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Foren - Ausbildung - Welche Berechtigungen hat ein DTSA** Taucher mit ÜL bei der Ausbildung (insbesondere beim einem CMAS Bronze Kurs)?




  

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Welche Berechtigungen hat ein DTSA** Taucher mit ÜL bei der Ausbildung (insbesondere beim einem CMAS Bronze Kurs)?
Abgesandt von tuempletaucher Registriertes Mitglied am 06.05.2008 - 13:50:

Halli Hallo,

momentan stelle ich mir folgende Frage:

- Ein Bronze Kurs wird ausgeschrieben
- Die Bronze Kurs Theorie wird abgehalten und anschließend wird die Prüfung abgenommen
-> Darf eine DTSA** mit ÜL Lizens diese theoretische Prüfung abnehmen?
- Die praktischen (DTSA Bronze) Übungen werden im Schwimmbad geübt
-> Darf ein DTSA** mit ÜL diese Übungen im Schwimmbad abnehmen
- Die Freigewässerausbildung:
-> Die Trainingstauchgänge (nicht Prüfungstauchgänge) im See
Darf ein DTSA** mit ÜL diese Trainingstauchgänge im See OHNE einen TL* abhalten?
Wie ist die Unterscheidung zu bewerten bzgl. Basic/ Grundtauch- und Bronzeschein?


Und Abschließend eine weitere Frage:

Sollte ein DTSA** mit ÜL Lizens vor einem bestimmten Stichtag bereits den DTSA** mit ÜL Status besitzen, hat dieser mehr Rechte als die die nach einem bestimmten Stichtag diese Lizens erhielten?
Wenn ja könnten Sie freundlicherweise diese "erweiterten Berechtigungen" nennen und wann dieser Stichtag gewesen wäre.

Ichh ab ebereits die Satzung durchgelesen aber bin nicht so richtig schlau daraus geworden. Eine Anfrage beim VdST läuft schon eine ganze Weiloe, leider habe ich bis heute noch keine Antwort


Danke für Eure konstruktiven Beiträge

Grüße...Tümpeltaucher



Antwort von tauchgeist Registriertes Mitglied am 06.05.2008 - 14:18
Tuempletaucher, eindeutig ein NEIN auf Deine Fragen,
die Vorbereitungen im Bad darf er durchführen , aber nicht die Prüfungen abnehmen !
Erweiterte Berechtigungen gibt es ebnflass nicht .

Schau mal in die DTSA-Ordung, Seite 22:
Hier klicken

In Punkt 4.3 steht :
4.3 Ausbilderqualifikation
VDST-CMAS-Tauchlehrer*/**/***/****.
VDST-CMAS Apnoe Tauchlehrer sind abnahmeberechtigt für die ABC Übungen ohne Gerät.

Und in der Prüferordnung , die auch die ÜL, jetzt Trainer C , betrifft, ab Seite 10:
Hier klicken
unter 2.7:

2.7 Abnahmeberechtigung
• Frühschwimmerabzeichen
• Deutsches Jugendschwimmabzeichen * bis ***
• Deutsches Schwimmabzeichen * bis ***
• Deutsches Jugendleistungsabzeichen Flossenschwimmen * bis ***
• Deutsches Leistungsabzeichen Flossenschwimmen * bis ***.
• Schnuppertauchen im Schwimmbad sofern Inhaber DTSA** Schnuppertauchen unter schwimmbadähnlichen Bedingungen sofern Inhaber DTSA***.
• DTSA Grundtauchschein im Schwimmbad sofern Inhaber des DTSA** DTSA Grundtauchschein unter schwimmbadähnlichen Bedingungen sofern Inhaber DTSA***.
• KTSA und KSK laut VDST-KTSA-Ordnung
• DTSA Basic, sofern zusätzlich Inhaber des DTSA *** und unter Aufsicht und Absicherung eines VDST-CMAS Tauchlehrers.

tg
Antwort von Mattti Registriertes Mitglied am 06.05.2008 - 14:20
Was der ÜL ausbilden darf steht in der DTSA Ordnung:

Hier klicken

Für jedes Brevet unter "Ausbilderqualifkation"

Er darf den Grundtauchschein mit Theorie und Praxis abnhemen.

