Wieviel darf eine ärztl. Untersuchung kosten? Abgesandt von Flori am 28.08.2002 - 13:46:
Hallo Leute,
ich habe meinen Tauchschein vor 2 Jahren gemacht. Für die ärztl. Untersuchung habe ich damals 114,- DM bezahlt. Meine Freundin will nun auch einen Tauchschein machen. Gestern hat sie ihren Hausarzt angerufen und der macht die Untersuchung für 6,-- Euro (mit Blutuntersuchung 12,-- Euro).
Hat mich der Arzt damals abgezogt oder woran kann der extreme Unterschied liegen???
DANKE!!!
Flori
Antwort von Ein Taucher am 28.08.2002 - 13:55 Was ist bei Deiner Untersucvhung alles gemacht worden ?
Antwort von Flori am 28.08.2002 - 14:09 Belastungs-EKG; Lungenfunktions-Test; Untersuchung der Ohren; Blutuntersuchung; usw.
Aber das macht der "billige" Hausarzt auch alles!
Antwort von PeterW am 28.08.2002 - 15:31 Vorsicht: So einen Kostenvoranschlag habe ich auch mal bekommen; als die mir dann als allererstes die Nebenhölen röntgen wollten habe ich nochmal nachgefragt, ob das sicher nur 10 Euro kosten sollte. Daran konnte sich niemand mehr erinnern; es hieß dann "nee, über 100 Euro".
Antwort von Tim am 28.08.2002 - 17:32 Zu diesem Thema wollte ich eigentlich selbst einen Thread öffnen, also jetzt hänge ich mich mal dran.
Mein Vater wollte seine Untersuchung erneuern lassen und ging zu seinem Hausarzt. Der sagte ihm, er würde die Untersuchungen durchführen, es würde aber ca. 130€ kosten !!!! Bei aller Gründlichkeit, aber ist das nicht etwas übertrieben ? Der Arzt erzählte weiter er habe eine Fortbildung zu diesem Thema gemacht. Nur mit dieser Fortbildung dürften Ärzte überhaupt noch Tauglichkeitsatteste austellen . Falls mein Vater es richtig verstanden hat, war diese Forbildung ein Kurs von PADI.
Also ich halte die Aussage des Arztes (und sein Honorar) zumindest für fragwürdig.
Im Grunde kommt es auf den Arzt an. Es gibt dafür einen offiziellen Preis einmal für "mit" und einmal für "mit ohne" BelastungsEKG.
Manche Ärzte machen die Tauchtauglichkeitsuntersuchung aber auch im Rahmen einer kompletten Gesundheitsuntersuchung gratis.
Am Günstigsten ist das Attest im Übrigen im Ausland zu bekommen. In Spanien kostet es um die 10€ und dauert ca. 10 Minuten.
Antwort von Chris am 28.08.2002 - 19:39 Hallo miteinander,
Wie schon oben gepostet wurde, kann es vorkommen das der Hausarzt dieses über die Krankenkasse abrechnet.
Dieses ist aber eine heikele Sache, da der Arzt sich damit des Versicherungsbetruges schuldig macht.
Auch ich habe mich vor kurzen nach den Preisen erkundigt, und bekam zur Antwort: "So um die 150 Euro".
Bei einem Druckammerzentrum wurde dann für die Untersuchung (ohne Belastungs EKG) 50 Euro fällig.
Also immer Angebote einholen und möglichst von einem kompetenten Taucherarzt.
Adressenlisten findet man unter www.gtuem.org
Gruß Chris
Antwort von Tim am 29.08.2002 - 09:30 Ich bin übrigens zu meiner Hausärztin gegangen und habe die Untersuchungsbögen mitgebracht (ausgedruckt von Hier klicken). Die Untersuchung hat mich dann inkl. Stempel ca 75 DM gekostest. Ein EKG lag allerdings schon vor.
Im Wartezimmer meiner Ärztin liegt mittlerweile ein Ordner in dem Sie erklärt welche Untersuchungen sie mit privater Abrechnung zusätzlich anbietet und was diese lt. Vorschlag der kassenärztlichen Vereinigung kosten sollten. Ein Attest mit Untersuchung war dort mit 35-70 € (je nach Aufwand) gelistet
Antwort von S. Overhagen am 30.08.2002 - 10:14 Hai,
immer wieder kommt das Thema Kosten der Untersuchung als thread oder als Nebenbemerkung zur Sprache und, ehrlich gesagt, kann ich es bald nicht mehr hören.
