Wie die TTU auffrischen? Abgesandt von Heike01 am 30.03.2008 - 19:21:
Hallo!
Habe 1993 vor einem Tauchkurs eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung machen lassen. Seither hat man von mir als Rucksacktourist nie mehr eine sehen wollen.
Jetzt möchte ich eine Pauschalreise machen, und da wird ein tauchsportärztliches Attest verlangt.
Kann das jeder Arzt ausstellen?
Gruß, Heike
P. S.: Habe keine Lust, viel Geld für eine TTU auszugeben, insbesondere da in den letzten 12 Monaten ohnehin z. B. vom Betriebsarzt durchweg unauffällige Befunde erhoben wurden (einschl. Labor, EKG, Lungenfunktion etc.) und man als Arzt ja wohl selber mitkriegen würde, wenn relevante Kontraindikationen gegen das Tauchen vorliegen würden...
Antwort von kwm am 30.03.2008 - 19:30 Ja es kann Dir jeder Arzt ausstellen.
Antwort von richtig so am 30.03.2008 - 20:05 Es KANN, aber es wird nicht (jeder)...
Ich bin auch dafür, dass jeder, der selbst mitkriegt, dass er/sie tauchtauglich ist, sich das Ding selbst ausstellt
Zur Not gibt´s immer noch das Forum ganz unten...
Antwort von tauchmed-rv am 30.03.2008 - 20:53 Hallo Heike,
frag einfach Deinen Betriebsarzt, ob er Dich nach G31 (Überdrucktauglichkeit) untersuchen kann und dies bescheinigen würde. Ansonsten nimm die von ihm erhobenen Befunde in Kopie und geh´ zu einem Tauchmediziner Deines Vertrauens dann wird´s auf jeden Fall günstiger.
Gute Reise wünscht
Dr. med. T. Sonnberger
Taucherarzt (GTUEM e.V.)
info ät tauchmedizin-rv.de
Antwort von Heike01 am 30.03.2008 - 21:53 Hallo!
Danke.
Also was mich irritiert, ist, daß nur bei den Reiseveranstaltern, nicht aber den Booten selbst ein tauchsportärztliches Attest gefordert wird...
Habe auch schon daran gedacht, mit den gesammelten Befunden einen Arzt aufzusuchen. Aber wenn jeder Arzt so eine Bescheinigung ausstellen kann und man alle Befunde vor sich hat, kann man´s ja gleich selber machen oder?
Frage mich, wo es hier so einen Taucherarzt gibt.
Gruß,
Heike
Antwort von phx am 30.03.2008 - 22:54 Hallo Heike,
auf Hier klicken findest du Taucherärzte in deiner Nähe
Vg Sven
Antwort von Kormoran am 31.03.2008 - 09:26 Hallo, Heike,
imho hast Du da bisher einfach Glück gehabt. Viele Basen - und nicht die Reiseveranstalter - verlangen die TT, unabhängig ob Individual- oder Pauschalreisender.
Antwort von shuttle am 31.03.2008 - 10:36 Sag mal Heike, wie sind die Sätze: " ... und man als Arzt ja wohl selber mitkriegen würde... kann man´s ja gleich selber machen oder? " zu verstehen? Das du Ärztin bist? Dafür wären die Fragen doch etwas ungewöhnlich, abgesehen davon werden Eigenatteste i.d.R. nicht akzeptiert.
"Also was mich irritiert, ist, daß nur bei den Reiseveranstaltern, nicht aber den Booten selbst ein tauchsportärztliches Attest gefordert wird..."
Reiseveranstalter fordern nichts, sie weisen daraufhin, dass eine TTU mitzubringen ist. Welche Boote verlangen denn keine? ...
"Habe keine Lust, viel Geld für eine TTU auszugeben ... " es ist nicht viel Geld in Vergleich zu Visagebühren, Riffgebühren, Versicherungen, Kosten für Tauchgänge etc. pp. Der Durchschnitt liegt bei 80€, es ist eine Privatliquidation. Der (Tauch-) Arzt wird bei Vorlage von Befunden der Kollegen i.d.R: schauen, was an obligaten Untersuchungen noch zu machen (siehe z.B. GTÜM) ist, dies kann die Kosten dann nochmals senken (siehe auch post von Sonnberger).
Antwort von Stephan K. am 31.03.2008 - 11:17 Frage doch deinen Betriebsarzt eine Bescheinigung austellt, worin er bestätigt, dass du tauchtauglich bist.
