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hketTL CMAS

Was ist ein Tauchunfall ?

In dem Thread gehts um die Definition eines Dekounfalls, das erinnerte mich an eine diskussion mit meinem versicherungsvertreter.
http://www.taucher.net/forum/medizinShow.html?messageNummer=2368

Die Unfallversicherungen machen einen deutlichen Unterschied zwischen:
DCI = Deko-Verletzung = Überdruckbarotrauma
DCS= Deko Erkrankung = Entsättigungsproblematik


Ein Unfall ist eine durch ein plötzlich auftretendes Ereignis auftretende Schädigung.

Es gibt immer noch Unfallversicherungen mit der Tendenz, zwischen einem Tauchunfall und einer Taucherkrankung zu unterscheiden.

Wenn der Taucher z.B. durch einen Abblaser zu schnell auftaucht ist das Ergebnis als Unfall zu werten. (egal ob Lungenschaden oder DCS)

Kommt es nach einem normal verlaufenen Tauchgang zu einer DCS handelt es sich um eine Erkrankung - die dann nicht von der Unfallversicherung abgedeckt ist, da das plötzliche Ereignis fehlt.

Darf eine UVV tatsächlich eine nach einem unauffälligen Tauchgamng auftretende DCS Problematik als Erkrankung werten und sich damit leistungsfrei stellen ?

Eigentlich ist es ja kein wirklicher Unfall, wenn zum Beispiel der Buddy bei gleichem Profil beschwerdefrei ist ?

Helmut
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07.04.2009 16:41
Die einschlägigen Tauchunfallsversicherer in D definieren den Tauchunfall sehr weitläufig - schon wenn Du Dir beim Anlegen des Gerödels die Flasche auf den Zehen wirfst, zählt das.
07.04.2009 17:57
alter Hut
http://www.deinklick.de/Tauchunfall.html
außerdem lautete die entscheidende Definition eines Unfalles, an dem sich manche Versiherungen trotzdem noch gerne aufhängen:
"Ein Unfall ist ein plötzlich `von außen` auf den Körper einwirkendes Geschehen"
viel wichtiger ist, ob die ggf. amulant erforderliche Dekokammerbehandlung übernommen wird...
dive safe...
07.04.2009 18:18
Alter Hut, aber immer noch im Gespräch.

In Deutschland sah es nach dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 16.05.1995 (19 U 283/94) zunächst so aus, als sei die Frage nun endgültig geklärt.

Nun hat aber in 2005 der österreichische OGH (Urteil vom 30.03.2005 , 7 Ob 320/04 s) unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die deutsche Rechtsprechung des OLG Karlsruhe folgendes entschieden:
1. Zum Begriff der "Plötzlichkeit" des Unfalls gehört das Moment des Unerwarteten und des Unentrinnbaren. Es erschöpft sich nicht im Begriff der Schnelligkeit.
2. Erfolgte bei einem Tauchgang der Auftauchvorgang vorschriftsmäßig, liegt beim Auftreten der Caissonkrankheit aufgrund der Konstitution des Tauchers kein "plötzliches" Ereignis vor, weil die Gesetzmäßigkeit der Druckverhältnisse allgemein bekannt ist.

Da die österreichische Rechtsordnung der deutschen sehr ähnlich ist, ist also damit zu rechnen, dass diese Entscheidung auch Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung haben wird.
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
07.04.2009 18:30
"... österreichische Rechtsordnung der deutschen sehr ähnlich ist ..."

In wesentlichen Bereichen ist sie aber auch völlig unterschiedlich.

Nehmen wir mal einen anderen Fall: Jemand hat einen Autounfall und fällt 2 Tage später aufgrund eines durch den Unfall verursachten Schädelhirntraumas ins Koma.
Da sind die Folgen auch erst sehr viel später ersichtlich. Trotzdem handelt es sich (zumindest in Deutschland) um einen Unfall.

Der Zeitpunkt des Auftretens, der durch den Unfall eingetretenen Schädigung, kann ja wohl nicht für die Frage ausschlaggebend sein, ob es sich um einen Unfall handelte.