Tauchen ist ein Sport mit erheblich anderen Belastungsmustern und physikalischen Gegebenheiten als jeder andere. Wenn ich mich in dieses Medium begebe, sollte ich wissen, ob ich dazu tauge!
Wer aber sollte das wissen, ausser dem Arzt, der sich speziell weitergebildet hat?
Diese Weiterbildung kostet den interessierten Arzt in der ersten Ausbildungsstufe (Taucherarzt) ca. 6 Wochenenden Zeit und ca. 300,-€ pro Kurs, also insgesamt 600,-€ (Preisunterschiede auch hierbei möglich!!!). In der kompletten Weiterbildung (Tauch- und Überdruckmedizin) verdoppelt sich der Geld- und Zeitaufwand erst einmal, um die Anerkennung komplett zu haben, muß der Arzt aber auch noch einen Verein tauchärztlich betreuen, eine Menge Tauchtauglichkeitsuntersuchungen nachweisen und zu allem anderen auch noch ein halbes Jahr an einer Druckkammereinrichtung gearbeitet haben.
Das alles zusammen garantiert dann aber auch, dass ich mich auf die ausgestellte Tauchtauglichkeitsbescheinigung verlassen kann, sie kommt schließlich von einem Spezialisten.
Eine ordentliche Tauchuntersuchung dauert ca. 1-1,5 Stunden, meist nach Feierabend, da Taucher arbeitet um sein Hobby zu finanzieren und für die Untersuchung kein Frei nehmen will. Ihr solltet mal einen Schlüsseldienst zu den Zeiten Bemühen, nur um sich über Stundensätze klar zu werden.
Andereseits gibt es Hausärzte, die ums Überleben kämpfen müssen, auch wenn dies keiner so recht glauben kann (Arzt fährt Porsche usw..), die Kassen machen denen das Leben verdammt schwer. Da kommt doch ein sog. Verdünnerschein in der Praxis grade recht. Sie stellen nach 2-minütigem Kontakt (Untersuchung wäre evl. übertrieben) ein Attest aus, das 10,-€ kostet und haben einen Schein mehr im Budget, der sie nichts kostet, über den sie aber andere, teure Patienten ihrer Praxis im Gesamtbudget "verdünnen". Den meisten der Kollegen ist leider gar nicht bewußt, was sie sich rechtlich antun im Falle eines Tauchunfalls. In diesem Falle steht die Staatsanwaltschaft umgehend bei dem untersuchenden Arzt auf der Schwelle und prüft die Akten.
Wer nur einen Zettel zum Tauchen haben will, muß den billigen Weg gehen, es steht ja jedem frei zu wählen.
So, das musste mal raus.
Grüße und immer genug Luft
S. Overhagen, Hier klicken
Antwort von S. Overhagen am 30.08.2002 - 10:18 Hai,
noch ein Nachtrag, 130,-€ halte ich auch für stark übertrieben, hier hat anscheinend das (T-)Euro-Phänomen gegriffen und aus DM wurde €.
Ich wollte hier niemanden auf die Füße treten. Was mich etwas bei dem Arzt meines Vaters gestört hat war erstens der Auspruch nur Ärzte die einen solchen Kurs wie besucht haben, dürften einen Tuglichkeitsschein ausstellen (dazu gibt es IMHO keine rechtliche Grundlage) und zweitens sind € 130 auch wenn man einige Untersuchungsmittel einrechnet ein stolzer Stundensatz. (Ich selber bin Freiberufler und kann das zumindest etwas vergleichen)
Ich möchte hier wirklich keine Diskussion vom Zaun brechen nach dem Motto die Ärte verdienen zu viel. Im Gegenteil ich glaube auch, daß es vielen ehrlichen niedergelassenen Ärtzten schlecht geht.
Wenn ich allerdings eine Leistung(Bescheinigung) kaufe, sollten Qualität, Aufwand und Preis in einer gesunden Relation zueinander stehen.