Wir reden doch normalerweise von NUR einem ärztlichem Attest. Es muss kein GtÜm sein.
Es gibt natürlich auch noch illegale Varianten.
Antwort von Kölle Alaaf am 31.03.2008 - 17:53 ... die im Versicherungsfall zu heftigen "Komplikationen" führen (können) und hier sicher nicht weiter behandelt werden (sollten)
Antwort von klarwassertaucher am 01.04.2008 - 08:47 @..alaaf:
DAS hätte ich doch gern mal verifiziert. Gibt es irgendeinen Präzedenzfall, bei dem eine Versicherung die Leistung verweigert hätte, nur weil die aktuelle „Tauchtauglichkeitsbescheinigung*“ nicht von einem Taucharzt, sondern von einem Allgemeinmediziner ausgestellt wurde? Ich jedenfalls kenne keinen....
*Es sollte an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich angemerkt werden, das in D für das Ausüben des Tauchsportes KEINE wie auch immer geartete „Tauchtauglichkeitsbescheinigung“ vorgeschrieben ist. Auch ist eine erteilte Tauchtauglichkeitsbeschreibung in D in keiner Weise gesetzlich befristet. (Im Gegensatz zu z.B. Spanien, wo durch den Gesetzgeber eine TTU innerhalb einer 2-Jahres-Frist vorgeschrieben ist). Es gibt eine EMPFEHLUNG der GTÜM, die den Umfang der TTU festlegt, und eine EMPFEHLUNG, welche die Fristen zur Nachuntersuchung festlegt. Die Basen und Verbände in D folgen in ihren „Hausregeln“ meist diesen Empfehlungen, sind aber nicht daran gebunden. Wenn eine Basis festlegt, dass eine TTU bei ihr nur ½ Jahr gilt und zwingend von der GTÜM (oder meinetwegen von einem Gynäkologen, das ist in diesem Zusammenhang egal) ausgestellt sein muss, kannst Du mit einer 9 Monate alten TTU von Deinem Hausarzt dort eben nicht tauchen. Punktum.
Die FAKTISCHE Tauchtauglichkeit ist eine ganz andere Baustelle. Die sollte der verantwortungsbewusste Taucher schon von sich aus sicherstellen- notfalls mit Unterstützung einer adäqaten ärztlichen Untersuchung.
Meine (ganz persönliche und subjektive) Meinung dazu : Wenn ich seit Jahren regelmäßig ganzjährig und ohne Probleme in D tauche kann ich davon ausgehen, dass ich auch im „Warmwasserurlaub“ tauchtauglich sein werde. Dazu benötige ich keine TTU, und wenn der Veranstalter/die Basis unbedingt so einen Wisch sehen will, hole ich mir den da, wo ich ihn ohne großes Brimborium und für kleines Geld bekomme. Einerseits. Andererseits sollte man, egal von wann der „Wisch“ datiert, nach Problemen beim Tauchen, bei gesundheitlichen Störungen, nach überstandenen Krankheiten etc. von selbst seine TT überprüfen lassen. Wenn der behandelnde Arzt das nicht kann, gehe ich zur GTÜM- egal wie lange die letzte tauchärtztliche Untersuchung her ist.
Da waren sie wieder, meine 2 cent zu diesem unerschöpflichen Thema....
Hartmut
Antwort von Kormoran am 01.04.2008 - 09:15 @Hartmut: Eigentlich volle Zustimmung. Aber zu Deinem Präzedenzfall: Keine Ahnung ob`s einen gibt. Es gibt aber einen schönen alten Spruch, der mir von Juristen immer wieder bestätigt wird. "Auf See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand". Die deutschen Gerichte entscheiden danach "was üblich ist", und da hat halt jeder seine Vorstellung, was das bedeutet. Wenn man aber eine nachvollziehbar fundierte TT hat, in der z.B. auch steht, was untersucht wurde, ist man eher auf der sicheren Seite.
BTW GTÜM: Ich habe mal eine TT bei einem GTÜM Arzt machen lassen, der zufällig HNO ist. Ratet mal, was der untersucht hat ... Soviel zur "heiligen" GTÜM.
Antwort von shuttle am 01.04.2008 - 09:22 ... ich denke mal, Kölle bezog sich auf die "illegalen" Varianten.