Im Zweifel würde ich mich immer auf das Urteil des OLG Karlsruhe berufen. Da wäre mir die Meinung der Vorderitaliener egal.
07.04.2009 19:34
Auf welche Entscheidung ich mich berufen würde, würde davon abhängen, wen ich zu vertreten habe.
08.04.2009 04:47
@hket:

Hier nochmal der gleiche Link, wie in der anderen Diskussion: http://www.gtuem.org/modules/uploadmanager11/admin/index.php?action=file_download&file_id=91&location_id=0

DCI ist nicht ein anderer Begriff für Überdruckbarotrauma, sonder ein Überbegriff für beides, Dekompression-Krankheit und Lungenüberdruckverletzungen.
08.04.2009 09:09
Die VdST-Versicherung spricht im Zusammenhang mit typischen Tauchunfällen von einer "Deckungserweiterung", da ein Dekounfall nunmal nicht den klassischen Unfallbegriff (plötzliches, von außen einwirkendes Ereignis) erfüllt.

Solange es so, oder so ähnlich nicht in den eigenen Versicherungsbedingungen steht, wird es im Einzelfall immer schwer werden, einen "Unfall" i.S.d. Unfallversicherung nachzuweisen.

Gruß
Hansi
hketTL CMAS
08.04.2009 09:43
Nebrius hat mit seinem "alten Hut" gleich die A-Karte gezogen

sein link gibt folgende Definition:
"Eine sogenannte Caisson-Erkrankung durch zu schnelles Auftauchen beim Tauchen ist als Unfall i.S.d. § 1 III AUB 88 anzusehen."

>> zu schnelles Auftauchen - Unfall <<

explorer und henri sind auch auf der falschen Schiene: es ist unerheblich, wann nach einem Unfall die Schädigung auftritt, DCS z.B. noch innerhalb von 24 Std.

Wichtig war mir das Rechtsverständnis, wenn es gar keinen Unfall gegeben hat.
Das heisst laut Tauchcomputer war der Tauchgang ok, es wurde nicht zu schnell aufgetaucht, trotzdem kommt es zu DCS Symptomen.

Tauchgang ok - kein Unfall - nicht versichert

passt das ?

Helmut
08.04.2009 11:42
Das Karlsruher Urteil gibt´s hier im Volltext:
http://www.taucher.net/recht/docs/OLG_KA_19_U_283_94.pdf
08.04.2009 14:35
@hket

Ich denke nicht, dass ich auf der falschen Fährte bin. Allerdings habe ich den Fehler gemacht henri nicht ausdrücklich zu widersprechen.

Ich weiß nicht, wo er das Zeitmoment herausliest. Auch sein Autounfallbeispiel geht an der Entscheidung des österreichischen OGH völlig vorbei.

Leider konnte ich die Entscheidung - zumindest in den öffentlich zugänglichen Teilen - im Internet nicht finden zum verlinken. Für die, die entsprechenden Zugang haben, die Entscheidung ist abgedruckt in VersR 2006 Heft 17, S. 819 f.

Die Entscheidung des OGH, die im Übrigen nicht nur auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe, sondern auch auf die Unfalldefinition des § 1 Abs.3 der deutschen AUB 88 bezug nimmt, befasst sich nicht mit dem Zeitmoment, auch wenn die Leitsätze der Entscheidung dies auf den ersten Blick vermuten lassen.

Vereinfacht ausgedrückt unterscheidet der OGH vielmehr danach, ob der Taucher während des Tauchgangs einen Fehler gemacht hat und es deswegen zur DCI kam, oder ob der Taucher unter Einhaltung aller Regeln getaucht ist und die DCI letztlich auf Grund von Problemen in der Konstitution des Tauchers entstanden ist.