Gruss Tim
Antwort von S. Overhagen am 30.08.2002 - 13:09 Hai,
@ Tim:
ich fühle mich nicht getreten.
Der Spruch des Arztes entbehrt wirklich jeder gesetzlichen Grundlage, in Germanien ist Rechtsgrundlage: Jeder Arzt darf alles untersuchen und begutachten. Im Zweifelsfalle (Unfall) muß sich der ausstellende Arzt dann aber auch die Frage gefallen lassen, ob er qualifiziert sei.
Was mich an der ganzen Diskussion stört, ist die Haltung: Alles für´s Equipment, nichts für mich!
Alle 2 Jahre 30,-€ für den Flaschen-TÜV, alle 2-3 Jahre 30,-€ für den Batteriewechsel bei älteren Tauchcomputern und jedes Jahr ein neues Messer und ein neuer Schnorchel in einer trendy Farbe ist kein Problem, 75,-€ für eine Untersuchung zur eigenen Sicherheit alle 3 Jahre (ab 40 jedes Jahr) schon.
Die Geisteshaltung ist meiner Meinung nach zumindest überdenkenswert.
Ganz anders stellt sich doch die Situation z.B. im Bereich Erste Hilfe dar. Ich kenne keine Sportart, in der die Ausübenden so viel über Erste Hilfe, Rettungsketten und Erstbehandlung von Unfällen wissen wie Taucher. In dem Bereich macht der Taucherei keiner etwas vor. Wenn wir im Bereich Prävention genausoweit kommen ist schon eine Menge gewonnen.
Grüße
S.Overhagen, Hier klicken
Antwort von Tim am 30.08.2002 - 13:26 @S.Overhagen
Ich kann gut verstehen, warum viele so denken. Wenn ich mir ein Gerät kaufe habe ich einen materiellen Wert erworben. Kaufe ich eine Dienstleitung habe ich evt. nur ein Stück Papier mit Stempel und muss jemandem, den ich sowieso für steinreich halte, noch 100€ in die Hand drücken.
Wenn man dieses Verhalten praktiziert sollte man wenigstens wissen, daß es falsch ist
Antwort von PeterW am 30.08.2002 - 15:24 "... kein Problem, 75,-€ für eine Untersuchung zur eigenen Sicherheit alle 3 Jahre (ab 40 jedes Jahr) schon."
Es ist m.E. kein Problem, für eine qualifizierte Tauglichkeitsuntersuchung einen *angemessenen* Preis zu zahlen. Wenn man allerdings das Gefühl hat, auf Privatrezept abgeledert zu werden (wobei u.U. noch die sog. Ziffer 1 über die Kasse abgerechnet wird) schon. Ich habe mir deshalb einen Arzt aus der GTÜM-Liste rausgesucht und vorher gefragt, was die Untersuchung kosten wird - das beugt Missverständnissen vor.
Antwort von Tim am 30.08.2002 - 15:29 @PeterW
Das ist mir auch schon mal beim Zahnarzt passiert. Reine Privatbehandlung, aber dann noch zusätzlich die Kassenkarte verlangt, um bei der Kasse für das Quartal abzurechnen.
Antwort von Nixe am 31.08.2002 - 20:28 Also bei mir hat`s mein Arzt über Kasse abgerechnet und ich mußte nur 10 Euro für das Attest bezahlen. Andere Ärzte haben über 100 Euro verlangt und dann eben gesagt, dass sie es ja auch besonders gründlich machen, aber letzten Endes machen sie auch nicht mehr als EKG, Blutdruck, Lungentest und in`s Ohr gucken, oder was denn sonst noch? Ich halte ein Belastungs-EKG auch für ein bißchen übertrieben.
Antwort von S. Overhagen am 01.09.2002 - 09:09 Hai,
wie bereits gesagt, über 100,-€ ist schon eine tapfere Forderung.