Antwort von Telemar-king am 01.04.2008 - 14:12 Mal wieder `GTÜM`? `GTÜM` für wen oder gegen was? Denn `GTÜM` ist keine von den Versicherern geforderte Untersuchungs-Institution. Ebenso fordern Versicherungen überhaupt nicht irgendeine Form von TTU`s für`s Tauchen. Außer, dass bei DAN alle Taucher ab dem 70. Lebensjahr eine TTU vorlegen müssen, um noch versichert zu werden und das bei der `VDST-Versicherung` man im Schadenfall mit TTU mehr und ohne TTU weniger Versicherungsleistung ausgezahlt bekommt.
Auf dem GTÜM-Formular steht auch nicht drauf "Nur durch (sog.) Taucharzt durchgeführt" sondern "...nach den Untersuchungsrichtlinien der GTÜM durchgeführt...". Also darf selbst ein Gynäkologe eine TTU vollständig nach den Richtlinien der GTÜM durchführen und das mit seiner Unterschrift bezeugen.
Immer wieder und immer gern wird zitiert, das Tauchbasen die gültige TTU verlangen. Kinderkacke, sage ich. Einzigst und allein das vom Taucher unterschriebene Formular zur Selbstauskunft wird abverlangt und anerkannt! Denn welche (deutsch-geführte) Tauchbasis kennt alle TTU-Formulare aus Belgien, Niederlande, Russland, Polen, Spanien, Ungarn, etc? Ihr lieben "deutschen" Taucher, außer Euch gibt es auch noch andere Nation auf dieser schönen Welt.
@Heike01, deshalb drucke Dir dieses Formular aus Hier klicken , trabe damit zu Deinem Dich in- und auswendig kennenden Betriebsarzt und er kann es Dir ausfüllen und unterschreiben.
Heike, noch eine Frage zu Deinem Eingangsthread: Du hast doch wohl hoffentlich nicht über das Reisebüro innerhalb der Pauschalreise Dein Tauchpaket mitgebucht? Zwei wichtige Gründe, die dagegen sprechen: 1) Dir entgeht der Preisvergleich vor Ort - in Nachbarhotels ist das Tauchen in gleicher Qualität oft billiger und 2) vorausgebuchte Tauchpakete können nie zurück gegeben werden - z.B. wenn Du vor Ort krank wirst und nicht tauchen kannst, bekommst Du kein Geld zurück.
Antwort von Scuba Dude am 01.04.2008 - 15:13 Komplett OT fällt mit da spontan noch ein Grund ein nix im Voraus über eine dritte Person (z.B. Reiseveranstalter, -buero) zu buchen. Die Provisionen machen mal locker 20-30% des Preises aus. Wenn du deinen gesamten Betrag direkt bei der Basis lässt, kannst dafür auch mehr Preisnachlässe bzw. Kulanz erwarten, weil die sich das dann eher erlauben können. Es gibt einige Shops, bei denen du mehr bezahlst wenn du im Voraus buchst - auch über die eigene Website. Der Grund ist, dass andere Anbieter die für den gleichen Shop buchen, nicht unterboten werden können.
Antwort von Kormoran am 01.04.2008 - 16:56 @Tele-Marking Zitat:"und das bei der `VDST-Versicherung` man im Schadenfall mit TTU mehr und ohne TTU weniger Versicherungsleistung ausgezahlt bekommt. " Exakt darum geht es!
Keine Tauchversicherung der Welt verlangt eine TT, da hast Du recht. Aber im Schadensfall verweigert sie Dir die (volle) Zahlung. Und in den Verträgen von Lebensversicherern steht`s drin, dass Du eine haben musst. Und die finde ich viel wichtiger als dieses Tauchversicherungs-Spielzeug.
Ich kann Dir übrigens ein paar Basen nennen, die eine gültige TT verlangt haben und auf ausdrückliche Nachfrage verneint haben, die Selbstauskunft anzuerkennen. Deutsch geleitete Basen!
Antwort von Kölle Alaaf am 01.04.2008 - 17:04 @ shuttle:
ja, durch illegale Varianten das Tauchen bei einer Basis erschlichen, dann einen Unfall hingelegt, bei dem es zum "Schaden" kommt und dann bei der Berufshaftpflichtversicherung der Tauchschule bzw. des Instruktors Ansprüche anmelden ...
Antwort von Stephan K. am 02.04.2008 - 07:50 Naja, wenn ich mir meine TTU vor Jahren in Spanien anschaue, die ich machen musste, weil ich meine Gtüm-TTU vergessen hatte mitzunehmen.
Der Spanische Arzt verlangte von mir 10 Kniebeugen, hat die Lunge abgeschorscht(oder Herzschlag??) und dann noch in die Ohren geschaut.