Alles was dort gemacht wurde wird dann beim Basic Diver oder beim DTAS Bronze anerkannt:
"Bei Vorlage des DTSA Grundtauchscheins entfallen der theoretische Teil
und die gesamten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der
Abnahmen zum DTSA Grundtauchschein und Abschluss des DTSA *
nicht mehr als 15 Monate liegen. Bei Vorlage des VDST-KTSA Gold (***)
entfallen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der theoretische Teil und
die gesamten Übungen ohne Gerät."

Also darf er Schnuppertauchen, die bronze Theorie und alles im Schwimmbad machen.

Als ÜL mit *** darf er das auch im "kontrollierten Freiwasser" machen.

-> Darf eine DTSA** mit ÜL Lizens diese theoretische Prüfung abnehmen?
JA

- Die praktischen (DTSA Bronze) Übungen werden im Schwimmbad geübt
-> Darf ein DTSA** mit ÜL diese Übungen im Schwimmbad abnehmen
JA

- Die Freigewässerausbildung:
-> Die Trainingstauchgänge (nicht Prüfungstauchgänge) im See
Darf ein DTSA** mit ÜL diese Trainingstauchgänge im See OHNE einen TL* abhalten?
NEIN
Dafür müßte er CMAS *** sein und zusätzliche ÜL-Hospitiationen fürs Freiwasser haben!
Aber unter Aufsicht eines TL darf er das.

->Wie ist die Unterscheidung zu bewerten bzgl. Basic/ Grundtauch- und Bronzeschein?
Basic ist nur im Schwimmbad. Das darf der ÜL alleine.

Matti
Antwort von _Matthias_ Registriertes Mitglied am 06.05.2008 - 14:20
Natürlich kann ein TL die "Aufsicht" bei der Theoreiprüfung delegieren wenn du das mit "Abnehmen" meinst. Die Aufsicht sammelt am Ende die Prüfungsbögen ein, der TL kontrolliert und bespricht die Fehler mit den Teilnehmern. Sollte er zumindest tun. Denn kann man ihm nachweisen, dass mangelhaftes Verständnis der Tauchtheorie (Druckausgleich, max. Aufstiegsgeschwindigkeit, ...) ursächlich zu einem Unfall führte und dann stellt sich noch raus, dass der TL bei der Theorieausbildung teilweise nicht anwesend war, ... gute Nacht.

Auch im Schwimmbad kann der TL natürlich bestimmte Übungen mit einem anderen, erfahrenen "Partner", z.B. ÜL, üben lassen. Er sollte sich aber vorher persönlich vom Gelingen der Übung bei jedem Schüler überzeugt haben. Tut er dies nicht, begibt er sich zumindest in den Bereich der Fahrlässigkeit.

Ausbildung im Freiwasser dürfen nur TL durchführen. Allein aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen. Hier hat der TL die Aufsichtspflicht über den schutzbefohlenen Tauchschüler.

Und überhaupt: Der TL unterschreibt am Ende der Ausbildung, dass der Schüler alle Ausbildungsinhalte sicher kann. Wie will er das machen, wenn er bei allen Abschnitten der Ausbildung (Theorie, Schwimmbad, Freiwasser) nur sporadisch anwesend war.

Zusammenfassend: Der TL kann sich unterstüzen und auch assistieren lassen. Er trägt aber für ALLES in der Ausbildung uneingeschränkt die Verantwortung und kann haftbar gemacht werden. Der TL der hier angesprochen wird "delegiert" nach meinem Geschmack etwas zu viel. Ichorstand würde das nicht tun und für das was andere (eventuell falsch) machen blind unterschreiben. Vielleicht sind dem TL die Konsequenzen nicht ganz klar.

Wenn es einen Verein betrifft, hat auch hier der Vorstand die PFLICHT eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung jedes Tauchschülers sicher zu stellen.
Antwort von Mattti Registriertes Mitglied am 06.05.2008 - 14:38
Wie gesagt:
ein ÜL darf den Grundtauschein komplett abnehmen.

Dieser wird für DTSA Bronze anerkannt und ersetzt die Theorie.