Das Belastungs-EKG ist sogar eine sehr elemtare Untersuchung. Man stelle sich vor, der Taucher hat eine nur geringfügige Einschränkung seiner cardialen Belastbarkeit. An Land wäre es kein großes Theater, Waldlauf abgebrochen etwas verschnaut und langsam zurück zum Auto und nach Hause auf die Couch. Unter Wasser bei Stömung oder schlechter Sicht sieht die Welt anders aus, da ist mal eben ein Päuschen nicht drin. In Zeiten, in denen wir auch vermehrt Herzinfarkte bei dreißigjährigen Patienten in den Kliniken beobachten, halte ich die Untersuchung für obligat, einen Taucher (33Jahre, Nichtraucher, Sportler usw.) mußte ich selber mal aussortieren, er ist seit dem in cardiologischer Behandlung weil sein Herzkranzarterien eher wie die eines sechzigjährigen aussehen.
Antwort von K.-D. Völlker am 02.09.2002 - 11:07 Hallo zusammen,
nachdem ich die neuerliche Diskussion verfolgt habe, will ich auch meinen Senf dazu geben.
Über Preise, Sinn und Unsinn einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist ja hier schon viel diskutiert worden.
Dr.Overhagen hat die wesentlichen Gesichtspunkte ja schon beleuchtet.
Ein persönliches Erlebnis hat allerdings meine Einstellung zur TTU geprägt.
Wir, d.h. die Mitarbeiter unserer Einrichtung, waren letztens gemeinsam tauchen. Ich stellte fest, daß meine Kondition doch erheblich gerlitten hat. Also werde ich bei TTU demnächst noch mehr auf die körperliche Kondition und das Leistungsvermögen der Probanden achten.
Zum Preis:
Ich kann billig ein "Gefälligkeitsattest" bekommen. Der ausstellende Arzt ist sich sicher oft nicht der Verantwortung bewußt, die er auf sich nimmt.
Eine gewissenhafte TTU geht einschließlich einer Druckprobe in der Druckkammer nicht unter 60 Minuten ab.
Jeder vergleiche mal die Kosten für 60 Minuten Klempner- oder Maurerarbeit!
Einige Ausführungen zu Kosten und Kostenminimierung habe ich unter www.hypermed-jena.de stehen und gebe den TTU-Bewerbern bereits bei der telefonischen Anmeldung Hinweise zu Kosten der TTU.
Jeder entscheide selbst, was ihm seine Sicherheit beim Tauchen wert ist!
Immer gut Luft
wünscht Kalle
Antwort von tauchgeist am 02.09.2002 - 15:24 Addiert man die Minimalstuntersuchungen (Belastungs-EKG, Lungenuntersuchung ...) nach der GOÄ, kommt man auf einen zu berechnenden Betrag von 135,09 EUR.
Der Arzt kann dafür nach GOÄ bis zum 2,3-fachen Satz liquidieren. In keinem Fall kann diese Untersuchung "auf Krankenschein" abgerechnet werden! Das macht dann schon 252,25 .
Insofern kann ich meinem Vorredner nur zustimmen, jeder entscheide selbst ... ,
sollte aber bedenken, wieviele Euro wir doch für immer das neueset, beste ... Equipment ausgeben.
Antwort von matt siebert m.d. am 02.09.2002 - 23:16 Zwar gibt es schon eine Menge Meinungen zu diesem Thread, ich möchte aber auch noch meinen Senf dazugeben:
Voraussetzung für die Ausübung des Tauchsports ist eine gültige ärztliche Tauchtauglichkeitsuntersuchung und -bestätigung. Den Umfang bestimmt der Arzt nach Rücksprache mit dem Tauchsportler; einige Untersuchungsschritte sind unverzichtbar. Es ist sicher von Vorteil, wenn der Hausarzt über die nötigen tauchmedizinischen Kenntnisse verfügt, um eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung durchzuführen.
Mit der Entwicklung des Tauchens zum Breitensport werden Hausärzte zunehmend mit dem Wunsch nach Ausstellung eines Tauchtauglichkeitsattestes konfrontiert. Fakt ist, dass die sportmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Taucher ist keine alltägliche Routine-Untersuchung darstellt. Der untersuchende Arzt übernimmt mit dieser Untersuchung eine hohe Verantwortung, denn er muß sich vergewissern, daß der betreffende Person den gesundheitlichen und psychischen Anforderungen des Tauchsports gewachsen sind. Viele Erkrankungen, die zwar lästig sind, aber letztlich die Bewegungsfreiheit nicht entscheidend hindern, können unter Wasser ein lebensbedrohliches Risiko sein.
