotel haften, wenn Kinder sich dort die Fingerchen einklemmen und zu Schaden kommen. Unsere Gesetzgeber verlangen von deutschen Veranstaltern, dass diese sich in den von ihnen vermittelten Reisezielen vom Sicherheitsstandard überzeugen, damit kein deutscher Reisender zu Schaden kommt.

Muss ein Veranstalter sich deshalb auch vom Zustand, der Sicherheit und den Geschäftsbedingungen auf einem Safariboot überzeugen oder gilt das da nicht, weil der Veranstalter bei so einer Reise gar kein Veranstalter, sondern ein Vermittler ist?

Veranstalter? Vermittler? Wer ist wann was? Mei ist das kompliziert.
17.11.2008 19:55
Hallo,

@Tele

kommt immer auf den Einzelfall an. Wenn Dir ein Tauchreiseveranstalter eine Tauchreise verkauft wird er sich vor einem deutschen Gericht kaum als Vermittler rausreden können. Die können noch so viele Klauseln schreiben, deren Richtigkeit kann ausschließlich ein Gericht feststellen.

Gruß

Uwe

P.S. bei Ausflügen rden sich die Veranstalter oft raus, klappt aber fast nie vor Gericht.
18.11.2008 07:56
Genau da liegt der Hase im Pfeffer: wann ist der Veranstalter ein Veranstalter und wann ein Vermittler? Oder war`s umgekehrt?

Ein Reisebüroinhaber verkauft für "Veranstalter" Reisen. Der Veranstalter wiederum organisiert dem Reisenden jedoch einen Sitzplatz im Flieger, der nicht dem "Veranstalter" gehört, sondern der Fluggesellschaft. Dazu organisiert der "Veranstalter" dem Reisenden ein Bett im Hotel, ausreichend Verpflegung im Hotelrestaurant und wenn man möchte, kann man aus dem Katalog des "Veranstalters" auch gleich noch sein Tauchpaket im Voraus buchen.

Also ist der "Veranstalter" in dem Fall selbst der "Vermittler"? Denn ich könnte meinen Flug direkt bei der Fluglinie, mein Hotel direkt beim Hotel und mein Tauchpaket direkt bei der Tauchbasis buchen. Der "Veranstalter" und/oder der "Vermittler" nehmen mir jedoch diese Mühen ab und verkaufen mir das Ganze als Paket (das heißt dann "Pauschalreise") im Reisebüro bzw. via Internet direkt beim "Veranstalter". Heißt das dann nun "veranstaltet" oder "vermittelt"?

Auch sogenannte "Spezialanbieter" für Tauchreisen verkaufen doch eigentlich auch nur?! Flug bei Fluggesellschaft, Schiff beim Eigner und Tauchen bei der Tauchcrew auf dem Schiff. Das ganze wiederum als Paket. Heißt das dann nun "veranstaltet" oder "vermittelt"?

- -
18.11.2008 08:15
@Tele..

ein Beispiel: Orca z.B. ist ein Veranstalter und kein Vermittler, egal was sie selbst behaupten. Der der Dir eine komplette Reise verkauft (bei Pauschalreisen hast Du den Vertrag z.B. nicht mit Reisebüro, sondern z.B. TUI) haftet für fast Alles. TUI o.a. verkauft Dir im Hotel eine Rundreise (im Kleingedruckten steht vermittelt) Quittung auf TUI-Papier, Autounfall durch Fremdunternehmen-TUI haftet (dafür gibts Urteile) Internetsuche-Reiserecht.
Gruß
Uwe
18.11.2008 09:38
Wo grenzt sich dann "Veranstalter" und "Vermittler" ab? Denn Tauchpakete kann ich über den "Veranstalter" buchen (siehe diverse Reisekataloge).

User shuttle schrieb oben "Kann also sein, Flug und Hotel (zwei Hauptleistungen = hiermit Haftung als Reiseveranstalter), ein Tauchpaket mit Tauchschule xy wird lediglich "vermittelt","

Tauchpaket buche ich jedoch mit Buchungs-Code direkt im Reisebüro zusammen mit meiner "Hauptleistung". Also haftet der "Veranstalter" auch für Unzulänglichkeiten beim Tauchen (verdreckte Atemluft, zu große Tauchgruppen, Haftungsausschlussklauseln vor dem Tauchen, usw.)