Als ÜL C Breitensport Tauchen bekommt man dafür auch das nötige Wissen in Theorie und Praxis beigebracht.
Antwort von Doppeldreier Registriertes Mitglied am 06.05.2008 - 17:08
@Matthias
bei Mattti nachlesen und alles ist gesagt. Ich glaube du weist nicht was ein ÜL ist. Der Bronze-Kurs ist ein Grundtauchschein mit anschliessenden Freigewässertauchgängen. Also darf, kann und vor allem SOLL ein ÜL die Schwimmbadausbildung (Gerät und ABC) und die Theorieausbildung und Prüfung übernehmen. Diese aber nicht die Freigewässerausbildung darf er alleine durchführen.

Das einzige was ein TL1 mehr darf als ein ÜL sind die Freigewässertauchgänge prüfen und abnehmen.

Ansonsten sind die DTSA Ordnungen und die Prüfer-Ordnungen eigentlich ziemlich klar und unmissverständlich.

Gruß,
D3
Antwort von Mattti Registriertes Mitglied am 06.05.2008 - 17:49
@matthias: Der VDST-ÜL ist genauso versichert wie der VDST TL und darf seine Brevets ganz normal mit PIC und VDST-Stempel abnehmen. Aber nur im Schwimmbad. "Kachelinstruktor" eben.
Antwort von mike-in-the-blue Registriertes Mitglied am 06.05.2008 - 17:55
@matti
@D3

sonst würde der ÜL auch seine Berechtigung verlieren.

Gruß

Mike
Antwort von _Matthias_ Registriertes Mitglied am 06.05.2008 - 18:20
Ich meine, mal irgendwann eine Diskussion verfolgt zu haben, dass die Kompetenzen eines ÜL stark beschnitten wurden. Da findet man recht widersprüchliche Angaben im Netz. Zum einen heißt es teilweise ÜL = TL Assi. Andere sagen, der ÜL ist eigentlich nur zum Abhalten von Training da. Wenn der ÜL beim VDST tatsächlich zur kompletten Abnahme des GTS berechtigt ist, dann gilt natürlich in meinem vorherigen Posting (für den Schwimmbadteil!) ÜL = TL.
Antwort von Mattti Registriertes Mitglied am 06.05.2008 - 18:47
Es gibt natürlich verschiedene Übungsleiter.
Der VDST-ÜL ist spezialisiert aufs Tauchen und nach DIN schon ein Tauchlehrer.
"Übungsleiter C Breitensport Tauchen"

Meine Aussagen oben gelten nur für ÜL-C Tauchen... Natürlich darf ein Fussballtrainer keinen Grundtauschein abnehmen.

Matti



Antwort von tauchgeist Registriertes Mitglied am 06.05.2008 - 19:48
@ Matthias / Matti , nun braucht ihr euch doch nicht zu streiten, wer was darf, ist sehr konkret in den VDST-Ordnungen fixiert, da gibt es dann auch keine Diskussionen , einfach mal oben auf meine Links klicken, die Ordungen downloaden un din Ruge durchlesen, ich bin sicher, ihr werdet keinerlei Differenzen mehr haben danach

MAtti, die DIN regelt Minimalstandards , die für alle verbindlich sind, man darf, wie der VDST , jedoch auch die eigene Messlatte höher legen. Siehe EU-Normen Freizeittaucher * ... ( was für ein grässliches Wort ) auch dort haben der VDST ( und andere Verbände auch, die eigenen Standards oberhalb der EU-Norm gesetzt , und das ist auch gut so

In diesem Sinne

tg
Antwort von Tauchteufel Registriertes Mitglied am 06.05.2008 - 20:23
Moin moin

Matthias hat schon Recht, indem er sagt, dass die Rechte eines ÜL (Neusprech: Trainer C) "beschnitten" wurden. Aber sich darüber aufzuregen, bringt heutzutage nichts mehr. Alle Vorredner haben richtig geantwortet und auf die derzeit gültigen Ordnungen hingewiesen.

Da gibt es von meiner Seite deshalb nichts hnuzufügen.