Diese Tatsache ist vielen Kollegen, die ein „Gefälligkeitsattest“ ausstellen offensichtlich nicht bewusst und tritt erst zutage, wenn Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im unangenehmen Falle eines Tauchunfalles gegen sie eingeleitet werden.... Erschwerend kommt hinzu, dass der Prozentsatz der Ärzte mit tauchsportlichen oder -medizinischen Kenntnissen wahrscheinlich kaum über dem einer Durchschnittsbevölkerung liegen dürfte und die Materie keinesfalls Gegenstand einer universitären Ausbildung darstellt. Woher sollten diese Kollegen auch eine Ahnung haben, auf was es beim Tauchen ankommt?
Allgemeine Standards für den Untersuchungsumfang existieren keine, Empfehlungen beinhalten jedenfalls: Beratung, Untersuchung, Ruhespirografie, Flussvolumenkurve, Impedanzmessung, Ruhe- und Belastungs-EKG.
An Kosten entstehen hierdurch mindestens EUR 78,63 (GOÄ einfach). Für die Erstuntersuchung wird zusätzlich eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluß von Überblähungsbezirken in der Lunge (sog. Emphysembullae) empfohlen. Dies kann weitere Kosten mit sich bringen, die ggf. ein Röntgenarzt in Rechnung stellt. Falls erforderlich, erfolgen weitere Untersuchungen nach Rücksprache mit dem Tauchsportler.
Es besteht durchaus auch die Möglichkeit, bereits erhobene Befunde mit zu berücksichtigen, ohne dass hierdurch neue Kosten entstehen. Für ein „Gefälligkeitsattest“ sind meines Erachtens bereits 10,- € überzogen, die bereits angesprochene „billigere“ Auslandsvariante ist gleichfalls nur bedingt empfehlenswert. Falls Einsparungen beim Tauchen gemacht werden wollen, ist dies sicher der falsche Ansatzpunkt ! Leute, es geht um Eure Gesundheit !!!
Ansonsten kann ich meinen 3 „Vorschreibern“ nur beipflichten...
Allseits gut Blubb!
Matt
Antwort von Michael Fisch am 05.09.2002 - 15:38 Und bei PADI kann jeder sein eigene TTU unterschreiben, Arzt Unterschrift ist nur erforderlich bei nicht negative Antworten.
Da fast jeder kennt ob er erfolgreich eine Druckausgleich zu stande bringt, ist der benutzung eine Arzt nur mit zusätzliche Kosten verbunden.
Sorry ich bin gegen TTUs als pflicht, wenn der Patient Arztliche-Rat braucht bin ich dafur, sonst nicht.
Michael der Amerikaner
Antwort von Chris am 20.09.2002 - 08:38 Hi, schaut mal unter Hier klicken 33,- Euro für eine qualifizierte TTU, finde ich sehr fair. (und gut, selbst getestet)
Gruß
Chris
Antwort von Karl Kunkel am 25.10.2002 - 09:52 Ich verstehe das Problem nicht. Nach §1 GOÄ gelten die Ziff. der GOÄ für alle beruflichen Leistungen des Arztes. Ausnahmen nach §2 müssen vorher schriftlich vereinbart werden.
Danach ist eine Pauschalierung einer Untersuchung, ohne Vereinbarung nach §2, nicht möglich.
Nach §12 ist die Rechnungsstellung genau geregelt, danach ist neben Datum die Leistungsziffer, Bezeichnung der Leistung auch der Steigerungssatz anzugeben.
Eine Rechnung, die diesen Formalien nicht entspricht, wäre ungültig.
Eine Ausnahme von diesen Rechtsvorschriften wäre nur gegeben, wenn eine Tauglichkeitsuntersuchung gesetzlich vorgeschrieben wäre, wie es in der Luftfahrt der Fall ist. Hier sind aber Leistungsumfang und Honorierung von der zuständigen Behörde genehmigungspflichtig und der Arzt muß eine besondere Zulassung hierfür besitzen.
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