Nach 5 Min. war ich 30 Euro ärmer, aber hatte ein TTU, die die Basis verlangte.
Aber OK, beim TU hätte sich evt. die Versicherung mit diesem Arzt rumgeschlagen.
Aber im Grunde ist es lächerlich.
Der einzige mir bekannte Breitensport wo in D, oder von Deutschen eine TTU verlangt wird.
Ja, Breitensport!!!, was anders ist tauchen nicht mehr.
Antwort von Heike01 am 02.04.2008 - 09:35 @Kormoran: Ist die VDST-Versicherung von der TTU abhängig?
Also meine Auslandskrankenversicherung schließ Sportunfälle ohne Risikoprüfung mit ein.
Was mich wundert, ist, daß bei ein und dem selben Schiff der eine Reiseveranstalter eine TTU als obligatorisch darstellt, der andere nicht.
Zum Thema Sinn der TTU: Bin ja durchuntersucht worden. Hatte mit Druckausgleich nie Probleme, EKG und LuFu liegen vor. Werde mich erkundigen, was für Überdrucktauglichkeit noch fehlt.
diese Frage habe ich mir auch gestellt. Das einzige, was in den Versicherungsbedingungen von der TTU abhängig ist sind die Invaliditätszahlungen, da werden glaube ich ohne TTU nur 60% vom Normalbetrag geleistet
Antwort von Kormoran am 02.04.2008 - 10:47 Die VDST-Versicherung ist ja keine Auslandskrankenversicherung und eine Auslandskrankenversicherung ist keine Tauchsportversicherung. S. Link von phx
Antwort von Telemar-king am 02.04.2008 - 11:20 @Heike01, ja, die Versicherungsleistung ist abhängig vom Vorhandensein der TTU. Wie man aus der Versicherungsbroschüre entnehmen kann.
Wenn Du eine Auslandskrankenversicherung hast, die Unfälle beim Tauchen mit einschließt, dann alle zehn Daumen an meinen beiden linken Händen nach oben. Allerdings würden dann viele Taucher feststellen, dass sie jahrelang eine Tauchunfallversicherung für umsonst bezahlt hätten. Weil man ja eigentlich nur eine Auslandskrankenversicherung von Deinem Versicherer bräuchte.
Was für Deine `Überdrucktauglichkeit` noch fehlt, kannst Du aus dem Formular der GTÜM entnehmen (siehe Link oben), welches Dir Dein Arzt ausfüllen und unterschreiben wird.
@phx, Seiten 8 und 11 sind wichtig. Allerdings konnte ich auch trotz intensivster Suche in der Versicherungsbroschüre oder den Internetseiten des VDST nichts finden, welche von der Versicherung erwähnte "Tauchtauglichkeitsbescheinigung" der VDST "empfiehlt". Auch in den VDST-DTSA-Ausbildungsordnungen ist nur die Rede von "Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung" als Voraussetzung für einen Tauchkurs. Wie diese "Bescheinigung" auszusehen hat oder von wem ausgestellt, ist nirgendwo beschrieben.
Ich denke, genauso doof stehen die Tauchbasen und -boote dieser Welt bei der "Kontrolle" der TTU da. Denn welche Bescheinigungen wo und wie ausgestellt wurden, ist nirgendwo geregelt.
@Heike01, nun für Dich wieder: eigentlich reicht dann die Bestätigung Deines Arztes auf diesem Formular (nur Seite 2, nur untere Hälfte abschneiden und zum Arzt mitnehmen!) Hier klicken .
Antwort von phx am 02.04.2008 - 11:24 Das ist echt ein kompliziertes Thema.
Hier nochmal 2 Freds aus de.rec.sport.tauchen zum Thema:
Antwort von DerMitesser am 02.04.2008 - 20:32 @phx, wer soll das alles aus Deinen Links jetzt durchlesen? Kannst Du nicht das Wichtigste in knappen Worten hierher zitieren?
Zum Besipsiel das, wo erklärt ist, was die Versicherung unter einer "Tauchtauglichkeitsbescheinigung" versteht?! Und wer diese austellen darf und wie sie (optisch) aufgebaut sein muss?!
Antwort von phx am 03.04.2008 - 11:29 Jeder interessierte. Heute wird nicht mitgegessen
Antwort von Neptun am 03.04.2008 - 13:35 @phx:
Für Deine kurze, prägnante und erschöpfende Antwort ein dickes
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