In dem entschiedenen Fall tauchte der Taucher unter Einhaltung aller anerkannten Regeln erlitt aber trotzdem eine DCI. Erst in der Reha stellte sich heraus, dass der Taucher bereits seit Geburt an einem Lungenemphysem bzw. bullösen Veränderungen der Lunge litt, was während dem Auftauchen zu einer AGE geführt hatte.
Das Gericht verneinte in diesem Fall einen Unfall, da aufgrund der Konstitution des Tauchers kein "plötzliches" Ereignis vorgelegen habe.

Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe und auf auch dort zitierte Quellen, kommt der OGH zu dem Ergebnis, dass dann, wenn das Tauchen nicht durch ungewollte und ungeplante Umstände gestört wurde, das Ereignis - die Veränderung der Luftdruck- und Sauerstoffverhältnisse - nach objektiven Maßstäben nicht überraschend und unentrinnbar (und damit im Sinne der betreffenden Bedingung nicht plötzlich) auf den Körper einwirkt. Die Gesetzmäßigkeit der Druckverhältnisse ist allgemein bekannt.

Im Klartext, so bald während dem TG etwas "schief" läuft und es kommt zur DCI, kann nach dieser Auffassung von einem Unfall ausgegangen werden.

Interessant wird es aber in Zukunft um so mehr in den -garnicht so seltenen - Fällen, in denen nach eine regelgerechten Tauchgang eine DCI auftritt.

Zwei Fallgruppen fallen mir da auf Anhieb ein.
Taucher mit persistierendem PFO und Taucher mit Dehydratation.

Die Zukunft wird uns da sicher noch einige Interessante Entscheidungen bringen. Vom Tisch ist das Thema noch lange nicht!
hketTL CMAS
08.04.2009 15:32
explorer / sorry die Schiene war richtig

genau das wars, ist mir lange nicht aufgefallen, aber jetzt weiss ich endlich, was mein Versicherer mir sagen wollte.

In etwa:
1. bißchen Scheisse gebaut => Unfall
2. zugegeben => Versicherung zahlt

oder
1. keine Ahnung, warum DCS => kein Unfall
2. vieleicht Veranlagung, vielleicht Vorerkrankung
=> Versicherung zahlt nicht

Wer nach einem vermasselten Tauchgang das Unschuldslamm spielt, bringt sich eventuell um seinen (Unfall- ) Versicherungsschutz.

Helmut
08.04.2009 16:51
@hket

So kann man es - stark komprimiert - ausdrücken!
09.04.2009 00:37
Eigentlich logisch, da auch im normalen Leben ein Unfall zur Krankheit und eine Krankheit zum Unfall führen kann - aber eben auch beides nicht.

Also habe ich neben der Tauchunfall- auch eine Tauch-Krankenversicherung (und eine Tauch-Rechtsschutzversicherung) automatisch über den Sternenverband.
henrii.a.c. Masterinstructor, CMAS TL**
09.04.2009 09:37
@ hket

"... explorer und henri sind auch auf der falschen Schiene: es ist unerheblich, wann nach einem Unfall die Schädigung auftritt, DCS z.B. noch innerhalb von 24 Std. ..."

Hab ich doch geschrieben. Es ist nicht Kriterium. Das klang aber vorher aus einigen Kommentaren so heraus.
10.04.2009 23:20
Hey,

wichtig ist in diesem Zusammenhang, darauf zu achten das in der Unfalldefinition Plötzlich, von aussen, unvorhergesehenes und schädigendes Ereignis steht- Das heisst: Plötzlich nachlassender Druck (der ausserhalb auf den Körper einwirkt) und dabei eine Schädigung hervorruft. Dabei ist entscheidend, dass die Schädigung z.B. durch den Auftauchvorgang eintritt, auch wenn die Folgen evtl. später eintreten.

Ähnlich wäre ein Unfall, bei dem das Bein verletzt wird- durch Komplikationen kommt es zu einer dauerhaften Schädigung des Gewebes und das Bein stirbt ab, weswegen es amputiert werden muss. Auch hier gilt die Definition vom Unfall- da das Ereignis entscheiden ist und nicht der Zeitpunkt des Eintritts der Folgen!

Gruß

Thomas
Antwort