Antwort von Nukel am 23.08.2011 - 15:19 Super Urteil !
Antwort von El_Dudo am 23.08.2011 - 17:11 Hmm. Na ob das ein super Urteil ist muss sich wohl noch zeigen..
Bestenfalls werden die Rail and Fly Buchungen über Reiseveranstalter wegen des durch das Urteil erhöhte Risiko für die Veranstalter deutlich teurer für den Urlaubsgast.
Schlimmstenfalls wird Rail and Fly über den Veranstalter gar nicht mehr angeboten..
Antwort von thomys am 24.08.2011 - 19:39 Darauf zu schließen, dass die Zugverspätung ursächlich für den Schadensersatz ist,ohne den kompletten Wortlaut des Urteils zu kennen,
ist schon ziemlich gewagt.
Genau so gut könnte es sein ,dass in diesem Fall die Ansprüche durch das Nichtanbieten des Fluges, der am gleichen Tag noch startete, ausgelöst wurden.
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