Für Tauchsafaris, gebucht beim "Veranstalter", sehe ich das dann noch verschärfter.
shuttleTL** / Instructor Trainer / MSDT / TMX
18.11.2008 10:16
Hi Queen,
bei über Veranstalter gebuchten Safaris sehe ich auch eine klare Veranstalterhaftung. Bei zugebuchten Leistungen versuchen sich viele, im oben genannten Sinne als "Vermittler" rauszumogeln. Ich denke, dass es jeweils im Fall der Fälle eine Einzelfallbetrachtung sein wird. Wollte nur diesen Aspekt zur Diskussion einwerfen, ohne selbst eine Rechtswürdigung vornehmen zu wollen (bzw. zu können )
18.11.2008 11:06
Wenn ich eine Pauschalreise buche, kaufe ich ein Gesamtpaket, für das erst einmal der in meinem Land zuständige Veranstalter die Gesamtverantwortung trägt, denn der ist mein Vertragspartner für alle Leistungen aus dem Vertrag.

Gut, er kann Teile abschieben auf internationale Regeln und das in die AGB reinschreiben. Geht mein Koffer mit Inhaltswert 5000 Euro verloren, verweist er auf die IATA-Höchstgrenzen.

Aber wenn sich mein katalogseitiges 5*-Traumhotel als Bruchbude mit Baulärm, Disco und Puff zeigt, ist der Veranstalter derjenige, der unfreundliche Anwaltsbriefe bekommt.

Buche ich eine Tauchreise incl. Tauchpaket, der Veranstalter schreibt rein, dass die gebuchte Tauchbasis ein 6*-XYZ-Resort mit höchstem Qualitäts- und Sicherheitstandard ist und ich bekomme da nur Dreckluft, werde ich ganz bestimmt meinen Veranstalter in die Haftung nehmen, denn die Basis habe ich bei ihm gebucht. Soll er doch entweder vorher die Subunternehmer seines Leistungspaketes gründlicher auswählen, bevor er die Gesamtleistung verkauft, oder sich das von mir zurückgeforderte Geld wie auch immer vom Anbieter dieser Teilleistung zurückholen!

Gleiches sehe ich bei Safariangeboten: Der deutsche Veranstalter ist mein Vertragspartner, er verspricht eine Leistung, die er selbst natürlich beim örtlichen Anbieter einkauft. Damit gibt es eine Schiene Anbieter - Veranstalter (die mich als Endkunde nichts angeht) und eine Schiene Veranstalter - ich als Endkunde. Das Weiterschieben irgend welcher Haftungsausschlüsse aus der Schiene Anbieter - Veranstalter auf mich mit so einem Formular sehe ich zumindest als absolut unseriös an!

Ich würde so ein Papier zwar notfalls unterschreiben, wenn ich ohne Unterschrift nicht an Bord bleiben darf, denn dann ist das Kind schon im Brunnen. Aber vielleicht geht es demnächst auch anders, indem man schon vor der Buchung dem deutschen Reiseveranstalter eine von ihm zu bestätigende Checkliste schickt, die dann Vertragsbestandteil wird. Dann wird sich hoffentlich so mancher Veranstalter die eingekaufte Fremdleistung dreimal angucken, bevor er sie weiterverkauft. Ich spiele hier auf diese Website an, noch ist wenig zu sehen:
http://www.diveboat-safety.com
18.11.2008 13:36
Da wird man ja blöd im Kopf. Das Geruckel wegen der ständigen Seitenakualisierung, damit die Uhr rückwärts zählen kann.

Soviel dazu.
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"Der deutsche Veranstalter ist mein Vertragspartner ..."