Viele Grüße
Peter
Antwort von Mattti Registriertes Mitglied am 07.05.2008 - 00:54
Jetzt noch eine Frag: Warum wolltest du das wissen tuempeltaucher?
Antwort von kwolf am 08.05.2008 - 14:42
@tauchgeist

da hast du aber in deinem ersten Posting die VDST Ordnungen nicht komplett ausgeschöpft: Der ÜL mit ** darf Schwimmbadteile selbstständig und eigenverantwortlich lehren und die theoretische und praktische Prüfung der Grundscheinelemente im Schwimmbad *abnehmen* und kann im Taucherpass den Grunsdchein beurkunden - dann kann ein TL Bronze innerhalb eines Jahres ohne Wiederholung dieser Prüfungen fortsetzen.
Grüße
Klaus
Antwort von tauchgeist Registriertes Mitglied am 08.05.2008 - 15:09
@ klaus,

das sehe ich anders, die Fragestellung lautete:
- Ein Bronze Kurs wird ausgeschrieben
- Die Bronze Kurs Theorie wird abgehalten und anschließend wird die Prüfung abgenommen
-> Darf eine DTSA** mit ÜL Lizens diese theoretische Prüfung abnehmen?
- Die praktischen (DTSA Bronze) Übungen werden im Schwimmbad geübt
-> Darf ein DTSA** mit ÜL diese Übungen im Schwimmbad abnehmen "

Es geht also mum CMAS * / DTSA Bronze.

Un dda darf der ÜL / Trainer C eben formal nichts abnehmen / durchführen. GTS war nie eine Frage .



tg
Antwort von kwolf1406 Registriertes Mitglied am 08.05.2008 - 20:13
Na gut, Das ist aber seehr konstruiert. Ich würde mich da nicht drum kümmern. Der TL kann das anerkennen und brevtieren - im vdst hat der TL durchaus einige Freiheiten. Ich sehe keinen Strick, der daraus gedreht werden kann.
Und bevor die Antwort kommt: Wer haftet... der gesunde Menschenverstand spielt in unserer Rechtsprechung gottseidank eine wichtige Rolle.
Grüße
Klaus
Antwort von kwolf1406 Registriertes Mitglied am 08.05.2008 - 20:14
...nochwas: Der Bronzekurs beinhaltet schließlich den Grundschein.
Antwort von tauchgeist Registriertes Mitglied am 09.05.2008 - 07:49
@ Klaus,

sorry, wenn ich so massiv kritisiere, aber wenn ich als TL mich in der Öffentlichkeit zu VDST-Brevets äussere, muss ich mich an die Satzungen halten, die verbindlich sind .
Zu Deinem Posting von 20:13 , die Frage war, ob der es "darf" , und da ist formal gesehen "Nein" richtig, er darf es nicht ! Wie dss innerhalb der Vereine gehandhabt wird, ist etwas anderes

zu 20:14h , auch ein klares "Nein!", der GTS ist ein eigenes Brevet (ohne CMAS-Abschluss) ebenso wie der "Basic, und weder der eine noch der andere ist Voraussetzung zur Erlangung des CMAS* / DTAS Bronze .

tg
Antwort von kwolf am 09.05.2008 - 12:01
Du hast ja formal recht - aber man kann den Lehrgang ja formal so organisieren, dass der ÜL eben doch darf (Grundschein->Bronze). Dabei muss der Schüler eben keinen Umweg, keine Furz mehr oder anders machen und auch keine Extrakosten haben. Er merkt das gar nicht, allenfalls einen Stempel mehr im Taucherpass (den darf sogar der ÜL reindrücken).

Die Frage war doch, was darf der ÜL+**. Er darf, wenn man es richtig macht.

Damit wäre dies für mich ausdiskutiert.

Grüße
Klaus
Antwort von tauchgeist Registriertes Mitglied am 09.05.2008 - 19:57
@ Klaus , auch meines letztes Statement in dieser Sache.

Ich antworte in der Regel nicht auf Fragen, die nicht gestellt wurden, und hier ging es nur um CMAS* / Bronze .

tg
Antwort von Wizzard am 14.05.2008 - 19:29
@tauchgeitst, trozdem finde ich es nett von kwolf dem tuempeltaucher einen Weg aufzuzeigen wie er seine Ausbildung dennoch durchführen kann ohne mit dem VDST in konflikt zu kommen.

Wir handhaben es auch so wenn ein ÜL-C an der Ausbildung teilnimmt (streng nach VDST):
Ausbildung zum Grundtauchschein durch TL / ÜL-C
dann
5 Freigewässertauchgänge zum CMAS* durch TL`s

Wenn es nur TL`s sind überspringen wir den Grundtauchschein

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