Warum nennen wir ihn "Veranstalter" und nicht "Vermittler"? Denn er veranstaltet doch nichts, sondern vermittelt Reisen eines Schiffsbesitzers, der sich mit einem Tauchkundigen zu einer Safari zusammen tut und diese beiden möglichst viele Mitreisende kostenpflichtig mitnehmen wollen. Weil das Auffinden solcher Mitreisenden jedoch umständlich ist, lassen sie ihre Mitfahrgelegenheit durch einen Dritten an Reisewillige "vermitteln".

Ich hab` mal dazu jemanden befragt, der es etwas ausführlicher erklären kann. Reiseveranstalter http://de.wikipedia.org/wiki/Reiseveranstalter und Reisevermittler http://de.wikipedia.org/wiki/Reisevermittler . Und auch der Reisevertrag http://de.wikipedia.org/wiki/Reisevertrag ist ganz wichtig !

Um auf die Eingangsfrage von divepb zurück zukommen: alle Merkmale und Bedingungen der Reise müssen bei Abschluss des Reisevertrages vorliegen. Also auch der Hinweis auf diese "Schadenersatzverzichtserklärung", egal ob sie nach BGB zulässig ist oder nicht. Wird man vor Ort (z.B. beim Einschiffen) genötigt, diese Erklärung zu unterzeichnen, ist das eine Änderung zum Vertrag, die man nicht akzeptieren muss. Wird man dann im schlimmsten Fall vor Ort von der Reise ausgeschlossen, ist das ein Mangel, dessen Folgekosten (Umbuchung, Hotel suchen, eventuell sofortiger Rückflug, Ausgleich für entgangene Urlaubszeit, etc.) der Veranstalter voll zu tragen hat. Jedoch scheint dem divepb auf seiner Tauchsafari kein Schaden entstanden zu sein und wir können hier weiter raten, ob solche Verzichtserklärungen nach BGB nichtig oder wichtig sind, oder auch nicht.

Anders verhält es sich jedoch mit den im taucher.net oft beweinten Mängeln wie fehlender oder unzureichender Sicherheits- und Notfallausrüstung an Bord der Tauchschiffe, verdreckter und vergifteter Luft, Nichteinhaltung der Mitreisevoraussetzung (Mindestbrevets), etc. Solche Dinge müssen als Mangel protokolliert und sofort beim Vertreter des Veranstalters (Reiseleitung, Erfüllungsgehilfen, Hotline des Veranstalters) angezeigt werden. Kann oder wird keine Abhilfe geschaffen, dann ist bis vier Wochen nach Reiseende der Mangel als Schadenersatzanspruch beim Veranstalter einzureichen.

P.S.: Wer ist eigentlich Joachim Warner in Scharbeutz?
18.11.2008 14:20
@ T-Queen

Ohne Jurist zu sein, meine Meinung:
Der Vermittler steht zwischen Veranstalter und Kunde. Der liefert eigentlich nur eine Information, wo man was bekommt und kaufen kann.
Der Veranstalter verkauft die Gesamtleistung wie angeboten und muss dafür geradestehen.

Dass bei dem Link eine Uhr rückwärts zählt, ist ein Skript des Webmasters. Leg dir die URL in die Bookmarks und guck kurz nach Zero wieder rein.
18.11.2008 14:39
Was die Uhr als countdown bewirken soll, ist mir klar. Jedoch der Script ist mäßig bis saumäßig, da bei geöffneter Seite (im Firefox) der Tab bei jedem Neuladen pro Sekunde zusammen zuckt. Und der Mousezeiger auf anderen Tabs auch mitzuckt. Im IE zuckt es nicht, dafür höre ich ein stetiges leises Klicken aus dem Lautsprecher, als wenn ich mit der Mouse einen Link anklicke.

Da gibt`s Besseres http://www.kostenlose-javascripts.de/javascripts/zaehler-counter-timer/countdown-bis-silvester.html Sag dem J. W. in Schabeutz, er soll das den Webmaster nochmal überarbeiten lassen.
18.11.2008 15:33
@ Queen (und wieder ein neues REG-Bild! Hübsch!)

Leg die Seite einfach in die Favoriten und guck am 16.01. ab 18.00 wieder drauf.
Antwort